Berichtigte Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistung

Diskutiere Berichtigte Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo, ich hoffe ich bin hier in der richtigen Gruppe! ich habe vom architekten eine Rechnung (Abschlagszahlung) erhalten. Mit dem Vermerk...

  1. #1 Sensemann, 29.06.2015
    Sensemann

    Sensemann

    Dabei seit:
    05.12.2014
    Beiträge:
    66
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Feuerwehrmann
    Ort:
    Ba-Wü
    hallo,
    ich hoffe ich bin hier in der richtigen Gruppe!

    ich habe vom architekten eine Rechnung (Abschlagszahlung) erhalten. Mit dem Vermerk "Zahlbar rein netto".
    Ausserdem lag ein Brief "Berichtigte Freistestellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen" bei.

    Wie darf ich das jetzt verstehen?
    Zahlen mit MwSt, obwohl ja dranstreht rein netto?

    Danke und Gruß
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Netto bedeutet hier ohne Abzüge in Form von Skonto o.ä.
     
  3. #3 Gast943916, 29.06.2015
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    mit MwSt zahlen, die FB bedeutet nur, dass er beim FIA keine Schulden hat
     
  4. #4 Baufuchs, 29.06.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Seit wann sind Planungsleistungen eines Architekten "Bauleistungen" für die nach §48 b eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt werden muss?

    Im übrigen wäre ein privater Auftraggeber ohnehin nicht zum Steuerabzug verpflichtet.

    Selbst wenn der Architekt Bauleistungen erbacht hätte, wäre die Übersendung der Freistellungsbescheinigung nicht nötig.
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wir wissen ja nicht, ob der Architekt eine Rechnung für Planungsleistungen gestellt hat, oder ob er vielleicht auch noch BT ist, oder was weiß ich.
     
  6. #6 Baufuchs, 29.06.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    dann siehe letzter Satz aus #4
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Was ja nicht heisst, das er das Ding nicht mitsenden darf, er bräuchte es nur nicht, da unnötig.

    Ich bekam früher (mittlerweile ist das DIng eh kaum noch gefragt) auch bei EFH oft genug die Kopie in der Rechnung mit. Automatik im Sekretariat: Rechnung = Freistellungsbescheinigung beilegen.
     
  8. #8 Baufuchs, 29.06.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    was aber nicht heisst, dass die diesbezgl. §§ außer Kraft sind...
     
  9. #9 Der Bauamateur, 29.06.2015
    Der Bauamateur

    Der Bauamateur

    Dabei seit:
    17.07.2013
    Beiträge:
    368
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Steuerberater
    Ort:
    Meißen
    Der sonst nicht unternehmerisch tätige Privatmann braucht die ganzen Bescheinigungen nicht, aber grundsätzlich gibt es für Bauleistungen zwischen Unternehmern 2 wichtige Bescheinigungen:
    Eine um dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass der AG ein Bauleistender ist und die Rechnung für Bauleistungen nach §13b UStG zu stellen ist - die sollte nicht erst mit der Rechnung rausgehen, sondern schon bei Vertragsabschluss durch den AG vorgelegt werden.
    Die andere ist die "klassische" Bescheinigung nach 48b EStG, die den Leistungsempfänger vom Einbehalt der Bauabzugsteuer freistellt; diese sollte der Auftragnehmer dem Auftraggeber spätestens bei Rechnungsstellung mitliefern.
     
Thema: Berichtigte Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Übersendung der Freistellungsbescheinigung

Die Seite wird geladen...

Berichtigte Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistung - Ähnliche Themen

  1. Feuchter Keller Haus um 1900 Sorge um Substanz berichtigt? Viele Bilder & 2-3 Fragen

    Feuchter Keller Haus um 1900 Sorge um Substanz berichtigt? Viele Bilder & 2-3 Fragen: [ATTACH][ATTACH][ATTACH][ATTACH][ATTACH][ATTACH] Hier mal die ersten Bilder. Wie eman sieht wurde hier wohl über die Jahre immer wieder was...
  2. freistellungsbescheinigung

    freistellungsbescheinigung: Hallo alle zusammen, könnt ihr mir sagen was eine Freistellungsbescheinigung ist bzw. wer diese unbedingt ausstellen muss? Was ist wen diese...
  3. Freistellungsbescheinigung

    Freistellungsbescheinigung: Hallo, wir haben soeben unseren Neubau fertiggestellt. Auf der letzten Rechnung vom Haushersteller lese ich unten etwas mit...
  4. Freistellungsbescheinigung §48b

    Freistellungsbescheinigung §48b: Darf NU dem GU trotz vorgelegter Freistellungsbescheinigung die MWST berechnen?
  5. Freistellungsbescheinigung

    Freistellungsbescheinigung: Das Thema ist ja hinreichend diskutiert worden. Nun kommt ein Sub der für mich gearbeitet hat und meint der Auftraggeber müsste dem...