Bauüberwachung

Diskutiere Bauüberwachung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Experten, da bei uns auch 1 Jahr nach Einzug immer noch gravierende Probleme und Mängel mit der Heizungs- und Regenwasseranlage bestehen...

  1. #1 Kanjuka, 09.03.2006
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    Hallo Experten,

    da bei uns auch 1 Jahr nach Einzug immer noch gravierende Probleme und Mängel mit der Heizungs- und Regenwasseranlage bestehen schreibt unser Architekt jetzt als Begründung, dass er diese Mängel während der Bauphase nicht bemerkt hat:

    "Die Haustechnik ist ein Fachbereich, der, so haben wir es auch immer
    dargestellt, unsere Möglichkeiten, was die technische Überwachung und
    Beurteilung angeht, überschreitet."

    Hab ich jetzt "Bauüberwachung" falsch verstanden? Für mich gehört Wasser- und Heizungsinstallation zu einer normalen Bauleistung, die ein Architekt überwachen sollte. Ansonsten müsste ich ja für jedes Gewerk einen eigenen Sachverständigen beauftragen.

    Frage ist also: Kann unser Architekt sich so einfach aus der Verantwortung ziehen?

    Beauftragt war LP1-8. Gebaut wurde EFH mit Gas-Brennwertherme und RW-Anlage.
     
  2. Bruno

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    Richtig ist, dass der Architekt kein Fachmann für Haustechnik ist und sein muss. Er kann sich aber nicht nach dem Motto aus der Affäre ziehen "wenn dort Mängel auftreten bin ich außen vor, ich habe ja mal gesagt dass ich das nicht kann". Als Fachmann muss der Architekt vernünftig beraten, hier mangels eigener Ausbildung die Einschaltung einer Fachbauleitung so unmissverständlich und mit Nachdruck nahelegen, dass der Bauherr die Wichtigkeit erkennt und entscheiden kann. Frühestens bei bewusstem Verzicht auf eine als notwendig erkannte Fachbauleitung durch den Bauherrn ist an eine Enthaftung des Architekten zu denken.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 09.03.2006
    VolkerKugel (†)

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    Wo ist eigentlich das Problem? ...

    ... ein Jahr nach Bezug sind doch alle Handwerker noch voll in der Gewährleistung. Warum schreibt der Architekt keine angemessenen Mängelrügen an die Ausführenden und kümmert sich drum :confused: ?

    Zieht er sich zurück mit der Begründung, bei der Abnahme durch Euch seien die Mängel noch nicht aufgetreten und Leistungsphase 9 sei ja nicht vereinbart? Bisschen merkwürdig :confused: :confused: !

    Und wenn´s so merkwürdig sein sollte, warum schreibt Ihr den Handwerkern keine Mängelrüge :confused: :confused: :confused: ?
     
  4. #4 Kanjuka, 09.03.2006
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    Tja, wir machen seit einem Jahr nichts anderes als Mängel melden. Die Mängel an der Heizungsanlage habe ich zwar schon bei Einzug dem Heizungsbauer und dem Architekten gemeldet, da war es aber März/April und es hiess: "Alles nur Einstellungssache". Das Problem ist, dass es uns überlassen bleibt, die Mängel zu finden. Nur mal ein Beispiel: An 4 von 8 Heizkörpern waren VL/RL vertauscht. Ausserdem sind einige Heizkörper vollkommen unterdimensioniert. Architekt sagt, wieso wird doch warm. Ja, aber das dauert 2 Tage bei voll aufgedrehtem Thermostat, bis der Raum sich richtig aufgewärmt hat. Also lassen wir die Heizung durchlaufen.

    Oder Wohnzimmer: Hier zieht es im beheiztem Wintergarten (gehört zum WoZi) an 2 Ecken so stark, dass man abends nicht ohne Fleecejacke sitzen mag. Gemerkt haben wir dies aber erst, als es draussen richtig kalt wurde. Problem wurde Ende November an den Architekten gemeldet. Da keine Reaktion kam, haben wir Thermografie machen lassen. Wahrscheinlich ein Fehler, dass Architekt und der Mann, der die Thermografie gemacht hat, sich gut kennen. Das Ergebnis haben wir erst nach mehr als 2 Monaten gesehen. Unser Architekt gibt das jetzt mal an den Tischler/Fensterbauer weiter, obwohl er meint, dass es nicht soo schlimm ist. Angeschaut hat er sich das immer noch nicht (ausser während der Thermografie).

    Von einem Rechtsanwalt für Baurecht haben wir uns auch schonmal beraten lassen. Der fand es sagen wir mal "interessant", meinte aber, dass er eigentlich viel schlimmere Fälle kennt.

    Im Prizip ja: Er schreibt: "Der Wintergarten war bei dem ersten Blower-Door-Test ohne Befund, die jetzige Undichtigkeit ist für mich eine Leistung, die zu Leistungsphase 9 gehört – trotzdem will ich mich darum kümmern."

    Auch schon alles gemacht. Per Einschreiben, etc. Deswegen sind wir ja beim Rechtsanwalt gewesen. Zumindest der Tischler kommt so alle 3 Monate mal vorbei und bessert was aus.
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 09.03.2006
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Vorschlag: ...

    ... beauftragt ihn doch mit der LP 9. Vielleicht geht´s dann besser?!
     
  6. #6 Frank Paul, 09.03.2006
    Frank Paul

    Frank Paul Gast

    ja super, dem schlechten Geld nun Gutes hinterherwerfen?
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 10.03.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Lieber Gast ...

    ... weißt Du überhaupt, was "Leistungsphase 9" bedeutet?
     
  8. ecco

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    @katjuka

    :confused: :confused: Hab ich was falsch verstanden.

    Also wir mußten ectra die Kostengruppe 400 mit beauftragen, sonst hätte unser Archi ( nach HOAI ) da überhaupt nichts überwacht!

    Kann man eigenlich durch Duldung auch seinen Rechtsanspruch auf Beseitigung der Mängel verlieren? Mal nachdenken ....

    Ich habe mal von jemandem gehört, der gehört hatte das ggf. folgene Vorgehensweise zielführend wäre:

    - Mängelrüge mit Fristsetzung zur Beseitigung
    - Nachfrist bei Nichterledigung unter Androhung der Ersatzvornahme
    - Beweissicherungsverfahren -> Klage etc.

    - Beseitigung des Mangels
    - Schadensersatz durch Klage etc.

    Dies alles soll man über sog. ?Rechtsanwälte? sogar machen lassen können!

    habs nur gehört, keine Beratung o.ä.

    ecco
     
  9. #9 Kanjuka, 12.03.2006
    Kanjuka

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    Hallo,

    erstmal vielen Dank für die Antworten.

    @Volker Kugel: Da frag ich mich allerdings auch, warum ich meinen Architekten mit LP9 beauftragen sollte. Erstens hat er dies damals bei Beauftragung der Architektenleistungen abgelehnt und zweitens, warum sollte er jetzt plötzlich Fehler erkennen, die er während der Bauphase schon nicht gefunden hat?

    @ecco: Die Vorgehensweise ist vollkommen klar. Der befragte Rechtsanwalt hat uns von einer Klage abgeraten, da der Schaden nicht so hoch ist, dass sich der ganze Stress mit Sachverständigen und Klage etc. lohnen würde. Fraglich ist auch, ob sich beim Heizungsbauer noch was holen lässt.


    Gruß,
    Kanjuka
     
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