Fragen zur Rechnung vom Fliesenleger

Diskutiere Fragen zur Rechnung vom Fliesenleger im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Muss aber schon ein "guter" Zahlendreher sein, da die IBAN eine Prüfziffer enthällt - funzt natürlich nur, wenn man die IBAN nicht durch einen...

  1. OlliL

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    Muss aber schon ein "guter" Zahlendreher sein, da die IBAN eine Prüfziffer enthällt - funzt natürlich nur, wenn man die IBAN nicht durch einen BLZ+Kto-Nr-Erzeuger erzeugt hat und sich bereits dort vertippt hat....
     
  2. #22 Gast036816, 02.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ TE - Zahl 80% der rechnung per überweisung. den Rest zahlst du mit der schlussrechnung.

    wenn du bar zahlst, dann 80% vom netto und du teilst dem fliesör schriftlich mit, dass du die märchensteuer direkt ans finanzamt leitest. ich hoffe, dass seine steuerangaben auf der rechnung stehen. die barzahlung lässt du auf der rechnung quittieren - unter zeugen!
     
  3. R.B.

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    Norbert, das geht in die Hose. Es geht nicht nur um die USt. sondern der TE möchte ja die Rechnung selbst steuerlich ansetzen (siehe mein link oben). Das FA wird ihm die Rechnung streichen wenn das Geld in irgendeiner Form bar geflossen ist, da kannst Du ein Dutzend Zeugen anschleppen und nachweisen, dass die USt. auf jeden Fall beglichen wurde usw. usw.
    Die machen da Dienst nach Vorschrift, und wenn der Big Boss gesagt hat, dass nur Rechnungen mit Überweisungen anerkannt werden, dann ist das so.
     
  4. #24 eltorito, 02.07.2015
    eltorito

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    Oder auch nicht ... :yikes

    Eben E-Mail von der Bank bekommen mit Bitte um dringenden Rückruf, zurückgerufen und die Mitteilung bekommen dass man die Überweisung Rückgängig gemacht hat weil man Zweifel über die Höhe des Betrages hatte. :mauer:mauer:mauer

    Hey, können die sich nicht vorher melden? Bevor die das Rückgängig machen? Und fragen?
    Wofür gibt es denn Sicherheitsabfragen und TAN/TIN Pubs Anforderungen ?

    Peinlich ....
     
  5. R.B.

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    War das Überweisungslimit (Tageslimit) überschritten? Aber normalerweise meckert die Kiste dann schon nach der Eingabe.

    Wenn ich größere Beträge überweise, dann rufe ich vorher an und lasse das limit für 1 Tag erhöhen. Danach mache ich meine Überweisung und am nächsten Tag wird es wieder automatisch auf den ursprünglichen Wert zurückgesetzt.
     
  6. #26 Der Bauamateur, 02.07.2015
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    Ja, wir haben solche Beträge schon zurückgefordert (siehe Berufsbezeichnung), wenn auch nicht die eigenen. Der Fall, dass eine Differenz auf einen echten Eingabefehler zurück zu führen ist (bspw. einfach 200 EUR zu viel abgebucht), kommt extrem selten vor, da inzwischen gerade bei der elektronischen USt-Voranmeldung die Verarbeitung fast komplett elektronisch erfolgt (inklusive Plausi-Checks). Häufiger ist der Rechtsirrtum, wenn das Finanzamt der Ansicht ist, es stünde ihm mehr zu, als es tatsächlich der Fall ist, oder in unzulässiger Weise Verrechnungen vornimmt. Aber auch hier kann und wird bei Nichtzahlung gepfändet, wenn man nicht gegen den Bescheid entsprechende Rechtsmittel einlegt, das ist also von der Frage der Einzugsberechtigung losgelöst.

    Der Vorteil bei der Einzugsermächtigung ist (verfahrensrechtlich), dass so ziemlich alle Fehler in der tatsächlichen Geldtransaktion (bis auf ein ungedecktes Konto) zu Lasten des Finanzamtes gehen (bspw. zu späte und/oder der Höhe nach falsche Abbuchungen).

    OlliL,
    der Zahlendreher war in der Tat ein "guter" und so habe ich auch gelernt, dass Banken gar nicht mehr verifizieren (müssen), ob der angegebene Kontoinhaber überhaupt zum Empfängerkonto passt.
     
  7. OlliL

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    Genau, die Verifizierung Kontoinhaber <-> IBAN o. KtoNr+BLZ wurde vor einiger Zeit eingestellt, da dies viel kostensparender sei. Du kannst im Grunde nun auch Max Mustermann als Kontoinhaber angeben - theoretisch.
    Bei der gelben Bank läuft es so ab, dass der Status der Überweisung bei "höheren Beträgen" "in Bearbeitung" bleibt und dies manuell geprüft wird. Man kann dann - wenn sich nix tut (war bei meinem Hauskauf so) - da mal anrufen und dann buchen die das via Telefon durch. Sie sagen halt das sie auf Basis von Geldswäscheverordnungen "höhere" Buchungsbeträge händisch nachprüfen müssten.....
     
  8. #28 Gast036816, 02.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der 1. vorschlag doch wohl nicht! der 2. vorschlag beginnt mit 'wenn', das muss der TE auch selbst entscheiden.
     
