Gerichtsurteile zu unsachgemäßen Dehnfugen im Estrich

Diskutiere Gerichtsurteile zu unsachgemäßen Dehnfugen im Estrich im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; @Mark: immer ruhig bleiben. Die Globalgutachter sind erwünscht. Nur welcher gutachter hat denn das Standvermögen seine Unkenntnis zuzugeben und...

  1. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    @Mark: immer ruhig bleiben. Die Globalgutachter sind erwünscht.
    Nur welcher gutachter hat denn das Standvermögen seine Unkenntnis zuzugeben und um Hinzuziehung eines Kollegen zu bitten? Da klemmts meist.
    Und auch spezialiserte öbuvs schreiben schon mal schlechte Gutachten.

    Meist ist doch die Mischung aller - wie hier - das Dilemma. Wer stellt gute Fragen? Wer hinterfragt entsprechend? Plausibilitätskontrollen.
     
  2. #22 Carden. Mark, 30.07.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Natürlich sind Globalgutachter erwünscht.
    Aber eben nur bei den Herren Richter.
    Denen kannste Fragen was Du willst, die geben schon „irgendeine“ Antwort und der Fall ist vom Tisch. Fakt ist, hier scheint mal wieder alles schief gelaufen zu sein, aber ein Sachverständige, der zu so einem Thema, erst einmal das lesen anfangen muss – bitte schön – das kann doch wohl kein qualifizierter Sachverständige sein.
    Einem öbuv Sachverständigen im Erstriechlegerhandwerk, wäre das nicht passiert. Der hätte eher an der Frage vorbei geschrieben (ich weiß – auch falsch) als so einen Stoß von sich zu geben.
     
  3. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Ich fang manchmal auch erst zu lesen an:D
    Lesen bildet.
     
  4. #24 Carden. Mark, 31.07.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Wobei hier der Beweis angetreten wurde,
    dass man sich auch doof lesen kann :yikes
     
  5. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Man muß das Richtige lesen, sonst kann es auch verwirren.
     
  6. #26 VolkerKugel (†), 31.07.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Und wie ...

    ... unterscheide ich vorher das Richtige vom Verwirrenden :Roll ?
     
  7. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    HoHoHo,

    Tja, das macht den Sachverstand aus. :bounce:

    --- sachte er und verstand nix.
     
  8. Berni

    Berni

    Dabei seit:
    26.02.2005
    Beiträge:
    2.739
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Estriche
    Ort:
    Ostwestfalen-Lippe
    Wobei der Sachverstand nicht immer was mit "Geschriebenen" zu tun haben muß.
     
  9. #29 Ebersbach, 01.08.2006
    Ebersbach

    Ebersbach Gast

    nur optisches Problem, keine technischen Auswirkungen?

    Für mich als Laie stellt sich die Estrichproblematik (Fehlende Dehungsfugen-Schüsselung-Risse), nach Aussage des Sachverständigen, nur als optisches Problem da, was ich eigentlich nicht so recht glauben mag.

    Was wären dann eurer Meinung nach die richtigen Fragen an den Sachverständigen gewesen, um meinem Ziel den Estrich komplett zu erneuern (einschließlich den erforderlichen Dehnungsfugen), näher zu kommen? Oder ist es wirklich nur eine optisches Problem ohne weitere Folgen, wie der Sachverständige von sich gegeben hat?

    Technische Kommentare hierzu würden mich sehr interessieren.

    Grüsse aus dem Filstal
     
  10. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Dazu muß man aber tiefer einsteigen. Denn wie groß sind überhauopt die Rissweisten, wie im Grundriss angeordnet usw. Und das Ziel alles ausgetauscht zu bekommen ist kein technisches Thema - ist machbar.
    Das das auf fremde Kosten läuft ist ein juristisches Thema.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 01.08.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Für die richtigen Fragen

    brauchts einen EIGENEN Sachverständigen, der mit dem RA zusammenarbeitet.
    MfG
     
  12. Berni

    Berni

    Dabei seit:
    26.02.2005
    Beiträge:
    2.739
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Estriche
    Ort:
    Ostwestfalen-Lippe
    Tach Ebersbach,

    die DIN 18560-2 sagt ganz klar:
    "Herstellen von Fugen ist aus bauphysikalischen Gründen erforderlich. Entsprechend ihrer Funktion haben die Fugen folgende Aufgaben:
    - Bewegungsfugen nehmen Formänderungen des Estrichs in alle Richtungen auf."

