Baugenehmigungsfreies Vorhaben Fertiggarage, Hessen

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  1. #1 odenwald, 17.07.2015
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    Hallo,

    kurze Frage wie planen eine Einzelfertiggarage (6,5x 3,00 x 2,46) in Hessen zu bauen, nun habe ich mir mal den Antrag dafür runter geladen und bin über den Punkt 7 Entwurfsverfasser/in gestolpert. Auf Nachfrage bei der Firma habe ich die Aussage bekomme der Bauherr soll dort seine Daten eintragen und Unterschreiben? Nun bin ich mir nicht sicher ob dies korrekt ist, da ich ja kein Architekt oder ähnliches bin oder muss man bei einer Garage diesen Punkt eventuell gar nicht ausfüllen?

    Gruß und Danke
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Seit wann kann der Bauherr der Entwurfsverfasser sein, für eine Fertiggarage die er bei einer Firma xyz kauft? Habe ich noch nie gehört.

    Beachte, dass auch verfahrensfreie Vorhaben alle Anforderungen der Bauordnungen etc. einhalten müssen. Dafür bist DU verantwortlich. Zeichnungen, Statik, etc. das soll die Firma liefern. Im Zweifelsfall mit dem Bauamt reden, würde ich an Deiner Stelle sowieso machen, und zwar bevor Du mit dem Vorhaben beginnst. Sonst könnte es passieren, dass Du später aufwendig irgendwelche Nachweise beschaffen musst, oder die Firma darf die Garage wieder abholen. Beides verursacht bei Dir Aufwand und Kosten.

    Also, Telefon, anrufen, die beißen nicht. Dann kannst Du auch prüfen was die Firma liefern muss bevor Du unterschreibst.
     
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