Flachdach über Wohnbereich - Aufbau?

Diskutiere Flachdach über Wohnbereich - Aufbau? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, als Neu-Bauherr und stiller Mitleser seit einiger Zeit (danke an dieser Stelle für Planungstipps und nützliche Hinweise) habe...

  1. #1 19junx88, 20.07.2015
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    Hallo zusammen,

    als Neu-Bauherr und stiller Mitleser seit einiger Zeit (danke an dieser Stelle für Planungstipps und nützliche Hinweise) habe ich nun den Sprung zur Anmeldung gewagt. :winken

    Folgendes ist mein Beweggrund:

    Wir bauen zweistöckig mit Pultdach, als "Anbau" an das Haupthaus steht Doppelgarage sowie HW und Technikräume.
    Im gleichen Kubus ist die Küche aus dem offenen Wohn-/Ess-/Kochbereich mit "unter dem Flachdach".

    Die Detailplanung des Architekten finde ich ehrlich gesagt ungenügend, da wir hier eine Stufe von 35cm (!) aus unserem Schlafzimmer aufs Flachdach hinaus hätten. Dies wurde uns nicht mal mitgeteilt. Zum Glück ist unser Statiker 1a und geizt nicht mit Hinweisen (ist ja eigentlich gar nicht seine Aufgabe).
    Die Detailplanung möchte ich hier auch nicht erwähnen um eventuelle Ersteinschätzungen nicht zu sehr prägen zu wollen.

    Bau wird in 24,5 Porenbeton mit 16cm WDVS mit Mineralwolle ausgeführt.
    Die Decke im EG (also gleichzeitig die Grundlage des Flachdachs) wird als Betonfiligrandecke mit 20cm ausgeführt.

    Wie würdet Ihr so ein Flachdach nach oben aufbauen, auch hinsichtlich Entwässerung und Attika?
    Die Nutzung wird überwiegend darin bestehen, dass ein Bereich von ca. 30qm als Dachterasse genutzt werden soll. Der Rest ist egal (insgesamt ca. 75qm).

    Der KfW-55-Standard wird angelegt, also muss entsprechende Wärmedämmung mit rein.

    Vielen Dank vorab für eventuelle Hilfe und Tipps!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.07.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Wenn der Statiker petzt, sollte der ja auch eine Alternative im Ärmel haben.
    2) Es gibt mindestens 258 verschiedene Möglichkeiten, ein Flachdach zu planen. Welche davon bei Euch die beste ist, kann hier so keiner sagen.
    3) Eine Stufe in Höhe X wird immer bleiben, wenn man nicht die Raumhöhen darunter DEUTLICH unterschiedlich macht, sofern überhaupt möglich!
    4) Selbst wenn man die Oberflächen von Schlafzimmer und Terrasse auf ein Niveau bekäme, bliebe eine Stufe von mindestens 5 cm zu überwinden.
    5) 30 + 75 m² macht eine Fläche von 105 m². Das ist schon mal sportlich. Wenn der Raum darunter zumindest über grosse Bereiche stützenfrei bleiben soll, dann aber hossa!
    6) Vor allem - was sagt denn Euer(?) Planer, warum er das so hoch baut.
     
  3. #3 19junx88, 20.07.2015
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    1) "petzen" ist ja äußerst negativ. Wir sind froh. Alternative hätte er bestimmt. Allerdings wie gesagt nicht seine Aufgabe und kostet dann ja auch extra. Zum Teil hat er die Detailplanung schon kostenfrei übernommen, wir möchten ihn hier ungern weiterstrapazieren.
    2) Das ist mir klar. Meine Intention lag darin wie die Profis so was bei den Begebenheiten ausführen würden, die hab ich ja soweit dargelegt.
    3) normale Stufenhöhe macht ja auch gar nichts, aber 35cm, das ist einfach zu viel
    4) das wäre ja gar kein Problem
    5) 75qm insgesamt, und über Eck, also es gibt genug tragende Wände dazwischen, hier sind wir relativ problemfrei
    6) der sagt die Detailplanung ist nicht seine Aufgabe (LP I-IV nur gewollt), er hat allerdings 1:1 unseren Entwurf übernommen und dafür sauber abkassiert, streng nach HOAI. Ohne großen Aufwand. Allerdings wollten wir trotzdem einen Architekten für mehr als nur den Stempel gegen schiessmichtot-Betrag-X um uns auf "Fehler" hinzuweisen. Laut ihm alles "gar kein Problem". Mit dieser Aussage hat er hauptsächlich geglänzt. Wenn jetzt solche Sachen auftauchen (beileibe nicht das Einzige) und wir darauf hinweisen, gerne im Detail aufgezeigt zu bekommen, wie das den funktionieren soll, verweist er auf LP I-IV und sagt - rechtlich sicherlich korrekt - "nicht meine Aufgabe". Schön ist allerdings anders, zu mal die persönliche Ebene zu Anfang sehr gut war. Wir möchten ja nicht mal eine ausgefeilte Detailplanung, uns würde eine Handskizze genügen. Macht er aber nicht.

    Edit: Vielen Dank für die schnelle Antwort, sehr nett! :winken
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 20.07.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Genau - rechtlich korrekt. Eingabeplanung ist keine Ausführungsplanung.

    Das man das Thema zumindest mal hätte ansprechen können, ist eine Sache, die Auswirkungen auf Grundriss und Schnitt eine andere.

    In so weit bewegt er sich da nmM in einer Grauzone, allerdings einer sehr hellgrauen, wenn weiß die Pflicht ist. Denn ob diese Schwelle jetzt 10 oder 15 cm hoch ist, macht einen eher kleinen Unterschied und wenn dafür ein Raum 5 cm niedirger oder höher wird, das ist ja schon fast im Toleranzbereich.
    Aber von 15 zu 35 cm kann eine baurechtliche Grenzüberschreitung bedeuten.

    Andererseits braucht ihr so oder so eine Ausführungsplanung - gerade für so diffizile DInge wie den Aufbau einer Dachterrasse mit Flachdach.
    Das ist nix, was Handwerker mal eben aus dem Ärmel schütteln.

    Also legt den Sparfuchsmantel ab und gebt jemandem den kostenverursachenden Auftrag, eine Ausführungsplanung zu machen. Hier wohl am besten (wenn er sich das zutraut) dem Statiker, weil der ja für die Bauteildimensionen zuständig ist.

    Wobei ich nicht verstehe, wie man eine (auch nur) Genehmigungsplanung ohne Zusammenarbeit mit einem Statiker machen kann, wenn es gleichzeitig auch noch wirtschaftlich sein soll.
    Aber wenn man sich schon zum Bauzeichner des Bauherren degradiert, dann .........
     
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