Messung des Grundwasserstandes

Diskutiere Messung des Grundwasserstandes im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe hier ja schon darüber geschrieben, dass unser Keller an der Anschlussfuge (BoPla/Wand) undicht ist. Nun waren zwei gerichtlich...

  1. #1 msedi1977, 19.07.2015
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    Hallo,

    ich habe hier ja schon darüber geschrieben, dass unser Keller an der Anschlussfuge (BoPla/Wand) undicht ist.
    Nun waren zwei gerichtlich bestellte Gutachter bei uns, um sich der Sache anzunehmen.

    Der Beweisbeschluss läuft darauf hinaus, dass zu überprüfen ist, ob der Keller nun tatsächlich undicht ist.
    Deshalb muss der Grundwasserstand gemessen werden. Die Fuge wird gar nicht überprüft.
    Zudem werden Bohrungen von der WU-Kellerwand genommen, um die Eindringtiefe zu bestimmen. Die Rede war eigentlich nie davon, dass Wasser über die Wände eindringt, sondern nur über die Fuge.

    Jetzt will der Bodengutachter 1 Jahr lang bei uns den Grundwasserstand messen. Nun ist es aber doch so, dass der Bemessungswasserstand sich doch nicht aus einem Jahr Messung ermitteln lässt, oder? Der Bemessungswasserstand ist nach meiner Kenntnis der höchste innerhalb der planmäßigen Nutzungsdauer (ich nehme jetzt mal 20-30 Jahre für unser Haus an) anstehende Wasserstand, ob dieser nun durch Grundwasser und/oder aufstauendes Sickerwasser entsteht, ist dabei unerheblich, oder?

    Wenn man nun einfach nur den Grundwasserstand und hier dann auch noch das aufstauende Sickerwasser über 12 Monate hinweg misst, welche Aussage habe ich dann? Gibt es dann Sicherheitsfaktoren, die ich draufrechnen muss? Zudem ist es auch so, dass die Nachbarn, beide mit ca. 600qm Grund, ihr Wasser nun in die Kanalisation einleiten. Dieses Wasser ist ja vorher zu mir geronnen, auch hier habe ich mittlerweile verfälschte Ergebnisse.

    Der ca. 100m weit entfernte Fluss, der derzeit einen Wasserstand von weniger als 301 mNN hat, hat bei uns zur Folge, dass das Wasser ca. 10-20cm unter der Bodenplatte steht. Leider kann ich nur sagen, dass es seit Mitte 2013 nicht mehr wesentlich geregnet hat, wozu ich nur sagen kann, dass der Wasserstand des Flusses einmal Ende 2014 (Schmelzwasser vom Schnee) auf 302 mNN angestiegen ist. Dies hatte zur Folge, dass das Wasser ca. 50cm über OK Bodenplatte stand.

    2010, 2011, 2012, 2013 stieg der Fluss meistens im Juni auf ca. 304 mNN. Hierzu habe ich aber leider keine Messwerte, da wir erst später wieder aufgegraben haben, nachdem im Juni/Juli 2013 das Wasser akut bei uns eingelaufen ist. Ich gehe aber davon aus, dass das Wasser dann noch deutlich höher bei uns gestanden wäre.

    Ich bin mir deshalb nicht wirklich sicher, was diese Herummesserei von Bodengutachter für ein Ziel haben soll, wenn Tatsache ist, dass ich jetzt schon seit ca. 2 Jahren schon nicht mehr den Wasserstand erreicht habe, den ich zum Zeitpunkt des Wassereinbruchs hatte.

    Vielen Dank für Eure Einschätzung
    Martin
     
  2. #2 Halbwissender, 19.07.2015
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    Als erstes ist das irgendwann "komisch" das die SV da irgendwas beobachten können. Im Regelfall liegt das an falschen Beweisfragen oder/und dem Umstand, das man die SV dort herumfuhrwerken lässt wie sie denken.

