Notwendige Sonderfachleute und Leistungen

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  1. #1 Amibobo, 16.07.2015
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    Guten Abend,

    unter Sonderfachleuten wie Bodengutachten, Tragwerksplaner und Energieberater kann ich mir inzwischen gut was vorstellen, aber was versteckt sich hinter folgenden und wer erbringt bei einem EFH diese Leistungen?

    - Technische Ausrüstung ohne Entwässerungsgesuch
    - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der BaustellenVO


    Bei "Vermessungstechnischen Leistungen" glaube ich mir auch etwas vorstellen zu können. Macht das nicht das Bauunternehmen am Beginn des Bauprojektes?


    Zuletzt die Frage, ob für ein EFH folgende Pauschalhonorare im Rahmen sind:
    - Erstellen eines Entwässerungsgesuchs 500,- Euro
    - Erstellen eines Brandschutznachweises / Brandschutzkonzeptes 500,- Euro

    Gruß
     
  2. #2 Bauliesl, 16.07.2015
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    SiGeKo sorgt für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften. Wenn Du niemanden beauftragst, bist Du´s selber. Kannst Du in der Baustellenverordnung nachlesen.
    Technische Ausrüstung ist die Planung der Haustechnik: Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro.

    500€ für ein Entwässerungsgesuch ist sehr knapp.
    Brandschutznachweis hatte ich noch nie im WFH - daher keine Ahnung.
     
  3. #3 Amibobo, 16.07.2015
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    Danke!
     
  4. #4 Junibart, 17.07.2015
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    Hallo,

    da ist in der Regel mehr notwendig, als das Bauunternehmen leisten kann. Ist stark abhängig, in welchem Bundesland Du baust.

    1. In einigen Ländern ist der "amtliche Lageplan" grundsätzlich erforderlich (Brandenburg) oder kann anderswo von der Baugenehmigungsbehörde nach Ermessen gefordert werden. Ein Amtlicher LP ist duch eine Vermessungsbehörde oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur auszufertigen.
    Der Amtl. LP muss mit den Bauantragsunterlagen beigefügt werden.

    2. Vor Beginn der Bauarbeiten sollte der Gebäudegrundriss und die Höhenlage durch eine Absteckung auf das Baugrundstück übertragen werden. Baut man mit Keller, empfiehlt sich, eine erste grobe Absteckung für die Erdarbeiten und eine zweite z.B. auf Schnurgerüste zu machen.
    Bei klaren Grenzverhältnissen und entsprechender Sachkunde kann das auch die Baufirma machen.

    3. Mindestens in Brandenburg (ob anderswo auch, ist mir nicht bekannt) muss 14 Tage nach Baubeginn der dann vorhandene Baukörper aufgemessen und die Übereinstimmung der Lage und Höhe mit den genehmigten Plänen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde nachgewiesen werden.
    Das macht, wenn erforderlich, nicht die Baufirma ;-) sondern sinnvollerweise derjenige, der 1) und/oder oder 4) ausführt.

    4. Nach Fertigstellung des Gebäudes muss überall, außer in Thüringen, eine Gebäudeeinmessung zur Fortführung der Liegenschaftskarte gemacht werden. Ob das eine behördliche Vermessungsstelle oder auch andere Personen mit entsprechender Sachkunde machen können, ist wiederum von Land zu Land verschieden.

    Für visuell veranlagte Laien und Kinder gibts ein nettes Pixi-Buch "Ich hab eine Freundin, die ist Geodätin", wo man das alles noch mal schön bunt nachlesen kann ;-)

    Schöne Grüße,

    der Junibart
     
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