Fertiggarage undicht & Risse in Betonwänden

Diskutiere Fertiggarage undicht & Risse in Betonwänden im Dach Forum im Bereich Neubau; Servus zusammen, eigentlich wollte ich mich die Tage um eine Dachrandabdeckung für meine Fertiggarage kümmern, jetzt ist mir aber folgendes...

  1. #1 Gast56083, 21.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Servus zusammen,

    eigentlich wollte ich mich die Tage um eine Dachrandabdeckung für meine Fertiggarage kümmern, jetzt ist mir aber folgendes aufgefallen und ich wollt mal nach Eurer Meinung fragen, was da grad passiert.

    Die Garage (gekauft über GU im Zuge des Schlüsselfertigbaus (Übergabe 12/2012), Fundamente vom GU, aufgestellt vom Garagen-Hersteller, angeschlossen 11/2012 vom GU; Schweißbahn auf dem Dach war bei Anlieferung vom Hersteller schon drauf) ist undicht und bei stärkerem Regen läuft Wasser an den Innenwänden herunter. Siehe Bilder.
    Erstmals ist uns das im letzen Jahr nach einem starken Gewitter aufgefallen als wir kurz danach die Garage betreten haben. Wie oft das vorher schon war kann ich nicht sagen, da es rel. schnell wieder wegtrocknet. Nach dem letzten stärkeren Schauer hab ich gezielt mal wieder geschaut und siehe da, es läuft immer noch ;), wer hätts gedacht.

    Jetzt hab ich mir das etwas genauer angeschaut und an allen Laufstrecken sind Risse an der Betoninnenwand zu sehen, in Summe bisher 10 Stück, teils von der Decke bis zum Boden (siehe Bilder).

    Ich habs jetzt dem GU gemeldet und bin mir sicher, dass der das an den Garagenhersteller weitergeben wird, nur frage ich mich was die Ursache ist und wie man die behebt. Die Laufspuren sind in etwa an den Überlappungen (ca. 8-10cm) der Schweißbahnen auf dem Dach, diese scheinen also nicht wirklich dicht zu sein und das Wasser auf die Decke und dann innen rein zu laufen.
    Nur warum sind da jetzt Risse? Kann es sein, dass das Wasser in die Wand gelaufen ist und im Winter dann aufgefroren ist? Oder schauen die Risse eher nach was anderem aus und sind evtl. sogar ursächlich dass da Wasser reinkommt?

    Wenn es das undichte Dach ist (wovon ich ausgehe) und da die Schweißbahnen nicht sauber dicht sind, wie arbeitet man sowas fachgerecht nach? Nur die offenen Stellen/Übergänge mit Bitumen "ausspritzen,abdichten"? Seitlich neue Schweißbahnen drauf oder muss da komplett einmal drüber geschweißt werden? Wie viel sollten/müssen die Bahnen eigentlich überlappen bei einer Garage?

    Danke im voraus, bin gespannt was die Dach- und Betonprofis dazu sagen.
    IMG_1176_1.jpg IMG_1183_1.jpg IMG_1960_1.jpg IMG_1962_1.jpg IMG_1966_1.jpg
     
  2. #2 Gast036816, 21.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sieht aus, als wäre nur eine lage schweißbahn auf dem dach.
     
  3. #3 Gast56083, 21.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    kann ich jetzt nicht definitiv sagen, würde ich aber auch vermuten.
     
  4. #4 Kalle88, 21.06.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Das liegt an den fehlenden Randstreifen! Flächenabdichtungen werden NIE von waagerecht auf senkrecht in einem geführt. Das ist Abdichtungstechnisch ein Mangel, bez. Ausführungsfehler. Immerhin scheinen die PU-Keile vorhanden zu sein. Das nur eine Lage Schweißbahn weilt ist zulässig, siehe dazu DIN 18195 oder zugänglich für den Laien: Technisches Regelwerk der ABC-Bitumen im Internet.

    Je nach dem WO die Risse sind wäre Vorstreichen (falls erforderlich), Randstreifen setzen und Linienfixierung die Wahl der Sanierung. Wobei man sich über die Linienfixierung bei einer Garage mit 2 Meter Höhe auch streiten könnte, wenn der Aufbau mit der Betondecke vollflächig verschweißt ist.
     
