Anspruch auf Dokumentation VOB-Vertrag "schlüsselfertig"

Diskutiere Anspruch auf Dokumentation VOB-Vertrag "schlüsselfertig" im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben von einem GÜ ein EFH schlüsselfertig mit einem VOB/B-Vertrag errichen lassen. Vor der anstehenden Abnahme treibt mich...

  1. #1 Bernd1234, 05.07.2015
    Bernd1234

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    Hallo zusammen,

    wir haben von einem GÜ ein EFH schlüsselfertig mit einem VOB/B-Vertrag errichen lassen. Vor der anstehenden Abnahme treibt mich um, welche Dokumentation uns zusteht, auch wenn diese Dokumente nicht einzeln namentlich im Vertrag genannt sind.

    Gewerk Elektro:
    Wir haben 0 (Null) Dokumentation. Für den Haussicherungskasten wurde uns eine simple Exceltabelle mit den Sicherungskreisen übergeben. Kein Firmenlogo des Subs für dieses Gewerk aufgeführt. Für das Elektrogewerk licht uns keine "Errichtererkläung" (?) vor. Auch liegt uns kein Dokument vor, dass alle Steckdosen etc. gemessen worden sind (Isolationsmessungen?).

    1. Worauf haben wir Anspruch? Was muss der GÜ uns übergeben?
    2. Was muss der Sub an Doku erstellen, die der GÜ haben müsste?
    3. Haben wir Anspruch auf die Dokumentation nach VOB/C, da ja nach einfacher Lesart mit der VOB/B auch die VOB/C vereinbart wurde?

    Gewerk Lüftungsanlage:
    Wir haben eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert bekommen.

    1. Worauf haben wir Anspruch? Was muss der GÜ uns übergeben?
    2. Was muss der Sub an Doku erstellen, die der GÜ haben müsste?
    3. Haben wir Anspruch auf die Dokumentation nach VOB/C, da ja nach einfacher Lesart mit der VOB/B auch die VOB/C vereinbart wurde?

    Gewerk Heizung:
    Wir haben eine Gas-Heizung mit Fußbodenheitung und einer Unterstützung durch 2 Solar-panel.

    1. Worauf haben wir Anspruch? Was muss der GÜ uns übergeben?
    2. Was muss der Sub an Doku erstellen, die der GÜ haben müsste?
    3. Haben wir Anspruch auf die Dokumentation nach VOB/C, da ja nach einfacher Lesart mit der VOB/B auch die VOB/C vereinbart wurde?

    Gruß
    der Bernd
     
  2. #2 Baufuchs, 05.07.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundsatz: GÜ schuldet das, was vertraglich vereinbart wurde.

    Zu Elektro + Sanitär steht euch die "Fachunternehmererklärung" über die ordnungsgemäß erstellte Anlage zu.

    Im übrigen muss euch der GÜ die Betriebsanleitungen für eingebaute Anlagen (Heizungsanlage/Lüftungsanlage) übergeben.
     
  3. #3 Bernd1234, 05.07.2015
    Bernd1234

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    Demnach also auch die in der VOB/C aufgeführte Doku, da die VOB/C ja nach § 1 Abs 1 VOB/B vereinbart wurde?

    (1) Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
     
  4. #4 Gast036816, 05.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hast du im vertrag stehen, dass dir eine doku übergeben wird?
     
  5. #5 Bernd1234, 05.07.2015
    Bernd1234

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    Indirekt doch ja, da ich nach der Übergabe Betreiber der Systeme werde und die Dokumentation benötige, die zum sicheren Betrieb und für die Wartung erfordelrich ist.

    Wie ist denn die offizielle Rechtslage?
     
  6. #6 Baufuchs, 05.07.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für den sicheren Betrieb der Elt.-Anlage reicht z.B. die Fachunternehmererklärung in Verbindung mit dem Belegungsschema (in deinem Fall Excel Tabelle) aus.

    Du hast keinen Anspruch auf Leitungspläne/Bestandszeichnungen etc. Die müsstest Du in jedem Fall kostenpflichtig beauftragt haben.

    Was brauchst Du für den sicheren Betrieb der Heizungsanlage mehr als die Betriebsanleitung?
     
  7. #7 wasweissich, 05.07.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    halt nur indirekt .....
     
  8. #8 Bernd1234, 05.07.2015
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  9. #9 karo1170, 05.07.2015
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    Wenn er einen Vertrag gem VOB geschlossen hat, und die in der VOB/C aufgefuehrte DIN 18382 fuer elektrotechnische Anlagen gilt, wird doch auch der Umfang der Dokumentation beschrieben. Eine irgendwie erstellte Exceltabelle reciht dafuer nicht.
     
  10. #10 wasweissich, 05.07.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    du sprichst(schreibst) von anspruch .....

    den hast du irgendwie nicht gekauft ......

    hast du es mal mit gespräch ohne die worte ich will , steht mir zu , geben sie mir versucht ?

    vielleicht mit könnten wir , ich möchte .....
     
  11. #11 Bernd1234, 05.07.2015
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    Ich verstehe worauf Du hinaus willst. Mir geht es um die Klärung der Rechtslage. Wenn ich die Argumentation aus der pdf-Datei richtig verstehe, habe ich doch bei einem VOB/B-Vertrag Anspruch auf die jeweilige Dokumentation der VOB/C, da die VOB/C in § 1 Abs der VOB/B mit vereinbart wurde.
     
  12. #12 Gast036816, 05.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das wird dir niemand hier beantworten - außer hier schreibende juristen - können, das läuft dann auf rechtsberatung hinaus.
     
  13. #13 OLger MD, 05.07.2015
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    eventuell käme noch die Dokumentation der Erdung in Frage, da diese Bestandteil der DIN 18014 ist und das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 sowie der Energieausweis. Wobei die Doku der Erdung auch als Dokumentation zur Abnahme der Subunternehmerleistung (Elektriker an GU/GÜ) bestimmt sein kann, damit der GU/GÜ sichergeht, dass er dem Erwerber (=nicht Bauherr) ein funktionsfähiges Bauwerk übergibt. Beim GÜ gibt es ein Stück Haus. Nicht die Einzelleistungen der Gewerke - die möglicherweise dem Auftraggeber dokumentationspflichtig wären.

    Wenn Du Glück hast steht im Vertrag "... Leistungsphasen x bis 8..." oder bis 9. Dann kannst Du höflich fragen, ob Du gegen Kostenerstattung Kopien des zu führenden Bautagebuches bekommen kannst.

    Sichergehen kann man nur, wenn es im LV eine Position "Bestandsunterlagen erstellen" gibt bzw. wenn Art und Umfang der Dokumentation in der Bauleistungsbeschreibung beschrieben sind.
     
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