Nds. Baulast für Carport

Diskutiere Nds. Baulast für Carport im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Ich plane auf meinem Grundstück einen Carport zu erstellen. Der Carport soll in eine Grundstücksecke an zwei Nachbargrenzen gebaut werden....

  1. #1 Maulwurf1967, 11.07.2015
    Maulwurf1967

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    Hallo!
    Ich plane auf meinem Grundstück einen Carport zu erstellen.
    Der Carport soll in eine Grundstücksecke an zwei Nachbargrenzen gebaut werden.
    Bei uns in NDS muss der Carport entweder direkt auf die Grenze gesetzt werden, oder exakt 1 meter davor.
    Ich möchte nun das Carport nur auf eine Grenze setzen (Auf der Angehängten Zeichnung ist das die Grenze 1). Vor Grenze 2 soll ein Abstand von 60 cm. an der linken Oberen Ecke bleiben.
    Das Grundstück ist schief geschnitten, wie am Grenzverlauf der Grenze 2 zu erkennen ist.
    Ich denke, um das umzusetzen brauche ich eine Baulast auf das Grundstück bei Grenze 2.
    Kann mir jemand erklären wie diese Baulast aussehen würde, d.h. ist die einzeichnung der B. last eben so schief wie die Grundstücksgrenze oder eher Rechteckig und welche ausmaße hätte die B.last- 3m von der Grenze oder 3 meter vom Carport oder noch ganz anders?
    Über Qualifizierte Antwort würde ich mich freuen.
     

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  2. #2 Gast036816, 11.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hast du denn mit dem oder den nachbarn gesprochen? ist mit zustimmung zu rechnen?
     
  3. #3 feelfree, 11.07.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Falsch. Entweder auf die Grenze oder mindestens 1m.
    Gab' es einen länglichen Thread hier, mit eindeutigem Ausgang. Bin jetzt aber zu faul zum Suchen.
     
  4. #4 Maulwurf1967, 11.07.2015
    Maulwurf1967

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    Ja, Hinter Grenze 2 wohnt Verwandschaft, und an Grenze 1 soll das Carport anschließen.

    Ich weis nicht was du meinst, feelfree. Aber Danke das du das Forum nach fehlern durchsuchst.
     
  5. #5 feelfree, 11.07.2015
    feelfree

    feelfree Gast

  6. #6 feelfree, 11.07.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Carport einfach noch 40cm weiter nach unten setzen, dann braucht es überhaupt keine Baulast.
     
  7. #7 Maulwurf1967, 11.07.2015
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    ich steh wohl auf der Leitung. Ich weis immer noch nicht was du damit sagen willst. Die 1-meter oder auf die Grenze- Regel kenne ich ja- Ich habe mich beim Bauamt Informiert. Die nette Dame dort hat mir aber auch gesagt das ich mit einer Baulast auf Grundstück 2 dieses Problem umgehen kann.
    Und wenn es für mich eine Option währe den Carport weiter nach unten zu setzen würde ich es ja auch machen. Ist es aber nicht. Deshalb frage ich ja hier.
     
  8. #8 feelfree, 11.07.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Die Regel lautet nicht "oder exakt ein Meter davor" sondern "oder mindestens ein Meter davor".

    Und dass es keine Option ist den Carport 40cm nach unten zu setzen hattest Du zuvor nicht geschrieben.
     
  9. #9 zille1976, 11.07.2015
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    Spielt aber nur eine untergeordnete Rolle, da der TE so nah wie möglich ran will. Es sei denn man kackt gerne kleine Korinthen.

    Mit ein wenig Nachdenken könnte man da selber drauf kommen. Aber wem sag ich das.
     
  10. #10 zille1976, 11.07.2015
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    Du musst den armen Kerl verstehen. Er scheint halt sonst keine Hobbys zu haben. Aber psst: verrate ihm nicht, dass ich dir das gesagt habe ;)
     
  11. #11 feelfree, 11.07.2015
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    feelfree Gast

    60cm oben und 1m links sind also "so nah wie möglich"?
     
  12. #12 feelfree, 11.07.2015
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    feelfree Gast

    Hast Du außer Beleidigungen auch was zum Thema beizutragen oder willst Du nur rumstänkern?
     
  13. #13 zille1976, 11.07.2015
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    Anscheinend. Sonst würde der TE es ja nicht so haben wollen.
     
  14. #14 zille1976, 11.07.2015
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    Wie du siehst komme ich aus NRW und kenne mich in der Region des TE nicht aus.

    Aber es kotzt mich an, wenn Typen wie du, die anscheinend dem TE vorschreiben wollen was er zu tun hat (obwohl das garnicht gefragt war, der Standort des Carports steht fest), sich hier aufplustern und sich an Kleinigkeiten hochziehen, die allen Anderen, außer anscheinend dir, klar sind. Damit vergraulst du nur andere User. Der TE hat ja wohl direkt am Anfang deutlich zu verstehen gegeben, dass er auf deine Belehrungen gut verzichten kann.
     
