Fragen zur Rechnung vom Fliesenleger

Diskutiere Fragen zur Rechnung vom Fliesenleger im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen. Ich packe diesen Tread mal ins Forum „Bauverträge“, da es um eine Rechnung geht und mir das daher am ehesten hier hinzupassen...

  1. #1 Balou1401, 02.07.2015
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    Hallo zusammen. Ich packe diesen Tread mal ins Forum „Bauverträge“, da es um eine Rechnung geht und mir das daher am ehesten hier hinzupassen scheint. Falls nicht, bitte verschieben.

    Folgende Situation:
    Wir haben unser Erdgeschoss (Wohnzimmer, Küche, Flur, ca. 55 qm) von einem Fachbetrieb fliesen lassen, bzw. die Handwerker sind noch dabei und wollen die Arbeiten heute fertig stellen. Mir wurde allerdings heute Morgen schon mitgeteilt, dass kleine Restarbeiten, insbesondere wurde das Ziehen von Silikonfugen zur Sockelleiste genannt, evtl. erst morgen erledigt werden können, je nachdem wie schnell die Arbeiten heute von der Hand gehen.

    Das Problem ist nun aber, dass wir den Eindruck haben, dass die Fa., ein Kleinbetrieb von 2 Personen, am Existenzminimum knabbert. Gestern standen die Arbeiten still, weil kein Fliesenkleber mehr da war, und die Handwerker kein Geld hatten, neuen zu kaufen. Heute läuft alles wieder.
    Durch die Frau vom Inhaber wurde uns gestern telefonisch mitgeteilt, dass sie uns schon einmal vorab die Rechnung mailen wolle, da sie gerne heute Nachmittag die Bezahlung in bar haben wolle. Die Rechnung kam nicht per Mail, auch bis jetzt ist sie noch nicht da. Allerdings meinte meine Frau, die zu Hause ist, sie hätte in unserer Küche schon etwas gesehen, was die Rechnung sein könnte.

    Da ich in einem Jobcenter arbeite, und somit sehr oft mit Familien zu tun habe, denen „das Wasser bis zum Hals steht“, kann ich menschlich gesehen die Frau des Inhabers voll verstehen, dass sie die Bezahlung sofort haben möchte. Allerdings will ich die Rechnung natürlich auch in meiner Steuererklärung für 2015 angeben, und da wurde uns vom Finanzamt schon bestätigt, dass dies nur geht, wenn die Summe unbar gezahlt wird. Außerdem kann ich heute Abend die Arbeiten noch nicht abschließend begutachten, da der Fliesenkleber und die Fugen ja noch nicht durchgetrocknet sein werden.
    Von daher werde ich auch definitiv nicht bar bezahlen.

    Vom Finanzbeamten wurde uns außerdem gesagt, dass die Arbeitsstunden auf der Rechnung ausgewiesen sein müssen. Es wurde allerdings eine Bezahlung nach qm vereinbart, daher habe ich die Stunden nicht nachgehalten. Wäre es daher nicht eigentlich ausreichend, wenn Material und Dienstleistung gesondert gelistet sind?

    Ein weiterer Punkt waren zwei kleine Mängel an den schon ausgeführten Arbeiten, welche aber durch den Betrieb anstandslos am jeweils nächsten Tag behoben wurden. Ich möchte nur nicht, dass ich morgen dann noch einen Mangel an den Arbeiten von heute entdecke und die Rechnung aber schon vollständig bezahlt habe.

    Daher meine Frage, innerhalb welcher Frist die Rechnung beglichen werden muss. Ich bin niemand, der den Handwerker am langen Arm zappeln lässt. Die haben ihre Leistung erbracht, und sollen auch schnell ihr Geld bekommen. Würde mir das Ganze halt nur gerne in Ruhe ansehen, und dann am Wochenende (Freitag oder Samstag) überweisen. Wäre das noch zulässig, oder nicht?
     
