Hallo, laut meiner Informationen trat zum 01.01.2006 die Gebäuderichtlinie 2002/91/EG bzw. die dementsprechende deutsche Entsprechung dazu in Kraft. Ein Teil dieser Bestimmung sagt aus, dass öffentliche Gebäude mit mehr als 1000m2 einen Energieausweis an gut sichtbarer Stelle veröffentlichen müssen. Meine Fragen: 1. Ist diese Richtlinie jetzt deutsches Recht & wie heißt die deutsche Entsprechung? 2. Was ist in diesem Kontext ein "öffentliches Gebäude"? 3. Muss an einem solchen Gebäude wirklich ein Energieausweis hängen? Und unter welchen Umständen? Danke für eure Antworten.
Guckst Du ... http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=8595 ... es liegt bis heute kein Referentenentwurf vor, daher weiß auch noch keiner wie die Richtlinie in D umgesetzt werden wird.