Problem bei KfW-Nachweisführung -kfw70

Diskutiere Problem bei KfW-Nachweisführung -kfw70 im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Guten Abend zusammen, wir haben von einem GÜ ein Einfamilienhaus mit einem Vertrag nach VOB/B bauen lassen, das die Anforderungen des Programms...

  1. #1 Bernd1234, 01.07.2015
    Bernd1234

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    Guten Abend zusammen,

    wir haben von einem GÜ ein Einfamilienhaus mit einem Vertrag nach VOB/B bauen lassen, das die Anforderungen des Programms KfW 70 erfüllen sollte. Auch haben wir für eine Teilsumme ein KfW-Darlehn auf dieser Basis bezogen.

    Soweit so gut. Das Haus ist fertig und wir sind im Januar eingezogen.

    Vor einigen Wochen ist ein Schreiben der KfW-Bank bei uns eingegangen. Es ist die "Bestätigung nach Durchführung" für das Programm 153 (3 Seiten). Wir haben dieses Dokument dem GÜ zugesandt mit der Bitte, dies von seinem Sachverständigen ausfüllen und unterzeichnen zu lassen. Der Gü stellt sich seit dem quer und meint, dass das nicht zu seinen vertraglich geschuldeten Leistungen gehört. Unser Problem: die KfW-Bank wartet auf dieses Schreiben.

    Frage: ist das so richtig, wenn der GÜ ein kfw70-Haus inkl. aller Nachweise zu erstellen hat und die begleitenden Kontrollen durchzuführen hat?

    Erbracht hat der GÜ folgende Leistungen die uns auch vorliegen:
    1. Ausführliche Energiebedarfsberechnung (Architekt)
    2. Blower Door Test ("Energieinstitut" des Architekten)
    3. Nachweis baubegleitende Kontrollen ("Energieinstitut" des Architekten)
    4. Statischer Nachweis (Architekt)

    Gruß
    Der Bernd
     
  2. Taipan

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    Wer hat den Förderantrag unterschrieben?
     
  3. #3 Alfons Fischer, 01.07.2015
    Alfons Fischer

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    Formularausfüller
    nehmen Sie mal Kontakt mit dem Architekten direkt auf.
    Wenn er Baustellentermine, Luftdichtheitsmessung etc. ausgeführt hat, denke ich, dass er auch der richtige Ansprechpartner dafür ist...
     
  4. #4 MissEnergy, 03.07.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 03.07.2015
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    Hallo Bernd,

    Konzept und Abnahme eines Effizienzhauses 70 müssen nicht zwingend durch die gleiche Person/Firma gemacht werden. Du gewinnst dadurch sogar eine Möglichkeit der Qualitätskontrolle. Wenn sich in der Nachberechnung herausstellt, dass etwas nicht stimmt, muss der GÜ nachbessern. Das ist auch der Grund, warum der Fördergeber zweimal eine "Überprüfung" fordert.

    Falls Du den Architekten direkt ansprechen kannst, ist das sicher die beste Adresse erstmal, weil er dein Haus schon im Rechner hat, und die Abnahme dann am günstigsten für Dich bewerkstelligen kann.

    Wenn Du die Gesamtausführung durch einen Dritten prüfen lassen willst, rechne mit 400 bis 800 Euro, der muss die Berechnung nachvollziehen, er übernimmt die subventionsrechtliche Verantwortung für dein Projekt.

    Die zugelassenen Büros (die das überhaupt dürfen) findest Du in der "energie-effizienz-experten"-Liste unter gleicher Domain im Internet.
    XXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Informiere in jedem Fall die Bank, dass das 2-4 Wochen dauern kann, sobald Du einen "Abnehmer" ausgewählt hast.


    Ich drück Dir die Daumen [emoji6]

    Susanne



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  5. #5 Baufuchs, 03.07.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Architekt wird dem TE nicht helfen, denn der hat einen Vertrag mit dem GÜ. Dem TE schuldet der Architekt keinerlei Leistungen.
     
  6. #6 Anda2012, 03.07.2015
    Anda2012

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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Aber den Nachweis, dass es die kfW-Vorgaben erfüllt schuldet der GÜ doch, oder?
     
  7. #7 toxicmolotow, 03.07.2015
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    Nur wenn ea vertraglich vereinbart war.
     
  8. mls

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    trick 17?
    vertraglich vereinbart scheint ein kfw70-haus.
    geleistet wurde was? "vielleicht kfw70"?
    oder "sicher kfw70" - dann aber mit nachweis?
    wie will der ersteller kfw70 beweisen - ohne
    nachweis?

    wahrscheinlich denk ich zu einfach...
     
  9. #9 toxicmolotow, 03.07.2015
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    Es gibt kein Kfw70 Haus. Es gibt nur Häuser, die die KFW70 Bedingungen erfüllen. Ich nehme mal an, dass dies gegeben ist.

    Die Frage ist wieder, was steht im Vertrag?

    1) Ich, GU, baue ein Haus, welches die Möglichkeiten einen KFW70 Förderung bietet und/oder
    2) Ich baue selbiges Haus inkl. aller notwendigen Unterlagen für die Beantragung und Bestätigung für due KFW?

    War es nicht sogar so, dass der GU das gar nicht darf? So von wegen unabhängiger Sachverständiger, der nicht am Hausbau beteiligt ist?
     
  10. #10 Siddy74, 03.07.2015
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    Da ich meiner Bank erst letzte Woche genau diese Bestätigung (endlich) nach langem hin und her zugesandt habe sage ich auch mal etwas dazu! Bei mir wurden in der KfW Berechnung falsche Angaben gemacht seitens des GÜ. Das wurde auch rechtlich ein Thema da wir uns auch im Sicherungsverfahren befinden. Der GÜ wollte uns auch zuerst in dieser Richtung nix ausstellen, hat es nun aber doch getan.

    1) Wir haben ein KfW70 bestellt und er hat das auch nachweislich aus zu führen inkl. aller dazu benötigten Anträge, Berechnungen.
    2) Er MUSS selber auf dem Antrag unterschreiben das die Ausführungen auch so gemacht wurden und es auch ein KfW70 Haus ist. Kann auch von einem externen zertifizierten Energieberater gemacht werden.

    Als wir nach Fristende damit gedroht haben das ganze in einer Ersatzvornahme durch einen externen Berater machen zu lassen hatte er seinen eigenen geschickt und siehe da, plötzlich ging es.

    Nicht locker ... er hat die Online-Bestätigung ausgefüllt und ist auch für den sauberen Abschluss - sprich, Bestätigung nach Durchführung - zuständig. Alles andere wäre ja echt ein Witz!
     
  11. Taipan

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    Immer noch steht die Frage im Raum, wer den Antrag unterschrieben hat.

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