Gerichtsurteile zu unsachgemäßen Dehnfugen im Estrich

Diskutiere Gerichtsurteile zu unsachgemäßen Dehnfugen im Estrich im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, kurzer Sachverhalt: wir haben in 2000 unser Haus schlüsselfertig von einem Bauträger bauen lassen. Im Erdgeschoss ist ein...

  1. #1 Ebersbach, 06.03.2006
    Ebersbach

    Ebersbach Gast

    Hallo,

    kurzer Sachverhalt:
    wir haben in 2000 unser Haus schlüsselfertig von einem Bauträger bauen lassen.

    Im Erdgeschoss ist ein Zement-Estrich als Heiz-Estrich eingebaut worden. Es wurden Scheinfugen als Kellenschnitt (Solbruchstellen) hergestellt. Dehnfugen wurden weder geplant noch ausgeführt. Aufheizprotokoll liegt nicht vor.

    Laute Knackgeräusche im Fußboden waren bereits kurz nach dem Einzug ins Haus zu hören. Nach knapp 1 Jahr (Dez. 2001) waren die ersten Risse im Fliesenbelag sichtbar. Im März 2003 wude ein Sanierungsversuch unternommen: gerissene Fliesen wurden ausgetauscht, Risse im Estrich wurden verharzt, Dehnfugen im Estrich wurden jedoch nicht eingebaut.
    Bereits 3 Tage nach der Sanierung sind die ersten Fliesen wieder gerissen, weitere Risse sind dazu gekommen. Laute Knackgeräusche gibt es auch heute (5 Jahre später) noch, hauptsächlich in den Morgen- und Abendstunden.

    Laut Privatgutachten und Gutachten im gerichtlichen Beweisverfahren, gehören Dehnfugen (Feldfugen) eingebaut. Der Bauträger lehnt dies jedoch ab und hält einen erneuten Austausch der gerissenen Fliesen für ausreichend. Einer Kostenvorschußforderung, zur Beseitigung der Mängel (gesamter Heizestrich erneuern) durch ein Drittunternehmen, ist der Bauträger nicht nachgekommen.

    Wir werden auf jeden Fall die Kosten für die Beseitigung der Mängel nun einklagen müssen. Laut Literatur gehören zu den 10 häufigsten Baumängeln, unsachgemäß angelegte Dehnfugen im Estrich oder Fliesenbereich, wie auch bei uns. Beziehungsweise wurden bei uns ja gar keine Dehnfugen eingebaut. Wir suchen nun Gerichtsurteile oder zumindest Aktenzeichen dazu, ich kann aber so gut wie nichts dazu finden. Klagen die Geschädigten nicht oder werden die Urteile nur nicht veröffentlicht?

    Meine Bitte und Frage: wer kann uns mit Urteilen oder zumindest Aktenzeichen weiterhelfen, auch Kontaktpersonen welche selbst geklagt haben, wäre sehr hilfreich. Entweder hier im Forum oder direkt an unsere Emailadresse rost@sofortstart.de .

    Vielen Dank!

    nachzulesen auch unter: www.mega-technik.de
     
  2. #2 Olaf (†), 06.03.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Verstehe..

    ich jetzt nicht.
    Wenn das gerichtliche Beweisverfahren läuft, muss doch irgendeiner schon geklagt haben.
    Ich will ja Ihren Wissensdurst nicht stoppen, aber was wollen Sie mit den Urteilen? Das passende zu recherchieren gehört zu den Aufgaben Ihres Anwalts.
     
  3. #3 Ebersbach, 07.03.2006
    Ebersbach

    Ebersbach Gast

    Ganz einfach...

    ...das selbstständige Beweisverfahren wurde anstelle des früheren Beweissicherungsverfahrens gemäß §§ 485 ff. ZPO im Rechtspflege - Vereinfachungsgesetz eingeführt. Ziel des Beweisverfahrens ist es, die Verfahren zu vereinfachen und die Gerichte durch die Möglichkeit einer aussergerichtlichen Streitbeilegung zu entlasten. Da hierbei der beauftragte Sachverständige nicht von den Parteien oder etwa nur einer Partei ausgewählt, sondern vom Gericht bestimmt wird hat das erstellte Gutachten im später ggf. stattfindenden Prozess Bestand. Wobei ein Privatgutachten in einem Prozess keinen Bestand haben muss und man sehr schnell auf die Nase fallen kann (Beispiel siehe hier im Forum: "Risse im Heizestrich").

