Außenwand -- Definition lt. Baubeschreibung ausreichend?

Diskutiere Außenwand -- Definition lt. Baubeschreibung ausreichend? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Noch eine Frage, mit der ich mich als absoluter Anfänger oute -- ein Zitat aus der BLB zum Thema Außenwand: Die Außenwände werden aus...

  1. DuaneD

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    Noch eine Frage, mit der ich mich als absoluter Anfänger oute -- ein Zitat aus der BLB zum Thema Außenwand:

    - Definiert das die Außenwand eindeutig genug -- wenn nein, was sollte man vorschreiben?

    - Welche Steine dürfen/werden die Bauunternehmer mit dieser Angabe dann verwenden?

    - Wie 'gut' ist nach heutiger Sicht diese Wandkonstruktion?

    - Welche Kfw-Stufe ist damit zu erwarten, wenn die Fenster als 'deutsches Markenfabrikat' (ja, super genaue Bezeichnung) mit 3-Scheiben-Isolierverglasung (Ug=0.6) ausgeführt werden und man eine saubere Verarbeitung unterstellt?


    OK, ist doch mehr als eine Frage.
     
  2. R.B.

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    30cm in 0,08W macht einen U-Wert von 0,26W/m2K. Zur Erinnerung, bei einer Modernisierung muss eine Wand eine U-Wert von 0,24W/m2K erreichen damit die EnEV erfüllt ist.

    Noch Fragen?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Alle, die eine 30 cm dicke Wand ergeben und eine WLG von 0,8 haben, so lange es Ziegel sind.
    Also kein Bims, kein Porenbeton!

    Ganz simpel gesagt: BLB ab in die Tonne und weitersuchen.
     
  4. DuaneD

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    Es handelt sich um einen Neubau. Wieso sind dort 'schlechtere' Werte als bei Modernisierungen erlaubt???

    Ja, aber die hatte ich bereits geschrieben. Gut, die Frage: "Wie 'gut' ist nach heutiger Sicht diese Wandkonstruktion?" hast Du wohl beantwortet.

    Dazu käme dann aber noch: was soll/kann man vorschreiben, damit es mit einer 30er Wand doch noch halbwegs gute Werte erreicht werden? Für 4300EUR Aufpreis würden die die Wand in 36,5cm bauen (was dann aber nochmals von der Wohnfläche abgeht -- und die DHH kann jetzt schon nur 5.70m breit sein (Außenmaß)).
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Wie wäre es, einfach mal über andere Vertragspartner nachzudenken, die nicht deren System 08-15 bauen, sondenr Dich fragen, was Du gern hättest???
     
  6. DuaneD

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    Leichter gesagt, als getan. An den Bauunternehmer sind wir wegen der Grundstücksituation quasi gebunden und außerdem läuft gerade die Finanzierungsanfrage mit dieser BLB. Änderungen sind nat. möchlich, solange wir die Mehrkosten übernehmen.

    Sicher keine optimale Konstellation, aber wir sprechen hier von München (Stadt) und um hier ein Grundstück(chen) Bauland zu erwerben, muss man leider gewisse Kompromisse machen. Noch ist nichts unterschrieben und wir können also noch Änderungswünsche einbringen.

    Andererseits kann man auch in den sauren Apfel beißen und sagen: OK, schlechte Wärmedämmung, dann sind die Heizkosten etwas höher. Frage ist: wieviel höher und nach wieviel Jahren amortisiert sich die Mehrausgabe in bessere Steine bzw. eine bessere Wand.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Was heisst quasi gebunden?? Entweder gibts das Grundstück nur mit dem BU oder es gibt das Grundstück BU frei, dann könnt auch den BU auswählen!
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Weil die EnEV bei einem Neubau nicht nur auf einzelne Bauteile abzielt sondern das komplette Haus betrachtet. Bei einer Modernisierung wird ja oftmals nur ein Teil modernisiert.

