Beweisverfahren da,aber ?????????????????????

Diskutiere Beweisverfahren da,aber ????????????????????? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Zusatzkosten der anderen Sachverständiger belaufen sich auf ca. 10.000 8.200 habe ich bereits schon für andere Gutachter gezahlt.

  1. #21 Bitumen Mine, 12.07.2015
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    Die Zusatzkosten der anderen Sachverständiger belaufen sich auf ca. 10.000
    8.200 habe ich bereits schon für andere Gutachter gezahlt.
     
  2. #22 Bitumen Mine, 13.07.2015
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    Bodengutachten

    Hier das Bodengutachten
     

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  3. olakae

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    Was sagt denn SV zu den bisherigen Anschuldigungen? Hat er die Chance der gesetzl. möglichen Nachbesserung seines Gutachtens bekommen? Alles in allem klingt diese Angelegenheit schon sehr verfahren. Ich habe den bisherigen Verlauf nur überflogen, aber ich würde versuchen mit dem SV mal zu reden. Ggf. im Beisein eines Mediators, bevor sich ein Anwalt viel viel Geld "verdient" und es am Ende doch nur einen Vergleich bewirkt.
     
  4. #24 Bitumen Mine, 13.07.2015
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    Gutachten ist erst am Freitag bei uns eingetroffen.
    wir sollen bis 07.08 Stellung dazu nehmen
     
  5. #25 Bitumen Mine, 13.07.2015
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    Ein Vergleich werde ich nicht annehmen.
    Den Stress was wir bisher hatten,gibt es nur eins.Mit dem Schiff untergehen.Oder den Fall gewinnen und
    den GÜ dafür bluten lassen.
    2Jahre ohne Küche und Erdgeschoss.Die Kinder den Staub aussetzen im Erdgeschoss.
    Das die Kinder im Kindergarten schon fragen,ob sie ne Küche haben,als wäre das was ganz seltenes.

    Also gibt es nur ein Ausgang.Sieg oder Niederlage
     
  6. #26 Bitumen Mine, 15.07.2015
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    Hier ist mir noch was ins Auge gefallen.

    Die Gutachterin hat das entfernen der Schweisbahnen kalkuliert.
    und dann kommen neue rein.

    nun bin ich im Wohnzimmer gewesen(auf einer Bierbank) und mir ist meine Schiebetür und die bodentiefe Fenstertür ins Auge gefallen.Wie die Matten entfernen wenn hier die Schiebetür drauf steht.
    Das bedeutet doch,abmontieren und danach wieder hin machen.das muss sie doch mit rein rechnen.

    Wenn bis zum 07.08 von der Gegenseite nichts mehr kommt,wann kann man die Fehler beheben lassen.Kann ich gleich Handwerker beauftragen und Rechnung an mein Gegner schicken.
     
  7. Eric

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    Deinen Anwalt fragen!
     
  8. #28 Bitumen Mine, 15.07.2015
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    Ja bin freitag um 10 uhr bei Ihm.
    mal schauen was er mir da sagen wird.

    Wichtig ist,mal unten auch das Erdgeschoss fertigzustellen.
    Dann kann der Mist sich ruhig über jahre ziehen.

    @Eric und Bauexperten
    Muss hier an euch ein dank aussprechen.
    Mit euer Fachwissen habt ihr mir mehr geholfen als meine beauftragten Gutachter.
    Leider erkennt man keine guten Gutachter als Laie

    Muss mal ein dank an die hier
     
  9. #29 Bitumen Mine, 17.07.2015
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    So gerade vom Anwalt zurück.

    Er schickt jetzt eine Anfrage raus was der Geologe und statiker kosten wird.
    Und gleich folgende Punkte hinterher:

    1) Wieso sie keine Kosten der behebung dee falschen mauersperrbahnen eingerechnet hat.Wie sie das beheben lassen will

    2) Entfernen der V60 s4 unter Schiebetür und bodentiefes Fenster
    Demontage und montage kosten ?