    Auch hat der Hinweis auf bereits bestehende Urteile in einer Klageschrift nicht unbedingt eine bindende Wirkung für das zuständige Gericht, jedoch wird in den meisten Fällen das Urteil nicht wesentlich davon abweichen. Der Verweis auf bereits bestehende Urteile ist somit auf jeden Fall von Vorteil.

    Aus diesem Grund nochmals meine Bitte und Frage: wer kann uns mit Urteilen oder zumindest Aktenzeichen (unsachgemäße Dehnfugen im Estrich) weiterhelfen, auch Kontaktpersonen welche selbst geklagt haben, wäre sehr hilfreich. Entweder hier im Forum oder direkt an unsere Emailadresse rost@sofortstart.de .

    Vielen Dank!

    Gutachten zu selbstständigen Beweisverfahren siehe hier: www.mega-technik.de
     
  4. Eric

    Eric

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    Ich verstehe auch nicht, was Sie mit den Urteilen erreichen wollen.

    Im Gegensatz zu Amerika und England haben wir kein case-law, sondern geschriebenes Recht mit im Gesetz aufgezählten Anspruchsvoraussetzungen, unter die der Richter ihren Sachverhalt zu subsumieren hat und sich, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, eine im Gesetz festgelegte Rechtsfolge ergibt. In Ihrem Fall sind das:

    - wirksamer Werkvertrag
    - Mangel
    - vergebliche Aufforderung zur Mangelbeseitigung

    ergibt Rechtfolge > AG darf zur Ersatzvornahme übergehen und insoweit einen Vorschuß über die voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung fordern mit späterer Verpflichtung zur Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten. Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach der Mangelursache und wie diese so zu beseitigen ist, daß anschließend ein mangelfreies Gewerk entsteht.

    Mangel, Mangelursache, Art der Mangelbeseitigung und die voraussichtliche Höhe der Mangelbeseitigungskosten sollten in dem selbständigen Beweisverfahren geklärt worden sein.

    Es gibt kein Urteil, in dem drinsteht, wenn ein Estrichleger kein Trennfugen ausführt, dann kostet das in Deutschland XXXXXX EUR.

    Daß ein Estrich - egal aus welchen Gründen - sich bei normaler Nutzung nicht in seine Bestandteile auflösen darf und die darüber verlegten Fliesen nicht reißen dürfen, versteht sich von selbst >> funktionaler Mangel. Dafür bedarf es keiner Urteile.

    Ich gehe davon aus, daß sie im selbständigen Beweisverfahren anwaltlich vertreten worden sind. Reden sie nicht (mehr) mit Ihrem Anwalt oder was ist das genaue Problem?
     
  5. #5 Ebersbach, 09.03.2006
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    Ebersbach Gast

    auch nicht schlimm...

    Nicht böse sein, aber mein Interesse an vergleichbaren Urteilen hat weder was mit

    "....Reden sie nicht (mehr) mit Ihrem Anwalt oder was ist das genaue Problem?"
    noch mit
    "...wenn ein Estrichleger kein Trennfugen ausführt, dann kostet das in Deutschland XXXXXX EUR."

    zu tun, diese Bemerkungen sind leider voll daneben. Auch muß man mit Informationen doch nicht gleich "was erreichen wollen".
    Im Vordergrund steht erst einmal sich informieren wollen und wenn diese Informationen dann in irgendeiner Form Verwendung finden, werden sie natürlich auch verwendet, ist doch selbstverständlich.

    Wobei hier überhaupt nicht interessiert ob jemand xxx oder yyy EUR zugesprochen bekommt, dies ist abhängig von individuellen Gegebenheiten, das ist mir auch klar. Viel interessanter ist eine Urteils-Begründung, siehe z.B. hier: http://www.mega-technik.de/urteile/urteil1.pdf . Auch in diesem BGH-Urteil wird in der Entscheidungsbegründung auf bereits bestehende Urteile verwiesen. Das in Rechtsstreitigkeiten vor Gericht auf bereits bestehende Urteile verwiesen wir, ist was gang normales und hat auch seine Gründe. Was man damit erreichen möchte oder über Sinn und Unsinn, darüber möcht ich jedoch überhaupt nicht diskutieren, da bin ich auch nicht qualifiziert dazu, die Gründe kann Ihnen aber jeder Rechtsanwalt dazu genau erläutern.