    Hier hätte dann wahrtscheinlich besser als erstes auf den bekannten und nicht zu verleugnenden Schaden abgestellt werden müssen und wahrscheinlich durch ein zuvor eingeholtes Privatgutachten dem/den GerichtsSV ein "Ablaufplan" zur Diagnose vorgearbeitet werden müssen.

    Frage: Zeigen sich im Übergang Bodenplatte Wand Feuchteschäden? Wenn ja, worauf sind diese zurückzuführen?

    Frage 2: Entspricht die Ausbildung der Arbeitsfuge Bodenplatte Wand den anerkannten Regeln der Technik?

    Frage 3: Ist die Ausführung der Weißen Wanne entsprechend dem vorliegenden Lastfall der Wasserbeanspruchung entsprechend geplant und ausgeführt worden.

    Somit hättest du in Einem Schadenursache und ALLE Abweichungen von den a.R.d.T. in einem Rutsch erschlagen. Wenn z.B. anstatt Grundwasser der Lstfall des aufstauenden Sickerwassers vorliegen würde kann der Gerichtssachverständige ewig auf einen Anstieg des Grundwasserpegels warten.

    Der bemessungswasserstand ist übrigens aufgrund langjähriger (nicht einjähriger) Beobachtungen zu ermitteln und ein entsprechender Sicherheitszuschlag (Freibordzuschlag) für etwaige künftige Veränderungen hinzuzurechnen.
     
  3. #3 msedi1977, 20.07.2015
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    Hallo Halbwissender,

    vielen Dank für die Infos, siehe meine Kommentare. Leider wieder etwas mehr Text:

    Eben genau das möchte ich verhindern. Die Kerle haben jetzt, um das oben aufgezeigte Konzept zu erarbeiten, ca. 6 Monate gebraucht.

    Das ist geschehen, doch dem Gutachten, ebenfalls ein öbuv SV, der sogar mit dem Richter normalerweise zusammenarbeitet, bei uns aber natürlich nicht mehr aktiv werden darf (parteiisch), unterstellt die Gegenseite Unkenntnis und meint, dass auch die Fragen falsch gestellt wurden, demzufolge wäre er zu einer falschen Schlußfolgerung gekommen. Der GU leugnet den Schaden, sein Rohbauer, der den eigentlichen Murks gebaut hat, hat sich verabschiedet, also bleibt er jetzt auf den Kosten sitzen und versucht die Sache auf uns abzuwälzen. Da es seit dem letzten Wassereinbruch an der Fuge vor zwei Jahren keine weiteren Einbrüche gab, da das Wasser nicht mehr angestiegen ist und ich immer abpumpe, wenn es zu hoch wird, sieht man aktuell auch nichts mehr - ich will aber auch nichts riskieren und das Wasser zu hoch steigen lassen.

    Ist geklärt durch Fotodokumentation+Zeugen selbst der GU hat es gesehen. Die Ursache ist die falschen Anwendung des Dichtbandes, sowie sonstige Fehler, die man bei Halbfertigteilen machen kann (in Wort und Bild in vielen Veröffentlichungen nachzulesen, z. B. kein Vornässen, kein/schlechtes Verdichten, ungenügende Aufständerung, gebrochene Halbfertigteilschale, etc.) Ich sehe ein, dass der SV da natürlich nicht nur mir Glauben schenken kann, aber auf die Fuge will er garnicht mehr eingehen.

    Aus oben genannten Gründen: NEIN, selbst die vertikale Sollrissfuge ist überhaupt nicht abgedichtet, sondern monolithisch betoniert und der Arbeitsraum wurde mit dem Aushub (Lehm) wiederverfüllt. Das macht die Sache natürlich nicht besser.

