Was ist entscheidend im Werkplan, Zeichnung oder Beschriftung?

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  1. andi88

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    Hallo,

    letzte Woche sind bei uns die Fenster eingebaut worden und wir haben festgestellt, dass 4 Fenster in die falsche Richtung öffnen.

    Im Werkplan ist es unterschiedlich Dargestellt, d.h. die Fensterklinke zum öffnen ist anders eingezeichnet als es daneben geschrieben steht.
    Wir sind natürlich von der Zeichnung ausgegangen und sind erst nach Einbau über die Bedeutung "BRH 136,5 cm, DIN re, Roll..." gestolpert.

    Beispiel:
    Stehe ich vor dem Fenster, ist die Fensterklinke rechts eingezeichnet, dementsprechend öffnet das Fenster nach links
    Geschrieben steht aber:
    BRH 136,5 cm
    DIN re, Roll
    Integrite Fensterlüftung

    Ist es ein Mangel, wenn sich das unterscheidet und kann ich rechtlich gesehen ein Nachbesserung verlangen?

    Danke für eure Meinungen!
     
  2. #2 Gunnar1, 01.07.2015
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    Wer hat den Werkplan erstellt und in welchem rechtlichen Verhältnis steht derjenige/diejenige zu euch?
     
  3. andi88

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    Wir haben eine Baufirma beauftragt, die das EFH schlüsselfertig baut.

    Den Werkplan haben wir von dem dort angestelltem Architekten bekommen.
     
  4. R.B.

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    Wer hat den Auftrag für die Fenster erteilt? Warum wurden keine Maße vor Ort genommen?

    Ich kenne es nur so, dass vor Ort ausgemessen wird. Dabei werden alle benötigten Daten für das Fenster aufgenommen. Was in den Plänen steht bzw. darin gezeichnet ist, ist dabei nebensächlich, Maße müssen gerade bei Fenstern grundsätzlich überprüft werden. Maßabweichungen sind in der Praxis gar nicht so selten, und ich könnte mir gut vorstellen, dass auch die Bauherren es sich oftmals noch anders überlegen. Eine Bestellung nur aufgrund der Plandaten wäre nur dann denkbar, wenn alle Informationen durch die Bauleitung ständig penibelst überprüft würden.

    Bei Plänen ist es üblich, dass Maßangaben (Text) entscheidend sind. Ein Maurer interessiert sich auch nicht dafür ob die Mauer nun in rot oder lila schraffiert ist, sondern er schaut nach den Maßangaben.
     
  5. #5 karo1170, 01.07.2015
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    Gab es eine (Tür-)/Fensterliste (evtl. im Raumbuch?), als Grundlage für die Bestellung der Fenster? Oder hat der Fensterbauer Bestellung und Einbau anhand der dargestellten Fenstergriffe vorgenommen? Der Beschreibung des Fensters im Werkplan würde ich den Vorzug geben, vor der Darstellung des Fenstergriffes im Symbol "Fenster"...
     
  6. andi88

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    Nein, mit uns ist kein Termin vor Ort ausgemacht worden, als die Fenster verbaut wurden. Es ist anscheinend nach dem Werkplan bestellt worden und wie es aussieht nach der Beschriftung und nicht der Zeichnung.
     
  7. andi88

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    Ich denke auch, dass die Fenster auf Basis der Beschriftung und nicht der Zeichnung bestellt und verbaut wurden. Wir haben mehrmals die Fensteröffnungen besprochen, aber welche "parallel" bearbeitet wurden, aber wie es aussieht nur die Beschriftung und nicht die Zeichnung.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Aber wenn die Beschriftung korrigiert wurde, dann müssten ja die richtigen Fenster verbaut sein, denn es wurde doch nach Beschriftung "bestellt".
     
  9. andi88

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    Naja, die Änderungen haben wir auf Basis der Zeichnung weitergegeben/kontrolliert und da die Zeichnung unseren Wünschen entsprach, war es für uns soweit alles ok.
     