    Meine einfache Bitte und Frage ist nur: wer kann uns mit Urteilen oder Aktenzeichen (zu "unsachgemäße Dehnfugen im Estrich" und "mangelhafter Estrich") weiterhelfen? Entweder hier im Forum oder direkt an unsere Emailadresse rost@sofortstart.de .

    Nochmals vielen Dank!

    Auch herzlichen Dank an Anton für die Email ;-))
     
  6. #6 Ebersbach, 28.07.2006
    Ebersbach

    Ebersbach Gast

    Urteil vom Landgericht Ulm liegt vor

    Ausgangspunkt:
    Der Zementestrich mit Fußbodenheizung (Warmwasser-Kunststoffrohre) wurde in 2000 eingebracht. In 2003 wurde wegen auftretender Risse das erste mal eine Sanierung durchgeführt (Risse aufgetrennt mit Querschnitten zur Vernagelung, verharzt). Einige Tage später sind die Fliesen erneut gerissen. Die Baufirma hat den Austausch des Estrich abgelehnt und nur den Austausch der Fliesen angeboten. Dies wurde von uns abgelehnt und ein gerichtliches Beweisverfahren eingeleitet.


    Im gerichtlichen Beweisverfahren hat der Gutachter geschrieben:
    1. Der Heizestrich ist gerissen, weil er mangelhaft ist. (zu früh belegt)
    2. Eine Planung der Feldfugen im Estrich liegt nicht vor. (keine Dehnungsfugen vorhanden, ca. 72qm)
    3. Die erforderliche Dokumentation der Messung liegt nicht vor. (Belegreife)
    4. Ein Aufheizprotokoll liegt nicht vor.
    5. Der gesamte Heizestrich und keramische Belag ist zu entfernen und neu herzustellen.


    Im Prozess nun die mündliche Aussage des Gutachters vor dem Landgericht Ulm:
    "Ich habe die Literatur im Hinblick auf diesen Fall noch einmal durchgesehen. Es wird dort durchgehend empfohlen, solche Risse nicht durch die "große Lösung" zu beseitigen, indem man den ganzen Boden "rausreißt" und neu einbringt, sondern empfohlen wird allenthalben, die Risse örtlich zu reparieren und dann eben in Kauf zu nehmen, dass gegebenenfalls irgendwo noch einmal Risse auftreten." !!!!!


    Jetzt das Urteil der Einzelrichterin vom LG Ulm:
    Der Kläger hat keinen Anspruch auf die völlige Neuherstellung (ca.30.000,-EUR) des Fußbodens, weil der mit dieser Art der Nachbesserung verbundene Aufwand zu dem für den Kläger hierdurch erzielten Vorteil in keinem auch nur einigermaßen angemessenen Verhältnis mehr stünde (Unverhältnismäßigkeit). Es handelt sich nur um einen optischen Mangel, welcher die Funktion des Fußbodens nicht beeinträchtigt. Es werden nur die anfallenden Kosten (ca. 2.500,-EUR) zugesprochen, welche für den lokalen Austausch der Fliesen anfallen.



    Dass uns nach diesem Urteil viele Fragen und Punkte durch den Kopf gehen, kann sich sicherlich jeder vorstellen.
    Keine Dehnungsfugen, keine Schutzhülsen um die Heizungsrohre an den "Sollbruchstellen", keine Querkraftdübel, hat dies alles nun keine technischen Folgen mehr? Zu was wird dann dieser ganze Quatsch normalerweise eingebaut? Alle paar Jahre nun eine Sanierung? Belegreife prüfen, Aufheizprotokoll, zu was braucht man das? Wenn es Risse gibt werden halt alle paar Jahre die gerissenen Fliesen ausgetauscht und fertig (ironisch).


    zu *ERIC*: Dies war der Grund für die Suche nach vergleichbaren Urteilen, da ich mit so einem Ergebnis gerechnet, aber nicht gehofft habe, wollte ich wissen wie in vergleichbaren Fällen entschieden wurde.


    Sehr gerne würden wir nun eure Meinung zu dem Urteil und der Begründung dazu hören, mich interessiert besonders die Meinung der Experten zu der mündlichen Aussage des Gutachters mit den möglichen technischen Folgen, z.B. für die Fußbodenheizung.


