Aufbau Fundamentplatte

Diskutiere Aufbau Fundamentplatte im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, Wir haben mit einem Architekten unser EFH Haus geplant. Zurzeit sind wir gerade in der Angebots Einholung. Hier hören wir immer...

  1. hati

    hati

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    Hallo Forum,

    Wir haben mit einem Architekten unser EFH Haus geplant.
    Zurzeit sind wir gerade in der Angebots Einholung.
    Hier hören wir immer andere Meinungen von Baumeister zur Fundamentplatte.

    Bodenplatte.jpg

    Vom Architekten ist folgender Aufbau geplant:

    1. Vollflächige Abdichtung Bitumen
    2. Fundamentplatte 30 cm
    3. XPS Top 30 20 cm
    4. PE-Folie
    5. 20 cm Schotterrollierung
    6. Frostschürze 100x50cm seitlich mit XPS 8cm gedämmt.

    Die Meinungen gehen hier bei den Firmen auseinander.

    Ein Baumeister möchte die Schicht 3. also die XPS Dämmung unter der Bodenplatte weiter rausziehen und auch damit die Frostschürze überdämmen. Somit ist die Bodenplatte Termisch von der Frostschürze getrennt und man erspart sich die seitliche Dämmung.

    Ein weiterer Baumeister haltet grundsätzlich nichts von einer Dämmung unter der Bodenplatte . Er verlegt die ganze Dämmung auf die Bodenplatte.
    Er hat die Erfahrung gemacht das sich auch hochwertiges XPS nach Jahren mit Wasser ansaugt oder den Druck nicht mehr standhält.

    Was ist Eurer Meinung zu empfehlen, je mehr Planer und Baufirmen ich frage deso mehr verschiedene Meinungen und Antworten erhalte ich dazu.

    Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen

    Danke
     
  2. #2 andreas2906, 17.07.2015
    andreas2906

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    Hast dein Archi "nur die Planung" machen lassen?
    Ausschreibung, Angebotsbeurteilung, Bauüberwachung etc. macht wer???
    Wer Gewährleistet denn das Werk?

    Wenn dein Archi das so ausgeschrieben hat, ist doch egal was die Baufirmen wollen. Is dann eben leider am Thema vorbei, ab in die Rundablage...
     
  3. hati

    hati

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    Der Archi hat die Planung gemacht
    Die Frage ist aber welche Variante ist am Sinnvollsten?,
    Gewährleisten muss die Baufirma
     
  4. #4 andreas2906, 17.07.2015
    andreas2906

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    Die, die dein Archi für dein Objekt geplant hat. Er kennt alle Details etc. für dein Bauvorhaben.

    Meine Laienmeinung...
    Den 2. kannste vergessen, selten so einen Blödsinn gehört. Gibt da so Regelwerke etc. das is so einer ala, ich weiß es besser, mach ich immer so.
    Der 1. soll dir mal eine Wärmebrückenberechnung als Grundlage für seine Behauptung erstellen - wobei, die muss er ja schon haben, wenn er so etwas erzählt... halte ich an der Stelle für absolut vernachlässigbar.
    Lass das so erstellen, wie vom Archi geplant, wenn die beiden keinen Bock haben, nicht wollen oder können - so what, sei froh und nimm nen anderen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.07.2015
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    Die haben auszuführen, was Planer und Statiker vorgeben!

    Am besten erteilst Du den Aufttag für Leistungsphasen 5 - 7 auch noch an den Architekten (noch besser auch 8), dann klappts auch mit den Angeboten!
     
  6. #6 feelfree, 17.07.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Tja. Ein Architekt, der den selbstentworfenen Grundriss eines Bauherrn abmalt, ist ein Stempelaugust.
    Und ein Bauunternehmer, der die Konstruktion eines Architekten hinterfragt, ist ein.... ja was eigentlich? Sind Architekten unfehlbar? Wissen sie alles besser? Oder könnte es nicht sein, dass sogar mal ein Bauunternehmer eine gute Idee hat? Ich glaube, der Forenbetreiber hier ist so ein Beispiel...
     
