Abmahnungen in der Baubranche

Diskutiere Abmahnungen in der Baubranche im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, die beiden mir bekannten Vereine, die nach eigenem Bekunden die Interessen von Bauherren vertreten, erwecken bei mir den...

  1. Mibe25

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    Hallo zusammen,

    die beiden mir bekannten Vereine, die nach eigenem Bekunden die Interessen von Bauherren vertreten, erwecken bei mir den Eindruck, als müssten die Baufirmen mit einer Abmahnung rechnen, wenn sie entsprechende unzulässige Klauseln in ihren AGB verwenden.
    Sind Abmahnungen in der Baubranche tatsächlich üblich, oder beschränken sich Abmahnungen schwerpunktmäßig immer noch auf Webshops und "Downloadportale", so wie ich das von früher in Erinnerung habe? (Nein, ich bin nicht abgemahnt worden. Weder früher noch heute :angel:)
    Verfassen auch "normale" Fachanwälte für Baurecht solche Abmahnungen, oder erfolgen Abmahnungen schwerpunktmäßig durch die o.g. Vereine?

    Grüße von Oli
     
  2. #2 Alfons Fischer, 09.07.2015
    Alfons Fischer

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    Von Abmahnungen habe ich schon in Zusammenhang mit Energieausweisen gehört, wo fehlende Angaben in Immobilienanzeigen gefehlt haben/unvollständig waren. Ist leider so...
     
  3. Mibe25

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    @Alfons: "Glänzen" hier nur einige wenige Einrichtungen mit Abmahnungen, oder sind Abmahnungen ein gängiges Mittel? Anders gefragt: Sehen die meisten Anwälte die Abmahntätigkeit ihrer Kollegen eher skeptisch, oder begrüßen sie dieses Engagement?
     
  4. PeterB

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    Diese Frage müsstest Du wohl in einem Anwaltsforum stellen, um verlässliche Antworten zu bekommen.
     
  5. #5 Alfons Fischer, 09.07.2015
    Alfons Fischer

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    was ist denn der Hintergrund der Frage? ein wissenschaftlicher?

    Ich denke nicht, dass Fachanwälte für Baurecht solche Abmahnungen verfassen - die haben ja anderweitig genug zu tun ;)
    Ich vermute eher "arbeitslose" Berufsanfänger, die hierin eine Lizenz zum Gelddrucken sehen.

    Ich sehe eine solche Vorgehensweise sehr skeptisch - egal um was es geht: führt es doch dazu, dass man langfristig niemanden mehr trauen kann und wir nur noch aus Angst, einen Fehler machen, in Lethargie verfallen. Oder auf der anderen Seite unnötig Geld verbraten, das man an anderer Stelle wirklich sinnvoller einsetzen könnte...
     
  6. Mibe25

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    Autsch. Ich habe gehofft, dass mir diese Frage nicht gestellt wird. Hintergrund ist der, dass es mit meinem GÜ einige Absprachen gibt, die nicht schriftlich fixiert sind. Unter anderem ist vereinbart, dass ich Datenleitungen in Eigenleistung verlege. Ein Verlegen der Datenleitungen ist im Nachhinein praktisch unmöglich, da alle Leitungsschächte dann schon verschlossen und gefliest sind und der Estrich samt Fußbodenheizung eingebaut ist. Aufgrund von Reibereien im Vorfeld gesteht der GÜ mir das Verlegen zwar zu, sieht darin aber eine stillschweigende Abnahme, wie es in §xy seiner AGB formuliert ist. Ich musste daher "meine" Fachanwältin beauftragen, die Angelegenheit zu klären, was natürlich Kosten für mich verursacht. Das ärgert mich deswegen, weil diese Kosten nicht entstehen würden, wenn sich mein GÜ an die Absprache halten würde.
    Die Forumulierung seines §xy entspricht dabei einer Formulierung, die ein "bauherrenschützender" Verein entsprechend einem LG-Urteil als verbraucherfeindlich einstuft. Ich bin daher am überlegen, ob ich "meine" Anwältin fragen soll, ob man den GÜ deswegen abmahnt. Ich finde es nicht fair, wenn jemand unberechtigt anderen Leuten das Leben schwer macht.
    Ich möchte mit dieser Frage aber nicht den "Ehrenkodex" von Anwälten verletzen, für den Fall, dass Abmahnungen in de Baubranche als "unterste Schublade" eingestuft werden.

    @Alfons: Das mit "Angst haben" und "Lethargie verfallen" sehe ich genauso und ich habe das Abmahnwesen bisher auch sehr argwöhnisch betrachtet. Nun ist es aber so, dass der GÜ diesen Paragraphen nicht einfach nur in seinen AGB hat, sondern er schädigt mich indem er entweder die Abnahme des unfertigen Gebäudes erzwingt, oder mir sehr hohe zusätzliche Kosten für das nachträgliche Verlegen der Kabel aufhalst.

