Rechnung - bei VOB Vertrag -

Diskutiere Rechnung - bei VOB Vertrag - im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexpertenforum Leser....^^ Habe mal eine Frage.. Wenn unsere Baufirma uns eine Rechnung stellt, sollten dort nicht detailiert die...

  1. koelni

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    Hallo Bauexpertenforum Leser....^^

    Habe mal eine Frage.. Wenn unsere Baufirma uns eine Rechnung stellt, sollten dort nicht detailiert die erbrachten Arbeiten stehen? Sage jetzt mal ganz einfach: 10 Steine gemauert kosten x €

    Dann hätte ich noch eine Frage, die allerdings nicht hier hin gehört :Roll !!

    Ist es nicht von dem Bauleiter eine Pflicht, dass er auf unsere Wünsche eingeht?! Er kontrolliert kaum den Baufortschritt und wenn wir was ändern möchten, dann sagt er nur "Dass steht alles so im Vertrag"... :mad:

    Wir haben nämlich die Option, dass wir einzelne Arbeiten - nachträglich - heraus nehmen können... Natürlich haben wir uns dann Angebote eingeholt - diese können wir aber nicht prüfen, da wir keine det. Auflistung haben.... :(
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.03.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Wat hamse denn...

    im Vertrach?
    Einheitspreisvertrag, Zahlungsplan nach Baufortschritt?
    Und wessen Bauleider ist das denn? Ihrer oder der der Baufirma. Wenns der der Baufirma ist, warum sollte der was für Sie tun - uasser auf Grund der Tatsache, dass Sie Kunde seines Chefs sind?
    Und Anspruch auf eine detailierte Auflistung? Auflistung wovon?
    Und was ist das für ein Unternehmer?
    Ein BT, ein GU, ein GÜ, oder ein Einzelgewerk?
    MfG
     
  3. Eric

    Eric

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    Beim VOB-Bauvertrag ist die Prüffähigkeit der Rechnung Fälligkeitsvoraussetzung.

    Ihr Unternehmer muß also in der Rechnung detailiert angeben, welche Leistungen er ausgeführt hat und dafür den vereinbarten oder den ortsüblichen Preis angeben.

    Wie hat der AN denn das Mauerwerk angeboten und was steht jetzt in der Rechnung ?
     
  4. #4 Baufuchs, 07.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn´s ein Vertrag

    zum Pauschalfestpreis ist gibt es im Vertrag einen Zahlungsplan.

    In dem steht z.B. X % vom Gesamtpreis fällig wenn z.B. Erdgeschossdecke betoniert wurde. Ist dieser Bautenstand erreicht schickt der Unternehmer die o.a. Rechnung.

    Aufzuschlüsseln ist beim Pauschalfestpreis nichts.

    Zu Entfall von Leistungen:

    Wenn Sie lt. Vertrag die Möglichkeit haben, Leistungen nachträglich entfallen zu lassen, fordern Sie den BU auf, die Gutschriften für die entsprechenden Gewerke mitzuteilen. Dann können Sie vergleichen.
     
  5. koelni

    koelni

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    Wir haben einen Zahlungsplan... In der Rechnung steht dann in etwa: Rechnung laut Zahlungsplan..XX €uro.
    Im Zahlungsplan stehen wohl nur die Gewerkesummen... Ich könnte jetzt nicht pauschal sagen, was dass verlegen der Wasserleitungen z.B. kostet...

    Deshalb kann ich auch jetzt keine Auskunft geben, was das Mauerwerk kostet.. :mauer Dieses ist wohl alles in dem Punkt: Fertigstellung Rohbau nach Statik...

    und.... DANKE für die schnellen Antworten!!!! :winken
     
  6. klee

    klee Gast

    Vob

    Hi kolni kannst dir die VOB/B bei mir auf der seite runterladen ,da steht so einiges drin .

    www.fliesen-urban.de unter Lexikon
     
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