  10. andi88

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    Aber was ist den rechtlich bindend, die Beschriftung oder die Zeichnung?

    Meiner Meinung nach sollte beides übereinstimmen, aber 1x richtig und 1x falsch = Grauzone??

    Oder kann ich auch rechtlicher Sicht Nachbesserung verlangen?
     
  11. #11 Gast56083, 01.07.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    altes Problem. Laie kann mit DIN re und DIN li ja erst mal nix anfangen und weiß nicht, ob mit z.B. DIN re jetzt die Drehachse (und dann die Frage von welcher Blickrichtung?) gemeint ist oder z.B. die Lage des Griffs.
    Das ist zwar in D sauber definiert, dafür muss man aber die DIN kennen, was man mMn nicht von dem Laien verlangen kann.

    Mein laienhaftes Rechtsverständnis würde sagen: wenn (und das wäre noch zu prüfen) es in der freigegebenen Werkplanung (und nicht nur in einer z.B. anschaulichen "3D Darstellung") wirklich anders dargestellt ist (üblicherweise werden z.B. auch in der Draufsicht die Öffnungsrichtungen gezeigt; wie schauts denn da aus?), hat der BU ein Problem. Der Fensterbauer als Fachmann (und damit Kenner der DIN) hat vermutlich richtig nach Beschreibung/Beauftragung geliefert.

    Stell doch mal einen Auszug aus dem "Werkplan" ein auf den Du Dich beziehst.
     
  12. R.B.

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    In meinen Augen hat die Beschriftung/Vermaßung Vorrang vor irgendwelchen Symbolen. zusätzlich gibt es ja normalerweise eine beschreibung der einzelnen Leistungen. Überlege mal, Du könntest ja sonst auf die Idee kommen und eine Wandstärke (Striche) nachmessen und dabei feststellen, dass die Wand gem. Maßstab mit 38,7cm anstatt 36,5cm gezeichnet ist. Wenn auf der Zeichnung eine S-Klasse in die Garage gemalt wurde, könntest Du dann auch auf die S-Klasse bestehen?

    Wenn das Fenster mit DIN RE beschriftet war, dann wäre es zwar schön wenn auch das Symbol entsprechend passen würde, aber allein aus dem Symbol lassen sich ja die relevanten Informationen nicht entnehmen. Deswegen gibt es ja die Beschriftung.
     
  13. andi88

    andi88

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  14. #14 karo1170, 01.07.2015
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    D.h. ihr habt euch an dem vermeintlichen "Fenstergriff" in der Zeichnung orientiert und nicht die Beschreibung des Fensters gelesen? Und der Fensterbauer hat die Fenster entsprechend der Beschreibung geliefert und montiert? Also öffnen die Fenster in die richtige, beschriebene Richtung und ihr möchtet das geändert haben...
     
  15. andi88

    andi88

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    Richtig!
     
  16. Baumal

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    öööhm, ein vorabzug stellt für dich einen werkplan dar?
    meiner meinung nach, hast du keine ahnung, was
    ein werk (oder ausführung) -plan darstellt.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Das Problem ist nicht Schrift vs. "Olive", sondern, dass die D-K Bewzeichnungen in den Ansichten zu den Olivenpositionen passen.

    Hier hat der Fensterbauer eine Klärung versäumt, welche Angabe (Schrift vs Ansicht) denn nun stimmt. Ich würde sagen, dass gibt 4 neue Fenster!
     
  18. Baumal

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    maximal ist das ein baugesuch, aber keine werkplanung.
     
  19. andi88

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    Ja, wie haben keine Ahnung, was ein Werk-/Ausführungsplan beinhalten soll und wie genau er aussehen muss, deshalb haben wir auch eine Bauunternehmen beauftragt.

    Ich muss sagen, dass wir mit der momentanen Situation alles andere als zufrieden sind und das was ich online gestellt habe, das aktuellst ist, was wir bekommen bzw. bestätigt haben...
     
  20. andi88

    andi88

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    So werde ich auch versuchen zu argumentieren.
     
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