    3) Ringdrainage wie und wo entwässern ?kosten ?
    Kenntnusgabeverfahren In Pläne einzeichnen und bauamt einreichen
    und Fallen Gebühren un welche höhe an ?

    4) Nach Mängel beheben sonderflächen wieder fachgerecht herstellen.
    1980 euro wurde von mir gezahlt.

    5) Dichrigkeitsprüfung soll beim unternehmen angefragt werden ob bei ihnen schonmal eine Dichtigkeitsprüfung fehlgeschlagen ist was auf die prüfgeräte zu
    rückzuführen ist und wie hoch die wahrscheinlichkeit ist das durch die prüfung mit wasser nun ein positives Ergebnis zu erwarten ist.

    Mich hat hat nur eins etwas stutzig gemacht.
    nehmen wir an ich habe 8 punkte im beweisverfahren als fehler angegeben.
    in 6 punkten bekomme ich recht,in zwei kein mangel.

    der voraussichtliche schaden von 10.000 euro wurden sogar überschritten.
    also habe ich nun 100 % recht erhalten oder nur anteilig.
    wegen den zwei punkten bekimme ich nicht voll recht
     
  10. Eric

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    Überr die Kostenverteilung wird erst im nachfolgenden Hauptsacheverfahren vom Gericht entschieden.

    Nach Abschluß des selbständigen Beweisverfahren legt das Gericht allerdings den Streitwert fest. Der Streitwert richtet sich grundsätzlich nach den Nachbesserungskosten. Wird ein behaupteter Mangel vom Gerichtsgutachter nicht bestätigt, dann ist als Streitwert der Betrag anzusetzen, der als Nachbeserungsaufwand erforderlich gewesen wäre, wenn der Mangel vorhanden gewesen wäre.

    Du hast also einen Streitwert für die 6 bestätigten Mängel von 10.000,00 € + x für die zwei behaupteten, aber nicht vorhandenen Mängel. Nehmen wir mal an x = auch 10.000,00 €. Dann iist der Gesamtstreitwert 20.000,00 €. In diesem Falle hättest Du das selbständige Beweisverfahren zu 50% gewonnen und zu 50% verloren. Also Kostenquote 50:50 = jede Partei trägt Ihre Anwaltskosten selbst und die Hälfte der Gerichtskosten ( = Gericht und Sachverständiger ).

    Mußt also nur noch x ermitteln. Das Gericht dürfte die Parteien um Vorschläge für x bitten. Dein Vorschlag wäre dann möglichst gering.

    Redest Du nicht ausreichend mit Deinem Anwalt oder kann er Dir Deine Fragen nicht beantworten? Schon merkwürdig, dass bei anwaltlicher Vertretung solche Rechtsfragen in einem Forum gestellt werden müssen.
     
  11. #31 Bitumen Mine, 17.07.2015
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    @Leider fallen mir manche Sachen Später ein.

    Ja am Anfang wusste mein Anwalt nicht wie hoch der Schaden ist.
    Weil die Gegenseite ja behauptet hat,es ist ein blitzsauberer Rohbau.

    Also hat er einen vorläufigen Betrag als Streitwert angegeben.
    Er hat also 10.000 angesetzt.

    Nun sind schonmal 17.000 sicher.
    Auf die anderen Sachen muss sie ja jetzt stellung nehmen.

    Im Hauptverfahren wird noch die überzahlung eingebracht.
    Also nehmen wir hier nochmal 40-50000 rein.

    Und nun ist die überlegung ob der statiker und geologe überhaupt noch beauftragt wird.
    Obwohl das wichtige Punkte sind.

    Einmal die 16 cm Bodenplatte wo mein Privater Sachverständiger als kritisch angesehen hat.
    Ist ein vereidigter.
    Auch noch Statiker
    Muss aufpassen nicht das vom Gericht gerade der beauftragt wird.hihi

    Das andere ist der Geologe.Wegen dem Lastfall der falschen Gründung.