    Grüße von Oli
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Alfons, volle Zustimmung.
    Das Urheberrecht ist ein wichtiges Gut, aber was in der Praxis, speziell hier in Deutschland, daraus gemacht wird, ist unterste Schulblade. Das Urheberrecht ist hier nur Mittel zum Zweck, es geht nur um´s Geld. Das zeigt sich allein schon daran, wie im Verlauf solcher Verfahren um´s Geld geschachert wird. Egal ob schuldig oder unschuldig, einmal in´s Visier geraten, kostet das mit Sicherheit Geld, denn die Abwehr solcher Abmahnungen gibt es ja auch nicht gratis. Verzichtet man hingegen auf Hilfe, dann ist das Risiko hoch, dass man aufgrund eines Formfehlers zahlt. Die Abmahner machen Tag für Tag nichts anderes, die kennen jeden Trick, und Recht haben und Recht bekommen sind sowieso zweierlei Paar Stiefel.
     
  8. Eric

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    Die " Fachanwältin " sollte klären, ob die von dem GÜ (?) erfundene stillschweigende Abnahme nach §§ 305 ff BGB überhaupt wirksam ist. Hierbei sollte sie prüfen, was denn die Verlegung von Leitungen in offenen Leitungsschächten mit einer rechtsgeschäfltlichen Abnahme von - im Übrigen noch nicht einmal fertiggestellten - Bauleistungen des GÜ zu tun haben soll. Der GÜ überzieht hier ganz eindeutig. Sein Interesse kann nur darin bestehen, während der eigenen Bauzeit nicht durch gleichzeitige Arbeiten des AG behindert zu werden oder aber, dass seine teilfertigen Leistungen durch die Arbeiten des AG beschädigt werden. Er kann sie daher gegebenenfalls verweigern. Hält der AG sich hieran nicht, mag sich eine Beweislastumkehr bei Beschädigungen/Mängeln zu Lasten des AG ergeben, aber keine Abnahme.

    Es geht darum, ob Du die Leitungsverlegung ohne Abnahmefiktion durchführen darfst. Was soll also die Abmahnung gegen die künftige Verwendung der Klausel bei anderen Auftraggebern.

    Im Übrigen sind stillschweigende Abnahmefiktionen eh nicht bestandsfest: Wenn Du dem GÜ bei Beginn der Arbeiten erklärst, dass Du die Leitungen verlegst und Du damit nicht " stillschweigend " abnimmst, kann er seine Klausel eh vergessen.
     
  9. Mibe25

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    @Eric:
    Vielen Dank für Deine Hinweise. Die Klärung, ob die Klausel überhaupt wirksam ist, habe ich bereits gestern beauftragt. Die Anwältin äußerte sich am Telefon bereits verwundert, was der GÜ abgenommen haben will. Ich hoffe, dass ich das Ergebnis der erfahrungsgemäß sehr gründlichen und wasserdichten Klärung bald haben werde.

    Was die Abmahnung soll? Der GÜ geht mir inzwischen wirklich auf die Nerven und macht mir bewusst das Leben schwer. Planungsleistungen soll ich erbringen, sofern die Handwerker diese nicht kostenlos machen, der Bauleiter scheint fachfremd zu sein, mündliche Vereinbarungen werden "vergessen". Ich hätte da mal gerne "zurückgeschossen".
    Ich denke nach den Beiträgen hier, dss es tatsächlich besser ist, sachlich zu bleiben und auf "Abmahnspielchen" zu verzichten.
     
  10. #10 Norderstedter, 10.07.2015
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    lass das besser mit dem Abmahnen. Bringt Dir objektiv keinen Vorteil und führ ansonsten nur zu einer Eskalation
     
  11. #11 Pruefhammer, 10.07.2015
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    @R.B.: sehe ich zwar in manchen Fällen ähnlich (insbesondere wenn es um Massenabmahnungen geht), aber ich kenne auch durchaus die Praxis. Heißt, ich habe selbst schon abgemahnt bzw. abmahnen lassen. Was Dir da in der Praxis begegnet, da sagt man fast immer: der hat sich die "Strafe" sprich Kosten auch wirklich verdient. Wenn ich einen Verstoß erkenne, habe ich immer kostenlos "abgemahnt", d.h. man hat die Leute schriftlich auf den oder die Fehler hingewiesen und darum gebeten, den Verstoß in Zukunft zu unterlassen. Diese Schreiben von mir waren für den "Abgemahnten" nicht mit Kosten verbunden. Ergebnisse: keine Reaktion, Beschimpfungen und Bedrohungen usw. Wenn dann der Brief vom Anwalt inkl. Kostennote kommt geht das Geheule los. Manch einer rennt dann zum eigenen Anwalt, der einem dann einem Brief schickt mit den abenteuerlichsten Ausreden. Ist die Sache dann bei Gericht und der Prozess verloren bei Streitwerten von mind. 10k€ ist das Gejammere wieder groß. Da fehlt mir dann jedes Mitleid.

