Abstandsflächen in NRW Staffelgeschoss

Diskutiere Abstandsflächen in NRW Staffelgeschoss im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Einen schönen guten Tag! Ich bin zur Zeit Student und am Mittwoch schreibe ich Planungsrecht mit dem Schwerpunkt: Abstandsflächen. Leider...

  1. #1 dennisfuel, 05.07.2015
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    Einen schönen guten Tag!

    Ich bin zur Zeit Student und am Mittwoch schreibe ich Planungsrecht mit dem Schwerpunkt: Abstandsflächen.

    Leider sind meine Kommilitonen und ich in dieser Situation überfragt.

    Thema: Abstandsflächen: Staffelgeschoss berücksichtigen oder nicht?

    Ein Wohnhaus in NRW, alleinstehend mit 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss auf dem Dach (2,3 m Höhe). Das Staffelgeschoss verspringt von der Außenwand im OSTEN um 1 Meter nach hinten, im Süden 3 Meter und im Westen um 2 Meter. Im Norden schließt das Staffelgeschoss an. Plus auf der W-S-O Seite ist ein Metal Umwehrung montiert (Transparent).

    (Siehe Skizze)

    Muss das Staffelgeschoss mit berücksichtigt werden wenn es mehr als 2,30 hoch ist? Ich hatte in einem Forum gelesen, dass die Höhe vom Staffelgeschoss selbst genommen werden soll, also 2,30 * 0.8 = 1,84. Packe ich "diese" Abstandsfläche einfach zu den Abstandsflächen von A,D,C oder nehme ich die gesamte Höhe von 8,3 m * 0.8 ?

    Das Geländer wird dabei außer Acht gelassen oder? Und wie würde es aussehen wenn alle Paar Meter eine Mauer steht, in der die Umwehrung verankert ist?

    Für Hilfe wäre ich unendlich Dankbar!

    Lg Julian
     

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  2. Baumal

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    der lageplan fehlt.
    B ist vermutlich die straßenansicht?
    die bauordnung NRW regelt, ob ein staffelgeschoß
    ein vollgeschoß ist.
     
  3. #3 Baufuchs, 05.07.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das vorgegebene Staffelgeschoss ist kein Staffelgeschoss i.S. der Bau ONW, denn dazu müssten die Außenwände des Staffelgeschoss an allen Seiten um mindestens 1m gegenüber dem darunter liegenden Geschoss zurückspringen.

    Staffelgeschoss "Höhe 2,30m" was ist damit gemeint? Kann ja wohl nur die lichte Höhe innen sein. Für Abstandsflächen ist aber die Wandhöhe außen maßgebend.

    Zu Abstandsflächenberechnungen google mal nach "Hinweise zu §6 BauONW"

    Findest Du auch auf der Seite der AKNW
     
  4. Baumal

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  5. #5 dennisfuel, 05.07.2015
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    Stimmt, die BauO gibt an: Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.

    Dann gehen wir mal davon aus, dass das Grundstück übermaßig groß ist und das Staffelgeschoss genau von der Außenwand um 1 Meter verspringt. Wäre dann die Abstandsfläche von Seite C Korrekt? In dem Ich das Staffelgeschoss außeracht lasse und nur die Höhe der Beiden Geschosse * 0.8 rechne? Aber wenn es sich nicht um ein Staffelgeschoss handelt und der Versatz nur auf 0.5 Meter beläuft und ein Flachdach hat, muss ich in dem Fall trotzdem wieder nur die Außenwand inbetracht ziehen, oder?