  5. #5 Gast56083, 21.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Danke Kalle....
    Risse gibt es nicht, nur die offenbar nicht ganz dichten Überlappungen der Bahnen....

    Ich habe jetzt grad mal beim Hersteller in der Leistungs- und Produktbeschreibung gelesen...
    Ich zitier mal die relevanten Stellen:
    Einerseites "Zusätzlich zu
    einem Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (gem. DIN EN 206-1 und DIN 1042-2) wird eine
    Dachabdichtung nach DIN 18531 aufgebracht.
    ", dann aber "Diese Dachabdichtung dient lediglich optischen Ansprüchen" :yikes nicht schlecht.. :D
     
  6. #6 Kalle88, 21.06.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Peinlich... Ich hab da ein Fehler gemacht, natürlich muss es DIN 18531 heißen nicht 18195, ist ja keine Bauwerksabdichtung....

    Klingt ja imposant die Beschreibung, täuscht aber nun mal nicht über den Ausführungsfehler hinweg. Dass die tolle WU Konstruktion an den Übergangen nicht dicht ist, zeigen ja deine Bilder. Das Papier kannst einrollen und auf die nächsten Toilettensitzung mitnehmen, zum du weißt schon was ;)
     
  7. #7 Inkognito, 21.06.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Viel besser finde ich:
    Egal was gerade gültig ist, was wir machen ist es in keinem Falle!

    Bleibt die Frage, ist damit der Aufklärungspflicht in diesem Zusammenhang genüge getan?
     
  8. #8 Kalle88, 21.06.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Das spielt keine Rolle, denn einen Ausführungsfehler kann man nicht mit einer Aufklärungspflicht beseitigen. Das wäre ja noch schöner, dann könnte jeder Murkser sich aus der Haftung ziehen. Für so einen Fehler als Lehrling dürftest wohl einmal in Pott Schwarzstrich greifen und dich 1 Woche durch die schwarzen Hände an dein Irrsinn erinnern :D "Netten" Lehrgesellen/Meister vorausgesetzt :D
     
  9. #9 Gast56083, 21.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    über den Satz
    bin ich auch gestolpert...hab mich schon gefragt warum man dann so viel aussenrum schreibt, wenn eh nix gilt...:p

    War ich mal wieder naiv. Hab ich doch tatsächlich gedacht, dass eine Fertiggarage mit Dach irgendwie dicht sein sollte, wenn sie neu ist.

    Aufklärungspflicht: mir hätte also jemand sagen sollen dass ich eine Garage kaufe die nach Leistungsbeschreibung nicht dicht ist?

    Edit:
    Du meinst also dass es ein Mangel ist den ich anzeigen kann?
     
  10. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    Oje - so ähnlich sah die erste Garage, die uns geliefert wurde, auch aus.
    Wir bekamen dann Ersatz, weil der bestellte Elektrosatz fehlte, die Wände und das Dach undicht waren und vor allem, weil die Bodenplatte vorne über Eck einen Riss hatte. Ich unterstelle hier mal nicht, dass der GÜ uns linken wollte und eine gebrauchte Garage geliefert hat - obwohl da einiges drauf hingedeutet hat.
    Die zweite Garage ist zwar jetzt einigermaßen dicht (an den Wänden sind kleine Risse, die im Winter feucht werden), dafür hat sie seit kurzem Risse in der Attika und die Bodenplatte zeigt einen feinen Riss.
    Offenbar sind diese Stahlbetonfertiggaragen sehr häufig grober Baumurks. Unsere ist übrigens oben mit irgend so einem Flüssigkunststoff abgedichtet und hat Kies drauf.
     
  11. #11 Kalle88, 21.06.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Jop. Fläche gilt als Flachdach also sind die a.R.d.T. anzuwenden die ergeben sich aus der DIN 18531 und den Flachdachrichtlinien der Dachdeckärs. Da ist mir kein Fall bekannt in dem man den Rand so ausbilden darf. Also Mangel und damit muss der - wer auch immer - nachbessern. Das rechtliche Tarar was dir obliegt weißt du ja, denke ich.
     
