Carport zwischen zwei Häusern

Diskutiere Carport zwischen zwei Häusern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; *Hallo alle miteinander,* ich möchte gerne ein Carport zwischen zwei Einfamilienhäusern bauen. Die Häuser stehen ca. 8 m auseinander und die...

  1. #1 Leonmodrako, 14.07.2015
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    *Hallo alle miteinander,*

    ich möchte gerne ein Carport zwischen zwei Einfamilienhäusern bauen.

    Die Häuser stehen ca. 8 m auseinander und die Grundstücksgrenze ist genau in der Mitte... sprich bei jeweils 4 m.

    Das Carport geht also über die Grundstücksgrenze und ist ca. 80 m2..

    40 m2 auf jedem Grundstück.

    Die Frage ist jetzt, ob man über die Grenze bauen darf, wenn der Nachbar damit einverstanden ist?

    Dies ist der Fall da beide ja ein Carport wollen.

    LG und danke im Voraus*

    Leon M.**
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2015
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    Du verwechselst Privatrecht mit öffentlichem. Baurecht ist öffentliches Recht. Wenn dort also Einstellplätze/Carports/Garagen baurechtlich zulässig sind in der geplanten Grösse, dann juckt es das Bauamt herzlich wenig, ob das Ding Dir, Deinem Nachbarn, Deiner Oma oder dem Kaiser von China gehört (Besitz = Privatrecht)

    Spannend wirds nur, wenn das Ding öffentliche Belange berührt, weil es z.B. nicht (mehr) standsicher ist.
    Dann zieht das Bauamt den Eigentümer des Grundstücks zur Rechenschaft, nicht den privatrechtlichen Besitzer!
     
  3. UpsSry

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    Da wird mmn eine baulast fällig da ihr gegenseitig auf das Grundstück des anderen grenzlinienüberschreitend baut. die eigentumsverhaltnisse sind penibel festzuhalten. Wartung instandhaltungskosten etc.....
    Ein Blick in die Glaskugel zeigt mir, dass eine Partei das carport nicht mehr will, was dann? Auch wird über kosten der Wartung und Instandhaltung diskutiert.
    Ich empfehle zwei carports gleicher Bauart zu realisieren!

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  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2015
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    So ein Blödsinn!!

    Du hast anscheinend auch den Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht nicht verstanden!

    Wenn auf jedem Grundstück jeweils ein Carport von 4 * X m zulässig ist und bis direkt an die Grenze gebaut werden kann und darf, dann ist es für das öffentliche Baurecht sowas von egal, ob da Balken durchgehen und ggf. X Stück Stützen so stehen, dass sie je zur Hälfte auf einem Grundstück und zur anderen Hälfte auf dem anderen stehen, so lange das Ding standsicher und aburechtskonform ist!!!

    Das aus einer gemeinsamen Konstruktion jede Menge Nachbarstreitereien erwachsen können, steht auf einem anderen Blatt und ist nicht über eine Baulast zu lösen!
    Dazu gibts privatrechtliche Verträge und vielleicht auch Grundbucheinträge!
     
  5. #5 Leonmodrako, 14.07.2015
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    Über Streitigkeiten der Nachbarn brauch man sich keine Gedanken machen.
    Die frage ist ob man über die Grenze hinüber bauen darf wenn der Nachbar einverstanden ist ?
    Und ob für die GRZ pro Grundstück die Hälfte berechnet wird obwohl es ein einziges Bauwerk ist?
     
  6. PeterB

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    Wieso wird da über die Grenze gebaut?
    Jeder Grundstücksbesitzer baut seine Hälfte und gut.
     
  7. UpsSry

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    Ich kann der Argumentation von Ralf nicht einfach zustimmen, denn es handelt sich hier um EIN Gebäude und da wird über eine baulasteintragung die gegenseitige Benachteiligung bzw. Begünstigung der jeweiligen Eigentümer sichergestellt.
    Eine baulast zur sicherstellung der Erhaltung gemeinsamer Bauteile bei zb. Abbruch, Mitbenutzung von Bauteilen z.B. Dachflächen und tragende Bauteile wie Träger und oder stützen etc.

    baut zwei baugleiche eigenständig funktionierende carports damit sind alle Fragen nichtig.

    Ich denke das Ralf gleich in die Luft gehen wird, deshalb ziehe ich schonmal Helm und schutzweste an.


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  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2015
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    Wenn ich Dener verqueren Logik folgen würde, bräuchten alle DH mit durchgehender Keller/EG-Bodenplatte ja Baulasten auf dem jeweils anderen Grundstück.
    Durchgehende Bodenplatten sind durchaus üblich, Baulasten dafür wird Dir aber kein Bauamt eintragen.
    Wo ist der Unterschied, ob eine Bodenplatte oder zwei Pfetten eines Carports durchlaufen.
    Oder müssen jetzt alle RH aus den 50er und 60er Jahren mit gemeinsamer Mittelwand eine Baulast nachtragen lassen?

    Ausserdem z.B. NBauO
    Ups, da ist wohl ein sorry von Dir fällig. :D
     
  9. #9 Leonmodrako, 14.07.2015
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    Verwandschaft...
    Wir würden das gerne zwischen unseren Häusern durchziehen ohne Unterbrechung in der Mitte.
    Auch aus optischen Gründen ist das schöner
    Lg
     
  10. #10 feelfree, 14.07.2015
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    Jupp. Zumindest unser Baurechtsamt hat genau darauf bestanden.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2015
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    Mit welcher Begründung bitteschön?
     