  7. R.B.

    R.B.

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  8. hati

    hati

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    Also der Architekt hat definitiv keinen Grundriss abgemalt, er hat seine Sache gut gemacht.
    Ich bin aber der Meinung das ein jeder bei seinem Gewerk bleiben soll, Grundsätzlich hat sicher auch der Architekt enormes Fachwissen, ich finde es aber besser wenn die Ausführenden Firmen die Lösungen für Details sowie Detail und Ausführungspläne erstellen.

    Ich will als Laie nur die weiteren Möglichkeiten abklären, warum muss die erste Idee von einen Planer / Architekt am besten sein.
    Die Ausführenden können auch mal gute Ideen haben .

    Ich war der Meinung das in diesen Forum "Bauexperten" auch Tipps geben



     
  9. #9 wasweissich, 17.07.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie sollen diese tips denn aussehen ?

    ohne wiklich zu wissen was sache ist kann man ja gerne irgendwas empfehlen .

    wenns daneben geht , ist ja nicht schlimm , ist ja dein schaden :mauer

    nur ist es ja so , das verantwortungsbewusste menschen ratschläge nur geben , wenn sie von deren richtigkeit überzeugt sind.
    anhand deiner grafik und und der dürftigen beschreibung .... was soll da für fundierter tip herauskommen ?
     
  10. #10 Baufuchs, 17.07.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Beste Voraussetzungen, wenn etwas in die Hose gehen soll....
     
  11. #11 Gast036816, 17.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wohl zu heiss geworden für dich!

    entweder meldet der auftragnehmer bedenken an, wenn er feststellt, dass der unfehlbare architekt etwas nicht nach den regeln geplant hat. ansonsten hat er das zu bauen, was geplant wurde. reicht er mit der angebotsabgabe einen sondervorschlag ein, muss der sondervorschlag vom architekt, tragwerksplaner und den anderen zuständigen planern untersucht werden.

    der sondervorschlag kann sicher nicht hier im forum abschliessend bewertet werden.
     
  12. #12 wasweissich, 17.07.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist für den architekten aber eigentlich nicht schlecht , wenn der bauherr schon beim fundament umplant müsste er doch raus aus der haftung sein ?? muss er sich halt freizeichnen lassen ..

    oder ?
     
  13. #13 Gast036816, 17.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    meiner ansicht nach nicht notwendig.
     
  14. #14 feelfree, 17.07.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Ja, so ähnlich hatte ich das gemeint. Muss ja auch nicht bei Angebotsabgabe passieren, sondern erst nach Auftragsvergabe. Wenn man miteinander redet, wird's hinterher bestimmt nicht schlechter. Wenn der Vorschlag Grütze war, wird halt so gebaut wie geplant.

    Ich hab' hier 26 Grad und kühles Bier. Alles gut!
     
  15. #15 Gast036816, 17.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    merken wir, wenn es kühler geworden ist, dann schreibst gscheiter.
     
  16. #16 feelfree, 17.07.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Dann helft doch dem TE, anstatt auf mir rumzuhacken. Indem ihr z.B. sagt, dass der geplante Aufbau durchaus so üblich ist und so ausgeführt wird.
    Oder dass der geplante Aufbau schadenträchtig, Humbug, unnötig teuer, ungewöhnlich, was auch immer ist.
     
  17. Eric

    Eric

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    " Freifühler " ist kein Bauexperte, sondern Nutzer und fühlt sich als solcher häufiger berufen, auch zu Fach- und Rechtsfragen Stellung zu nehmen, obwohl er es nicht kann.

    Du hast einen Architekten, der die Ausführungsplanung erstellt hat. Für die Richtigkeit der Ausführungsplanung haftet der Architekt nach Werkvertragsrecht und seine Haftung ist " untermauert " mit einer Berufshaftpflichtversicherung. Insofern müßten triftige Gründe bestehen, die die Abweichung von der Ausführungsplanung des Architekten rechtfertigen.