    Formänderungen hier insbesondere durch thermische Einwirkung der Fußbodenheizung. Also sind Bewegungsfugen ein technisches MUß . Sie gewährleisten ein funktionstüchtiges Bauteil.

    Wo sie anzuordnen sind, geht klar aus dieser DIN und dem Merkblatt
    "Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerstein auf beheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen" hervor.

    Hättest Du Deinen SV dabei gehabt, wär der Gerichts-SV wahrscheinlich gar nicht erst auf so einen Stuss gekommen.

    Ansonsten das befolgen, was die Kolegen geschrieben haben. Wenn Du einen guten SV brauchst, kannst Du auch eine Adresse haben.
     
  13. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    @Ralf ff... und sich mal hinsetzt, das aufdröselt. Die Kleckerei mit hier mal ein bischen Info, Hinweis, Erkenntnis, dann das nächste bischen ... genau das läuft doch schief.
     
  14. #34 Carden. Mark, 01.08.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ohne lange nachzudenken, geht sicherlich noch besser

    Ist der Estrich vertragskonform eingebaut worden?
    oder
    Ist der Estrich nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut worden?
    Antwort müssten dann heißen – NEIN.
    Welche Maßnahmen sind zu treffen, wie hoch wären hierfür die Kosten, den Estrich in den vertragskonformen Zustand zu versetzen?
    Antwort müsste dann heißen, raus – Neu + Kostenkalkulation.

    Fragen wie, "geht es trotzdem-irgendwie" sind hierbei eher kontraproduktiv-für Dich.
    Wenn der Sachverständige auf Flickschusterei an dem Fliesenbelag zu sprechen kommt, Knüppel zwischen die Beine werden, hierzu wurde er nicht befragt.
    Aber es gibt ja immernoch den AG + RA
     
  15. #35 Ebersbach, 11.08.2006
    Ebersbach

    Ebersbach Gast

    auf in die zweite Runde...

    Nachdem wir nun die Angelegenheit einige Tage haben ruhen lassen, haben wir uns entschlossen in die Berufungsinstanz zu gehen.
    Wir planen nun einen Fachanwalt für Baurecht zu nehmen. Fachanwälte für Baurecht, zusätzlich auch mit Tätigkeitsschwerpunkt ziviles Baurecht, gibt es im Stuttgarter Raum einige. Jedoch ist die erste Schwierigkeit einen GUTEN und ERFAHRENEN Fachanwalt ausfindig zu machen. Die Auswahl scheint ein Lotteriespiel und eine reine Glückssache zu sein, wenn man sich nicht auskennt.

    Hat uns dazu jemanden einen Tip für die Auswahl oder sogar eine direkte Empfehlung?
     
  16. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Ich bin Ihnen nicht kram über Ihren Beitrag #5. Insofern meine Einschätzung:

    Die Aussage reichte nicht aus, um die Unverhältnismäßigkeit der Kompletterneuerung des Estrichs zu bejahen. Die LG-Richterin hat den Rechtsbegriff " Unverhältnismäßigkeit " falsch angewandt; der Fehler liegt in der falschen Rechtsanwendung durch das Gericht.

    Jetzt könnte ich eine ganze Litanei unter Angabe von Zitatstellen aus Rechtsprechung und Literatur schreiben, warum das so ist. Das wäre dann eine Berufungsbegründung und dazu hab ich keine Lust. Denn vor dem OLG brauchen Sie ohnehin einen örtlich zugelassenen Kollegen.

    Wenn ich empfehlen könnte: Na wen schon? Koeble, Reutlingen!
     
  17. #37 Ebersbach, 28.01.2007
    Ebersbach

    Ebersbach

    Dabei seit:
    28.01.2007
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Ebersbach
    Hallo,

    am Mittwoch 31. Januar 2007 geht es nun in die zweite Runde. Dies ist der erste, vom Oberlandesgericht Stuttgart, angeordnete Termin (Güteversuch). So wie es aktuell aussieht, läuft alles auf einen Vergleich hinaus. Und dies würde bedeuten, dass ein Teil der Kosten auf jeden Fall an uns hängen bleibt. Da wird von der Baufirma bewusst gepfuscht, die anerkannten Regeln der Technik missachtet und anschließend beruft sie sich auf Unverhältnismäßigkeit bei den Kosten der Mängelbeseitigung, das schlägt dem Fass den Boden aus ;-((

    In der 2. Instanz bringt die beklagte Baufirma in der Klageerwiderung vor, dass die Risse im Estrich heute keine technischen Konsequenzen mehr haben und nicht einmal einen optischen Mangel darstellen.
    Wörtlich: "Ein gerissener Estrich ist - für sich gesehen - kein Mangel (weder optisch - er ist "unsichtbar" - noch funktional)".
    Demzufolge seien die Mangelbeseitigungskosten für die Erneuerung des Estrichs unverhältnismäßig.