    Grüsse aus dem Filstal
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Dann kann doch Ihr Anwalt Ihnen das zusammenstellen. Sonst lassen Sie sich bei einer Rechtsdatenbank registrieren. Genau das ist der Aufwand. Zufällig haben das nur RA und SV an der Hand, die gerade mit so einem Fall zu tun haben. Und letzerer Meinung ist ja nicht so gefragt?!? (siehe Ihre Kommentare zu den Kommentaren/Rückfragen) Und um sich werfen will auch keiner damit.

    Also Laien, was habt Ihr auf Lager?
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 28.07.2006
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    Vor Gericht und auf hoher See ...

    ... sind wir alle in Gottes Hand. Und die wurde hier geführt vom Gutachter.

    Die Richterin als Baulaie konnte ja gar nicht anders entscheiden, nach dem der Gutachter frei nach dem Motto "Was schert mich mein Geschreibsele vom letzten Mal" jetzt mit seinen neu erworbenen Literaturkenntnissen eine 180°-Wendung gemacht hat.

    Zu einer rechtlichen Würdigung bin ich weder ausgebildet noch befugt. Ich wage mir aber gar nicht die Konsequenzen für künftige Mängelprozesse auszumalen, wenn dieses Urteil Bestand haben sollte.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2006
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    Gerade auf Landgerichtsebene...

    erlebt man/frau die härtesten Gutachter und Urteile. Mir wird in Bauprozessen teilweise richtig schlecht, wenn ich höre und lese, was da an Müll produziert wird, nur weil einige Gutachter (nicht alle :winken ) sich als weisse Ritter der Handwerkerschft aufführen.
    Als Rat bleibt nur, den Gang in die nächste Instanz zu prüfen.
    Übrigens hätten Ihnen entsprechende Urteile auch nicht zwingend geholfen. Auch schon life mit erlebt :cry .
    MfG
     
  10. #10 Ebersbach, 28.07.2006
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    Ebersbach Gast

    *PeMu*
    möglicherweise habe ich das auch nur nicht so richtig rübergebracht, aber ich bin an allen Kommentaren und Informationen interessiert, welche mich einen Schritt weiter bringen oder mir klar machen was ich falsch gemacht habe.


    *VolkerKugel*
    Bereits im Prozess, aufgrund der Fragestellungen der Richter gegenüber dem Gutachter, war ich der Meinung, dass die Richterin den Fall so klein wie nur möglich kochen wollte. Bereits kurz nach Beginn der Verhandlung flüsterte mir mein Anwalt dann zu, dass die Richterin ein Vergleichsangebot unterbreiten werde, welches jenseits von Gut und Böse sein wird. Und so kam es dann auch, beziehungsweise kam es dann nicht mehr. Als die Richterun zur Ausarbeitung eines Vergleichsvorschlages die Verhandlung kurz unterbrechen wollte, meinte mein Anwalt, auf Grundlage der Vorträge und geplanten Mängelbeseitigungsart könne Sie sich die Arbeit für die Ausarbeitung eines Vergleichvorschlages sparen. Das war das Ende der Verhandlung, das Urteil ist bekannt.
    Für mich stellt sich aber die Frage, warum hat der Gutachter eine 180° Wendung gemacht.
    Ist diese Wendung technisch berechtigt oder hat dies andere Gründe???


    *Ralf Dühlmeyer*
    Die Möglichkeit einer Berufung wurde bereits ins Auge gefasst, wir werden aber erst in ca. 2 Wochen eine Entscheidung treffen.
    Entsprechende Urteile hätten nicht zwingend geholfen, da kann ich nur zustimmen, aber wenn uns ein sollches Urteil in einem vergleichbaren Fall im Vorfeld bekannt gewesen wäre, hätten wir uns seelisch und moralisch darauf einstellen können und das drückende Gefühl im Magen wäre heute deutlich kleiner.


    Ich habe gewiss viele Rechtsbeiträge und Urteile im Internet nachgelesen, aber so ein vernichtendes Urteil habe ich bei vergleichbarem Pfusch noch nicht finden können.

    Grüsse aus dem Filstal
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 28.07.2006
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    Gute Frage ...

    ... mer waaß es net (hessisch für: "man weiß es nicht").

