Bayern: Bebauung im Außenbereich

Diskutiere Bayern: Bebauung im Außenbereich im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; @R.B. wieso wird es schwierig mit landwirtschaftlicher Nutzung zu argumentieren? Ich bin ja auch verpflichtet für Arbeiten auf dem...

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  1. R.B.

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    Wenn Du Landwirtschaft im Nebenerwerb betreibst, also inkl. Beiträge an die BG, Steuern usw. dann kannst Du das Grundstück ja entsprechend seiner Einstufung nutzen. Du darfst aber nicht so einfach aus einer Obstwiese dann Brachland machen, oder Brachland in Grünfläche umnutzen, ohne vorherige Zustimmung.
     
  2. R.B.

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    Als Weide für Pferde ist die Fläche zu klein. Min. 0,5ha pro Pferd, wenn nicht zugefüttert wird, dann sogar 1ha pro Pferd. Ein Unterstand fällt somit flach, weil die Fläche nicht ausreicht und daher Pferdehaltung nicht erlaubt wäre.
    Eine Gerätehalle würde genehmigt, sofern diese für die Nutzung des Grundstücks erforderlich ist. Keine Ahnung was man bei so einer kleinen Fläche an Gerätschaften braucht die eine Halle erforderlich machen würden.

    Noch einmal zur Erinnerung, so ein Konzept muss plausibel sein, sonst handelt man sich nur eine Ablehnung ein.
     
  3. Baumal

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    ihr redet von m² , nicht von hektar.
    da ist es reichlich dünn, mit landwirtschaftlicher nutzung
    zu argumentieren.
     
  4. FeMax

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    Ja, Baumal, aber zur "Zwangsabgabe" von Versicherung und Steuern reichen ja die m² auch .
     
  5. #25 Der Bauamateur, 14.07.2015
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    Also die Beiträge zur SVLFG können schon mal kein Maßstab sein. Erstens, weil jede staatliche und halbstaatliche Einrichtung sowieso Ihre eigenen Maßstäbe hat und insofern Bauamt, Finanzamt und SVLFG völlig getrennt zu betrachten sind. Zweitens, weil die SVLFG Ihre Beiträge ab einer Fläche von 2.500m² erhebt und zwar unabhängig davon, ob hier ein Landwirt, Nebenerwerbslandwirt oder einfach nur ein Freizeitgärtner tätig ist. "Bewirtschaften" heißt für diese Leute nämlich schon einmal im Jahr Wiese mähen.
     
  6. #26 Villert, 14.07.2015
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    Meines Wissens darf ein Nicht-Landwirt noch nicht einmal eine Fläche im Außenbereich einzäunen. Also selbst private Pferdehaltung ist da erstmal raus. Auch ein Landwirt darf Pferde nur im nebengewerblichen Rahmen halten. Vollerwerbs-Pferdebusiness müsste eigentlich ins Gewerbegebiet umziehen.
     
  7. R.B.

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    Was zahlst Du an Steuern? Erzielst Du damit Einkünfte? oder meinst Du die paar Cent Grundsteuern die die Gemeinden erheben?
    Mit Versicherung meinst Du den Beitrag zur BG? Also handelt es sich nicht um Brachland?
     
  8. Baumal

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    @ Bauamateur,tja, aber einmal im jahr die wiese mähen,
    bedeutet nicht, eine baugenehmigung
    für ein gebäude zu erlangen.

    so ist das halt, und ist gut so.
     
  9. FeMax

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    @R.B. : nein ich erziele keine Einkünfte. Ja es sind nur ein paar Cent - richtig. (Habe das auch ein wenig ironisch gemeint udn wollte Baumal nur damit sagen, dass auch nur ein "paar" m² landwirtschaftlich genutzt werden können). Ich zahle Beitrag an BG und es ist kein Brachland.
     
  10. R.B.

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    Dann kläre als was die Fläche ausgewiesen ist, und dann überlegt man, was für die Bewirtschaftung erforderlich ist. Brauchst Du dafür einen Schuppen oder einen Landeplatz für ein Flugzeug, dann ist das halt so, und man muss schauen, wie man das genehmigt bekommt. Evtl. kann es auch sinnvoll sein, wenn man aus einer Wiese eine Obstwiese macht, oder was weiß ich, nur mit Sonderkulturen sollte man vorsichtig sein. Problematisch ist halt die kleine Fläche die nicht viele Nutzungsmögilchkeiten lässt. Du kannst daraus auch ein Schutzbiotop für den extrem seltenen fränkischen Rasselkäfer machen, dann ist die BG ganz außen vor.