    Bereits hier von mir schon mehrfach diskutiert, aber ich habe noch keine passende Antwort des Unterschieds zu einer Weißen Wanne und zu den Keller, der bei mir steht. Laut den Richtlinien und Dokumente habe ich eine "Weiße Wanne" jedoch wurde einiges vergessen. Hätte ich keine "Weiße Wanne", hätte der GU ja außen nach DIN18195-4/6 abdichten müssen, hat er aber nicht, da der WU-Beton die tragende und abdichtende Wirkung übernimmt. Zugegebenermaßen habe ich mich vom GU wahrscheinlich linken lassen, da ich eine "Weiße Wanne" wollte und er meinte, dass die halt bei ihm als "WU-Betonkeller" bezeichnet wird, aber es ist seiner Aussage (natürlich nicht schriftlich) das Gleiche. Der Unterschied wäre nur die längere Laufzeit der Garantie. Lastfall ist nicht genau geklärt, obwohl laut Bodengutachten im Falle es möglichen Hochwasserstandes unser Haus nicht grundwasserfrei bleibt - auch darauf geht keiner mehr ein. Laut unserem Bodengutachter ist der Versickerungsbeiwert bei 10^-7 m/s, also müsste entsprechend DIN18195-6 abgedichtet werden bzw. nach Beanspruchungsklasse 1 (aufstauendes Sickerwasser). Bei uns steht übers gesamte Jahr hinweg eine Pfütze in der noch offenen Baugrube, selbst bei den jetzt anhaltenden lange Trockenheit, ca. 1-20cm unter UK Bodenplatte.

    Auch diese Unterlagen liegen dem SV vor - in komplette Auflistung alle Mängel, Fotodokumentation und technischen Dokumenten. Ich bin mir nicht sicher, ob er mit Grundwasser hier nicht tatsächlich auch Bemessungswasserstand meint. Für die Bodengutachter, glaube ich gelesen zu haben, gibt es die Begriffe aufstauendes Sickerwasser, etc. nicht, die fassen alles in Grundwasser zusammen. Aber selbst wenn er misst und zu dem Ergebnis kommt, dass das Wasser nicht dramatisch in dem Meßzeitraum ansteigt, muss ich schon aufgrund der zu geringen Meßzeit das Ergebnis anzweifeln.

    Gibt es für den Freibordzuschlag eine feste Größe (z. B. 1m) oder ist das variabel auf das ?ebiet abgestimmt?

    Vielen Dank für die Infos.
    Martin
     
  4. Eric

    Eric

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    Offenbar gibt es in dem Baugebiet keine oder keine aussagekräftigen Grundwassermeßstellen. Das könnte der Grund sein, dass eine Grundwassermeßstelle eingerichtet und dort Aufzeichnungen über die Dauer eines Jahres geführt werden sollen. Offenbar gibt es jedoch langjährige Aufzeichnungen über die Pegelstände des 100 m vom BVH entfernt liegenden Flusses. Die Pegelstände des Flusses ( sog. Vorflut ) werden die Grundwasserstände beeinflussen. Bei Hochwasser drückt das nicht schnell genug abfließende Wasser in das flußnahe Gelände und führt dort zu einem zeitweisen Anstieg des Grundwassers. Ich könnte mir vorstellen, dass mit den Meßstellen am BVH der Einfluß des Flußpegels auf den Grundwasserstand überprüft werden soll. Die Meßreihe kann man dann mit den füheren Pegelständen fortschreiben und damit den Bemessungswasserstand ( = höchster zu erwartende Grundwasserstand ) prognostizieren.

    Hier wird die Wechselwirkung Flußpegel und Grundwasser-Flurabstand gut erklärt:

    http://www.neuss.de/leben/umwelt/grundwasser/erlaeuterungen-zur-grundwassersituation-in-neuss

    Noch besser:

    http://www.steb-koeln.de/Redaktione.../Grundhochwasser-die-unterschätzte-Gefahr.pdf

    Vor Ausführung des BVH ist offensichtlich ( wieder einmal ) kein hydrogeologisches Bodengutachten eingeholt worden, obwohl der nahe liegende Fluß hierzu Veranlassung hätte geben müssen. Wäre es anders, müßte der SV den Bemessungswasserstand nicht selbst ermitteln. Demnach sind bei dem Keller Planungs- und Bemessungsfehler zu erwarten, jedenfalls nicht auszuschließen.