    Er stellt jetzt erstmal die Frage was die guten zwei Herren wollen.
     
  12. #32 Bitumen Mine, 17.07.2015
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    Na wenn die anderen 2 Mängel ein Rückbau gewesen wären.
    Dann gute Nacht.
     
  13. #33 Bitumen Mine, 17.07.2015
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    Jetzt verstehe ich rodopp seine Einstellung zum Rechtssystem hier.

    @Eric Das hört sich so an als würden Sie mir nicht glauben das ein Anwalt damit beauftragt ist.
    Auch Herr Dülmeyer hatte mal zweifel an meinen Geschichten hier.
    Leider hat sich das alles so abgespiel.

    Mein Rechtsanwalt,schon immer der eine gewesen hat mich schon öfters vertreten.
    Ich brauche nicht alles wissen,ich finde es ist ein guter Anwalt.
    Er versucht nicht hier die Kosten in die Höhe zu treiben.
    Er ist schon länger im Geschäft und er kennt das System sehr gut.

    Im Sinn du kannst 100 % im Recht sein,aber 100 % bekommt selten einer zugesprochen.

    Ich habe ihn beim ersten Bauvorhaben zur Prüfung der Verträge beauftrag.
    Nach seiner Beratung bin ich vom Projekt zurück getreten.

    16 Doppelhaushälften wollten sie bis 2012 fertigstellen.
    Sie haben bis heute nicht mal angefangen.

    Projekt 2:

    Eine Doppelhaushälfte Neubau.
    Hat sich alles super angehört.Reservierungsgebühr 1500 euro gezahlt ind erstmal alles ok.
    Dann kam der Notarvertrag per Post.Die Doppelhaushälfte wurde da 15.000 euro teurer.
    Und wieder alles beendet.Nur wollte er mir die 1500 euro nicht mehr geben.

    Ging bis vor das Schorndorfer Amtsgericht.
    Dort mit meinem Anwalt in 15 Minuten den Fall gewonnen.
    Geld wollte er trotzdem nicht zahlen.Als die Zwangsvollstreckung vor dem selben Amtsgericht anstand,natürlich wurde neuer Streitwert für vollstreckung angesetzt.Statt die 1500 euro zu bekommen musste ich die Gerichtskosten für die Zwangvollstreckung vorstrecken.An dem Tag war ich schon in schorndorf.
    Als mir mein Anwalt bescheid gegeben hat,er hat Geld gezahlt.

    Nun ging es um die Anwaltskosen und gerichtskosten.
    ca.600 euro
    Das gleiche Spiel wieder.Kurz davor,Geld überwiesen

    Nun heisst es alle guten dinge sind drei.Bei mir eher ein Alptraum.
    Begonnen hat es schon beim Erdaushub.

    3500 Euro ausgemacht.Rechnung über 8100 euro ist gekommen.Der Sub von mein GÜ war da ganz schnell.
    War gleich ein Brief von seinem Anwalt im Briefkasten.
    Dann mein Anwalt eingeschaltet.Ein Brief von ihm und nie wieder was von ihm gehört.

    Darauf hin habe ich den GÜ angerufen,das sein Sub sich von der Baustelle fern halten soll.
    Er wird hier nur noch rum murksen.

    Awa er will ja weiterhin von uns Aufträge bekommen.
    Ende vom Lied.Der Sub ist Insolvenz und icj stecke im deutschen Rechtssystem fest.

    Beweisverfahren wird im Oktober 2 jahre alt.

    Ich vertrau meinem Anwalt.

    Wieso er nun für die 8 Punkte 10.000 euro angesetzt hat weiss ich nicht.
    weil die 6 bestättigten schon 17.000 euro sind
    Die 8 und 6 ist nur ein Beispiel.

    Drei Punkte sind offen.
    Wo ich nun endscheiden soll,weiter geld in den Topf zu werfen

    Und hier kam folfende Aussage vom Anwalt.
    In einige Punkte haben sie ja unrecht gehabt.
    Andere Punkte stehen offen.

