Ist das bereits illegaler Stromverkauf?

Diskutiere Ist das bereits illegaler Stromverkauf? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ein Bekannter,Eigentümer eines 2-Familienhauses, Landgegend, möchte seine OG Wohnung vermieten an seinen Arbeitskollegen(Single). Die Wohnung...

  1. chipC

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    Ein Bekannter,Eigentümer eines 2-Familienhauses, Landgegend, möchte seine OG Wohnung vermieten an seinen Arbeitskollegen(Single).

    Die Wohnung hat einen eigenen Unterverteiler in der Wohnung und Im Zahlerschrank ist auch ein freies Zählerfeld vorhanden.

    Die OG Wohnung wurde bisher von seiner Tochter mit Schwiegersohn benutzt und alles lief Strommäßig über den Zähler des Eigentümers mit.

    Muß der Eigentümer nun zwingend einen eigenen Zähler für die OG Wohnung ordern damit dieser seinen Strom selbst mit dem EVU (LEW) oder seinem Wunsch Stromanbieter
    abrechnen kann
    oder ginge auch ein eigener geeichter Zähler im ZS um dann separat den Mieter den Strom an den Vermieter zu bezahlen zu lassen -oder wäre das bereits eine illegale Stromweitergabe/Stromweiterverkauf?

    Oder kann der Vermieter auch sagen- ok Du bist Single, hast ca 3000kWh stromverbrauch oder so- dann nehme ich jetzt für die Miete incl. Stromverbrauch halt- sagen wir 370€- statt sonst 300€ bei eigenem EVU Zähler solange es bei "Single" bleibt.
    Wäre das zulässig oder unzulässig.

    Hintergrund ist der Gedanke die zusätzliche, jährliche Bereitstellungsgebühr oder wie das heißt von ca 120€ oder mehr € bei LEW für den Mieter zu sparen oder zumindest das einmalige, zusätzliche EVU-Zähler Melden lassen durch einen Elektroinst.betrieb für den Vermieter zu sparen.

    Danke bin gespannt auf Eure Meinungen!
     
  2. reezer

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    was versteht du unter "illegale Stromweitergabe Stromweiterverkauf", warum soll das in der genannten Situation nicht zulässig oder illegal sein?
     
  3. #3 Lexmaul, 28.06.2015
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    Wir müssen den Strom auch vom Vermieter kaufen - ist nicht illegal, aber mittlerweile ärgerlich.
     
  4. #4 toxicmolotow, 28.06.2015
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    Steht da nicht etwas in den Liefeebedingungen des EVU? Ich glaube darauf möchte der TE hinaus so nach dem Motto im Vertrag an der "Erstkunden": Die Weitergabe/Weiterverkauf ist nicht gestattet.
     
  5. chipC

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    Richtig erkannt toxicmolotow.
    Daß der Stromverkauf über die Grundstücksgrenze hinweg verboten ist weiß ich, aber wie ist es von Vermieter an Mieter?
    Bei Lexmaul`s Vermieter /Stromanbieter scheint das ja usus/erlaubt.(Warum müßt ihr denn den Strom vom Vermieter kaufen?
    Wie ist das bei euren Stromanbietern denn geregelt? bzw. in eurem Mietvertrag?
    Danke!
    Kennt zufällig jemand die Vorschriften von LEW dazu? LEW gehört/e? zu RWE
     
  6. #6 zille1976, 28.06.2015
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    Strom über den Vermieter zu beziehen sind einfache Mietnebenkosten.

    Der Verbrauch des Mieters wird über einen geeichten Zähler gemessen und vom Vermieter 1:1 weitergegeben. Die Grundgebühr und den Preis für die Wartung und den neuen Zähler kann er auf die Mietnebenkosten umlegen, in der Höhe wie sie tatsächlich angefallen sind.

    Einen Nachweis über die tatsächlichen Kosten muss der Vermieter auf Verlangen vorzeigen.

