wasserschaden durch defektes Ventil in 3 jährige Gastherme wer haftet?

Diskutiere wasserschaden durch defektes Ventil in 3 jährige Gastherme wer haftet? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen. Wir haben uns vor 3 Jahren ein Gasbrennwert Gerät einbauen lassen. Durch ein defektes Ventil in der Heizung wurde jetzt das...

  1. #1 sams1234, 26.07.2015
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    Hallo Zusammen.

    Wir haben uns vor 3 Jahren ein Gasbrennwert Gerät einbauen lassen. Durch ein defektes Ventil in der Heizung wurde jetzt das ganze Haus unter Wasser gesetzt.
    Greift da noch die Gewährleistung des Handwerkers oder muß man an den Hersteller direkt gehen? Gebäude bzw. Hausrat mal außen vor gelassen.

    Wäre echt super ein paar nützliche Tipps zu erhalten.

    Danke!
     
  2. #2 Brombeerdone, 26.07.2015
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    Welches Ventil genau und wurde regelmäßig die Wartung gemacht?
     
  3. #3 sams1234, 26.07.2015
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    Die Wartung ist ca ein halbes Jahr her. Genaue Bezeichnung von dem Ventil weiß ich nicht. Ist in dem Bereich wo das Kondenswasser reintropfen soll.
     
  4. #4 ThomasMD, 26.07.2015
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    Und das Kondensat hat das ganze Haus unter Wasser gesetzt? Wart Ihr Woche lang nicht zu Hause, während die Therme ständig geheizt hat?
    Mach mal schon eine Schadensmeldung an Deine Gebäude- und Hausratversicherung.
     
  5. #5 sams1234, 26.07.2015
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    Das war über Nacht. Da schoss Wasser raus als ob die Hauptleidung durchtrennt worden wäre. Ein paar hundert Liter waren das.
     
  6. #6 ThomasMD, 26.07.2015
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    So kommen wir nicht weiter.
    Zeig das jemandem, der Ahnung hat oder noch besser, sprich mit Deinem Installateur und überlegt gemeinsam, wessen Versicherung da wohl am besten geeignet wäre.
     
  7. #7 sams1234, 27.07.2015
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    Wenn der Installateur das Ventil getauscht hat kann ich das Bauteil benennen. Dann werde ich wohl auch hören was er zur Gewähr sagt. Werde mich dann nochmal melden
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2015
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    Das ist doch ganz einfach:
    Da ist Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten. Das meldest Du zusammen mit der Tatsache, wer diese Therme wann installiert hat, Deiner Gebäudeversicherung und die regelt alles mit dem Installateur, wenns denn was zu regeln gibt!
     
  9. #9 sams1234, 27.07.2015
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    Mir ist klar das daß eine Sache für die Gebäudeversicherung ist. Mich persöhnlich würde halt interessieren wer für das defekte Ventil haftet.
    Danke für eure Meinungen
     
  10. #10 Schmitt, 27.07.2015
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    mfG. Schmitt
    Versicherungspflicht ?

    Bist du dir da sicher?

    Da das Wasser nicht aus einer Leitung bestimmungswidrig ausgetreten ist, sondern aus einem Bauteil, besteht im allgemeinen für diesen Schaden keine Versicherungspflicht. Solch ein Fall ist mir an meiner eigenen Anlage vorgekommen. Es soll aber auch Außnahmen geben.

    MfG. Schmitt
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2015
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    @ Schmitt - entweder sind Deine Vertragsbedingungen von Anno Dickemilch oder da war wa anderes.
    Ich kenne sogar Fälle, wo eine Gebäude(wasserschaden)versicherung gezahlt hat, als Wasser bestimmungsgemäß aus einem Wasserhah ausgetreten ist, aber durch Umstände ein MFH geflutet hat.
    Da allerdings gings hinterher um Regress gegen den Verursacher wegen grober Fahrlässigkeit.

    Aber erstmal hat die Gebäudevers. die Kosten übernommen.
     
  12. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Warum das:
    Bestehen etwa keine entsprechenden Versicherungsverträge?

    Woher kennst Du die genaue Ursache?

    Wenn überhaupt, dann der HW. Oder hast Du Hinweise auf das Vorliegen eines begründeten Falls von Produkthaftung?
     
  13. #13 ThomasMD, 27.07.2015
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    Ersetze haften durch gewährleisten, dann klingts gleich freundlicher.