    Statiker und geologe sind wichtige Punkte.
    Sollten sie auf die Punkte vezichten,können sie später bei Auftretende probleme nicht mehr dagegen vorgehen.
    Sie haben es ja so angenommen.

    Erstellen sie mal eine Liste was die überzahlung ausmacht.
    Sie haben ja die kostenermittlung vom gutachter.
    Nennen sie mir eine Summe womit sie leben können.Natürlich die volle summe der überzahlung.

    dann noch die Mängel im Beweisverfahren.Und dann bieten wir an gutachterkosten 50:50
    Ob sie das annehmen eher nicht,aber der richter wird bald darauf drängen klage zu erheben
     
  14. #34 Bitumen Mine, 08.08.2015
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    Wenn ein öbuv Statiker eine 16 cm Bodenplatte als kritisch ansieht,
    was ist darunter zu verstehen.
    Kritisch aber noch ok ?

    Mein Privater Gutachter hat das im Gutachten geschrieben.
     
  15. #35 Bitumen Mine, 10.08.2015
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    Ergänzungsfragen von der Gegenseite sehr seltsam.Ich will mal das zusammenfassen.

    1) Wenn die Gutachterin festgestellt hat,das die Überlappung nicht verschweisst sind,ob sie sich von selber gelöst haben oder mechanisch gelöst wurden.

    Das haben wir bei der Begehung ja schon gemeinsam geklärt.Die einzige stelle wo der Brenner benutzt wurde,habe ich den beteiligten gezeigt.(Beiden Anwälte und Gutachterin)
    Der Bauleiter soll mal versuchen die kraftschlüssige Verbindung hier zu lösen.Hat er natürlich nicht gemacht.Von der Gutachterin kam die Aussage das man das nicht lösen kann ohne
    sie zu zerreisen.Und nun die gleiche Frage nochmal.

    2) Wenn die Gutachterin eine Ringdrainage vorsieht,obwohl sie nicht weiss wie hoch das Schotterpolster ist,hätte sie nicht vorher das ermitteln müssen,bevor sie die Kosten hierfür ermittelt.

    Dieser Punkt wurde auch schon geklärt.Ob das Schotterpolster nun 20 cm ist oder 1 Meter spielt keine Rolle.Da der Schaden ja schon vorliegt.Das Wasser staut sich bei starkregen an,
    und drückt auf die Fassade und der Schiebetür und es dringt Wasser ins Gebäude ein.(Ins Wohnzimmer)

    3) Reinigen und Vorbereiten der Bodenplatte vor verlegen der V60 S4 Schweisbahnen.Wenn der Gü gleich weitergebaut hätte,ob das nötig gewesen wäre.

    Der gute Anwalt bringt hier wohl einiges durcheinander.Er redet von der Verschmutzung auf den Schweisbahnen.Wir reden aber von den Ytong Reste und Verschmutzung unter den
    Bahnen.

    4) Wieso die Gutachterin hier 20 % Regiekosten mit einrechnet.Das ist doch handwerkliche selbsverständlichkeit der Handwerker.

    Wenn das so selbstverständich ist,wieso wurde hier soviel falsch gemacht ?

    Bei der Begehung wurde klargestellt das auf der Bodenplatte und unter der ersten Steinreihe V60 S4 verbaut wurden.Die unterschieder zwischen Mauersperrbahnen
    und Schweisbahnen wurden erläutert.
    Die Gutachterin hat dem Bauleiter aufgefordert den Hersteller der V60 zu nennen.Er meinte nur ist doch egal welcher Hersteller.Die verarbeitung ist ja gleich.

    Somit hat die Gutachterin das Datenblatt der Firma Vedag genommen.Und hier steht geschrieben,das V60 S4 auf Bodenplatten genommen wird und unter erster Steinreihe
    G200 DD.

    Und nun ein Satz der mal komplett irreführend ist.