    Der SV wird in Deinem Fall bereits davon ausgehen, dass der Keller undicht ist. Das wird er wahrscheinlich an der vorhandenen Durchnässung sehen. Die Frage wäre dann nur noch, worauf die Undichtigkeit beruht ( Grundwasser und/oder aufstauendes Sickerwasser ) und wie der Mangel dauerhaft zu beseitigen ist, wofür die exakte Ermittlung des Bemessungswasserstands eine Rolle spielen wird. Denn u.U. ergibt sich aus dem anstehenden Lastfall nicht nur ein Dichtigkeits-, sondern auch ein statischen Problem für den Keller.

    Es mag ja sein, dass die Anschlussfuge (BoPla/Wand) undicht ist. Die z.B. Verpressung der Fuge würde ab nichts bringen, wenn nach der Verpressung an anderer Stelle Wasser eindringen würde, z. B. Risse in der Bodenplatte nicht auszuschließen wären.

    Meiner Ansicht nach geht der SV also richtig vor: Er klärt zunächst (1. ) den Bemessungswasserstand und erst dann, ob ( 2. ) der Keller überhaupt richtig, d.h. unter Berücksichtigung des tatsächlich vorhandenen Bemessungswasserstandes, geplant worden ist. Erst danach kümmert er sich um etwaige Ausführungsfehler ( z.B. undichte Anschlußfuge ).

    Nö, der braucht die Meßstände am BVH, um sie mit den bekannten Pegelständen des Flusses in Beziehung zu setzen. Das läuft dann in etwa so: Messung über ein Jahr ergibt, dass Grundwasserstand am BVH = Pegelstand des Flusses oder - x cm des Flusses. Damit hat er dann die Grundwasserganglinie im Verhältnis zum Pegelstand des Flusses. Jetzt brauch er nur noch die zurückliegenden, nach Deinen Angaben feststehenden Flußpegelstände und hat dann den Bemessungswasserstand. Darauf schlägt er dann den Freibordzuschlag von mindestens 30 cm auf.

    Du hast offenbar beide Lastfälle und bist 100 m vom Fluß weg. Also gehts wahrscheinlich in die Richtung: Bemessungswasserstand ( bei Hochwasser ) = OK Gelände.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 20.07.2015
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    Ich geb mal zwei weitere DInge zu bedenken:
    1) Ist es sicher, dass es sich um Grundwasser handelt, was da bei Euch eindringt? Oder doch eher Schichtenwasser, das sich in der Baugrube sammelt, weil diese die sperrenden Schichten zerstört hat?
    2) Wenn mit Lehm verfüllt, dann sollte mal unabhängig vom Wasser aussen geklärt werden, ob dieser Mangel nicht deutlich umfangreicher ist als derzeit sichtbar.
    Denn Lehm hat die je nach Sichtweise angenehme oder unangenehme Eigenschaft, eine gewisse Dichtigkeit bringen zu können. Sprich, wenn an der jetzigen Leckstelle das Füllgut warum auch immer wasserdurchlässig bis zur Wand ist, an anderen Stellen aber nicht, dann könnten diese später nach Schachtarbeiten, entlang von Wurzeln oder bei entsprechend hohem Wasserdruck aus dem Fluß (Hochwasser) undicht werden.

    Lös Dich also von der einen Stelle, das Problem könnte umfangreicher sein, so lange nicht klar ist, warum die Abdichtung dort versagt hat.
     
  6. #6 msedi1977, 20.07.2015
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    Genau das ist das Problem, unser ursprünglicher Bodengutachter meinte, dass es sich nicht um Grundwasser, sondern um aufstauendes Sickerwasser oder Schichtenwasser handelt. Ich weiß jedoch nicht, ob Sicker- oder Schichtenwasser so lange wie bei uns stehen kann (ohne Regen), welches auch nicht wesentlich verdampft, sondern immer auf einem relative festem Niveau steht. Da kenn

    Nach dem derzeitigen Stand gehe ich auch davon aus, dass es die Fuge alleine nicht ist.
     