    Ich habe jetzt folgendes unter dem Link von @Baufuchs gefunden:
    http://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Arbeitshilfen/hinweise_bauo-nrw_10-01-15.pdf auf Seite 7

    6.6 gestaffelte Geschosse
    Bei gestaffelten Geschossen liegen mehrere Wände hintereinander. Absatz 6 Satz 2 stellt klar, dass in solchen Fällen die Wand länge nur einmal angesetzt wird, soweit sich die Abstandflächen vor diesen Wänden überlagern (siehe Abb. 6.6). Dabei wird nur die längste Wand auf das Längenmaß des Satzes 1 angerechnet. Die anderen, kürzeren, in der Tiefe gestaffe lten Wände werden hingegen gemäß Satz 2
    nicht auf das Längenmaß angerechnet. Es genügt vor allen hintereinander liegenden (gestaffelten) Außenwänden als Tiefe der Abstandfläche 0,4 H, wenn und soweit die
    längste dieser Außenwände nach Satz 1 privilegiert ist (Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2007, 7 B 461/07, justiz-online – www.justiz.nrw.de)

    Sagt das Gesetz ich muss einmal die Außenwand mit 0.8 verrechnen und einmal die Höhe des Staffelgeschosses 2,30 * 0.4 oder 8.30 (Gesamte Höhe) * 0.8 und wenn die Abstandsfläche von dem Staffelgeschoss nicht über der Abstandsfläche von der Außenwand ragt, dann kann ich diese Außeracht lassen?
     
  6. #6 Baufuchs, 05.07.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Deine Hütte ist 10x12m groß. Lies auch unter dem Link mal das, was zum "Schmalseitenprivileg" ausgeführt ist...
     
  7. #7 dennisfuel, 05.07.2015
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    Das Schmalseitenprivileg gilt doch nur auf Seiten die länger als 16 Meter lang sind und das das Privileg darf doch nur an zwei Seiten angewendet werden? Die Seite zur Straße wird mit 0.4 multipliziert und die Abstandsfläche bis zur Mitte der Straße gezogen.
     
  8. #8 Baufuchs, 05.07.2015
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    Baufuchs Gast

    Lies das mal und überdenke den ersten Satz deines vorigen Beitrags. Auch bei deinen Wandlängen von 10 bzw. 12m wird das Schmalseitenprivileg angewendet.
    Richtig ist: nur an 2 Seiten.
     
  9. #9 dennisfuel, 05.07.2015
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    Bin ich jetzt einem Irrtum erlegen? Meines Wissens nach gilt diese Regel: Wenn eine Seite größer oder gleich 16 Meter ist gilt das Schmalseitenprivileg Link: http://www.rheda-wiedenbrueck.de/buerger_und_rathaus/Buergerservice/faq/FragenAbstandflaeche.php

    Auf einer Länge von 16 m genügt gegenüber jeder Grundstücksgrenze als Tiefe der Abstandfläche 0,4 H bzw. 0,25 H in Gewerbe- und Industriegebieten ("Schmalseiten*pri*vi*leg").


    Für mich heißt das, dass es nur pro Seite gilt bzw nur 2 mal angewendet werden darf. Aber nach Ihrem letzten Post gilt das Privileg schon wenn alle Seiten zusammen gerechnet werden und der Umfang 16 Meter ergibt..
     
  10. #10 dennisfuel, 06.07.2015
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    @Baufuchs, @ Baumal

    Ich muss mich erstmal entschuldigen. Ich hatte schon einen Tunnelblick und das wesentliche bzw logische nicht mehr erkannt - Ich habe total an Ihnen vorbei geredet.

    Das Schmalseitenprivileg greift schon auf Seiteun UNTER 16 Meter nicht ÜBER 16 Meter. Irgendwie hat das viel blockiert.


    Nach dem ich noch weiter geforscht habe, bin ich zu der Lösung gekommen: Erst wird die Außenwand mit 0.4 verrechnet und dann das Staffelgeschoss + die Imaginäre fehlende Höhe von 6 Metern.
    Mir ging es immer nur, wie sich das Staffelgeschoss (1 Geschoss) sich auf die Abstandsflächen auswirkt. Aber natürlich wird jede Außenwand einzeln berechnen und wenn dann natürlich mehr als 1 Geschoss als Staffelgeschoss auf dem "Dach" platziert ist, da wirkt sich das dem entsprechend auf die Abstandsflächen aus, richtig?

    Mfg und Danke für die Geduld!

    Dennis
     
  11. #11 Pruefhammer, 10.07.2015
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    es gilt: Abstandsfläche= Höhe Staffelgeschoß (also nur des Staffelgeschosses) x (wert, der auch für die Wand darunter anzuwenden ist)-Abstand des Versprungs
     
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