    Soweit die Sachverständige im weiteren davon ausgeht,das die Bahnen G200 DD verwendet wurden,möge die Sachverständige darlegen,ob es sich nicht gegebenfalls auch um eine Bauder PYE PV 200 DD handelt,bei welcher eine Verschweisung gegenbenenfalls nicht nötig ist.Im Weiteren möge die SV die Frage beantworten ob im Gegensatz zur G200 DD,nicht auch Bitumenschweisbahnen unter dem Mauerwerk verlegt werden kann.

    Hier passt ja mal garnichts.Die Aussage das es V60 S4 sind kam vom GÜ.

    7) Bei den Stützwänden handelt es sich um Eigenleistung.

    Das haben wir auch schon in unsere Ergänzungsfragen gefragt.

    Wenn das Gebäude auf EFH 305,4 gegründet worden wäre,wie laut Baugrundgutachten,wie da schon in der Skizze eingezeichnet ist,
    ist ein Polsterüberstand von 50 cm oberhalb vom vorhandenen Gelände das Haus zu gründen.
    Nun liegt das Haus 1,60 Meter tiefer auf EFH 303,8.

    Planung,Ausführung und Überwachung sind Aufgaben vom GÜ.Wenn der GÜ nun sich nicht daran hält und abweichend gründet,er die Kosten für den Mehraufwand tragen muss.
    Wären also Stützmauern nötig gewesen wenn das Gebäude auf EFH 305,4 gegründet worden wären.
    Hier sind kosten von 5400 Euro angesetzt.

    Im letzten Punkt wollen sie verhindern das der Geologe beauftragt wird.
    Weil die Gutachterin von von DIN 18195 Teil 4 schreibt,und sie also selber eine Beurteilung dazu abgibt.
    Hat sie ja im Gutachten schon was dazu geschrieben.Das Bodengutachten spiegelt nicht die ausführung wieder,und das man also nicht davon ausgehen kann ob weiterhin der Lastenfall Teil 4 vorliegt.

    Wir dagegen wollen die beiden Sondersachverständiger haben.

    Also Statiker und Geologen

    Das ist nur als Info gedacht wie es bei uns nun weiter geht
     
  16. Eric

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    Hierzu fällt mir nur ein:

    Das Verfahren zeigt, dass selbständige Beweisverfahren nur im äußersten Notfall durchgeführt werden sollten. Im selbständigen Beweisverfahren hat der Gegner die Möglichkeit, den Abschluß des Verfahrens durch " Bodennebel ", Gegenanträge und Nachfragen hinauszuzögern. Richtiger Weg ist daher i.d.R., nach fruchtlosem Fristablauf die Mängel, die ( technische ) Verantwortlichkeit, die zur Nachbesserung erforderlichen Arbeiten und die hierzu erforderlichen Kosten durch einen versierten Privatgutachter klären zu lassen und sodann Klage auf Vorschußzahlung zu erheben. In diesem Verfahren bleibt der Zustand - wie beim selbständigen Beweisverfahren - zu Beweiszwecken erhalten und die Feststellungern des Privatgutachters können jederzeit durch einen Gerichtssachverständigen überprüft werden.

    Zum selbständigen Beweisverfahren sollte man wissen: Hierfür erhält das Gericht keine ( Tätigkeits-) Punkte. Demzufolge werden diese Verfahren auch nur höchst stiefmütterlich von den Richtern bearbeitet.
     
  17. #37 Bitumen Mine, 10.08.2015
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    Ich habe ja ein öbuv Sachverständiger beauftragt.Er hat mir seinen Kollegen vorbei geschickt.

    Das er keinen der nun festgestellten Mängel gefunden hat,ist sehr merkwürdig.

    Hätten wir diese Mängel angegeben,wären wir wohl jetzt schon unterlegen.

    Natürlich war uns klar das die Ergänzungsfragen von der Gegenseite ein durcheinander ist.

    Endweder hat ihr Anwalt keine Ahnung,oder es ist bewusst so geschrieben um weiter auf Zeit zu spielen.

    Mal schauen was sie dazu sagen wird.
     