  7. #7 msedi1977, 20.07.2015
    msedi1977

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    Hallo Eric,

    danke für Meinung. Hier ein paar Kommentare:

    Stimmt, ich habe mit dem Wasserwirtschaftsamt gesprochen. Sie haben in der Umgebung nichts. Außer, dass das Gebiet ein hochwasser gefährdetes Gebiet ist. Wir sind aber schon ca. 100m aus der Zone raus.
    Ich habe hier auch eine falsche Angabe gemacht, es sind 200m Entfernung zum Fluss.

    Danke. Das kenne ich. Ist eine schöne Erklärung.

    Wir hatten von dem Grundstücksverkäufer ein Bodengutachten für das gesamte Baugebiet und für jede Parzelle einzeln. Zusätzlich gab es noch ein Gutachten zu Altlasten. Hier wurde angegeben, dass bei diesen Untersuchungen Grundwasser bei ca. 1,2m unter GOK festgestellt wurde. Zu unserer Parzelle wurde auch ein Grundwasserstand angegeben. Demnach steht das Wasser ca. 10cm über OK Bodenplatte. Auf die Frage an den GU, ob wir noch ein Gutachten einholen müssen, wollte er mit dem Bodengutachter des ersten Gutachtens sprechen. Auf meine Anfrage hat der GU gesagt, das unser Bodengutachter gemeint hat, dass wir kein weieteres Gutachten brauchen, da die Angaben genügen. Heute bin ich schlauer. Ich habe darauf vertraut, dass der GU mir korrekte Angaben gemacht hat und habe das nicht mehr kontrolliert. Der GU hat nämlich nie mit dem Bodengutachter gesprochen.

    Wir haben die Fuge zunächst Verpressen lassen, wußten aber, das wir von außen abdichten müssen. Der GU kam uns mit einer Klage dazwischen und verhindert jetzt, dass wir sinnvoll weitermachen können. Aktuell ist seit 2 Jahren alles trocken, zumindest oberflächlich, da es auch seit 2 Jahren nicht mehr wesentlich geregnet hat.

    OK. Ich möchte nur vorbeugen, dass ich hier nicht unnötig Geld investiere. Laut Gericht sind wir derzeit beweislastig, obwohl wir nie eine Abnahme erteilt haben. Die Gutachter wollen hier 20.000€. Für das, dass ich den Schaden bereits habe ist das schon eine stattliche Summe, zumal nicht sicher ist, ob der GU sich nicht doch in die Insolvenz verabschiedet.

    Genau das ist das was das Bodengutachten des Nachbarn vorschlägt.


    Danke für die Antworten
    Martin
     
  8. #8 Manfred Abt, 20.07.2015
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    @msedi: ich glaube, du hast "Halbwissender" falsch verstanden, weil du versuchst, seine Fragen zu beantworten. Er wollte dir m.E. nur ein Beispiel für einfache, aber effektive Fragen zum Beweisbeschluss nennen.

    Ob der SV seine geplanten Messungen dazu braucht, um die Wasserstände von Fluß und vor Ort in Beziehung zu setzen ist eine Vermutung von eric, genau weiß das aber nur der SV selbst. Und wenn es noch gar nicht klar ist, ob es um GW oder Schichtenwasser geht dann stellen sich weitere Fragen bzgl. der Aussagekraft dieser Messungen.
     
  9. #9 msedi1977, 20.07.2015
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    Hallo Manfred

    da hast Du möglicherweise recht. Ich wollte damit nur sagen, dass einige Dinge zumindest ursächlich bereits geklärt sind. Natürlich gibt es da garantiert noch weitere Erkenntnisse, die gemacht werden müssen.
     
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