  2. #2 Gast943916, 02.07.2015
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Normalerweise muss bereits im Angebot ein Zahlungsziel benannt sein, das sich in der Rechnung wieder findet.
    Ich würde aufgrund fehlender Abnahme, die z. Zt. noch nicht möglich ist, z. B. 2/3 des Betrages ÜBERWEISEN, den Rest nach Abnahme und angemessener Frist zur Rechnungsprüfung
     
  3. Mosaik

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    Lt. Infos meines Steuerberaters reicht es, wenn auf der Rechnung steht: Rechnungsbetrag xxx enthält Betrag yyy für Arbeitsleistung. Kann man natürlich auch detaillierter machen. Bis jetzt hatte noch keiner meiner Kunden deshalb Probleme mit dem Finanzamt.

    Per Online-Banking sollte der Betrag innerhalb 1-2 Tagen auf dem Empfängerkonto sein. Bei der selben Bank, kann es auch schon mal am gleichen Tag sein. Am WE funktioniert das natürlich nicht. Vielleicht kannst du ja, wie Gipser vorschlägt, schon mal einen Teil überweisen. Zulässig wäre es, noch ein paar Tage zu warten, aber, wie ich zu lesen meine, möchtest du auch nett sein.

    Wenn der Fliesenleger so dringend Geld braucht (ja, kenne ich und kann ich nachvollziehen), wäre es schlau gewesen mal eine Abschlagzahlung zu stellen, spätestens wenn das Material auf der Baustelle steht. Da komme ich mir zwar auch immer etwas blöd vor, aber man kann über alles reden. Eine Pause wegen Material, das man sich nicht leisten kann, ist peinlicher.
     
  4. #4 Gast943916, 02.07.2015
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ich denke, dass der Flisör keine Verfügungsgewalt mehr über sein Konto hat, deshalb wird Barzahlung bevorzugt
     
  5. #5 andreas2906, 02.07.2015
    andreas2906

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    Hm... dann wäre es mit der Gewährleistung auch nicht mehr weit...

    Unser Flisör war mit uns 3h Stunden zur Bemusterung, dann wurde die Bestellung fertig gemacht. Rechnung incl. Sconto ging auf seinen Namen, gezahlt haben wir sofort und gleich beim Fachhändler. So haben beide Seiten Ihren Schnitt und alle sind zufrieden.
     
  6. #6 Jürgen V., 02.07.2015
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  7. R.B.

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    Notfalls den Finanzbeamten noch einmal fragen, evtl. gab es ja ein Missverständniss. Ich kenne es nur so, dass der "Lohnanteil" separat ausgewiesen sein muss, da nur dieser abzugsfähig ist. So ist das auch im Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums beschrieben (Seite 12 und Seite 13)

    http://www.bundesfinanzministerium....hreiben-zu-paragraf-35a.html?view=renderPrint

    Wichtig ist also nur, dass das Arbeitsentgelt, evtl. noch Fahrt- und Maschinenkosten, getrennt aufgeführt sind. Dazu muss kein Stundensatz oder eine Stundenanzahl angegeben werden. Es ist zulässig, wenn der handwerker pauschal in Arbeitskosten und Material aufteilt. Achte auch auf das Datum und Angaben zur MwSt. oder zumindest auf einen Hinweis, dass Lieferdatum dem Rechnungsdatum entspricht. Für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist nämlich das Lieferdatum relevant. Jetzt in der Mitte des Jahres dürfte das nicht ganz so kritisch sein, aber bei Rechnungen die um den Jahreswechsel liegen, kann das schon entscheidend sein.

    Wie oben schon genannt, muss der Betrag überwiesen werden. Kein Bargeschäft. Ich denke/hoffe der Handwerker hat dafür Verständnis. Eine Überweisung ist an sich kein Problem, denn das geht innerhalb von Sekunden, und selbst von einem Institut zum nächsten dauert es vielleicht ein paar Stunden bis der Handwerker den Zahlungseingang auf seinem Konto hat. Lange Überweisungszeiten sind Geschichte, das habe ich schon seit vielen Jahren nicht mehr erlebt, selbst bei Überweisungen in´s Ausland oder EU-Ausland.

    Wenn Du ihm entgegen kommen möchtest, und keine Zahlungsfristen vereinbart sind, dann würde ich ihm einen Teil sofort überweisen. Das hat er dann bis spätestens morgen Vormittag auf seinem Konto. Evtl. kannst Du ihm ja den Überweisungsausdruck per eMail schicken falls er ohne heute Nacht nicht schlafen könnte.
    Dann am Wochenende alles überprüfen und dann gleich den Rest überweisen. Das hat er dann am Montag auf seinem Konto.