  18. #38 Bitumen Mine, 11.08.2015
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    Mein Bruder hat einen Nachbar der Bautechniker bei der Firma K....Haus ist,er meinte zu dem Gutachten,das Bauwerksabdichtung nicht zu Ihrem Fachgebiet gehört,
    deshalb sind Ihre Antworten immer so,das sie sich immer eine Option offen lässt.

    In den Werksplänen hat der Verfasser/Architekt folgendes verfasst.

    Hinweis zur Ausführung:
    Höhenmässige Lage der Entwässerungsleitungen ist nach Prüfung
    der örtlichen Gegebenheiten durch den Bauleiter verbindlich
    festzulegen. Einspeiseleitungen Elektro, Gas, Wasser, Telefon und
    ggf. Heizungsfern oder Nahwärme über
    druckwasserdichte Hauseinführungen nach Abstimmungen mit den
    jeweiligen Versorgen.
    Abwasserelitungen über druckwasserdichte Wand/
    Bodendurchführungen. Fundamenterder umlaufend einbauen,
    Anschlußfahne im HWR/ HAR. Zur Ausführung der Gründungen/
    Fundamente ist zwingend die Ausführungsplanung des
    Tragwerksplaners maßgeblich und zu beachten.
    Die Empfehlung aus dem Bodengutachten
    (Grundwasserhöchststand, Versickerungsfähigkeit des
    Baugrundes (Durchlässigkeitswert k, etc.) sind zu beachten.
    Wasserundurchlässige Keller aus Beton (gem. WURichtlinie
    DAfStb) Beanspruchungsklasse 1, Nutzungsklasse A Lastfall
    "drückendes Wasser" gem. DIN 18195, Teil 6 Ausführung der
    Betonarbeiten, der Nachbehandlungenund der Bauüberwachung
    nach DIN 10453 ÜK2 Beton mit hohem
    Wassereindringungswiderstand nach DIN 10452
    und DIN EN 2061
    Umlaufend beschichtete Fugenbleche (z.B. Wolf, System
    Pentaflex oder gleichwertig).

    Durch die Tiefergründung von 1,60 m sieht er es so,als wäre es ein Keller.
    Obwohl wir ja kein Keller haben.Da unsere Bodenplatte und Wände zum Teil unter dem Erdreich liegen,geht er davon aus.

    Der Gutachterin liegen auch Bilder vor,wo man doch genau sieht das hier der Boden nicht so durchlässig ist,das nur mit Bodenfeuchte zu rechnen ist.
    Auch ist keine Drainanlage nach DIN 4095 vorhanden wo das Sickerwasser ableitet.

    Somit hätte sie das mit dem Lastenfall DIN 18195 Teil 4 gleich vergessen können.

    Hier liegt schonmal nach den Bilder der Lastenfall aufstauendes Sickerwasser vor.
    Das Wasser staut sich hier bei Niederschlag auf und liegt an der Bodenplatte und Mauerwerk an.
    Da es auch soviel druck ausübt,das es unten durch die Schiebetür Wasser ins Gebäude eindringt,
    Muss sogar angenommen werden,das drückendes Wasser anliegt.

    Was auf den Bildern aufjeden Fall zu sehen ist,ist aufstauendes Sickerwasser.
    Und hiernach hätte sie ihre Beurteilung abgeben müssen.

    Der Geologe sollte hier aufjedenfall beauftragt werden.Da sie wohl hier überfordert ist.
     
  19. rodopp

    rodopp

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    @Bitumen mine - ich kann leider aus Zeitgründen nicht alle Deine Beiträge lesen, nur eine kurze Frage - hast Du auch Mängel, wegen der die "Gebrauchstauglichkeit" des Hauses nicht gegeben ist, sprich - man kann in dem Haus nicht wohnen?
     
  20. #40 Gast23627, 11.08.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Auch über die "Gebrauchstauglichkeit" von was auch immer kann man/frau trefflich streiten ist dessen Definition sehr oft sunbektiv geprägt.
     
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