Fertiggarage undicht & Risse in Betonwänden

Diskutiere Fertiggarage undicht & Risse in Betonwänden im Dach Forum im Bereich Neubau; das riecht nach Zwang aus Hydratation zusätzlich noch: - einlagige bewehrung, da wandstärken umme 8cm nicht viel mehr zulassen - produktionspanne...

  1. #21 planfix, 22.06.2015
    planfix

    planfix Gast

    zusätzlich noch:
    - einlagige bewehrung, da wandstärken umme 8cm nicht viel mehr zulassen
    - produktionspanne durch frühes ausschalen und weiterverarbeitung
    - mögliche transport- oder versetzschäden
     
  2. #22 Gast56083, 22.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    @ Alfons Fischer: völlig korrekt, GU ist mein Vertrags- und Ansprechpartner. Eine Sondervereinbarung oder Durchreichen der Leistungsbeschreibung zur Garage gab es nicht. Mit dem GU hab ich einen BGB Vertrag und Bau nach aRdT und gängigen DIN´s. Ich könnte mir nur vorstellen, dass der GU meine Meldung an den Garagenhersteller weiterreicht, diese Leistungsbeschreibung als Erklärung zurückbekommt und dann diese Erklärung erstmal an mich weitergibt.
    Wollte mich ja eigentlich nur informieren (nach der Frage von Norbert wg. einlagiger Abdichtung) wie der Dachaufbau bzw. Abdichtung da beschrieben ist und bin dann auf diese Produkt- & Leistungsbeschreibung gestoßen. Jetzt bin ich halt auch vorbereitet, was da als Erklärung kommen könnte ;)

    Mit dem GU komme ich wie gesagt sehr gut aus und habe alle Themen die während (und nach) dem Bau so auftraten im Gespräch fair für beide Seiten gelöst. Ich bin mir da auch sehr sicher, dass der auf meiner Seite ist.

    @ Inkognito/Planfix: Danke für Eure Einschätzung. Ja, 8cm Wandstärke. Transport oder Versetzschäden halt ich für eher unwahrscheinlich, das andere kann ich kaum beurteilen.
    Mir war nur nicht ganz klar, ob die Risse durch das Wasser kommen oder ob das Wasser kommt, weil die Risse da sind. Aber nachdem jetzt wohl eindeutig ist, dass diese Abdichtung eigentlich nicht funktionieren kann, wird wohl das Wasser der Auslöser sein. Solang das statisch keine Folgen hat (wovon ich jetzt mal ausgehe), ist mir das Innen auch relativ egal. Wenn aber die Risse dann auch mal aussen am Putz auftreten, dann ist mir das nicht mehr so egal. Ist auch genau die Wetterseite. Aber aussen ist bisher nix zu sehen.

    Ich wart jetzt mal, was der GU antwortet. Evtl. liest er ja mit (Ich weiß, dass er das BEF kennt..Hallo Herr B...:winken) und weiß schon, dass er nicht mit der Leistungsbeschreibung vom Hersteller kommen braucht...;)
     
  3. #23 Gast56083, 30.06.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    jetzt muss ich nochmal nachhaken was die rechtliche Seite bzw. die Mängelbehebung betrifft.

    Wie erwartet, hat mein GU die Mängelanzeige an den Garagenhersteller gegeben der sich das "demnächst" bei mir anschauen wird.
    Ich spiel jetzt grad mal die Optionen gedanklich durch, was passieren könnte.

    Irgendwie geht ein Gedankenspiel davon aus (man lernt ja aus Erfahrung ;)), dass der Garagenhersteller nicht eine fachgerechte Lösung (wäre wohl z.B. das aufschweißen eines zusätzlichen Randstreifens) anstrebt, sondern irgendwas (Überlappungen nacharbeiten bzw. "zuschmieren") noch einfacheres machen möchte.