    Ich bin völlig Deiner Meinung, gute Arbeit, gutes Geld. Wenn der Handwerker seine Arbeit erledigt hat, dann überweise ich das Geld noch bevor er den Hof verlassen hat.
     
  8. #8 eltorito, 02.07.2015
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    Das von uns beauftragte Holzbau Unternehmen wartet nun schon seit 3 Tagen auf Zahlungseingang des Materialabschlag...
    So viel zu Stunden ... ;)
     
  9. #9 andreas2906, 02.07.2015
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    Daumen hoch für diese Einstellung! :bierchen:

    Hat auch zur folge, der kommt im Bedarfsfall auch gerne nochmal vorbei bzw. wird erneut gern für dich arbeiten wollen. Weil wir es ähnlich halten, gab es nach knapp 2 Jahren einen Besuch vom Fensterbauer wegen einer Kleinigkeit ( Sekundenkleber auf Führungsschiene vom Fliegenrolle ) zeitnah, ohne Murren oder sonst irgendwas. Nettes Gespräch, Kaffee und Nacharbeit. So kann es dann auch mal laufen. :konfusius
     
  10. #10 andreas2906, 02.07.2015
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    Dann lass dir das bestätigen! Wenn da was mit rechtlichen Folgen dranhängt ( Bauverzug etc. ) kannst sogar den Rechtsweg beschreiten. Es gibt seit - weiß ni genau - ein Überweisungsgesetz. Da stehen Fristen drinne. Beachte: Banktag ungleich Werktag, Wochenende, Feiertage etc.pp. Im Normalfall aber Gutschrift am nächsten Werktag.

    3 Tage sind allerdings über die Regelung - also entweder dein Konto nicht gedeckt, die Baubude erzählt dir Mist oder eine eurer Banken hats verzapft und kann dafür angezinkt werden, wenn die zeitlichen Bedingungen erfüllt sind.
     
  11. R.B.

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    Na ja, Buchungen auf irgendwelche offshore Konten dauern ein bisschen länger. :mega_lol:

    Hat Dein Holzbauer sein Konto in Griechenland, dann könnte es sein, dass das Geld schon dort ist, er es aber trotzdem noch nicht sieht.
     
  12. R.B.

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    Es könnte ja sein, dass das Geld schon längst auf dem Konto ist, die Buchhaltung hat es halt nur noch nicht gebucht. Bei kleinen Firmen ist das eher selten, bei großen Firmen sind solche Problemchen bekannt.
     
  13. #13 eltorito, 02.07.2015
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    Na, ich dachte gerade bei Offshore gehts schnell, weils Geld schnell weg muss...

    Ihr könnt mich Paranoid nennen, aber es geht um Betrag ca 20 TSD,
    und ich vermute einfach das irgendeine Bank es 1-2 Tage hält um noch ein paar Cent Zinsen abzugreifen... Aber dass ist nur (m) eine Hypothese, oder irgendwer hats tatsächlich verzapft ... Die Überweisung vom "Sparkonto" auf s Konto (unterschiedliche Banken) hat 1 Tag gedauert.

    Wird schon ankommen. Aber mein Fall hilft dem TE nun auch nicht weiter.
     
  14. R.B.

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    An sich hast Du ja Recht, aber weißt Du wie lange man paddeln muss bis man mit dem Boot dort ist? ;)

    ich behaupte, das war früher gängige Praxis. Aber wie will man beim aktuellen Zinsniveau noch Zinsen abgreifen? Die Banken wissen doch gar nicht wohin mit dem Geld. Die zahlen schon dafür, dass sie es bei der EZB parken dürfen.

    Wie gesagt, vor 20 Jahren war das vielleicht noch ein Thema, obwohl ich Kunden hatte, die innerhalb von Stunden aus Asien das Geld auf mein Konto überwiesen haben. Es ging also damals auch schon schnell, sofern man die Gebühren bezahlen wollte. Früher haben wir am 07. jedes Monats die USt. VZ überwiesen, damit der Betrag auf jeden Fall bis zum 10. beim Finanzamt war, sonst gab´s Strafzahlungen. Heute kann ich das am 10. vormittags buchen und am Nachmittag ist es bei denen.