  15. #15 feelfree, 11.07.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    zille, jetzt noch mal ganz von vorn, und einfach nur sachlich:

    Der Carport hält an der oberen Grenze einen Abstand von 60cm (minimal) und vielleicht 2m (maximal) ein.
    Der TE hat die BauO zitiert, womit ein Abstand von EXAKT einem Meter einzuhalten ist.
    Wenn der TE das Gesetz so verstanden hätte (wovon ich ausging weil er es so zitiert hat), dann hätte er seinen Carport auch entlang der oberen Grenze ausrichten müssen. Was vermutlich nicht in Frage gekommen wäre.
    Da das Gesetz aber JEDEN Abstand von MINDESTENS einem Meter erlaubt, ist das einzige Problem die Ecke oben links mit einem Abstand UNTER einem Meter. Dass das dem TE so bekannt war mir nicht bewusst.
    Jetzt alle Klarheiten beseitigt?
    Gut.

    Und jetzt nochmal zum Unsachlichen Teil:
    Lies jetzt nochmal dein Geschreibsel und frage dich, ob es passend ist. Und wo ich dem TE meine vorschreiben zu müssen, wie er bauen müsse. Deine Rumstänkerei ist unerträglich.
     
  16. #16 zille1976, 11.07.2015
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    Eben. Es war dir nicht bewusst, weil du nicht aufmerksam gelesen hast. Der TE schrieb eindeutig:

    "Vor Grenze 2 soll ein Abstand von 60 cm. an der linken Oberen Ecke bleiben."

    Hätte er das Gesetz missinterpretiert hätte er geschrieben:

    "Vor Grenze 2 soll ein Abstand von 60 cm. entlang der Oberen Seite bleiben."

    Damit wäre der unsachliche Teil auch abgefrühstückt. Hättest du deine Zeit damit verbracht dir den Text des TE in Ruhe anzusehen, statt Stellen zu suchen wo du ihn doof hinstellen kannst, wäre unsere Diskussion unnötig gewesen.
     
  17. #17 feelfree, 11.07.2015
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    Ja, wären alle hier so unfehlbar wie Du Zille, dann wäre das Forum langweilig und es gäbe nichts zu diskutieren.

    Zum Problem des TE: Keine Ahnung wie die Baulast aussehen müsste. Die Eingabeplanung muss doch wohl sowieso ein Architekt machen, und der wird ja wohl wissen wie es geht. Alternativ könnte man auch noch die Ecke des Carports entlang der 1m-Grenze "abschneiden". Gibt's hier in der Nachbarschaft auch einen - sieht sehr gewöhnungsbedürftig aus...
    So, jetzt hat der Zille nochmal eine Idee von mir worüber er sich aufregen kann ;-)
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2015
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    @ freifühler
    zille nach 17:30 = schräge Äusserungen. Je später, desto schräger. Keine Ahnung, ob dann zuviel oder zuwenig von etwas da ist, aber irgendwas passiert dann.

    @ TE
    Die Maße kann man leider nicht lesen, aber ich fürchte, Dein Carport ist so oder so baurechtswidrig.

    Und da es um eine Abstandsbaulast geht, kann es sein, dass Du für beide Grundstücke ein Baulast brauchst, vielleicht sogar (je nach Grundstücksaufteilung) sogar noch auf einem dritten Grundstück, wenn am Knotenpunkt von Grenze 1 und 2 sich 4 Flurstücke treffen!

    Stell doch mal eine Flurkarte mit einer Skizze des Carports ein, die nur die entscheidenden Maß des Carports und der Abstände enthält!
     
  19. #19 Maulwurf1967, 12.07.2015
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    Hallo Ralf. Schön das es jetzt wieder etwas sachlicher wird.
    Die Zeichnung oben habe ich mit PS so abgeändert wie mein Carport aussehen sollte. In der Original- Zeichnung (Hier jetzt als Datei angehängt) hat der Architekt den Carport schräg gezeichnet. Das mag für den Grenzverlauf klug erscheinen, ist für mich aber aus verschiedenen Gründen nicht akzeptabel. Ich hätte ihn gerne klassisch rechteckig.
    Der Architekt ist ein Freund eines Freundes... wie es halt manchmal so ist... Der Wohnt auch noch in größerer Entfernung und die Kommunikation ist nicht so wie ich es mir wünschen würde, aber das nur nebenbei, und das wird sich auch ändern.
    Ich möchte hier auch keine Projektierung meines Bauvorhabens, sondern nur eine Idee für die Umsetzung der Baulast damit ich nicht ganz unbeschlagen dem Architekten entgegentrete.
    Der Carport sollte übrigends die maße 6mx9m erhalten.Anbei die Flurkarte des Grundstücks, noch ohne Carport und die Original-Carportzeichnung (so wie er nicht aussehen sollte). Übersicht.jpg Carport Architekt unbearbeitet_.jpg
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2015
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    Wenn ich schreibe, die Maße kann man nicht lesen, dann schreibe ich das nicht zum SPass! Lesen kann man immer noch nichts!

    Und ich denke, das ganze ist eh nicjt genehmigungsfähig! Warum?
    Darum:
    In Niedersachsen werden im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern nämlich nicht nur die Abstandsflächen rechtwinklig zur jeweiligen Gebäudewand heruntergeklappt, sondern diese werden an den Ecken über Radien verbunden.

    Damit berechnet sich für mich Deine Grenzabstandslänge aber so: 9 + 1 + 1 + 6 = 17 m = zu viel Länge an der Grenze.

    Und mit der Baulaust über 2 oder 3 Grundstück hatte ich auch recht!
     
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