HOAI Vertrag und Dauer der Baumaßnahme

Diskutiere HOAI Vertrag und Dauer der Baumaßnahme im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Liebe Forumsteilnehmer, Habe einen Architektenvertrag für die LP 1 bis 8. Aus verschiedenen Gründen (ausschließlich durch Handwerker...

  1. #1 deralte, 27.07.2015
    deralte

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    Liebe Forumsteilnehmer,

    Habe einen Architektenvertrag für die LP 1 bis 8. Aus verschiedenen Gründen (ausschließlich durch Handwerker verursacht) zieht sich die Bauphase länger als geplant.
    Der Architekt bleibt freundlich und unterstützt den Fortschritt wo nötig. Gibst es in der HOAI einen Passus, welcher dem Architekten erlaubt, bei Verlängerung der Bauzeit (wo sind da eventuell die Grenzen) eine Erhöhung des Honorars zu verlangen? Falls ja, muss der Architekt ein solches Verlangen vorher ankündigen oder kann er die Dinge einfach laufen lassen und dann am Schlus mit seiner Forderung kommen?

    Für Eure Hinweise zu dem Thema bedanke ich mich.

    deralte
     
  2. #2 Gast036816, 27.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja, das muss er vorher ankündigen und dann wird das für ihn überhaupt nicht einfach, den umstand und die gründe für honorarmehrkosten nachvollziehbar darzulegen. meistens steckt man viel zeit rein und es kommt etwas zwischen ganz wenig und nichts raus. wurden im honorarvertrag termine definiert?
     
  3. #3 deralte, 27.07.2015
    deralte

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    Danke für die schnelle Reaktion! Im Honorarvertrag steht da nichts. Ich hatte befürchtet, dass irgendwo in den den Tiefen der HOAI sich irgendwelche Paragraphen finden würden.
     
  4. #4 Thomas B, 27.07.2015
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    In Arch.-verträgen gibt es (häufig) einen entsprechenden Passus. Das bedeutet nun aber nicht, dass bei einer Überschreitung der geplanten Bauzeit von ein paar Wochen sogleich gewaltige Gelströme gen Architekten branden. Ab wann (Zeitraum) so ein zeitl. Mehraufwand zu vergüten ist und wieviel ihm dann an Mehrung zusteht ist m.W. vorab zu vereinbaren.
     
  5. Baumal

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    schau mal in deinen vertrag rein.
    häufig gibt es einen passus "aufgaben des bauherren".
    kommst du denen nicht nach, reagiert der architekt (zu recht) säuerlich.
     
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