Aushub und Bodenplatte, Frostschürzen ja oder nein - was sagt ihr ?

Diskutiere Aushub und Bodenplatte, Frostschürzen ja oder nein - was sagt ihr ? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forengemeinde, ich habe mich dazu entschlossen ein Häuschen zu bauen und bin etwas unsicher bzgl. dem Bodengutachten und der...

  1. #1 MegaData, 24.06.2015
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    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich habe mich dazu entschlossen ein Häuschen zu bauen und bin etwas unsicher bzgl. dem Bodengutachten und der Bodenplatte. Im Angebot meines Hausbauunternehmens steht eine konventionell bewehrte Bodenplatte mit 25cm. Diese sei wohl besser als eine Platte aus Stahlfaserbeton. Soweit so gut. Nun ists Bodengutachten gekommen und es wird geschrieben:

    Die im Gründungsbereich anstehenden Auffüllungen sind auf Grund der enthaltenen Fremdbestandteile teilweise im Sinne der ZTVE-StB 09 frostempfindlich. An Bodenplatten sind daher Frostschürzen bis >1m unter Gelände vorzusehen.

    Alles im allen ist der Boden sandig und somit gut versickerungsfähig.
    Nun ja, Frostschürzen würden knappe 4000 € kommen. Offiziell wird lt. meinem Vertrag 80cm tief ausgehoben. Der Architekt meint nun, wenn man 20cm mehr aushebt und dann mit Mineralgemisch auffüllt und verdichtet, könnte man auf die Frostschürzen verzichten (nur 2000 € Mehrpreis). Im Endeffekt muss er ja dafür gerade stehen dass das so passt...
    Klingt das nachvollziehbar ? Muss noch irgend etwas gedämmt werden ? Was muss ich bei meinem kommenden Gespräch beachten und sollte ich unbedingt nachhaken ?

    Vielen Dank für eure Infos :)
     
  2. #2 planfix, 25.06.2015
    planfix

    planfix Gast

    ich versteh es einfach nicht, warum lehnt sich dein archi so weit aus dem fenster, wegen gesparter 2 k€?
    jeder lernt beim studium, daß frostfrei zu gründen ist.
    ersatzmaßnahmen sind unter bestimmten bedingungen möglich, aber ein frostfreie gründung schaltet mehr risiken aus und der große kostenpunkt ist das ja nun mal auch nicht.
     
  3. Jan81

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    was ich nicht verstehe. 80 cm tief wird doch nur bei der Frostschürze gegraben. oder komplett und dann aufgefüllt? Was sollen diese 20 cm mehr Mineralgemisch bringen?

    Also ich persönlich würde 80 cm tiefe Frostschürze nehmen. mit der 25 cm Bodenplatte ist man über 1m.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2015
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    Eine Frostschürze bis 80 cm unter OK geplantes Gelände ist doch so oder so anzuordnen. Die 20 cm mehr sollen jetzt 4 k€ mehr kosten???

    Irgendwie hat das ganze ein "Gschmäkle"
     
  5. Jan81

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    ahso habe falsch verstanden? Diese 20 cm soll Mineral gemisch statt Beton? Das kostet doch keine 4teuro?

    Nur 25 cm Bodenplatte und 80 cm Frostschürze reicht doch? OK Gelände ist doch in der Regel OK Bodenplatte. Wenn man alles Ebenderdig will sogar höher, wegen Dämmung und Estrich.

    Na gut ich halte mcih schon raus ;) lasse lieber die Experten antworten.
     
  6. #6 MegaData, 25.06.2015
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    Guten Morgen,

    ich habe mich da vielleicht bissel schlecht ausgedrückt. Also normal ist inklusive: Bodenaushub bis 80cm OHNE Frostschürzen. Auffüllung mit Mineralgemisch. Optionen waren nun:

    a) es bleibt bei 80cm Aushub und wir machen für 4k Frostschürzen drum herum
    b) wir lassen die Frostschürzen weg und machen anstatt 80cm dann 100cm Aushub (20cm mehr --> plus 2k) --> mit Mineralgemisch auffüllen --> das sollte dann wohl den gleichen Effekt haben und frostsicher sein.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 25.06.2015
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    Es ist zwar möglich, Bodenplatten ohne Frostschützen zu bauen, ABER:
    1) muss das Unterbaumaterial dazu so beschaffen sein, dass es nicht auffriert, enthaltenes Wasser also minimiert wird und der unvermeidliche Rest Raum hat, sich auszudehnen, ohne dabei das umschliessende Material zu beeinflussen.
    2) muss das Paket so hergestellt werden, dass diese Eigenschaft für die Lebensdauer des Hauses (> 100 Jahre) erhalten bleibt.
    Es dürfen also seitlich und/oder von unten keine Feinanteile eingetragen werden, die die Hohlräume mit der Zeit verfüllen und so dem Eis der Raum zum schadfreien Auffrieren genommen wird. (z.B. Einschlagen in ein Geotextil)
    3) muss dieses Paket seitlich grösser als die Bodenplatte sein, um den Frostdruck aus dem umgebenden Erdreich weit genug vom Haus fern zu halten.

    Dieser Aufwand rechnet sich eigentlich nur entweder als Dämmpaket z.B. mit Glasschaumschotter oder bei einem ohnehin erforderlichen Bodenaustausch bzw Aufschüttung.

    Wenn hier also einfache Frostschürzen ohne Bodenaustausch 4 k€ mehr als das "Frostschutzpaket" kosten sollen und man die normalen Kosten aufaddiert, die ein fachgerechtes Frostschutzpaket kostet, dann :wow.