  12. UpsSry

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    Durchgehende Bodenplatten und Decken für Doppelhäuser auf einem Grundstück oder mehrerer Grundstücke mit Vereinigungsbaulast oder durchgehende Bodenplatten und Decken bei Doppelhäusern, Reihenhäusern welche auf zwei Grundstücken durch grenzbebauung realisiert wurden? Eigentümergemeinschaft oder mehrere Grundstückseigentümer?!
    Ich denke das sind entscheidende Fragen zur Beurteilung deiner Aussage.

    Meiner Meinung nach ist hier gemäß den Aussagen des Fragestellers im Eingangspost eine Baulast erforderlich!
    Und meine Meinung ist nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt bestätigt worden.
    Naja aber manchmal zweifle ich auch an den Behörden und ihren Sichtweisen zu den Dingen....

    Vorsorglich und vorbehaltlich ein sorry von mir an Ralf. ;)

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  13. #13 Bart Simpson, 14.07.2015
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    Bart Simpson Gast

    Ist zwar ca. 20 Jahre her..... Aber auch da ging es zwischen dem Elternhaus und dem Nachbarhaus um einen Carport:

    Eltern und Nachbarn haben gemeinsam, wie beim TE, einen durchgehenden Carport gebaut, ohne groß bei irgendwelchen Ämtern zu Fragen. Nach einem Jahr stand auf einmal das Katasteramt vor der Tür und wollten irgendwelche Genehmigungen sehen, die natürlich nicht vorhanden waren. Letztendlich wurde eine Gebühr (40 DM?) fällig und der Carport wurde in die Pläne eingezeichnet.

    Ob das heute noch so machbar wäre, keine Ahnung....
     
  14. #14 feelfree, 14.07.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Genau genommen ging es nicht um durchgehende Bodenplatten.
    Wir mussten uns gegenseitig eine Anbaubaulast unterzeichnen, sonst hätten wir beide nicht auf die gemeinsame Grenze bauen dürfen. Was bei Grundstücksbreiten kleiner 10m schwierig geworden wäre...
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2015
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    Ey gugge mal da. Nix Baulast für BoPla, sondern für das DH.
    Da wird schon eher ein Schuh draus, der aber bei Carports nicht passt, weil die ja grundsätzlich grenzständig zulässig sind!

    @ Bart - das wird die Einmessung ins Kataster gewesen sein. Hat mit Baurecht bestenfalls indirekt zu tun.
     
  16. #16 bremser, 14.07.2015
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    Wenn nur ein Carport von 8 x 10 m über die Grenze hinweg gebaut werden soll, gilt in Niedersachsen

    § 4 Abs. 4 NBauO
    Eine bauliche Anlage darf nicht auf mehreren Baugrundstücken gelegen sein.

    in Verbindung mit

    § 2 Abs. 12 NBauO
    Baugrundstück ist das Grundstück im Sinne des Bürgerlichen Rechts, auf dem eine Baumaßnahme durchgeführt wird oder auf dem sich eine bauliche Anlage befindet. 2 Das Baugrundstück kann auch aus mehreren aneinander grenzenden Grundstücken bestehen, wenn und solange durch Baulast gesichert ist, dass alle baulichen Anlagen auf den Grundstücken das öffentliche Baurecht so einhalten, als wären die Grundstücke ein Grundstück.

    Aber der TE ist aus Hessen. Dort gilt:

    § 4 Abs. 2 HBO
    Die Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken ist nur zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass keine Verhältnisse eintreten können, die den Vorschriften dieses Gesetzes oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen, und das Gebäude auf den Grundstücken diesen Vorschriften so entspricht, als wären die Grundstücke ein Grundstück.


    Besser und einfacher ist also wohl die Errichtung von 2 Carports mit 4 x 10 m aneinander/nebeneinander.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2015
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    Wobei zu klären wäre, ob ein Carport, bei dem gemäß § 12 2 Teile von zwei baulichen Anlagen gemeinsam genutzt werden, eine oder zwei bauliche Anlagen sind!
    Wenn jedes Grundstück einen Carport baut und diese beiden sich Teile teilen, dann ist das auch ohne Baulast i.O.!

    Es ist ja kein Haus, bei dem das WOhnzimmer auf dem Grundstück Meierstr.5 und die Küche auf Meierstrasse 7 liegt, sondern ein Carport für Meierstrasse 5 und ein Carport für Meierstrasse 7!
    Nur eben mit gemeinsamen Bauteilen!
     
  18. #18 Leonmodrako, 14.07.2015
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    Ersteimal vielen Dank für zahlreiche Informationen.
    Letztendlich darf ich es ohne Baulast etc. bauen.
    Das Bauamt hat alles abgesegnet
    (sogar schriftlich)
    Lg
     
  19. #19 feelfree, 14.07.2015
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    feelfree Gast

    Das Bauamt hat innerhalb eines Tages schriftlich geantwortet? Erstaunlich...
     
  20. #20 Leonmodrako, 14.07.2015
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    Naja bin seit Wochen am hin und her telefonieren.
    Aber keiner weiß wohl irgendwas.
    Dann bin ich heute hingegefahren.
    Aber trotzdem erstaunlich
     
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