    Aber Vorsicht, die können unangemeldet vorbei schauen um Deine Angaben zu überprüfen. Befindet sich dann ein Pool und eine Liegewiese auf dem Grundstück, dann hast Du ein Problem.
     
  11. #31 weisduwas, 14.07.2015
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    BG und SV interessiert nur Fläche auch Naturschutzfläche - also nix mit Rasselkäfer und keine BG

    Finanzamt -> auf Dauer angelegte Gewinnerzielung

    Landwirtschaftsamt -> auf Dauer angelegter Betrieb

    Nebenerwerb -> Schwerpunkt auf Erwerb = Einkommen

    Das Landwirtschaftsamt muss eine Befürwortung abgeben. Stichwort auf dauer angelegter Landwirtschaftlicher Betrieb (Urproduktion Viehzucht) mit Einkommen.

    So einfach ein paar Pferdchen weiden lassen hilft nicht, ernsthafte Pferdezucht schon.
    Alles andere ist Hobby.
    Meines Wissens ist in Bayern eine feste Einzäunung im Außenbereich genehmigungspflichtig.
    Bei Weiden Unterstand ja aber mehr Sonnenschutz - Stall eher nein ohne privilegierter Betrieb zu sein.
    Die Idee hatte schon mehre "Da Stelle ich ein paar Pferdchen auf die Wiese und die brauchen dann einen Stall", sie sind meistens gescheitert.

    @RB
    Sonderkulturen könnten wieder privilegiert sein
    Umwandlung von Landwirtschaftlichen Flächen ist in den einzelnen Bundesländer durchaus unterschiedlich geregelt
     
  12. Baumal

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    pferdezucht auf 3800m², da lachen die hühner.
     
  13. #33 weisduwas, 14.07.2015
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    Sind mindestens 2 Padocks und bei Futterzukauf, ach ja Stallung fehlt.
    2 HotteHühs auf 6 Ha ohne Zuchtabsicht ohne Gewinnerzielung . keine Privilegierung sondern Hobby
    eventl Sozialversichungspfichtig bei LSV
     
  14. rose24

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    Vergiss es einfach. Auf 3.800 m² Fläche kann man keinen baurechtlich privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb führen.
    Das einzige, was bei so kleinen Flächen geht, sind Baumschulen oder Staudengärtnereien. Aber auch dann muss Aussicht auf Gewinnerzielung bestehen und die Nachhaltigkeit des geplanten Betriebs nachgewiesen werden.
    Ich habe jedenfalls in meiner 17-jährigen Zeit in einem bayerischen Bauamt nichts vergleichbares genehmigt.

    Ach ja - zu den Photovoltaik-Stadeln gibt es eine Regelung des bayerischen Innenministeriums, dass diese nur für Landwirte zugelassen sind. Wer nicht Landwirt ist und so etwas in die Landschaft stellt, hat schwarze Karten.
     
  15. R.B.

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    Das hätten die wohl gerne.

    Es liegt keine Bewirtschaftung vor, und schon gar nicht eine Gewinnerzielungsabsicht. Das Gelände liegt einfach brach und somit hat sich das mit den Beiträgen, denn wo kein Risiko, da gibt es auch keine Notwendigkeit für eine Absicherung. Der Fall wäre ähnlich gelagert wie AZ: S 15 U 2643/13 Sozialgericht Karlsruhe.
     
  16. Blabs

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    Also Sadel bis 100m² durfte man bisher ohne Genehmigung in Bayern bauen. Aber nur unter der Voraussetzung das land- und forstwirtschaftliche Produkte gelagert werden, also die typischen Feldstadel. Ein Bekannter, kein Landwirt, der Nebenberuflich Brennholz produziert, hat vor ein paar Jahren auch so einen Stadel gebaut. Unter gewissen Umständen geht es also, am besten Bauamt fragen.
     
  17. rose24

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    Nein, geht nicht. Hat halt nur noch keiner gemerkt.
    Landwirtschaftlicher Betrieb ist mehr als ein bisschen Hobby-Brennholzwirtschaft.
     
  18. Blabs

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    Einige 100 Ster ofenfertiges Holz pro Jahr, das ist schon ein etwas aufwändigeres und ertragreiches Hobby. Und so wie ich den kenne, hat er sich wegen der Zulässigkeit schon abgesichert.
     
  19. rose24

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    Wir sind in Bayern - dann kennt er eben den Landrat.
    Nach der reinen Lehre ist so etwas jedenfalls nur genehmigungsfähig, wenn entsprechend eigene Forstfläche vorhanden ist.
     
  20. Blabs

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    Das möchte ich jetzt genauer wissen, ich werde ihn fragen, wenn ich ihn mal wieder treffe.
     
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