    Die meisten Juristen raten davon ab, jemanden vor dem anwaltlichen Schreiben sozusagen inoffiziell abzumahnen, aber das will ich hier nicht vertiefen.
     
  12. R.B.

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    Ich auch, und dabei musste ich feststellen, dass das Abmahnen bereits zu einem Sport geworden ist. Ich mahne nicht ab sondern ermahne, und wenn dann keine Reaktion kommt, dann erst wird "abgemahnt". Ich habe aber auch schon Abmahnungen bekommen, in einem Fall zu Recht, weil ein Mitarbeiter vergessen hatte auf einer Webseite den Autor einer Grafik zu nennen, da habe ich klaglos bezahlt, denn schließlich trug ich die Verantwortung, und in einem Fall wurde ich zu Unrecht abgemahnt, und die Anwälte schicken sich seit über einem Jahr irgendwelche Schreiben hin und her. Hier werde ich mit Sicherheit nicht bezahlen, zumindest nicht ohne ein entsprechendes Urteil, da schenke ich das Geld lieber meinem Anwalt. Deswegen hat mein Anwalt den Auftrag die Sache abzuwehren und bei Bedarf auch vor Gericht zu gehen.

    Aber wie schon gesagt, bei der Masse der Abmahnungen geht es nicht um´s Urheberrecht, sondern um´s Geld.
     
  13. Julius

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    Aber hier gehts nicht ums Urheberrecht, sondern ums Wettbewerbsrecht.

    Allerdings schließe ich mich dem Tenor an:
    Ungeeignetes Mittel für Retourkutsche.
    Stattdessen Rechtslage klären und dementsprechend vorgehen.
     
  14. Mibe25

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    Gut, verstanden. Ich werde daher den Gedanken an die Abmahnung begraben.

    Noch eine kurze Rückmeldung, wie der aktuelle Stand bezüglich Eigenleistungen ist: Die fachliche Prüfung hat ergeben, dass weder nach VOB noch nach BGB meine Eigenleistung als Abnahme gewertet werden kann. Der entsprechende Paragraph aus den AGB des GÜ ist höchstwahrscheinlich unwirksam. Es folgt ein klarstellendes Schreiben an den GÜ mit einer Auflistung/Wiederholung aller momentan erkannten Mängel samit Fristsetzung zur Behebung.
    Die kleine Unsicherheit ergibt sich dadurch, dass es zum exakten Wortlaut "meines" Paragraphen kein Urteil gibt.
     
  15. Eric

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    Dann sind wir ja der gleichen Meinung.

    Die " kleine Unsicherheit " beseitigst Du dadurch, dass Du vor der Leitungsverlegung erklärst, dass Du damit nicht stillschweigend abnimmst ( s.o. ).
     
  16. H.PF

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    Dann hast du keine Probleme mit der Beweisbarkeit im Streitfalle...
     
  17. Mibe25

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    @Eric: Ich habe Deine Hinweise nicht missachten wollen. Mir ist aber bewusst, dass es bei einem Vertragstext auf ein einzelnes Wort ankommen kann. Daher habe ich diesen wichtigen Punkt unabhängig von Deiner freundlichen und hilfreichen Antwort klären lassen.

    @Eric und H.PF: Ja, ich mache solche Sachen nun immer schriftlich per Einwurfeinschreiben, wie Ralf W. empfohlen hat. Im Gegensatz zu den "Einschreiben mit Rückschein" kommen die Briefe nun auch nicht mehr zurück ;-)
    Die Erklärung hatte ich wegen der Eigenleistung ja schon rausgeschickt. Aber ich werde das auf juristischen Rat hin direkt vor Beginn der Eigenleistung nochmal zusammen mit einer Liste aller bereits erkannten Mängel mit erneuter Fristsetzung rausschicken.
    Bin mal gespannt, wann ich mit der Eigenleistung beginnen kann: Im Moment behindere ich angeblich wieder den Bau, weil ich eine Schalterzeile mit 2 x 4 Schaltern/Dosen nicht endgültig festlegen wollte, ohne die Absegnung vom Statiker zu haben. Der Statiker hat es inzwischen abgelehnt, dass der Eckpfeiler, auf dem zwei Stürze lasten, zweireihig perforiert wird. Ich war diesbezüglich zum Glück wegen anderen Beiträgen hier im Forum zu dem Thema vorsichtig.
     
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