Fragenzum Kriechkeller

Diskutiere Fragenzum Kriechkeller im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich im richtigen Unterforum bin. ich habe eine wunderschöne Maisonette Wohnung gefunden. Jedoch hat die Wohnung...

  1. #1 ideapad, 11.07.2015
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    Hallo zusammen,
    ich hoffe, dass ich im richtigen Unterforum bin.

    ich habe eine wunderschöne Maisonette Wohnung gefunden.
    Jedoch hat die Wohnung meiner Meinung nach einen Haken.
    Baujahr: 2000

    In der Niederschrift der Eigentümerversammlung steht, dass ein Gutachten über den vorhandenen Kriechkeller durchgeführt wurde.

    Das Ergebnis:" ...Teile entsprechen nicht den damaligen Stand der Technik und es wurde auch nicht sach- und fachgerecht hergestellt. Es liegen zum Teil erhebliche Mängel vor."

    Desweiteren steht dort, dass einzelne Kriechkellerabschnitte regelmäßig unter Wasser stehen und Wasser nicht abfließen kann. Somit liegen sämtliche Leitungen zeitweise unter Wasser...
    Jetzt werden Gewährleistungsansprüche gegenüber die Baufirma verfolgt.

    Würde Ihr vom Kauf abraten ?

    Natürlich habe ich Angst, dass ich später mit Schimmel/Feuchtigkeit zu kämpfen habe

    Meine Frau ist hin und weg und würde am liebsten über die Mängel hinwegsehen und trotzdem zuschlagen :-/
     
  2. #2 Gast036816, 13.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das wird wie das hornberger schießen enden oder wurden mindestens 16 jahre gewährleistung vertraglich vereinbart?

    mein rat - finger davon lassen!
     
  3. #3 JamesTKirk, 13.07.2015
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Das kann eine richtig teure Tasse Tee werden ...
    Ein eventueller Rechtsstreit würde sich ewig hinziehen, vermutlich wird man den Planer auch mit ins Boot holen. Wie rolf schon sagt: besser Finger weg ...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Damit noch Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann, müssten die Mängel bis 2004 (max. 2005) angemeldet worden sein und seitdem auch die Behebung aktiv verfolgt worden sein.

    Klingt eher nicht so, als ob - also Essig. Jetzt bitte nicht die Storys vom "versteckten Mangel" glauben, der heist richtig Arglist und bedingt kaum beweisbaren Vorsatz (grob fahrlässig reicht nicht!)

    Bei Wasser im Kriechkeller und den Mängeln müsste man schon tiefer einsteigen.

    Wenn es ein Gutachten dazu gibt, anfordern und auswerten (lassen) Dann sieht man weiter.
    Wenn die auf den WEG Anteil entfallenden möglichen Sonderumlagen zur Mangelbehebung entsprechend beim Kaufpreis berücksichtigt wurden, ..... (aber daran glaube ich nicht)
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    is doch eh fast wurscht - weil, raten wir mal, fakten gibts
    ja nicht: seit über 10 jahren schafft es die weg nicht, eine
    zumindest bauliche, wenn schon nicht finanzielle/juristische,
    lösung herbeizuführen. stichwort beweissicherung~
    die weg als schadensverstärker? darauf hätte ich keine lust.
     
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