    Ich werde hier auf jeden Fall noch berichten wie es weiter geht.

    Grüsse aus dem Filstal

    @Eric
    Der Anwalt an unserer Seite ist übrigens Herr Dr. Donus von der Rechtsanwaltskanzlei Koeble & Kollegen aus Reutlingen ;-))
    Danke für den Tip!


    Dokumentation und Homepage: http://www.mega-technik.de
     
  18. #38 Ebersbach, 02.02.2007
    Ebersbach

    Ebersbach

    Dabei seit:
    28.01.2007
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Ebersbach
    Das Ergebnis:

    In zweiter Instanz vor dem OLG Stuttgart, habe ich einem Vergleich mit der beklagten Baufirma zugestimmt. Ich mußte mich jedoch verpflichten, zukünftig Stillschweigen über das Vertragsverhältnis mit der betreffenden Baufirma zu bewahren.
    Aus diesem Grund werde ich in Kürze die betreffende Dokumentation auf meiner Homepage www.mega-technik.de löschen.

    Das Urteil aus der ersten Instanz des LG Ulm wurde aufgehoben, eine Unverhältnismäßigkeit konnte nicht gesehen werden :)

    Allen Baugeschädigten wünsche ich viel Glück und Durchhaltevermögen,
    Grüsse aus dem Filstal :winken
     
  19. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Na dann, herzlichen Glückwunsch. Man muß halt auch mal was risikieren ... und den richtigen Anwalt finden.
     
Thema: Gerichtsurteile zu unsachgemäßen Dehnfugen im Estrich
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Estriche Ebersbach

    ,
  2. estrich mängel

    ,
  3. estrich urteile

    ,
  4. Mangel an estrich,
  5. Gerichtsurteile nrw baumägel sockelputz,
  6. dehnfugen im estrich erst nach heizprotokol,
  7. urteil estrich schüsselung,
  8. heizestrich dehnfugen mängel,
  9. gerichtsurteile zu vinylboden,
  10. fließestrich ohne dehnungsfugen jetzt risse
Die Seite wird geladen...

Gerichtsurteile zu unsachgemäßen Dehnfugen im Estrich - Ähnliche Themen

  1. Fensterbrett Risse / unsachgemäßer Einbau (WDVS)

    Fensterbrett Risse / unsachgemäßer Einbau (WDVS): Hallo zusammen - das ist mein erster Beitrag, ich hoffe ich habe das richtige Unterforum ausgewählt. Wir haben 2020 ein Haus gekauft,...
  2. Unsachgemäße Wanddurchführung oder nicht?

    Unsachgemäße Wanddurchführung oder nicht?: [abgetrennt von Unsachgemäße Wanddurchführung oder nicht? ] Ich denke so eine unsachgemäße Durchführung wurde soeben auch bei mir durchgeführt....
  3. Fenster Sprung durch unsachgemäße Lagerung?

    Fenster Sprung durch unsachgemäße Lagerung?: Hallo Leute, Die glasfirma hat meinre Fenster (2fach+Laminiert+Thermo+Argon1.2cm St Gobain) am Wochenende vor dem Einbau vor meinem Haus...
  4. Weiße Wanne laut GU nach Gerichtsurteil nicht mehr zulässig

    Weiße Wanne laut GU nach Gerichtsurteil nicht mehr zulässig: Wir planen gerade den Neubau eines DH 13x13m Gesamtgröße. Das Haus steht am Hang, die Straßenseite / Eingangsseite ist niedriger, über die Länge...
  5. Gerichtsurteile zu Luftdichtheitsmängeln?

    Gerichtsurteile zu Luftdichtheitsmängeln?: Anfrage an die Expertenrunde: Bin auf der Suche nach Gerichtsurteilen betreffs nicht fachgerecht ausgeführten Luftdichtheitsebenen von...