    Wenn mir heute ein Kunde erzählt, dass er den Rechnungbetrag schon längst überwiesen hätte, und dass garantiert meine Bank daran schuld sei, dann kann ich nur schmunzeln. Ich frage dann meist nach einer Kopie der Überweisung damit ich mich bei "meiner Bank" beschweren könne, und komischerweise trifft das Geld dann am Folgetag ein. :D
     
  15. Mosaik

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    Ich schiebe ab und an mal Geld von einem auf´s andere Konto, verschiedene Banken, zwei Tage sind eigentlich die Norm.
     
  16. R.B.

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    Ich mache das ständig, und ich kann mich jetzt an keine Überweisung erinnern, die am nächsten Tag nicht dort war wo sie hin sollte. Egal ob bei den Genossen oder der Spaßkasse, auch bei der Beraterbank war das kein Thema. Wenn ich jetzt, 14:00 Uhr, eine Überweisung bei den Genossen eintippe, dann ist diese spätestens morgen früh auf dem Konto bei der Spk., evtl. schon heute Abend. Innerhalb der gleichen Bank geht das in Sekunden, also wenn ich beispielsweise zwischen Konten bei der Spk. buche, innerhalb Verbund (Genossen) von VoBa x auf Konto bei VoBa y maximal ein paar Stunden. Da müsste ich mich echt mal mit der Stoppuhr daneben setzen.
     
  17. #17 toxicmolotow, 02.07.2015
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    Heute ist jede Bank froh das Geld nicht mehr in den Büchern stehen zu haben. O/N Geld kostet negstivzinsen, wenn man es bei der EZB oder auch woanders parken muss.

    Eine Überweisung innerhalb Deutschlands muss unter Angabe von IBAN am Folgetag des Eingangstages auf dem Empfängerkonto sein.

    Einzige Erklärung:
    Onlineauftrag 21 Uhr am Dienstag.
    Damit Eingang Bank erst Mittwoch morgen. Gutschrift fristgerecht am Donnerstag um 17:30, Abruf Onlinebanking erst Freitag morgen.

    Das würde irgendwie logisch noch 3 Tage ausmachen, aber das Geld war finanzrechtlich nur einen Tag unterwegs und damit innerhalb der Frist.

    Daran verdient niemand und das ist schon seit 10 Jahren so.
     
  18. Mosaik

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    Seltsam. Ok, vielleicht erledige ich die Schieberei eher spät abends, oder am WE, da habe ich nie drauf geachtet. Bei anderen Überweisungen sehe ich natürlich nicht wann das Geld ankommt. Dann muss ich doch mal bewusst tagsüber schieben. :)
     
  19. #19 Der Bauamateur, 02.07.2015
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    Man kann natürlich auch eine Einzugsermächtigung erteilen, dann ist man nie im Verzug, so lange man nur die Steuererklärung rechtzeitig abgibt und man hat das Geld i.d.R. 2 Tage länger auf dem Konto ;)

    Ja, anscheinend müssen manche Banken das Geld noch per Kurier von einem Konto auf das andere transportieren... Wobei ich sagen muss, dass es mir bei der neuen IBAN auch schon passiert ist, dass ich einfach einen Zahlendreher drin hatte, und das Geld an den falschen Empfänger ging. Da habe ich dem Kunden noch stolz meinen Kontoauszug gezeigt, und der meinte nur, falsche IBAN! Das war ein Heidentheater, bis das Geld wieder kam (immerhin fast 2.500 EUR).
     
  20. R.B.

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    Man könnte....hast Du schon einmal versucht falsch abgebuchte Beträge von denen wieder zu holen?
    Ich habe diese Lernphase hinter mir. Da zahle ich lieber mal eine Strafgebühr wenn ich einen Fehler gemacht habe, als dass ich bestraft werden wenn die einen Fehler machen.

    Kenne ich....sei froh wenn das noch innerhalb Deutschlands passiert ist, bei einer Auslandsüberweisung kannst Du das Geld gleich abschreiben, und da man den Zahlendreher, und somit den Fehler, selbst gemacht hat, muss man auch den Kopf dafür hinhalten.
     
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