    Wäre die Einstellung

    richtig, dann hättest Du von Deinem Architekten nicht für viel Geld eine Ausführungsplanung erstellen lassen sollen. Wenn nicht nach den Ausführungsplänen, sondern nach der " Planung " des Unternehmers erstellt wird, ergibt sich im Verhältnis zum Archi u.U. ein Haftungsproblem. Der haftet nämlich grundsätzlich nur für seine Planung und nicht für Umplanungen Dritter. Damit wäre dann auch der Zugriff auf den hinter dem Archi stehenden insolvenzfesten Versicherer dahin.

    Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:

    1. Bedenkenanmeldung des ausführenden Unternehmers gegen die Planung: Diese sind vom Archi auszuräumen. Ob der Archi " schwimmt ", ist für den Laien mitunter schwierig zu erkennen. Gegebenenfalls muß eine Zweitmeinung eingeholt werden, wenn in Rede und Gegenrede Zweifel verbleiben.

    2. Unternehmer hat keine Bedenken gegen die vom Archi vorgeschlagene Ausführung. Er schlägt lediglich eine alternative Ausführung vor: Sollten Bauherr und Archi sich gemeinsam vom Unternehmer vortragen lassen, wenn sie unter dem Gesichtpunkt der Durchführbarkeit, der Einhaltung der Fachregeln und der Kosten erwägenswert ist. Das hat allerdings seine Grenzen: Es geht nicht und wird den Archi zu Recht nerven, wenn alle Unternehmer an jedem Gewerk nach Fertigstellung der Ausführungsplanung noch umplanen dürfen.

    Unter der Voraussetzung, dass in Deinem Fall bereits eine vollständige und in sich schlüssige Ausführungsplanung vorliegt, ist das, was Du vorhast, grottenfalsch.

    Warum die LPH´s 5 - 8 nicht mitbeauftragt werden, ist nicht nachvollziehbar. Hier fängt das " Schwimmen " ja schon bei der Infragestellung der Bodenplatte an. Das wird dann so weiter gehen.

    Etwas sichereres als einen Archi mit Berufshaftpflichtversicherung gibt es angesichts der sehr weiten Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler nicht. Wer als Laie meint, Kosten einsparen zu können, indem er nach der LPH 5 alleine weiter wurstelt, ist selber Schuld, wenn Murks herauskommt und der Unternehmer aufgrund der Höhe der Nachbeserungskosten seinen " Laden " zumacht.

    Diese Frage war vor Fertigstellung der Ausführungsplanung zu klären und gemeinsam mit dem Bauherren unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zu beantworten. Wenn es so erfolgt ist, dann wird jetzt das Pferd wieder von vorne und damit komplett neu aufgezäumt.

    Bist halt Laie und verstehst insofern nicht, dass es keine Planung/Ausführung " für alle Fälle " gibt. Im Übrigen ist das BEF kein " Planungsbüro mit Glaskugel ".
     
  18. hati

    hati

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    Danke für die zahlreichen Antworten hier nochmals zur Klarstellung.
    Entwurfsphase abgeschlossen, da der Bau erst in ca. 12 Monaten starten wird haben wir noch nicht entschieden ob wir die weiteren Schritte auch mit dem Architekten machen. aber das ist nicht das Thema wer haftet oder nicht ihm Falle eines Schadens. mir geht es darum das die Fundamentplatte ein jeder anders Plant. Wenn ich jetzt 3 Architekten habe dann werde ich auch 3 verschiedene Aufbauten haben.
    Darum bilde ich mir gerne selber eine Meinung da es mich ganz einfach interessiert.
    Welche Infos muss ich noch anführen um einige Konstruktive Meinungen zu erhalten ?
     
  19. #19 Gast036816, 17.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    meistens nervst du ungemein. in #11 ist das wesentliche beschrieben. Eric hat es weiter ausformuliert. wenn der TE die haftung seiner planer aufrecht erhalten möchte, dann sollte er den prüfergebnissen und empfehlungen seiner planer folgen.
     
  20. #20 feelfree, 17.07.2015
    feelfree

    feelfree Gast

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    Prost! :bierchen:
     
Thema: Aufbau Fundamentplatte
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