  12. #12 Gast56083, 21.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Danke Kalle für Deine Einschätzung...
    Ich frag mich halt nur:
    Einerseits sagt der Hersteller "wird eine Dachabdichtung nach DIN 18531 aufgebracht.", andererseits sagen sie auf gut deutsch, dass eigentlich nix gilt.
    @ Juristen: kann man denn die aRdT ausschließen oder mit so nem Satz umgehen?
     
  13. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Willst du echt mit dem BU darüber zanken? Sind dir das die 500€ für die neue Abdichtung echt wert?
     
  14. #14 Kalle88, 21.06.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Ich bin kein Jurist, aber ich sage mal nein kann man nicht. Das würde rein von der Logik bedeuten, dass der Schutzzweck der Norm mit wenigen Zeilen aufgehoben wäre - das kann nicht Sinn sein. Eine Bedenkenanmeldung, so man dein Schreiben als solches sehen will bedarf doch reichlich mehr qualifiziertem Text als diese leeren Worthülsen um überhaupt rechtlich standhalten zu können. VOB hast du als Privatperson doch eh nicht beauftragt und schon gar nicht wirksam oder? Wenn wäre also BGB das geltende Gesetz, in deinem Falle also ein Werkvertrag. Dir müsste offen gelegt werden welche Nachteile das Abweichen zur Folge hat. Davon ist in keinem Wort die Rede.

    Hier ist es ja nicht nur der Verstoß gegen Richtlinien sondern es ist schon ein Mangel in der Durchführung. Nicht mal, dass falsches ungeeignetes Material verwandt wurde. Nein, die Ausführung ist so mangelhaft dass das Werk gar nicht funktionieren kann. Zu mindestens nicht mit dem gewählten Abdichtungsstoff. Sinn und Zweck der Randstreifen ist, dass sich die Fläche "Material" über die Ränder ziehen kann und es sogleich nicht zum Abreisen der Verbindung von waagerecht zu senkrecht kommen kann.

    Vielleicht sagt Eric ja noch was zur rechtlichen Geschichte.
     
  15. #15 Gast56083, 21.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    nein, um Gottes willen; habe super Verhältnis zum GU und das wird so bleiben. Ich will da ja eh ne Dachrandabdeckung o.ä. machen (evtl. lassen), dann wird das mit erledigt wenn der Hersteller sich da quer stellt.

    Ich bin nur grad echt erstaunt dass ich bis vor einer Stunde ziemlich sicher davon ausgegangen bin, dass die Garage auch dicht sein sollte wenn sie neu ist. So sicher bin ich mir da jetzt nicht mehr...aber interessieren würds mich schon wie das ist und wenns nur ist, dass ich mit dem GU beim nächsten Treffen drüber ratschen kann.

    edit: und nochmal Danke Kalle..das klingt logisch. Aber logisch und "Recht" müssen nicht immer zusammenpassen ;)
     
  16. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Hast das Gesetz völlig richtig verstanden: Die Garage ist bereits deswegen mangelhaft, weil es nicht der üblichen Beschaffenheit entspricht, dass in eine Fertiggarage Wasser eindringt und an den Innenwänden herunterläuft.

    Worauf der Wassereintritt beruht, was also Ursache des Mangels ist, hat der Garagenlieferant zu klären. Aber hierzu hat ja bereits Kalle alles erforderliche gesagt.

    Ist verklauseliert und ändert nicht daran, dass das Garagendach nach dem Gesetz dicht zu sein hat.

    Den Fall hatte ich vor rund einem halben Jahr auch und erst nach Klageanrohung wurde nachgebessert.
     
  17. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Meist berufen sich die Hersteller von Betonfertiggaragen auf folgende RiLi:

    http://www.gvs-garagen.de/download/bfg.pdf

    Die RiLi entspricht allerdings nicht den aRdT, was der herausgebende e.V. ja auch selbst einräumt, weil er einräumt, dass von den DIN-Normen abgewichen wird und es sich um eine Sonderbauweise handelt. Also muß der Besteller über die Vor- und Nachteile der Sonderkonstruktion belehrt werden. Das wird allerdings nicht getan. Es wird lediglich darüber gefaselt, dass die Sonderbauweise nach Ansicht des e.V. funktioniert und daher die Einhaltung der aRdT nicht erforderlich sei.