    Könnte ich das denn ablehnen und auf einer fachgerechten Lösung bestehen? Mit meinem GU habe ich ja einen Vertrag über einen Bau nach den aaRdT und DIN´s. Der Garagenhersteller wird sich aber vermutlich darauf berufen, dass seine Leistungsbeschreibung diese DIN´s und Flachdachrichtlinien etc. ausschließt und er eigentlich "nur" eine dichte Garage abzuliefern hat die aber nicht den Fachregeln o.ä. entsprechen muss. Das zuschmieren kann ja durchaus wieder ne Zeit dicht machen.

    Wie Eric ja schreibt, ist die Frage, ob fachgerecht oder nicht, erst mal unerheblich. Der Mangel besteht bereits darin, dass die Garage undicht ist. Wie aber verhält sich das jetzt bei der Art der Behebung?

    Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass ich (idealerweise auch gleich der GU direkt) vorab eine Beschreibung der angedachten Mängelbeseitigung haben sollte und wenn diese nicht fachgerecht wäre, ich den GU bitten muss, den Garagenhersteller zu einer fachgerechten Lösung aufzufordern.

    Aber irgendwie weiß ich schon heute, dass es so nicht laufen wird, sondern eines Tages jemand an der Tür klinglt und auf die Garage will weil er grad in der Nähe ist :D

    Danke im voraus
     
  4. #24 Inkognito, 30.06.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Bei den Rissen würde ich bei der Sanierung die Dauerhaftigkeit berücksichtigen, "einfach" zuschmieren ist nicht, das soll ja etwas länger halten.
     
  5. #25 Klaus Gross, 30.06.2015
    Klaus Gross

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    Lasse dir von der HWK München einen öbuv Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk benennen der das Garagendach in Augenschein nimmt....und lass dir nicht vom Garagenhersteller irgendeinen Quatsch erzählen....Wenn er schon in das Dachdeckerhandwerk eingreift dann hat er es auch nach den gültigen Flachdachrichtlinien herzustellen....Ein Flachdach muß wasserdicht sein bis zu seinen oberen Ab-, und Anschlüssen...Ablaufgullys o.ä. sind fachgerecht herzustellen und einzudichten....Formteile dazu halten Fachgroßhändler lagermäßig bereit....
    Also nochmal Sachverständigen hinzuziehen der dem Garagenhersteller sagt was Sache ist....:winken
     
  6. #26 Kalle88, 30.06.2015
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    Die Behebung der Mängel kann ja nur in soweit erfolgen, dass am Ende das Werk a.R.d.T entspricht. Das zuschmieren der aufgehenden Nähte mit Spachtelmasse oder ähnlichem stellt keinen Randanschlussstreifen da. Der würde insoweit also immer noch fehlen und damit wäre das Werk wieder Mangelhaft. Ob du ihm schreiben solltest was er zu tun hat, davon würde ich abraten - außer es entspricht a.R.d.T.

    Achtung jetzt kommt der Laienteil:

    Ob du nach erfolgloser Behebung das Anrecht hast es am Ende auf Kosten des Garagenherstellers von einem dritten beheben zu lassen, da bin ich mir unsicher. Evtl. könnte hier ein zweiter und damit letzter Versuch denkbar sein, bevor du - bez. dein GU - diese Maßnahmen vornimmt. Was der Hersteller schreibt oder meint ist nebensächlich. Es zählt was in den Richtlinien geschrieben steht - nicht mehr und nicht weniger.
     
  7. #27 berlinerbauer, 30.06.2015
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    Hast du Telefonnummer des GU?

    Wenn die Mängelbeseitigung startet und du das Gefühl bekommst, dass es Murks wird, direkt beim GU anrufen und darauf hinweisen dass so wie du das gerade siehst am nächsten Tag eine neue Mängelanzeige rausgehen würde.

