Hilfe, bin den Tränen nahe, feuchte Wohnung, Schimmel, wie vorgehen?

Diskutiere Hilfe, bin den Tränen nahe, feuchte Wohnung, Schimmel, wie vorgehen? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; er meinte halt, das kenne er schon von sich zu Hause, hat ja super Verhältnisse Mein Freund hat aber den Ernst der Lage nicht erfasst am besten...

  1. #21 Gast943916, 29.07.2015
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    hat ja super Verhältnisse
    am besten gleich mitentsorgen,

    Im Herbst 2014 sollten wir in einem neuen Anbau einige Arbeiten ausführen, am Abend kam ein MA mit starken Kopfschmerzen zurück, keiner hat sich was dabei gedacht, am nächsten Tag
    wurde das noch viel schlimmer, zufällig ging ich in einen Nebenraum und mich traf fast der Schlag, Schimmel ohne Ende.
    Sofort die Baustelle verlassen, Gesundheitsamt angerufen und die Baustelle wurde gesperrt. Es wurde saniert und nach ca. 6 Wochen wurde eine erneute Luftmessung gemacht,
    erst als das Ergebnis positiv war durften wir weiterarbeiten, das eingelagerte Material musste vernichtet werden.
    Soviel zum Thema Gesundheitsschädlich !!!
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Das klang zu Beginn aber ganz anders. ;)

    Ich denke Du hast die Situation nun verstanden, dann haben meine Beiträge ihren Zweck erfüllt. Mir ging es nicht darum Dich zu ärgern sondern ich wollte Dir nur zeigen, dass Du auf den Holzweg bist. Manchmal sind dafür halt etwas drastischere Formulierungen notwendig.

    Du solltest Dir nicht Probleme machen die an sich nicht Deine Probleme sind. Es schläft sich dann viel besser. Für die Wohnung ist primär der Eigentümer, evtl. dessen Verwalter zuständig. Es ist offensichtlich, dass der Schaden nichts mit Euch zu tun hat (Nutzung) und ihr solltet aufpassen, dass man Euch später nicht irgendwas anhängt wofür Ihr nichts könnt. Dein engagement in allen Ehren, aber ich muss Dir sagen, das führt zu nichts. Ich könnte auch schreiben, das geht Dich nichts an, aber das könnte leicht missverstanden werden. Was ich damit sagen möchte, Du bist Mieter und weder Eigentümer noch Verwalter. Du hängst Dir also unnötig einen Klotz an´s Bein.
    Du hast als Mieter Rechte und Pflichten. Deine Pflicht ist es monatlich die Miete zu bezahlen und die Wohnung bestimmungsgemäß zu nutzen, Dein Recht ist, dass man Dir eine ordentliche Wohnung zur Verfügung stellt.

    Du begibst Dich mit Deinem engagement zwischen die Fronten, und das obwohl es keinen Grund dafür gibt. Deswegen war und ist mein Rat, möglichst schnell das Weite suchen. Das muss man sich als Mieter nicht antun.

    Solltest Du Dich wider Erwarten weiter engagieren wollen, dann wäre die Überschrift dieses thread falsch, denn dann bist Du ja selbt schuld daran, dass Du den Tränen nahe bist und die Nerven blank liegen.
     
  3. #23 katiekatie, 29.07.2015
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    danke für den sachlichen Rat, nur den letzten kommentar hättest du dir sparen können, zeugt nicht von Respekt und ist unprofessionell.
     
  4. #24 wasweissich, 29.07.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nur weil er recht hat ,ist er unprofesionel ?
     
  5. #25 katiekatie, 29.07.2015
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    nein mein Lieber, OBWOHL. aber das verstehst du nicht.
     
  6. #26 Ralf Wortmann, 29.07.2015
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    Ein Fachanwalt (m/w) für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist bei der Auswahl zwischen ansonsten unbekannten Anwälten aus meiner Sicht sicherer, als ein "normaler" Anwalt für Mietrecht, denn die Fachanwälte haben eine Zusatzausbildung in diesem Bereich mit Prüfung absolviert und über mehrere Jahre hinweg eine bestimmte Mindest-Fallzahl im Mietrecht nachweisen müssen.

    Doch, es gibt einige in Freiburg eine ganz Reihe von Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ich habe dir als Beispiel 2 per PN benannt.
     
  7. R.B.

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    Nö, Du musst Dich schon entscheiden. Ein bisschen schwanger gibt es nicht.

    Du begibst Dich freiwillig in diese Situation und beschwerst Dich dann, dass Du den Tränen nahe bist und die Nerven blank liegen. Gerade als Mieter hast Du doch die Möglichkeit diese Situation kurzfristig zu Deinen Gunsten zu ändern.

    Würdest Du hier als Eigentümer bzw. Vermieter schreiben, dann wäre die Situation völlig anders. Dann könnte ich sogar verstehen, wenn Du mit den Nerven am Ende bist, denn es ginge ja um Dein Eigentum, um Dein Geld, und Dir bliebe nichts anderes übrig als Dich der Situation zu stellen, erheblicher Kapitalverlust inklusive.
     