    Nicht in Abrede gestellt wird, dass eine Garage dicht zu sein hat und dies durch die Verwendung von Beton mit hohem Wassereinringwiederstand und einer zusätzlichen Dachabdichtung nach DIN 18531 ( = Stoff- aber nicht Ausführungsnorm ) funktioniert. Dies ist aber bei der Garage des TE nicht der Fall, also ist die Garage mangelhaft.

    Ob auch ein Verstoß gegen die aRdT vorliegt und ob über den Verstoß ausreichend belehrt wurde, ist folglich irrelevant.
     
  18. #18 Gast56083, 22.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Vielen Dank Eric :28:

    Evtl. haben die Beton Profis hier noch eine Idee wo die Risse herkommen? Ist meine Idee mit dem auffrierenden Wasser plausibel? Irgendwie machen mir die Risse auch Sorge, auch wenn das Dach denn mal dicht werden sollte...
     
  19. #19 Inkognito, 22.06.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Senkrecht und in regelmäßigen Abständen... das riecht nach Zwang aus Hydratation und weil es ja nur WU Beton ist (und keine WU Konstruktion) fehlt die entsprechende rissbreitenbeschränkende Bewehrung (Mehr Stahl -> gleiche Gesamtrissbreite, aber verteilt)
     
  20. #20 Alfons Fischer, 22.06.2015
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    Hier ist doch der GU der Ansprechpartner des Endkunden. Spielt denn dann die intern zwischen GU und Hersteller vereinbarte Leistungsbeschreibung für den Endkunden eine Rolle?
    Oder hat der GU diese Beschreibung an den Endkunden "durchgereicht"...?
     
Thema: Fertiggarage undicht & Risse in Betonwänden
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. fertiggarage risse abdichten

    ,
  2. fertiggarage wand undicht

    ,
  3. dachrandabdeckung garage

    ,
  4. fertiggarage dach undicht,
  5. fertiggarage risse in betonwand,
  6. fertiggarage risse wand,
  7. fertiggarage dach abdichten,
  8. fertiggarage dach,
  9. Zapf welcher flüssigkunststoff,
  10. garage risse abdichten,
  11. hundhausen garagen dach undicht,
  12. Risse in fertiggarage abdichten,
  13. riss wand betongarage,
  14. fertiggarage undicht,
  15. risse in der garagenwand,
  16. griesmann riss im Beton,
  17. risse in garagenwand,
  18. fertiggaragen haarrisse wassereinbruch,
  19. risse zapf garage,
  20. zapf garage risse,
  21. stahlbetongarage risse abdichten,
  22. risse fertiggaragen beton regen durch die wand?,
  23. dachrandabdeckung betongarage,
  24. pfaff fertiggarage undicht,
  25. garagendach riss beton abdichten
Die Seite wird geladen...

Fertiggarage undicht & Risse in Betonwänden - Ähnliche Themen

  1. Klinkerriemchen an Fertiggarage anbringen

    Klinkerriemchen an Fertiggarage anbringen: Hallo zusammen, vorab hoffe ich das ich hier in der richtigen Sektion gelandet bin, diese kam mir am passendesten vor. Wir haben ein (Neu)bau...
  2. Schimmel an Decke von Fertiggarage

    Schimmel an Decke von Fertiggarage: Hallo zusammen, leider habe ich kürzlich Schimmel an der Decke meiner Fertiggarage entdeckt. Die Garage ist vor knapp 5 Jahren geliefert und...
  3. Anschluss an Fertiggarage

    Anschluss an Fertiggarage: Hallo, Zwischen OK Fundament und UK Garage ist ein Abstand von ca 15cm (betrifft nur die Seiten) Ich möchte direkt an die Garage Pflastern und...
  4. Kernbohrung von Fertiggarage ins Haus - Dicht?

    Kernbohrung von Fertiggarage ins Haus - Dicht?: Liebe Mitglieder, ich bin neu hier und habe vorab die Suche zu meinem Problem bedient - leider ohne Erfolg, daher probiere ich es nun auf diesem...
  5. Beton Fertiggarage - Haltbarkeit - undicht - Erfahrungen

    Beton Fertiggarage - Haltbarkeit - undicht - Erfahrungen: Wir haben 2002 ein Einfamilienhaus mit einer Hersteller entfernt Doppelgarage (Betonfertiggarage) errichtet. Bild entfernt Als Garage hatten...