    "Ich bin ja nur Laie und darf hier sowieso nicht in Ihre Mängelbeseitigung eingreifen aber vielleicht hilft es ja doch wenn Sie nochmal mit ihm reden? "

    Wenn dann das Telefon 10min später beim Garagenbauer klingelt, wäre das ein gutes Zeichen :-)

    Du schriebst ja, du hast einen guten GÜ, da müsste das doch eigentlich so funktionieren.
     
  8. #28 Gast56083, 01.07.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Danke Euch..

    @ Inkognito: Sanierung der Risse. Da vermute ich jetzt einfach mal, dass die gar nicht angedacht ist. Ich kann die Breite jetzt nicht genau bestimmen, aber geschätzt liegen wir hier aktuell bei 0,1-0,25 mm.

    @ berlinerbauuer: ja, gutes Verhältnis zum GU. Ob ich den jetzt aber just in dem Moment ans Tel bekomme wenn der Kundendienst des Garagenherstellers (was für ein langes nerviges Wort das ich zukünftig mit GH abbkürze :D) auftaucht bezweifle ich. Der gute Mann ist bei den niedrigen Zinsen grad etwas im Stress ;)

    @ Klaus Gross: das ist ja genau die Frage. Muss der GH nach den Flachdachrichtlinien herstellen (& nachbessern), wenn er es denn in der Leistungsbeschreibung ausgeschlossen hat? Zum GU könnte der sagen: geliefert wie bestellt und Undichtigkeiten nachgebessert. Du hättest den BH darüber aufklären müssen oder eine höherwertige Ausführung bestellen müssen. Und der GH hat ja keinen Vertrag mit mir, sondern mit dem GU und ich wieder mit dem GU. Ich kann mir deshalb vorstellen, dass der GH die Meinung des öbuv SV erst mal als nicht bindend ansieht. Aber der Punkt ist natürlich richtig, dass ich ohne SV gar nicht beurteilen kann, was denn in Summe fachgerecht wäre dass es am Ende ein Flachdach nach RiLi ist.

    @ Kalle: am Ende wird es so sein, dass es nach aaRdT hergestellt bzw. nachgebessert sein muss. Die Frage ist aber eben nur, ob das der GH machen muss oder der GU ran müsste, wenn der GH sich da querstellt....und ob ich deswegen die angedachten Aktionen des GH ablehnen kann, wenn es denn nicht fachgerecht wäre (was ein "zuschmieren" ja zweifelsohne ist).

    Aber vielleicht kommt ja der GH und sagt: Natürlich bessern wir das 100% sauber nach FlachdachRiLi nach und lassen es Ihnen von einem öbuv SV gern bestätigen...aber nur ganz vielleicht ;)
     
  9. R.B.

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    Was gab´s denn heute zum Frühstück? Wunschwasser? :D
     
  10. #30 Gast56083, 01.07.2015
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    jupp, ganz großer Schluck mit ner Prise Wunschtraum :trink_1:
     
  11. #31 Klaus Gross, 03.07.2015
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    Du weißt doch oder auch nicht: Wer schreibt der bleibt.........wer telefoniert verliert.........ok ?
     
  12. #32 Gast56083, 15.07.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Es gibt überraschende Neuigkeiten. Heute war der Kundendienst da.
    Das Wasser kommt nicht vom Dach, sondern von der Seite! Die Garage hat umlaufend auf Deckenhöhe ein leichte Fase und bei dieser Fase läuft das Wasser in die Wand. Risse aussen konnte aber auch Kundendienst nicht sehen.
    Massnahme: Beide Seitenwände wurden mit einem wirklich übel riechenden Zeug, eine Art flüssiges Harz, von oben nach unten besprüht. Soll die Harrrisse verschliessen. Das Zeug kam zumindest sofort innen durch die Risse und irgendwas tut es offenbar, weil er auch das Betonpflaster versaut hat. Eben beim gießen erst aufgefallen, an den Stellen nimmt das Pflaster kein Wasser auf.
    Angeblich 2 Wochen Trocknungszeit und dann solls behoben sein.
    Ich bin gespannt.
     
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