Eingestürzte Stützmauer

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  1. Gast

    Gast Gast

    Hallo,

    beim Suchen nach Informationen über verschiedene Bodenarten bin ich auf dieses Forum gestoßen. Da will ich die Gelegenheit nutzen und zwei Fragen stellen - die erste geologisch/statischer Natur, die zweite rechtlich.

    Ich schildere zuerst mal kurz den Hintergrund:
    nach 13 Jahren ist uns auf unserem Hanggrundstück nach starken Regenfällen eine ca 16m lange und ca 2,50 hohe Stützmauer umgestürzt - oder besser gesagt: eingeknickt, denn das Fundament bieb fest verankert. Die Mauer riss am Übergang vom Fundament zur Senkrechten und kippte einfach um.

    1. In der Statik wurde als Untergrund und Beschaffenheit des Hangs von "festem Mergel" ausgegangen. Nun ist aber der betreffende Hang überhaupt nicht "fest", sondern stark wasserführend. Hätte der Statiker überhaupt von "festem" Untergrund ausgehen dürfen? Der Druck eines wasserführenden Hanges ist doch wesentlich größer als der eines festen, oder? Und ist ein Unterschied zwischen "festem Mergel" und "Knollenmergel" (wie sie hier im allgemeinen den Boden nennen)?

    2. Die Mauer wurde mit sog. Schalungssteinen errichtet, die mit Eisen bewehrt und mit Beton verfüllt wurden. Offensichtlich wurde von der ausführenden Firma der Beton nicht genügend verdichtet. Ist das ein Fall nach §13 VOB, also ein Mangelfolgeschaden? Wer haftet, der Statiker oder die Baufirma?

    Vielen dank für eure Antworten.

    Reinhard
     
  2. TAMKAT

    TAMKAT

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    Das hört sich ja ganz danach an, als wenn das Fundament nicht mit Anschlußeisen versehen wurde.

    Als die Baufirma das Fundament gegossen hat, haben die das Fundament Bewehrt?
    Schauten aus dem Fundament die Anschlußbewehrung raus( schauten Stangen Raus?)

    Ich möchte mal ganz vorsichtig daran zweifeln, dass nach 13 Jahren noch irgendwer Haften muß.

    TAMKAT
     
  3. Gast

    Gast Gast

    Hallo TAMKAT,

    zu (1):
    meines Wissens nach war das Fundament bewehrt, aber den Übergang von Fundament zum Mauer habe ich nicht gesehen, nur dass aus der Mauer selbst nach Bauende die Bewherungseisen oben rausschauten.

    zu (2):
    wenn der §13 VOB mit "Mangelfolgeschaden" greift, beträgt die Verjährungsfrist 30(!) Jahre.

    Gruß
    Reinhard
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    was bei solchen Stützenwänden

    immer wieder verkehrt gemacht wird ... (nein nein nicht die Schalungssteine das war (ist) eh klar das die nicht standhalten) ist die Ausbildung des Stiefelfundamentes ... denn genau da drauf stellt man die aufgehende Wand ... "ABER" im Anschlussbereich herrscht Sickerwasser ... und dieses Sickerwasser staut sich dort auf dem Stiefelfundament auf und dringt mit den Jahren in den Anschlussbereich der wichtigsten Anschlussbewehrung ein und bringt jene zum abrosten ... ja und dann gehts schnell bis sich die Mauer neigt ... wenn man´s schafft das Wasser dort dauerhaft fernzuhalten dann würden diese Wände (fast) ewig halten ... da hätt ich auch ein Detail in meiner Sammlung ;)

    MfG
     
  5. Gast

    Gast Gast

    Re: was bei solchen Stützenwänden

    Diese Schlussfolgerung hatte ich auch schon gezogen, zumal die Wand außer im Sommer ständig feucht war. Nur beantwortet das meine Fragen leider nicht:
    • gibt es Unterschiede zwischen"festen Mergel" und das, was bei uns war, nämlich nasser, drückender Mergel?
    • wer haftet? Der Bauunternehmer, der Statiker oder gar beide?

    Gruß
    Reinhard
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    haftung?

