Frage zu Abrechnung

Diskutiere Frage zu Abrechnung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo allerseits, Ich habe einen Vertrag zu einem Pauschalhonorar auf Basis Nettobausumme vereinbart. Der Bauingenieur hat nun mehrere...

  1. Sid779

    Sid779

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    Hallo allerseits,

    Ich habe einen Vertrag zu einem Pauschalhonorar auf Basis Nettobausumme vereinbart.

    Der Bauingenieur hat nun mehrere Gewerke ausgearbeitet, geplant usw.

    Da der von mir vorgegebene Kostenrahmen nicht eingehalten wurde, habe ich ein Gewerk letztendlich nicht bei einer Firma beauftragt.

    Der Bauingenieur möchte nun die Leistungsphasen 1-3 und 5-7 auf Basis Angebotssumme nach HOAI abrechnen.

    Im Vertrag steht weiterhin: Sollten Teilgewerke nicht ausgeführt werden , bleibt das Pauschalangebot davon unberührt.

    Ich bin der Meinung Angebotssumme <> Nettobausumme, aber vielleicht irre ich mich ja.

    Wie ist denn im allgemeinen die Auslegung zur Nettobausumme?
    Zählt da nur was auch errichtet wurde, oder auch was zum errichten geplant war?

    Viele Grüße
    Sid779
     
  2. #2 planfix, 25.06.2015
    planfix

    planfix Gast

    wie ist das zu verstehen, er hat alles gemacht außer LP 4?

    und was für ein gewerk ist nicht gemacht worden?
    welche leistung dafür wurde erbracht?

    zur HOAI gibt es weitere tabellen, nach diesen werden anteilig die lP 1-9 aufgeschlüsselt.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    ???? bezieht sich Nettobausumme nicht einfach nur auf den Anteil des Rechnungsbetrags ohne MwSt?

    Der Architekt bekommt sein Honorar für die Planung und nicht dafür, dass die Firma xx ein Gewerk ausführt. Es ist also egal ob Du das Gewerk an eine andere Firma vergeben hast.
     
  4. Sid779

    Sid779

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    Hallo,

    vielleicht habe ich meine Frage nicht klar genug ausgedrückt.
    Ich habe alle Leistungsphasen zu einem pauschalen % der Nettobausumme vereinbart.

    Gewerke die errichtet wurden, rechnet der Ingenieur auf Basis der Rechnungen der Handwerker ab. Alles OK soweit.

    Beim Gewerk Innenausbau hat er bis zur Vergabe gearbeitet. Also LP7.
    Zu einer Vergabe kam es nicht.

    Jetzt möchte er sein Honorar anteilig auf Basis der Angebotssumme berechnen.

    Ich habe angenommen, dass sich die Nettobausumme aus den Baukosten aller Gewerke und nicht aus denen von Angeboten zusammensetzt.
     
  5. #5 planfix, 25.06.2015
    planfix

    planfix Gast

    und wer hat den innenausbau, was auch immer du damit meinst, gemacht?
     
  6. Sid779

    Sid779

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    Bislang hat den noch keiner gemacht. Das will ich selbst erledigen.
     
  7. #7 feelfree, 25.06.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Und weil es nicht zu einer Vergabe kam, willst Du ihn dafür jetzt nicht bezahlen?
    Dass der Architekt die Arbeit trotzdem geleistet hat, ist dir aber schon klar?
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    hoai 2013:
    Das Honorar für Grundleistungen nach dieser Verordnung richtet sich
    1. [...] nach den anrechenbaren Kosten des Objekts auf der Grundlage der Kostenberechnung ..
     
  9. Sid779

    Sid779

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    Danke euch,

    ich will bezahlen was vereinbart wurde...
     
  10. #10 Bauliesl, 26.06.2015
    Bauliesl

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    Dann gilt das, was mls geschrieben hat: Grundlage für das Honorar sind die Kosten, die in LP3 ermittelt wurden.
     
  11. #11 planfix, 26.06.2015
    planfix

    planfix Gast

    auch wenn du diese durch eigenleistung reduzierst, gelten trotzdem die ermittelten kosten aus LP 3.
    ggf. könnte der bauleiter sogar mehraufwand durch eigenleistung geltend machen. das ist aber ein heißes eisen.
     
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