Garage & Carport - Grenzbebauung / Grundfläche etc. - Was geht?

Diskutiere Garage & Carport - Grenzbebauung / Grundfläche etc. - Was geht? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Bevor ich den Amtsschimmel auf dem Bauamt wieder verrückt mache, würde ich mir gerne vorab ein paar Informationen ziehen. Ich hätte gerne...

  1. #1 andreas2906, 30.06.2015
    andreas2906

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    Hallo.

    Bevor ich den Amtsschimmel auf dem Bauamt wieder verrückt mache, würde ich mir gerne vorab ein paar Informationen ziehen.

    Ich hätte gerne eine Doppelgarage mit integriertem Geräteraum. 8m x 6m ( B x T ), was 48m² sind. Bis 50m² darf ohne Antrag bei uns gebaut werden.
    Was ist jetzt aber, wenn ich an diese Garage quasi das Dach "verlängern" lasse, um noch ein Carport ( für Wohnwagen ) zu erhalten?
    Zählt bei den 50m² die "umbaute" Grundfläche der Garage oder des Gesamtobjektes?
    Wäre eine annähernde Grenzbebauung - also 1m über die gesamte Breite ein Problem?

    Über eine kurze Aufklärung wäre ich dankbar, bevor die Luftschlösser im Kopf gebaut werden...

    PS: Zum Amtsschimmel. Sommer 2014 sollte die Baufertiganzeige beim Amt eingereicht werden, ich dachte dies sei seitens der Firma geschehen. Um Weihnachten 2014 bekam ich Post vom Finanzamt, wegen Neuberechnung Grundsteuer. Ich dachte, die machen dies wegen der Fertigmeldung. Davon wußten die aber nix. Also also hab ich angenommen, die Fertigmeldung ist nie angekommen, hab ja schließlich auch nie Post über eine Bestätigung etc. bekommen. Also nochmal eine abgeschickt - diesmal ich selbst. Bis vor kurzem immer noch keine Reaktion, also nachtelefoniert.
    ANTWORT sinngemäß: Nein, Sie bekommen keine Bestätigung o.ä. über den Eingang. Es wird auch keine förmliche Abnahme von Amtswegen bei solch kleinen Bauvorhaben ( EFH ) gemacht.
    - Ich frug nochmal nach, ob dies so korrekt sei, denn eine Baugenehmigung ist ja nur 3 Jahre gültig und man hätte dann nichts in der Hand, wenn später mal was "fehlen" sollte. -
    Ja, das wäre nunmal so. Ich soll mir lediglich einen Vermesser besorgen, welcher berechtigt ist den Ist-Zustand in die Liegenschaftskarte zu melden.

    Ist das normal? War einigermaßen erstaunt über das unbürokratische Vorgehen. Weil ohne Bestätigung, könnten die ja mal behaupten... meine Baugenehmigung sei schon lange rum und ich hab n Schwarzbau etc. :wow

    PPS: Der Bauort ist NICHT Dresden, sondern gehört zum Einzugsgebiet des Landratsamtes Pirna - Landkreis Sächsische Schweiz.
     
  2. #2 andreas2906, 01.07.2015
    andreas2906

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    Na heu... keiner Ahnung? Doch den Amtsschimmel in Wallung bringen?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2015
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    Noch Fragen?
     
  4. #4 Thomas Traut, 01.07.2015
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    Ich ja. Wo ist das her?

    Wenn ich die Sächsische Bauordnung gockele, kommt folgendes:
    D.h., entweder gleich für alles einen Bauantrag stellen oder die Garage verfahrensfrei bauen und einen Bauantrag für das Carport stellen. Letzteres geht aber nur, wenn die Garage vor Einreichen schon fertig ist. Jedenfalls ist die Handhabung in Bbg. bei ähnlich lautendem Paragrafen so.
     
  5. #5 andreas2906, 01.07.2015
    andreas2906

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    OK. Wenn das einschließlich ist... schade.
    Eine Frage hätte ich da aber noch.
    Ab wann ist es eine "bauliche Trennung" - also quasi als 2 eigenständige Objekte anzusehen?
    Überlegung ist folgende, Garage und Carport trotzdem nebeneinander stellen, beide Objekte aber nicht miteinander verbinden. Wie viel Platz muss dazwischen sein? Fingerbreite oder Meter...?

    Edit: Ich sehe gerad in dem anderen Beitrag - "je Grundstück". Da kann dann also auch nicht 2x mal gebaut werden... Werd wohl doch mal aufs Amt fahren müssen.
     
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