    (achtung, bin jus-laie)

    wurde der statiker über die "noble" schalsteinausführung informiert?
    wurde bewehrungsabnahme beauftragt?
    wenn 2-mal ja: dann ist der statiker "mit im boot".

    baugrund: spielt hier vermutlich (so wie das geschildert wurde!) e. untergeordnete rolle (keine fundamentverschiebung, keine abgescherten erdkeile..)

    wasser: das ist ein interessantes phänomen!
    steht in der statik etwas über wasserdruck?
    oder über "nichtwasserdruck"?
    üblicherweise wird man als tragwerksplaner der kumpanei mit dem stahllieferanten verdächtigt, wenn man "private" winkelstützmauern auf wasserdruck bemisst ;)
    das würde allerdings zu dauerhaften bauwerken führen ...
     
  7. #7 bauhexe, 03.03.2003
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    Nachdem die ganze Sache nun doch 13 Jahre gehalten hat, und sich erst jetzt was "gerührt" hat, würde ich vermuten, daß der Merkel anfangs noch Wasserdurchlässig war. Im Laufe der Zeit hat sich aber diese Wasserduchlässigkeit immer mehr durch mitgeschwämmte Feinstbestandteile verschlechtert, so daß es nach so vielen Jahren zu einem Lastfall kam, dem die Mauer nicht mehr standhielt.

    Rein rechtlich ist es, glaube ich so: für Bodenbeschaffenheit ist Bauherr zuständig.

    Auch grundwasserführende Schichten sind nicht immer gleich. Sie werden auch durch Bebauung im Umfeld mitbeeinflußt. z.B. Baugrube, die genau durch wasserführende Schicht führt.
    Hang - und Schichtenwasser ändert aus o.g. Gründen auch seinen Verlauf. Als Beispiel kann man auch an alte Brunnen denken, die irgenwann versotten.
    Hier ist auf Deinem Grunstück etwas versottet, vielleicht hat sich auch unter der Last der Stüzumauer der Boden so verdichtet, daß das Wasser nicht meht abfliesen konnte. :winken
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    13 jahre ...

    haltbarkeit als sonderausstattung? weil danach der stahl durch abrostung nicht mehr ausreichend tragfähig ist?
    alles ist möglich...

    baugrundverantwortung: da hat die hexe recht ;)
    aber hat der statiker auch daran gedacht, sich durch ein, zwei schlaue sätze in der statik von der verantwortung freizuzeichen?

    bei diesen gedrechselten verklausulierungen ("der boden wird als ausreichend tragfähig unterstellt...", "erhöhter wasserdruck infolge staunässe ist durch konstruktive massnahmen zu verhindern") mag der eine oder andere über sich selbst hinauswachsen ;) ) .. wenn er weiss, worum es überhaupt geht :p
    ob´s ein betonschalungssteinstatistiker weiss? :D
     
  9. #9 C.. Schwarze, 03.03.2003
    C.. Schwarze

    C.. Schwarze Gast

    Was mich etwas stutzig macht ist die Höhe über 2,00m, ist sowas nicht genehmigungspflichtig? Was sagt den das Bauamt dazu?
    Schließ können alle froh sein das keiner von der Monstrummauer erschlagen worden ist.
     
  10. Ebel

    Ebel

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    Diesen Thread müßte mal die Wühlmaus in bau.de lesen, die sich beschwert hat, das sie auf die Gefahr einer umstürzenden Mauer hingewiesen wurde.
     
  11. Gast

    Gast Gast

    Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Mit dem einen oder anderen Hinweis konnte ich schon was anfangen.

    Gruß
    Reinhard
     
  12. #12 bauhexe, 07.03.2003
    bauhexe

    bauhexe

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    Wiederaufbau

    Leg doch beim Wiederaufbau dann unten eine Drainung mit ein. Falls es am Wasser lag, ist das Problem dann aus der Welt.
    Die Statiker schreien auch gleich Statik, also laß eine rechnen, für Dich und Deinen Garten, sonst kommt das Ding wirklich wieder runter.
     
Thema: Eingestürzte Stützmauer
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