Holzterrasse auf Sondernutzungsrecht (Dachterrasse)???

Diskutiere Holzterrasse auf Sondernutzungsrecht (Dachterrasse)??? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen Wir haben momentan folgendes kleines Problem. Meine Freundin und ich haben eine Wohnung in einem Neubau gekauft. Im Erdgeschoss...

  1. rayman

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    Hallo zusammen
    Wir haben momentan folgendes kleines Problem. Meine Freundin und ich haben eine Wohnung in einem Neubau gekauft. Im Erdgeschoss befindet sich eine Garage und Abstellräume usw. . Unsere Wohnung befindet sich darüber im ersten Stock. Aus diesem Grund haben wir eine Dachterrasse, die sich über der Garage befindet. Pro Stockwerk gibt es 4 Wohnungen, wobei sich immer zwei Wohnungen eine Terrasse von ca. 5x15m teilen, welche durch eine Glaswand geteilt ist. Die Stockwerke darüber haben dann nur noch halb so große Balkone. Meine Frage wäre nur folgende. Unsere Terrasse ist im vorderen Teil mit Betonplatten belegt und der hintere Teil (ca. die letzten 2,5m) mit Flachdachsubstrat, darf ich dann auf dem Teil mit Substrat eine Hozterrrasse errichten? Bin mir da nicht ganz sicher, ob es eine bauliche Veränderung darstellt. Da wir den Teil auch bepfalnzen dürften, macht das ja kein Unterschied ob da nun Rasen oder Holz liegt und der vordere Teil ist ja auch gepflaster.
     
  2. #2 wasweissich, 29.06.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Es kommt drauf an ,wie deine miteigentümer drauf sind .
     
  3. rayman

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    Nachbarwohnung ist vermietet. Besitzer ist leider ein ziemlich arrogantes A*******. Wie sieht das den rechtlich aus? Muss ich soetwas vorher der Eigentümerschaft melden?
     
  4. #4 Bauliesl, 29.06.2015
    Bauliesl

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    Wäre das baurechtlich grundsätzlich zulässig? Eine Terrasse löst u.U. eine andere Abstandsfläche aus, als eine Garage....
     
  5. #5 Bauliesl, 29.06.2015
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    Selbstverständlich musst Du. Die Fläche hast Du ja nicht als Wohnfläche gekauft.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2015
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    Genau - erstmal das baurechtliche klären. Nicht nur Abstand, sondern ggf auch Ausgleichsfläche oder B-Plan Auflage.
    Dann - Substrat hat eine andere Belastung auf den Untergrund als Holzdeck.
    Ist der Unterbau dafür statisch und konstruktiv ausgelegt.
    Weiterhin ermöglicht ein Belag bis vornehin ja leichtere Einblicke auf Nachbars Fläche als ein Grünstreifen.
     
  7. rayman

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    Statisch und konstruktiv ist es kein Probelm.
    Unsere Idee war es dann auch am einfachsten nen Rasen drauf zu machen? Weil bepflanzen dürfen wir es zu 100%. Das steht so im Notarvertrag und in der Hausordnung.
     
  8. #8 Bauliesl, 29.06.2015
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    Woher weißt Du das?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2015
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    Rasen braucht aber einen ganz anderen Unterbau und einen völlig anderen "Boden" als ein Flachdachsubstrat!
     
  10. #10 ThomasMD, 29.06.2015
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    Es haben schon sehr viele versucht einen Rasen auf einem Flachdach anzulegen und sind daran gescheitert.
    Es wachsen aber immer wieder welche nach, die nicht daran glauben...

    Der wievielte Student mit einer frisch gekauften Eigentumswohnung ist das jetzt eigentlich?
     
  11. rayman

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    1. habe ich mit dem ausführenden Ingenieur gesprochen

    und

    2. Ist der Deckenaufbau im gesamten Geschoss gleich.
     
  12. #12 wasweissich, 29.06.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Das mit dem rasen ist etwas trikky ,geht aber ...
     
  13. #13 Bauliesl, 29.06.2015
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    Dann würde ich den Ingenieur bzw. Architekt fragen, ob Deinem Vorhaben aus baurechtlicher Sicht etwas entgegensteht.
    Und die Eigentümergemeinschaft musst Du fragen, ob sie mit Deinem Vorhaben einverstanden sind. Dann muss es evtl. noch in der Teilungserklärung geändert werden etc. pp....
     
  14. rayman

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    über Tipps bin ich dankbar ;)
     
  15. rayman

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    Er meinte nein müsste nur den direkten Nachbar nebenan Fragen aber hab halt keine Lust dass nachher was nach kommt wenn das net stimmt. Will es vorher zu 100% abklären.
     
  16. #16 Bauliesl, 29.06.2015
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    Ich meine aber dass Du net nur den direkten Nachbarn sondern auch das Baurechtsamt und die Eigentümergemeinschaft fragen musst und ich glaube dass das die Kollegen auch so sehen, dass es net reicht den direkten Nachbarn zu fragen. Aber das haben wir ja jetzt mehrfach versucht Dir klarzumachen.
     
  17. rayman

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    Das war ja auch meine Frage ;). Eigentümergemeinschaft werde ich dann fragen. Aber Baurechtsamt bezweifel ich doch sehr, dass die damit was zu tun haben. Wir dürfen den Bereich ja betreten und er ist zum Bepflanzen ausgeschrieben.
     
  18. #18 Bauliesl, 29.06.2015
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    Also ok, mein allerletzter Versuch:
    eine Grünfläche (als die sie ja ausgeschrieben und geplant war) löst u.U. keine Abstandsflächen aus. Eine Fläche, die von Euch als erweiterte Terrasse genutzt wird, hingegen schon. Ergo: DU MUSST DAS BAURECHTSAMT FRAGEN. Ob Du es nun bezweifelst oder nicht - in dem Fall weiß ich es besser (und meine 100 Kollegen hier auch)!
     
  19. #19 Gast943916, 29.06.2015
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Das will er aber doch nicht hööööören........
     
  20. #20 Bauliesl, 29.06.2015
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    Stimmt, aber manchmal blitzt das nicht vorhandene Helfersyndrom doch auf... ;-)
     
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