    Es bleiben also nur 2 denkbare Szenarien:
    a) Ihr werdet ohne Schaum mit dem rostigen Messer balbiert
    b) das eingepreiste "Frostschutzpaket" ist eine Mogelpackung und deswegen so unterirdisch billig, dass eine vernübftige Frostschütze halt mehr kostet!
     
  8. Jan81

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    Ich verstehe nciht warum man den kompletten Boden bis 80 cm austauschen muss? Steht das im Bodengutachten drin?
    Warum kann man keine Streifenfundamente machen und gut ist? Ist sowas nicht möglich?
    Die Kosten für den Erdaushub und Mineralgemich würde ich nicht bezahlen. Da würde ich eher mit Keller bauen, also reinen Nutzkeller.
     
  9. #9 gunther1948, 25.06.2015
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    hallo
    zuwenig info aus dem bga.

    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 MegaData, 25.06.2015
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    Hier noch ein paar mehr Infos aus dem Gutachten:

    Angaben zur Gründung:
    Die Gründung des geplanten Einfamilienhauses erfolgt bei Gründung auf einer tragenden Bodenplatte in den mäßig bis gut tragfähigen Auffüllungen. Wird die Gründung auf Einzel- bzw. Streifenfundamenten ausgeführt, kommen diese in den gut tragfähigen Sanden bzw. nur sehr geringfügig darüber zu liegen. Für die Bemessung der Gründung mittels tragender Bodenplatte ist ein Bettungsmodul ks = 14 MN/m3 anzusetzen. Bei einer angenommenen mittleren Bodenpressung unter der Bodenplatte von p ∼ 60 kN/m2 ergeben sich maximale Setzungen von ca. 0,5 cm, bei Setzungsdifferenzen über die Gebäudeschmalseite von ≤ 0,1 cm. Die Setzungen treten in etwa zeitgleich mit Erstellen des Rohbaus auf. Für Einzel- und Streifenfundamente gilt bei Fundamentbreiten B ≥ 0,5 … 1 m und einer Einbindetiefe von 1,0 m ein zulässiger Sohlwiderstand σR,d = 420 kN/m² gemäß DIN 1054:2010-12 /EC 7. Bei Ausnutzung des zulässigen Sohlwiderstandes werden sich maximale Setzungen von ca. 1,0 cm einstellen. Die Setzungsdifferenzen betragen < 0,3 cm. Das zeitliche Setzungsverhalten ist analog zur Gründung mittels einer Bodenplatte.

    Angaben zur Ausführung:
    Die im Gründungsbereich anstehenden Auffüllungen sind aufgrund der enthaltenen Fremdbestandteile teilweise im Sinne der ZTVE-StB 09 frostempfindlich. An Bodenplatten sind daher Frostschürzen bis ≥ 1 m unter Gelände vorzusehen. Einzel- bzw. Streifenfundamente sind frostfrei in Tiefen von ≥ 1 m unter Gelände zu gründen. Im Bereich des geplanten Einfamilienhauses gelangen durchgängig Böden der Bodenklasse 3 nach DIN 18300 zum Aushub. Bauschutt in Stein- und Blockgröße sowie Fundamentreste sind den Bodenklassen 5 bis 6 zuzuordnen. Baugruben sind mit einem Winkel von ≤ 45° abzuböschen.
    Werden Bauschuttreste in Stein- und Blockgröße sowie Fundamentreste angetroffen, sind diese bis 0,5 m unter Gründungssohle auszubauen. Als Austauschmaterial sind Böden der Bodengruppen SW, SI, GW, GU oder GI bzw. Betonrecycling oder Mineralgemisch der Körnungen 0/32 bis 0/56 zu verwenden. Der Bodenaustausch hat in Lagen ≤ 30 cm zu erfolgen und ist im Bereich von Befestigungsflächen auf einen Verdichtungsgrad DPr ≥ 100 % zu verdichten. Die anstehenden Sande sind auf Grund ihrer engen Kornabstufung nur mit erhöhtem Aufwand wieder verdichtbar. Um Auflockerungen zu vermeiden, sollte der Aushub daher mit einem Greifer oder Löffel ohne Zähne erfolgen. Grundwasser ist im Gründungsbereich nicht zu erwarten. Temporär auftretendes Oberflächen und Schichtenwasser ist zu fassen und mittels einer offenen Wasserhaltung (Pumpensümpfe) abzuleiten.
    Die im Gründungsbereich anstehenden Böden sind intensiv nachzuverdichten (mind. 4 Übergänge).
    Werden im Bereich des geplanten Einfamilienhauses Bauschutt in Stein- oder Blockgröße bzw. Fundamentreste angetroffen, sind diese bis 0,5 m unter UK Frostschürzen bzw. unter UK Bodenplatte zu entfernen.
    Unterhalb der Bodenplatte ist eine kapillarbrechende Schicht vorzusehen. Diese ist gemäß DIN 4095 zu dimensionieren (Mindestdicke 20 cm). Erdberührte Bauteile sind gegen nicht stauendes Sickerwasser gemäß DIN 18195, Teil 4 abzudichten. Die auszuhebenden Auffüllungen und Sande sind zur Verfüllung der Arbeitsräume der Baugrube des geplanten Einfamilienhauses geeignet. Die Verfüllung von Arbeitsräumen, die im Bereich von Befestigungsflächen liegen, hat in Lagen ≤ 30 cm zu erfolgen und ist auf einen Verdichtungsgrad DPr ≥ 100 % zu verdichten. In allen übrigen Bereichen ist die Hinterfüllung auf einen Verdichtungsgrad DPr ≥ 95 % zu verdichten. Zur Wiederverwendung vorgesehene Aushubmassen sind während der Zwischenlagerung ausreichend vor Witterungseinflüssen, insbesondere Wasseraufnahme zu schützen.
     
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