Elektroinstallation EFH in Eigenleistung

Diskutiere Elektroinstallation EFH in Eigenleistung im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Guten Abend zusammen, wir haben uns entschlossen ein Holz Fertighaus bauen zu lassen. Dieses haben wir in der Ausbaustufe - Ausbauhaus Plus...

  1. Belore

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    Guten Abend zusammen,

    wir haben uns entschlossen ein Holz Fertighaus bauen zu lassen. Dieses haben wir in der Ausbaustufe - Ausbauhaus Plus gekauft.
    Das Gewerk Elektroinstallation ist nicht dabei. Mein Vater ist gelernter Elektroinstallateur und ausgebildeter Meister. Er arbeitet
    seit 35 Jahren in einem Industrieunternehmen.

    Folgende Fragestellung:
    Dürfen wir das Gewerk Elektroinstallation selber komplett in Eigenleistung erbringen oder bedarf es eines "Staatlichen" geprüften
    Elektrikers der das ganze Ausführt und Dokumentiert?
    Wie sieht es aus wenn wir nicht alles machen dürfen - was wird zwingend vorgeschrieben was NUR ein Elektroinstallateur (Spezialisiert auf EFH) machen darf?

    Versorgungsleitungen von der Straße ins Haus legen? Die Abnahme des Stromversorgers will dieser vorgeschriebenes Qualifiziertes Fachpersonal?

    Ich habe mein Elternhaus mit meinem Vater ausgebaut - und dort auch die Elektronikleitung selbst verlegt, jedoch ist das natürlich anders als ein komplettes EFH - jedoch hat er natürlich früher auch sein komplettes Haus mit Leitungen usw. verlegt nur die Unterschrift wurde vom Ortsansässigen Elektriker geleistet.

    Verzeiht mir die "Dumme" Fragestellung - dass das Thema Elektrik eine sehr sehr heikles Thema ist, ist mir bewusst!

    Ich bedanke mich vorab für eure Antworten!!

    Gruß

    Belore
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Von der Straße in´s Haus, also den Hausanschluss, das macht normalerweise der VNB bzw. von ihm beauftragte Unternehmen. Da lassen die sonst niemanden ran.

    Hausanschluss zum Zähler, Zählerschrank und Zähler ist, genau so wie die Installation selbst, durch ein vom VNB konzssioniertes Unternehmen auszuführen. Ist alles in den TAB bzw. NAV geregelt. Diese Firma schreibt dann auch die Fertigmeldung, bestätigt dass alles in Ordnung ist, damit es einen Zähler gibt. Wenn Ihr irgendwas an der E-Installation selbst machen wollt, dann solltet Ihr das vorab mit dem Elektriker Eures Vertrauens absprechen. Sonst kann es passieren, dass Eure E-Installation fertig ist, aber diese nicht an das Netz angeschlossen wird bzw. Ihr keinen Zähler dafür bekommt, weil keiner dafür unterschreibt. Dann habt ihr ein Problem.

    Also einen Elektriker holen der eine Konzession hat, der kennt auch die lokalen Vorschriften und weiß was Euer VNB fordert. Dann mit ihm abstimmen wer was macht, und schon wird alles gut.
     
  3. #3 karo1170, 19.06.2015
    karo1170

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    Fuer euer geplantes Vorgehen wuerde ich folgenden Ablauf einplanen: Beauftragung eines konzessionierten Elektrobetriebs mit Erstellung Hausanschluss (unter Vorgabe der gewuenschten gleichzeitig benoetigten Anschlussleistung) und Errichtung Zaehlerplatz bis Eigentumsgrenze gem. TAB (z.B. kundenseitigen Last-Trennschalter nach Zaehler). Wenn das erfolgt ist, koennt ihr die hausinterne Elektroinstallation nach euren Vorstellungen realisieren.
     
  4. #4 Amibobo, 19.06.2015
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    Muss die Hausinstallation nicht trotzdem noch ein unterschriftsberechtigter Abnehmen / bestätigen das es fachgerecht gemacht wurde?
    (Ob derjenige Euch vertraut und nur unterschreibt oder das nachprüft ist dann noch ein anderes Thema)
     
  5. #5 jodler2014, 19.06.2015
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    Geisterfahrer gibt es ja wohl genug !

    Verstanden ?

    Unglaublich !
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Das funktioniert vielleicht in Sachsen, aber ob das in Ansbach funktioniert?

    Bei uns werden die Arbeiten "von der Straße" bis zum HAK inkl. Setzen des HAK ausschließlich durch den VNB bzw. seine Partnerfirmen ausgeführt. Daran hat auch kein Eli mit Konzession etwas verloren. Der kommt erst in´s Spiel wenn der HAK gesetzt wurde.

