VOB Murks?

Diskutiere VOB Murks? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin zusammen, neulich am Handwerker Stammtisch erzählte jemand, dass wenn man einen Vertrag nach VOB abschließt, und diesen als Firma erledigt...

  1. #1 Brackwitz, 14.07.2015
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    Moin zusammen, neulich am Handwerker Stammtisch erzählte jemand, dass wenn man einen Vertrag nach VOB abschließt, und diesen als Firma erledigt hat, der Bauherr berechtigt ist 1 Kubikmeter Müll zur Entsorgung durch eben diese Firma bereitzustellen. Diese Firma muss dann den Müll entsorgen, selbst wenn es das alte Sofa ist,also nichts mit dem Bau zu tun hat. Kann das denn stimmen? Hat jemand schonmal was davon gehört? Mfg, Brackwitz.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2015
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  3. Baumal

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    noch nie gehört soetwas...:mega_lol:
    der auftraggeber, kann seinen sperrmüll entsorgen.
     
  4. #4 Gast036816, 14.07.2015
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    stammtischparolen sind genauso gut wie sch......hausparolen.
     
  5. reezer

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    da helf ich doch gerne:

    ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art

    4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
    4.1 Nebenleistungen
    4.1.12 Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers bis zu einer Menge von 1 m3, soweit der Abfall nicht schadstoffbelastet ist.
     
  6. Baumal

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    hat dir schon einmal jemand seinen hausnassmüll-sperrmüll
    in die hand gedrückt?

    na gut, man lernt nie aus.
     
  7. reezer

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    nein
    wahrscheinlich hatte ich noch nie einen Bauherrn, der auf diesem Handwerker Stammtisch war
     
  8. #8 Brackwitz, 14.07.2015
    Brackwitz

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    Danke reezer, hab nicht geglaubt das es stimmt. Aber anderseits, ich wundere mich langsam über nix mehr!
     
  9. #9 rechter Winkel, 14.07.2015
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    Das bezieht sich aber nicht auf´s Sofa der Oma. Das gilt doch nur für Müll, der in direktem Zusammenhang mit der beauftragten Leistung steht.

    Sonst wird´s ja noch doller: 4.1.9: Speditionsunternehmen für Umsonst?!?
     
  10. Baumal

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    alles andere wäre wahnsinn in tüten....:D
     
  11. #11 Achim Kaiser, 14.07.2015
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    Joh, der Blödsinn kommt dabei raus wenn Unbedarfte die VOB auslegen.

    Hier die *Aufgaben* des Auftraggebers nach VOB : Merkblatt

    Insbesondere mal das Auge auf *nicht gefährlich* im Sinne von *unbelastet* richten :).
     
  12. reezer

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    nur ist das halt nicht die VOB, sondern irgend ein "Merkblatt" von irgendjemandem.
     
  13. #13 Achim Kaiser, 14.07.2015
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    Das ist die Umsetzung ... mit einer Beschreibung was der BAUHERR für solche Dinge zu beachten hat.
    Brauchste noch nen Auszug aus nem VOB-Kommentar am besten von nem Richter ?

    Im Grunde isses mir ja Wurscht du darfst natürlich auch Omas Sofa kostenlos unter dem Hinweis entsorgen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. KATMat

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    nicht gefährliche Abfälle sind aber keineswegs unbelastete Abfälle.
    Das geht grundsätzlich nach der AVV, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt wird.
    In Hessen sind z.B. bis 400 mgPAK/kg oder auch Boden mit hohen und höchsten Schadstoffgehalten keine gefährlichen Abfälle.
     
  15. #15 RMartin, 14.07.2015
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    Leute; es geht hier um 1m³ Abfall bei einem VOB-Auftrag.


    Z.B. für sowas gedacht wenn bei einer kleineren Baumaßnahme der AG ein Teil des Materials stellt, dass dann der Auftragnehmer die leeren Verpackungen mitzunehmen hat, ohne, dass dies explizit vorher festgelegt wurde.

    Somit muss also eigtl. jede Firma in Ihrer Baustelleneinrichtung (oder den Gemeinkosten) 1m³ zusätzlichen Müll entsorgen (Transport + Entsorgungskosten) in dessen Kalkulation berücksichtigen und gut is.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2015
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    Nix und gut ist.

    Der AN muss ja mit einem Mischabfall rechnen. Bauschutt, Holz, Pappe, Kabelreste, ...

    Bei uns liegt der m³ Mischabfall so um die 500 € zzgl Containerkosten.

    Macht bei 10 Gewerken mal eben 6 - 8 k€ mehr an Kosten.
     
  17. #17 RMartin, 14.07.2015
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    Nicht pro Gewerk; pro Auftrag.

    Aber Fakt ist, dass die Firma selber in 99% aller Auftragsfällen ebenfalls eigenen Abfall zu entsorgen hat. Für diesen muss auch ein Container her (oder mit der Pritsche oder womit auch immer transportiert werden).
    Bezüglich Mischabfall: Muss halt getrennt werden; macht die Firma beim eigenen Abfall doch auch.

    Also sehe hier wirklich keine unnehmbare Hürde; das ist für eine gestandene Ausführungsfirma kein Problem sowas erstens zu kalkulieren und zweitens dann später abzuwickeln.
     
  18. Baumal

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    ich sehe auch kein problem, dass eine firma ihren abfall
    entsorgen soll. aber den haus-oder spermüll vom auftraggeber
    gleich mitzuentsorgen????
     
Thema: VOB Murks?
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