    Das hat nichts mit Stromverkauf zu tun, sondern ist ein Durchreichen der Kosten über den Vermieter.

    Wenn das noch so im Mietvertrag festgehalten wird, hat der Mieter später auch keinen Anspruch auf einen eigenen Zähler bzw. Lieferantenvertrag.
     
  7. reezer

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    warum ist das so, bzw. wo ist das so festgelegt? Quelle?
     
  8. #8 Lexmaul, 28.06.2015
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    Durchgegeben wird der Strom bei uns nicht - wir zahlen eigentlich eher drauf, weil wir nicht wechseln können.

    Und geeicht sind die Zähler bei uns auch nicht - mal schauen, ob ich meinem Vermieter noch eine dafür reinwürge. Er nimmt derzeit auch nen Euro pro Kubikmeter Wasser mehr als die Stadtwerke...
     
  9. #9 HansFranz, 28.06.2015
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    Wenn das so einfach wäre, bräuchte kein EVU in sämtl. MFH für jede Partei einen Zähler einrichten - das wäre dann wohl Nonsens?
    Ist es aber nun mal nicht!
    Und genauso läuft es wenn in einem MFH in dem der VerMieter mit wohnt, und dort nur einen Zähler ggü. dem EVU für sein Haus betreibt.
    Kein Mieter kann sich dann einen freien Stromlieferanten aussuchen und buchen, bei Mietschulden sind die Beträge der E-Versorgung des Mieters sein eigenes Problem, bei Streitigkeiten über den Bezug / Höhe des Stromes über den Vermieter ist der Mieter berechtigt die Zahlung dafür zu verweigern, muß aber weiter damit versorgt werden.
    Hat wohl alles seine rechtlichen Gründe, was die EVUs im ganzen Land so mehrheitlich praktizieren.
     
  10. reezer

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    wo kann man diese angenommenen "rechtlichen Gründe" denn nachlesen?
    Quelle ?
     
  11. #11 toxicmolotow, 29.06.2015
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    Das Problem ist doch das Folgende:

    Der Mieter zahlt brav seine Miete samt Nebenkosten (und Strom) an den Vermieter, dieser zahlt aber nichts an den EVU und bums... dunkel in der Hütte.

    Und ja, das gleiche Problem besteht auch bei Heizung oder Wasser, wenn dieses nur zentral angeliefert/abgerechnet wird.

    Daher gibt es gerade bei neuen Anlagen diverse Auflagen was wo wie von wem womit zu messen ist.

    Einfach ein MFH mit je einem Zähler je Produkt ist schon lange nicht mehr.
     
  12. reezer

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    welche "diversen Auflagen" sind das, wer macht wem diese Auflagen?
    bitte Quelle angeben

    oder ist das hier so daß jeder einfach hinschreibt was ihm gerade so einfällt
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2015
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    Wer quatscht denn hier so einen Blödsinn, die EVU würden keine direkten Versorgeranschlüsse mit einzelnen Wohnungszählern in einem EFH zulassen?

    Weder als Mieter noch als Vermieter würde ich Zentralzähler akzeptieren!
    Als Vermieter haftest Du dann für Deine Mieter und als Mieter zahlst Du erst an den Vermieter und wenn der nicht ans EVU zahlt, nochmal direkt ans EVU, weil DU ja in den Genuss der Energie gekommen bist!
     
  14. #14 toxicmolotow, 29.06.2015
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    1) Ich bin hier nicht in einer Jura Prüfung.
    2) Die NB schreiben nicht vor, dass man immer eine Quelle angeben muss.
    3) Nichts leichter als das.
    4) Mag sein, dass manchmal quatsch geschrieben wird.

    Ehlich gesagt habe ich keine Lust, eine Quelle zu suchen, aber ich will nicht so sein.