    Im Streitfall wird der Installateur sagen: Beweisen Sie lieber Kunde, dass das Ventil bereits beim Einbau fehlerbehaftet war. Kommt Ihr gut miteinander aus, wird er das fehlerhafte Teil sicher ohne großes Gebrabbel austauschen.
    Wir wären aber interessiert, zu erfahren, was denn nun genau zu diesem kapitalen Schaden geführt hat.
     
  14. #14 the motz, 27.07.2015
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    Ich mag irgendwie nicht ganz glauben, daß ein defektes Ventil oder sonst ein Bauteil bei der Heizung ein ganzes Haus fluten kann.
    Es kommt natürlich aufs Haus an, aber zum fluten reicht der Inhalt der Rohre und gegebenenfalls der Heizkörper imho nicht aus- eine Sauerei gibt das sicherlich, aber gleich fluten?

    Kanns vielleicht sein, daß das Sicherheitsventil bei der WWB abgeblasen hat?
    Da wär das mit dem Fluten erklärbar...
     
  15. #15 Jürgen V., 27.07.2015
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    ACHTUNG VERMUTUNG.

    Das Sicherheitsventil von der Heizung hat bestimmungsgemäß einen vorhandenen Überdruck abgelassen.
    Das SV= Sicherheitsventil und das Kondensat benutzen meistens den gleichen Auslauf aus dem Gerät. Da es meist aber nur Tropfenweise den Überdruck ablässt (z.b. bei Überfüllung des Gerätes) liegt m.M. nach hier kein defekt am Gerät, oder SV vor. Entweder Speicherwendel lässt Druck in den Heizkessel oder Befüllung wurde nicht abgedreht. ABER ALLES NUR VERMUTET
     
  16. Jan81

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    Ich persönlich denke auch, dass es das Sicherheitsverntil von WW Speicher war, dann schießt das Wasser aus dem Kondenswasser Rohr und der Kondenswasser trichter kann nicht alles auffangen und es kommt zu Überwemmung. Ist aber nur eine Vermutung.

    Die Kosten für das neue Ventil und einbau wären mir egal. Das Fachmänniche trocknen wäre mir viel wichtiger und wer die Kosten dafür übernimmt. Das ganze Wasser zieht doch dann die Wände hoch oder wo sind diese hunderte von Liter gelandet? Unter dem Estrich?
     
  17. #17 Villert, 27.07.2015
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    Warum willst du dich selbst stressen und einen Schuldigen finden? So wie der Ralf sacht: Eigener Versicherung den Schaden melden. Wenn die zahlt, kümmert diese sich auch selbst darum das Geld vom Schadenverursacher wiederzubekommen. Notfalls mit Gutachten, Gericht und das volle Programm.
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 27.07.2015
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    Ja, da greift noch die Gewährleistung des Handwerkers. Mängelansprüche verjähren, sofern nichts anderes (wirksam) vereinbart wurde, in 5 Jahren ab der Abnahme. Der Handwerker kann sich ggf. seinerseits bezüglich seiner eigenen kaufrechtlichen Ansprüche an den Lieferanten des defekten Bauteiles wenden.

    Wenn das Ventil jemand ausbaut, solltest du das mit Fotos etc. sorgfältig dokumentieren. Das defekte Ventil und alles ausgebauten Bauteile solltest du unbedingt behalten, damit du es einem etwaig von der Versicherung bestellten SV zeigen kannst. Ab in eine neue und saubere Plastiktüte damit. Lass dir die ausgebauten Teile nicht vom Handwerker wegnehmen, komme da, was wolle! Bleibe dabei, wenn sie ausgebaut werden.
     
  19. #19 sams1234, 31.07.2015
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    Es handelt sich um das Sicherheitsventil. Wurde jetzt getauscht. An dem defekt. Ist zu sehen das eine innenliegende Dichtung kaputt ist. Habt ihr schon mal so einen Fall gehabt?
     
  20. #20 ThomasMD, 31.07.2015
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    Klar kann ein Sicherheitsventil kaputtgehen, wie jedes technische Bauteil.
    Es ist aber so einzubauen, dass die Abblaseöffnung zu sehen ist und austretendes Wasser schadlos abgeführt wird.
    Die Funktionsfähigkeit ist regelmäßig zu kontrollieren.
     
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