    Die Einhaltung von Normen und Fachregeln wird mit diesem Urteil in den Bereich der Unverbindlichkeit geschoben. Hat der Gutachter eigentlich ne Literaturquelle angegeben?

    Und ich frage mich weiter: wieso nimmt der BT nicht seinen Estrich-Sub in Regress? Oder hat der sich schon wg. Dauerpfusch in die Insolvenz verabschieden müssen?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2006
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    Auch wenns nicht wirklich tröstet....

    ich hab einige noch "nettere" erstinstanzliche Urteile in den Akten.
    Aber wenn ich lese:
    kann ich EINEN Grund für das Urteil nennen:
    Die Fragen an den Gutachter stellen (auch) die Parteien. Und da ist ein gutes Zusammenspiel zwischen Baufachanwalt (für den jur. Teil) und Parteigutachter (für den baufachl. Teil) ZWINGEND notwendig.
    Eine Menge Prozesse werden nicht auf Grund schlechter Gutachten, sondern in Folge schlechter Fragen an den Gutachter verloren!!!!!
    Denn der Gutachter darf ausserhalb der Frage (fast) nichts sehen, egal wie katastrophal es ist. Eigentlich einzige Ausnahme: Gefahr für Leib, Leben oder öffentliche Sicherheit. Und selbst da nur ein schlichter Hinweis, um aus der Haftung zu kommen.
    MfG
     
  13. #13 Carden. Mark, 28.07.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Mich würde hierbei folgendes Interessieren.

    Genaue Bezeichnung des Sachverständigen:
    Öbuv Sachverständige des Estrichhandwerks – oder – für Schäden an Gebäuden.
    Oder anders, von einer Handwerkskammer bestellt oder von welchem Gestallungsorgan?

    Dann noch die genaue Beweisfrage an den Sachverständigen.

    Des weiteren, was für ein Vertrag lag vor?
    VOB Vertrag?
     
  14. Berni

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    Hier sind von der Estricheinbringung bis zu den verkehrten Sanierungsversuchen von allen Beteidigten nur Fehler gemacht worden. Risse durch fehlende Bewegungsfugen oder Risse in folge zu hoher Restfeuchte haben völlig verschiedene Schadensbilder.
    @ Das war nie und nimmer nich kein Öbuv SV aus dem Estrichlegerhandwerk.
    So einen Sachverständigen kann man schon etwas deformieren.:)

    Fugenplan für Bewegungsfugen ist Sache des Planers. Hier wäre ein hohes anrechenbares Mitverschulden des BU oder dessen Bauleitung gegeben.
     
  15. PeMu

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    wieso wundern ...

    wenn man sich mal den Ablauf hier oder anderer Beiträge ansieht.

    Ein paar Brocken in die Welt geworfen, Scheibchenweise Infos (trifft hier nicht ganz so hart zu), irgendwann mal Grundlage und Zielrichtung sondieren. Anders läufts bei den meisten Verfahren nicht ab. Und viele RA sind da sehr sprunghaft, kurz vor dem Termin die Infos zusammenklauebn und aus dem das Beste draus machen.
    z.B. RA nimmt Gutachter schriftlich in die Mangel:fleen und dann muss man leider antworten, ... zum Verständnis sei die Beweisfrage hier vorangestellt, ... es wurde die Beweisfrage beantwortet -> und nu.:wow und tschüss.

    Alte regel: vorne anfangen, hinten aufhören - und die richtigen Fragen stellen. Dazu muss man leider in Vorleistung gehen. Und sich auch über den Prozeß fachlich begleiten lassen, nicht nur punktuell. Aber ...
     
  16. #16 Carden. Mark, 28.07.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    @ Berni, glaube ich auch nicht - dass das ein Erstichleger SV öbuv war

    @PeMu genau so läuft es aber meistens.
    Ich kenne ein paar RA`s die rufen einen 2 Tage vor der Verhandlung an (wo ich nicht als SV auftrete) und stellen Fragen, da geht Dir die Hutschnur hoch. Wenn Du dann noch nach der im Prozeß eingebrachten Beweisfrage (n) frägst, siehste schon alles vor Dir.
     
