Maklergebühr für Miewohnungsnachweis?

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  1. Tommi

    Tommi

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    Hallo,

    folgende Situation ist gegeben:

    Vermieter übergibt eine freiwerdende Wohnung einem Makler zur Vermittlung an Wohnungssuchende. Der Vermieter hat keine Kosten zu tragen, der Wohnungssuchende zahlt im Erfolgsfall (Abschluß des Mietvertrages) 1,16 Monatsmieten.

    Makler M weist Wohnungssuchenden W1 die Wohnung schriftlich nach. W1 sagt die Wohnung nicht zu, gibt jedoch die Information über die Wohnung an seinen Bruder B, der die Wohnung nun mieten möchte.

    Muß der Bruder B (auf Grund der indirekten Information über die Wohnung) dem Makler M die 1,16 Monatsmieten zahlen?

    Gruß

    Tommi
     
  2. Rolf

    Rolf

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    Der Makler war erfolgreich,

    also hat er auch Anspruch auf sein Honorar.
     
  3. #3 Baufuchs, 07.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    AGB´s der Makler sehen Schadenersatzforderungen für den Fall vor, dass ein Interessent die ihm vom Makler zur Verfügung gestellten Informationen an Dritte weitergeben.

    Wenn´s hart kommt holt sich der Makler die entgangene Provision bei Ihnen.
     
  4. Tommi

    Tommi

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    @Alle:

    Also klare Sache! Dann muß der zukünftige Mieter die Provision eben bezahlen ....

    Danke.

    Gruß

    Tommi
     
  5. #5 Baufuchs, 07.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Tommi

    Klare Sache:

    Wenn der tatsächliche Mieter sich weigert, weil er kein Vertragsverhältnis mit dem Makler hat, zahlt der, der die Informationen unberechtigt weitergegeben hat.
     
  6. Tommi

    Tommi

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    @Baufuchs:

    Also GANZ klare Sache:

    Dann zahlt also der Wohnungssuchende W1 Vermittlungsgebühr, wenn sich sein Bruder B, der die Wohnung mietet, weigert die Gebühr zu zahlen.

    Der Vermieter hat ja in meinem Beispiel den Nachweis NICHT weitergegeben, sondern der Wohnungssuchende W1.



    Danke für die (nochmalige) Klarstellung.

    Gruß

    Tommi
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 07.03.2006
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    Und ...

    ... mit einer Monatsmiete + MwSt ist er gut bedient; hierzulande werden bis zu drei verlangt!
     
  8. #8 Harald W., 08.03.2006
    Harald W.

    Harald W.

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    Bestätigung..

    .. bis zu 3 MM sind fällig in H.....!
    Hast Du die Info weitergegeben, weil Du so fragst?
    Dann sammelt mal...........................
     
  9. OK

    OK

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    Mehr als 2 MM sind Unzulässig!

    WoVermG § 3 Absatz 2:
    "Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung...von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern...das 2 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer übersteigt."
    +
    Quelle: http://www.rechtsrat.ws/gesetze/wovermg/01.htm#2
    +
    3 Monatsmieten sind folglich unzulässig. Würde ich nicht bezahlen. Ich habe in meiner Mieterkarriere auch keinen Fall erlebt, wo die verlangt wurden.
    +
    BTW: Miete muss OHNE Nebenkosten gerechnet werden, also konkret: Maximalsatz für Provision ist 2 Kaltmieten + MWSt.
    +
    Grüße
    Oliver
     
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