    Aber nur in der Theorie. Dafür musst Du erst einmal eine Eli finden der die Fertigmeldung unterschreibt, und Fertigmeldung gibt es erst wenn die Installation abgeschlossen und betriebsbereit ist. Vielleicht findet der TE ja jemanden der blind unterschreibt, die Regel ist das aber nicht.

    Für alles weitere sollte er einfach mal in die Formulare/Verträge mit dem VNb schauen.
     
  7. #7 karo1170, 20.06.2015
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    Nun, hier bilden die oertlichen "Elektrofirmen mit Konzession" und "Partnerfirmen" der VNB zumeist eine einheitliche Menge. Lediglich die Zaehlermontage wird vom VNB-eigenen "Zaehlermonteur" ausgefuehrt.

    Warum blind unterschreiben? Der konzessionierte Elektriker bestaetigt die ordnungsgemaesse Errichtung und Inbetriebnahme der Kundenanlage, bestehend aus dem Zaehlerplatz gem. TAB irgendwas bis zur kundenseitigen Trennstelle. Der Anlagenteil nach der Kundenseitigen Trennstelle liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers/Besitzers.

    Hier gibt es z.B. die "Umsetzungshilfe zur TAB...." vom 1.6.15, die dieses Vorgehen beschreibt.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Nein, dann schaue Dir mal das Formular zur Inbetriebsetzung an. Dort unterschreibt der Betrieb unter anderem:

    Installationsanlage ist gem. Inbetriebnahmeformular die "Kundenanlage", also nicht nur der Zähler.

    Steht auch so in der von Dir genannten Umsetzungshilfe, auch wenn die beim Versorger des TE (Ansbach) oder bei unserem VNB noch nirgendwo erwähnt wurde.

    oder in der TAB Kap.3

     
  9. #9 zille1976, 21.06.2015
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    Wo ist das Problem? Dann bestell ich beim Elektriker einen Stromkreis bestehend aus einem FILS-Schalter und einer Schaltschranksteckdose und das ist dann erstmal meine Kundenanlage.

    Die kann er dann prüfen, abnehmen, in Betrieb nehmen und anmelden.

    Was danach passiert und woe und wann erweitert wird....wer weis das schon.
     
  10. #10 Dieter70, 21.06.2015
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    Sehe ich ähnlich. Wenn der Elektriker das vernünftig Dokumentiert(Foto/Messprotokoll), ist das sogar letzlich für ihn die bessere Alternative, als für eine nicht selbst errichtete Anlage zu haften, die er zwar Messen, aber nicht errichten/verkaufen durfte.
     
  11. #11 AlexSinger, 21.06.2015
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    Jo, bestell hat eine Minimal-Anlage mit Glühbirne im Treppenhaus und einer Steckdose im Treppenhaus (für den Anschluss der Nutfräse :winken ) und machst dann weiter.
     
  12. R.B.

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    Schaut Euch doch die Formulare für die Inbetriebsetzung an. Da wird, unter anderem, auch angekreuzt ob es sich um eine Änderung, eine neue Anlage, Neubau, Altbau usw. usw. handelt.
    Eine "Kundenanlage" bei einem Neubau, bestehend aus 1 Stromkreis......aber klar doch. :mauer

    Mag ja sein, dass es irgendwo einen Eli gibt der das unterschreibt, bei uns findest Du so jemanden nicht.
     
  13. artibi

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    Ein Verwandter hats so gemacht: Eli kommen lassen, durchgesprochen wo welche Leitungen, Verteilerdosen usw sitzen. Er hat dann sämtliche Kabel gezogen und Dosen gesetzt aber die Wände noch offen lassen. Eli kam dann wieder, hat sich alles angeschaut und entsprechend sokumentiert - dann gabs die Unterschrift.
     
  14. #14 karo1170, 22.06.2015
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    Es wird eine Kundenanlage, bestehend aus einem Zaehlerplatz (-schrank), Aufbau entspr. TAB..., bis zur kundenseitigen Trenneinrichtung beauftragt, installiert und anschliessend die Inbetriebsetzung dieser Kundenanlage angemeldet (im Sinne von "Zaehlerschrank haengt, euer Zaehlermonteur kann den Zaehler setzen...") Die erforderliche Anschlussleistung, Ausfuehrung des Zaehlerplatzes, SHS/SLS werden im Anmeldeformular ANA entsprechend angemeldet.
    Ob nach der kundenseitigen Trenneinrichtung nun temporaer ein Baustromverteilerschrank angeschlossen wird (während der Bauphase) oder sich noch Leerfelder für die spätere Unterbringung der Hausinstallation anschliessen, ist für die Inbetriebsetzung des Zaehlerplatzes unerheblich.
     