  9. #29 eltorito, 02.07.2015
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    Ja, Überweisungslimit kann man hochsetzen, dafür wurde ein pin ans mobiltelefon gesendet, dann nochmal ne pin für die überweisung... Warum der ganze quatsch wenn man eh anrufen soll/muss, warum hat die Bank vom sparkonto nicht gemoppert ? ...

    Und jetzt passiert sowas bei einem Handwerker der freitags ebbe in der kasse hat,in dem Falle hätte ich auch am we gerne ein bisschen bares...
     
  10. R.B.

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    Jain. Im Fall der Lastschrift ist das Geld vom Konto geholt. bevor man überhaupt weiß was Sache ist (ja ich weiß, etwas überspitzt dargestellt). Bis dann alles geklärt und das Geld wieder auf dem Konto ist, können Monate vergehen (in einem Fall habe ich 9 Monate gewartet, und da ging es nicht nur um ein paar hundert oder ein paar tausend Euro). Im zweiten Fall kriegt man zuerst die Benachrichtigung (Bescheid, Schätzung oder was weiß ich) und kann reagieren. Zuerst mal ein Anruf mit dem Hinweis, dass sich da jemand gehörig verrechnet hat, und bei Unverständnis kann man sich ins Auto setzen und seinen Argumenten etwas Nachdruck verleihen, notfalls durch mehrere Etagen hindurch. Dann Rechtsmittel, Aussetzung usw. Ergebnis: Die Kohle bleibt auf dem Konto bis die Sache geklärt ist.
     
  11. R.B.

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    Nö, das war OK.
     
  12. #32 Balou1401, 03.07.2015
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    Meine Herren, so viele Antworten in so kurzer Zeit. Vielen Dank erst mal für die Hilfe. Bin gestern nicht mehr zum Antworten gekommen.

    Was ich im Eingangspost vergessen hatte zu erwähnen, ist, dass wir vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung von 30 % geleistet hatten. Davon hat die Fa. dann das Material besorgen wollen.

    Konnte mich aber gestern problemlos mit dem Fliesenleger einigen. Der Grund hierfür ist wohl ein Zahlungseingang gewesen, auf den er schon länger wartete. Das hält seine Familie erst einmal über Wasser.
    Zusätzlich hat er mir erzählt, dass er einfach Angst hat, dass wir die Zahlung auch so lange hinauszögern, da er das in letzter Zeit oft hatte, dass Kd. erst nach Wochen gezahlt hätten.
    Er hatte wohl auch etwas Angst, dass ich den Rechnungsbetrag kürze, wegen den zwei Mängeln. Aber die hat er ja sofort behoben, von daher, alles gut.

    Da er wie gesagt im Großen und Ganzen so wie ich es als Laie beurteilen kann sehr ordentliche Arbeit abgeliefert hat, wird heute nach einer abschließen Begutachtung natürlich auch der Rechnungsbetrag überwiesen. Geht online ja sehr schnell, und mit der Einigung konnte er dann auch sehr gut leben.
     
  13. R.B.

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    Ja, miteinander reden war schon immer die beste Lösung.
     
  14. #34 Der Bauamateur, 03.07.2015
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    Grundsätzlich ist es so, dass das Finanzamt nicht "einfach so" abbuchen darf, d.h. entweder liegt bspw. eine USt-Voranmeldung vor (dann sollte man eigentlich wissen "was Sache" ist) oder es liegt eine andere Steuererklärung und ein entsprechender Festsetzungsbescheid vor, dann weiß man eigentlich auch was Sache ist. Die Abbuchung darf erst mit Ablauf der Einspruchsfrist erfolgen, weil ja ansonsten das Recht des Steuerpflichtigen bei einem fehlerhaften Bescheid neben der Korrektur auch die Aussetzung der Vollziehung zu verlangen, ins Leere laufen würde.
    Wenn das Ding unbearbeitet beim Steuerberater oder Steuerpflichtigen rumliegt, dann geht die Kohle natürlich irgendwann erst mal runter und man hat den Salat. Wenn das dem Steuerberater passiert muss der kräftig eins auf die Mütze kriegen :)

    Zur Ausgangsfrage: ich würde Handwerkerleistungen als Privatmann nur noch überweisen und das auch von vornherein so klar machen. Wenn einer partout auf Bargeld besteht, sind das meist ungute Motive.
     
  15. #35 Balou1401, 03.07.2015
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    Das ist grundsätzlich richtig. Nur muss man da erst einmal auf die Idee kommen, dass der Handwerker die Bezahlung bar haben möchte. Das habe ich vorher noch nie erlebt.
    Und da es ja nicht um ein paar hundert Euro für Grünarbeiten oder eine Heizungswartung ohne Reparatur sondern um das Verlegen von über 50 qm Bodenfliesen geht, kam mir der Gedanke an eine Barzahlung überhaupt nicht.
     
  16. R.B.

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    War das Ergebnis einer BP die ein übereifriger junger Prüfer gemacht hat, der wohl noch vor Jahresende seine Quote schaffen musste. Die BP fand beim Steuerberater statt und die diskussion um die Rechtmäßigkeit hat schon vor Ende der BP begonnen. Ich war nach einem Telefonat davon ausgegangen, dass alles geklärt sei. Dem war aber wohl nicht so.
    Bei einer BP hier im Haus (Einzelfirma) habe ich das besser unter Kontrolle, da sperre ich den Prüfer notfalls in die Toilette ein, bis wir uns geeinigt haben. :D
     
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