    Für Frischwassee möchte ich auf diese Sekundärliteratur verweisen: https://www.google.de/url?sa=t&sour...qkMCiaQduttfKS3Hg&sig2=HbhdkmHsba-faGoeCTjnTg

    Für Heizungen habe ich mal was bei Gesetzen zu Nebenkostenabrechnungen gelesen und beim Strom, noxh nie danach gesucht, mich würde aber wundern, wenn ein Hauptzähler für ein MFH reichen würde, wo doch kein Strommonopol mehr besteht.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2015
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    Ich denke eher, gerade weil kein Monopol mehr besteht, hätten die Mieter ein Anrecht auf eigene Zähler des VNB, damit sie Einsparpotentiale oder eben Öko-/Atom-/wwi-Strom ganz nach eigener Philosophie nutzen können.!
     
  16. #16 Lexmaul, 29.06.2015
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    Ein Hauptzähler und dann Nebenzähler für die Wohnungen ist zulässig - allerdings müssen letztere dann geeicht sein. Ich würde es aber keinem mehr empfehlen, eine Wohnung mit der Konstellation zu nehmen.

    Dagegen machen kanst Du aber einfach mal gar nix...
     
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    Hier geht es nicht um Frischwasser oder Heizung, die ursprüngliche Frage des TS bezog sich auf Strom
    es geht auch nicht darum, was sinnvoll oder nicht sinnvoll wäre (ich will auch nicht bestreiten daß es meistens besser ist wenn jede Wohnung / jeder Mieter seinen eigenen Zähler hat)

    aber anscheinend meint hier jeder Dampfplauderer daß er seine Meinung als Fakt zum Besten geben kann ohne daß er sich um die Begründung Gedanken machen will

    was spricht rechtlich dagegen, daß ein Vermieter eine Komplettmiete (vgl. "Warmmiete") berechnet in der Wasser, Heizung, Strom, Müllabfuhr, usw. pauschal und ohne Messung enthalten ist ?
    grundsätzlich herrscht erst einmal Vertragsfreiheit, ein Mieter der seinen eigenen Stromanbieter selbst wählen möchte, muß die so angebotene Wohnung ja nicht nehmen
    (Beispielsweise angenommen ein Studentenwohnheim, alternativ zum angesprochenen MFH)
     
  18. reezer

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    dem würde ich als Mieter eher gelassen entgegensehen
    einen Anspruch des Stromlieferanten an einen Mieter ohne eigenen Zähler würde ich - mangels Vertrag - verneinen.
    Was natürlich passieren könnte ist daß die Versorgung eingestellt wird
     
  19. Julius

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    R.D. hat insoweit Unsinn geschrieben (wer "in den Genuß kam", ist völlig ohne Belang).
    Manch andere aber auch!
    Insbesondere ist die Ausweitung auf allgemeines MFH irreführend.

    Hier geht es konkret um ein Zweifamilienhaus. Und zwar eines, in dem offenbar eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird.
    Dort gibt dann es ÜBERHAUPT KEINE Meßpflicht (wofür auch immer).
    Eine Pauschalisierung ist also ausnahmsweise zulässig!
    Alternativ ein privat beschaffter Zwischenzähler (geeicht).
    Oder ein separater VNB-Zähler (was die teuerste Lösung wäre, aber auch die sicherste).
     
  20. #20 OLger MD, 29.06.2015
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    Ist aus meiner sicht bei gewerblichen Vermietern ein berechtigter Einwand. Nur hier sehe ich die besondere Situation, dass der Vermieter mit im Haus wohnt, so dass bei Lieferstopp durch den Energieversorger auch der Vermieter ohne Strom dasteht. Außerdem ist der Mieter "Kollege" und man rennt sich recht häufig über den Weg....
    Ähnliche Situationen gibt es ja auch, wenn die Eltern/Großeltern mit im Haus wohnen und es nur einen offiziellen Zähler gibt.
    Ein zweiter Zähler ist dennoch angebracht, um den Stromverbrauch der vermieteten Einheit wenigstens grob im Auge zu behalten. Nicht dass aus Spargründen der Heizkörperzähler still steht und die Wärme über die Stromflatrate erzeugt wird.
     
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