  15. R.B.

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    Eben. Man kann viel machen, aber man muss zuerst einmal miteinander reden. Loslegen und dann irgendwann sich auf die Suche nach einem Eli machen wird kaum funktionieren. Ich habe bisher nur ein einziges Mal erlebt, dass ein Eli das gegen Schmerzensgeld gemacht hat. Waren glaube ich 500,- € für die Unterschrift, ist aber schon ein Weilchen her.
     
  16. R.B.

    R.B.

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    Heile Welt in Sachsen, bei uns kommst Du damit nicht weit.

    Baustrom ist gem. Anmeldeformular ein "zeitlich befristeter Anschluss". Da wird nach einiger Zeit automatisch nachgefragt, wann die Baumaßnahme erledigt ist. Ein Neuanschluss ist wieder was ganz anderes.
    Ein Zählerschrank mit SLS ist noch keine "Kunden"Anlage im Sinne der TAB bzw. NAV.

    Aber Du kannst dem TE ja Deinen Eli schicken.
     
  17. #17 karo1170, 22.06.2015
    karo1170

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    Man muss sich ja keine Probleme machen, wo keine sind...

    Genau, und genauso wie ein "Baustromverteilerschrank" was anderes ist, als ein "Baustromanschlussschrank". Für ersteren beantragt man nichts (das ist ein simpler Verteiler mit paar Schutzgeraeten, CEE und Steckdosen, den man an einen vorhandenen Zähler anschliesst), für zweiteren trifft deine Beschreibung des "zeitlich befristeten Anschlusses" an VNB-Netz zu.
    Warum sollte man nicht zuerst den neu errichteten Zaehlerplatz für den Anschluss eines "Baustromverteilerschrankes" nutzen, später dann die eigentliche Hausinstallation daran anschliessen?

    Wo steht denn in der TAB, NAV etwas gegenteiliges?
    Es gibt auch Anwendungen, wo nur ein AV-Schrank mit Zaehler und Abgangsklemmen steht, der 2x im Jahr für den Anschluss irgendwelcher Einrichtungen genutzt wird (Festplatz, z.B.)
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Es geht hier um einen Neuanschluss für ein Wohngebäude und die Inbetriebsetzung der Kundenanlage.

    Einen Teil der TAB hatte ich oben schon zitiert:

    Das unterschreibt der Eli bei der Inbetriebsetzung (Haftungserklärung).

    Definition der Kundenanlage gem. Begrifferläuterung im Anhang zur TAB:

    Aber selbst wenn man nur einen Teil der Anlage installieren und in Betrieb setzen würde, wären die Erweiterung der Anlage gem. NAV ebenso durch das Unternehmen durchzuführen.

    NAV §13
    Es geht nicht darum dass man sich keine Probleme macht wo keine sind, sondern schlichtweg darum, dass es für die Anmeldung und für die Inbetriebsetzung Spielregeln gibt an die man sich zu halten hat. Dafür unterschreibt der Eli und der Anschlussnehmer, der Eli unter anderem ja auch die Haftungserklärung die ich oben schon einmal zitiert hatte.

    Du empfiehlst dem TE eine Vorgehensweise die evtl. bei Dir funktioniert, aber ohne Kenntnis dessen was seine Stadtwerke fordern. Gerade bei kleineren Stadtwerken läuft es aber oftmals ganz anders, da ist das Netz überschaubar, die Mitarbeiter haben Zeit, und wenn er da an den Richtigen gerät dann legt der die TAB und NAV nicht nur wortwörtlich aus, sondern gleich noch mit jedem Punkt und Komma. Da kann es schon zu "problemchen" kommen wenn der Fachbetrieb mit einer Konzession von einem anderen VNB ankommt, obwohl das normalerweise festgelegt ist, dass diese gegenseitig anerkannt werden. Das bedeutet aber nicht, dass man "fremden" Betrieb nicht besonders pingelig über die Schultern schauen darf.

    Ja und, was hat das mit einem Neuanschluss von einem Wohnhaus zu tun?
     
  19. #19 mikado93, 31.07.2015
    mikado93

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    ...hau das NYM in die Hütte rein dass kracht...also unter 2.5mm² geht ganz nix...und immer ERDEN...und als LS-Schalter nimmst die mitm "C"...aber's Hilfschütz net vergessen...damit das mitm Stern-Dreieck klappt...schreibt VDE 0701 Abschnitt 2.34.22 und VDE 0100 Abschnitt 4.32.3 vor...:bau_1:
     
  20. #20 Dieter Runge, 03.08.2015
    Dieter Runge

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    Ich habe die Einträge gelesen und kann nur sagen, Leute achtet darauf das ihr Fachleute bekommt. Wir haben gebaut und dabei immer wieder Erfahrungen gemacht, dass die "Fachleute" dann doch nicht ihren Beruf gelernt haben. Da ist ein Elektriker der dann gelernter Bauarbeiter war. Super, und dafür bezahlst du dann echt viel Geld.
     
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