  17. PeMu

    PeMu

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    Was sagt deine Signatur ...:konfusius
     
  18. #18 Ebersbach, 28.07.2006
    Ebersbach

    Ebersbach Gast

    @VolkerKugel
    Nein, der Gutachter hat weder eine Literaturquelle angegeben, noch wurde danach gefragt.
    Der Estrichleger wurde zwar in den Prozess mit einbezogen (streitverkündet, dessen Anwalt war beim Prozess anwesend), aber ansonsten ist mir über diese Firma nichts bekannt. Da die Verantwortung für die Planung, wie auch für die Bauleitungs-Überwachung bei dem BU lag, dürfte dieser im Verhältnis zum Fliesenleger-Estrichleger zumindest eine Teilschuld haben.



    @Ralf Dühlmeyer
    Der EINE Grund ist mir am Tag nach dem Gerichtsverfahren zum ersten mal bewusst geworden, als ich die ganze Nacht kaum schlafen konnte. Da habe ich mich zum ersten mal gefragt, warum im Prozess so gut wie keine Fragen gestellt und die gegebenen Antworten von meinem Anwalt nicht hinterfragt wurden. Wie z.B. auf welche Literatur sich der Gutachter bezieht oder warum bei der "großen Lösung" (Boden komplett raus und neu rein) eine Sanierung in 5 Tagen abgeschlossen sein soll, warum auf einmal mit Trockenestrich saniert werden soll, usw.
    Diesen Punkt müssen wir auf jeden Fall noch einmal abklopfen.



    @Carden, Mark
    Im Gutachten ist folgende Bezeichnung angegeben:
    "Dipl.-Ing. freier Architekt BDA Stadtplaner, von der Industrie und Handelskammer Stuttgart öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden"
    Ich muß jedoch noch anführen, dass es im damaligen gerichtlichen Beweisverfahren nicht nur um die Estrichproblematik gegangen ist, sondern um 15 weitere Mängel.
    Das Gutachten ist auf meiner Homepage hinterlegt www.mega-technik.de

    Inhalt des Auftrages (Beweisfrage?):
    in seinem Gutachten ausführen, ob die vom Antragsteller behaupteten Mängel vorhanden sind und, falls dies der Fall ist, welche Ursachen sie haben. Sofern der Sachverständige Mängel feststellt, möge er sich auch dazu äußern, wie diese zu beseitigen sind und welche Kosten hierbei voraussichtlich anfallen.

    Vertragsgrundlage war VOB Teil B mit verlängerter Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.


    @
    ich muß noch dazusagen, dass es bei der Klageeinreichnung noch um weitere Mängel gegangen ist.
    - nicht nur im Küche-Ess-Wohn-Wintergarten sind Fliesen gerissen, sondern seit dem Beweisverfahren auch im Flur,
    laut Urteil ist dieser Mangel jedoch verjährt, da nicht Bestandteil des Beweisverfahrens, trotz gleicher Ursache (Estrich).

    - aufgrund von mangelhafter partieller Nacharbeit (Risse), ist der Außenputz auf der Hausnordseite fleckig,
    laut Urteil ist dieser Mangel jedoch verjährt, da nicht Bestandteil des Beweisverfahrens.

    - Eckputzschiene trotz durchgeführter Nacharbeit erneut rostig, Sockelputz blättert ab, da der Putz für die Einbausituation nicht geeignet ist.
    Laut Urteil sind die Kosten für die Überarbeitung von 10 lfd. Metern Sockelputz zu erstatten. Kosten nach Gutachter incl.MwSt. 580,- EUR.


    So, nun wünsche ich noch allen ein schönes und erholsames Wochenende
    Grüsse aus dem Filstal
     
  19. #19 Carden. Mark, 28.07.2006
    Carden. Mark

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    Tut mir Leid

    aber das GA lese ich nicht.
    Davon bekomme ich zuviele vorgelegt.

    Aber meine Vermutung hinsichtlich des Gestallungsgebiets hat sich wiederum bestätigt.

    Globalgutachtertum gehört verboten!
     
  20. #20 VolkerKugel (†), 29.07.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Heißt das ...

    ... ich kann meinen Kollegen, die hier durchgerasselt sind empfehlen, sie sollen´s noch mal in Stuttgart probieren :Roll ?

    Ein Stadtplaner als Estrichgutachter - ich fass´ es nicht.

    @Ebersbach zur Info:
    es gibt seit einiger Zeit Fachanwälte für Baurecht (leider immer noch keine Fachrichter :cry ).
     
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