    Dann würde ich mir speziell für die Trennwand eine andere Lösung überlegen. Hier spielt die Wärmedämmung ja eine untergeordnete Rolle. Ich vermute, dass hier auch andere Steine oder Ziegel zum Einsatz kommen. Schau mal was in der BLB zur Trennwand steht.
    Bei eine schmalen DHH ist der Anteil Mauerwerk an der Wand (Front- oder Rückseite) eher gering. Da wird sich dann der Unterschied im U-Wert nicht so stark bemerkbar machen. Bezogen auf die Heizkosten wäre es zu überlegen, ob man hier nur die EnEV heranzieht. Fenster scheinen ja OK, evtl. dann noch die Dachdämmung genauer unter die Lupe nehmen.
     
  9. DuaneD

    DuaneD

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    Ich gehe davon aus, dass Du mit Trennwand die Kommunwand meinst? Zu dieser hatte ich in diesem Thread schon etwas geschrieben (da gibt es mir um den Schallschutz).

    Wir haben also insgesamt 3 Außenwände. Das Haus wird 11,60m lang und 5,70m und 2 Stockwerke hoch (mit ausgebautem DG, Kniestock 0,00m, Satteldach, 35° Dachneigung).

    Worauf es hinausläuft: Wieviel kW Heizleistung pro Jahr kann man mit einer 'besseren' Wand sparen und wieviel kostet dann dieses Wandupgrade?
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Nicht Heizleistung pro Jahr sondern (Heiz)Energie pro Jahr.

    Das mit den 3 Außenwänden ist richtig, sorry, da habe ich nicht aufgepasst. Ich hatte ein RMH vor den Augen.

    Ermittle die Wandfläche, dann Anteil Mauerwerk. Dann nehmen wir mal eine Verbesserung von 0,25W/m2K auf 0,2W/m2K, also eine Differenz von 0,05W/m2K. Differenz Außentemperatur zu Innentemperatur 35K, macht also 1,75W/m2 um die sich die Heizlast (Heizleistung) reduziert. Ganz grob kannst Du mit einer Energieeinsparung um die 5kWh/m2 pro Jahr rechnen.

    Bsp.: Mauerwerksfläche 100m2, macht 175W geringere Heizlast und 500kWh jährliche Energieeinsparung. Bei 7Ct./kWh wären das 35,- € pro Jahr.
     
  11. DuaneD

    DuaneD

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    Zum Thema Dämmarbeiten finde ich leider im Moment nur diesen Absatz:

    Daemmarbeiten_aus_BLB.jpg

    Verdammt. Ich merke langsam, dass es nicht reicht, wenn man nur die Dinge klärt, die einem in der BLB unklar sind. Die gehört von einem Experten geprüft.

    Und natürlich erwarte ich nicht, dass ich die hier hochlade und kostenlos ein Gutachten dafür erhalte. ;) Aber wie/wo kann man die optimalerweise von einem Menschen prüfen lassen, der sich so wie ihr hier damit auskennt (logischerweise gegen entsprechende Entlohnung)?
     
  12. #12 Gast56083, 07.07.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Wenn ich dir als Münchner einen Rat geben darf....
    Du hast ja neben der BLB einen Bauvertrag in dem Zahlungsbedingungen etc. festgelegt werde.
    Der gehört von einem Anwalt für Baurecht geprüft. Diese Anwälte haben idR auch gute Fachleute an der Hand, die die BLB prüfen.
    Option zwei: suche dir eine unabhängige baubegleitende Qualitätskontrolle, wenn die rein vertragliche Prüfung durch den Anwalt ok war. Nicht von den Gutachtervereinen die auch Autos prüfen, sondern echte daruaf spezilisierte Fachleute. Die machen alles, die Prüfung der BLB und dann vor allem auch die Prüfung der Ausführung die du dir unbedingt leisten solltest.

    Das sagt dir jemand, der in M über dubiose Bauconsulterkonstrukte (Grundstücksvermittler mit Vorgabe des BU) gebaut hat (bzw.begonnen hat) und den BU insolvent gehen sehen hat. Und dann erst den RA etc. dazugenommen hat...
     
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