  8. #28 Ralf Wortmann, 29.07.2015
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    Das ist ganz und gar nicht unprofessionell. Ich kann diesen Rat aus meiner Erfahrung nur unterstreichen.

    Wenn du der Vermieterin zusagst, dich "um die Sache" kümmern zu wollen, kann das juristisch zum Bummerang für euch werden, falls es doch mal zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Ich sehe schon die Zeilen des Anwalts der Vermieterin vor mir:

    "Ein Schadensersatzanspruch der Kläger besteht nicht, denn die Klägerin zu 1) hatte die unentgeltliche Verpflichtung übernommen, für eine fachgerechte Schadensbeseitigung der Feuchtigkeits- und Schimmelproblematik Sorge zu tragen. Sie wollte sich hierfür gemäß ihrer Zusicherung um einen qualifizierten Sachverständigen und eine fachlich versierte Baufirma kümmern. Die Beklagte hatte dieses großzügige Angebot aufgrund ihres Alters gern und mit Dankbarkeit angenommen. Zu der versprochenen Tätigkeitsentfaltung der Kläger ist es allerdings nicht gekommen. Auf eine Erfüllung des klägerseitigen Versprechens wartet die Beklagte noch heute."

    Aber die ganze Problematik, die du mit deiner Gutmütigkeit auslöst und die damit verbundenen rechtlichen Folgen wird dir der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sicherlich erläutern. Frag ihn mal, was er davon hält, bevor du hier anderen Unprofessionalität unterstellst.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 29.07.2015
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    Katie - halt Dich da raus!
    Du sagst selbst, Du hättest keine Ahnung. Is OK, kein Thema. Nur dann bleib da weit von, denn wenn Du das gut gemeint versaust, haftest Du noch. Wenn Deine Vermieterin überfordert ist, muss sie sich wen nehmen, der das für sie macht.
     
  10. #30 wasweissich, 29.07.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Hauptsach du bist schlauer als alle anderen .....:shades
     
  11. R.B.

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    Eben. Es geht sogar noch einen Schritt weiter. Wer weiß, ob die Vermieterin überhaupt die Vermieterin ist? Eigentümer des Gebäudes scheint ja der Sohn zu sein, ob die alte Dame überhaupt noch irgendwelche Rechte am Gebäude hat, oder irgendwelche Befugnisse, das ist unbekannt.

    Wenn die TE nun das volle Programm in Auftrag gibt, dann begibt sie sich nicht nur in eine Haftungsfalle, sondern sie darf die Zeche auch noch bezahlen.
     
  12. #32 Ralf Wortmann, 29.07.2015
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    Ach ja, noch was.

    Der hier im thread mehrfach erteilte Rat, auszuziehen, ist aus gesundheitlichen Gründen nachvollziehbar. Er bedeutet jedoch nicht, dass ihr schon jetzt einen anderen Mietvertrag anderswo unterschreiben könnte, denn dann habt ihr 2 Mietverträge ggf. mit entsprechenden Zahlungsverpflichtungen am Hals. Bevor ein anderes Mietvertragsverhältnis eingegangen wird, muss der alte Vertrag mit Kündigung und (unbedingt) anwaltlicher Hilfe sauber beendet werden.

    Wohnt erstmal ein paar Tage bei Eltern, Bekannten oder Freunden und lasst euch in der Zwischenzeit anwaltlich beraten. Da bedarf es rechtlicher Weichenstellungen.
     
  13. #33 Ralf Wortmann, 29.07.2015
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    Wer Vermieter ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Wenn dort die alte Dame als Vermieterin drinsteht, ist diese auch die Ansprechpartnerin. Es ist rechtlich zulässig, dass Vermieter und Eigentümer auseinander fallen, wenngleich es für einen Mieter nicht immer sinnvoll ist, sich auf eine solche vertragliche Konstellation einzulassen.
     
  14. #34 katiekatie, 29.07.2015
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    Natürlich müssen wir den anderen Vertrag erst kündigen.

    Nochmal zu der Kontroverse bzgl. Ausdrucksweise: Ihr müsst schon lesen. Ich habe eben geschrieben, dass der Rat sicher sachlcih ist und dafür habe ich ihm auch gedankt. Nicht danke hingegen kann ich für Unterstellungen und Ausdrucksweisen a la selber schuld. Das ist nicht professionell.
    Wir wussten eben nicht, worauf wir uns einließen. Hätte jedem anderen auch so gehen können - wir allerdings sind jetzt natürlich vorsichtiger beim nächsten mal. Aber hier zu schreiben, wir hätten das aus Masochismus gemacht, ist halt dermaßen schwachsinnig und grenzt an eine Beleidigung, dass ich eben finde, man sollte solche Kommentare unterlassen, um so ein anscheinend recht gutes Forum nicht zu einem Trolltummelplatz verkommen zu lassen (die zieht man durch sowas an).
     
  15. R.B.

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    Richtig, aber den kenne ich halt nicht.
     
  16. R.B.

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    Meine Bemerkung mit dem Masochismus bezog sich NICHT auf Eure Entscheidung dort einzuziehen bzw. die Wohnung anzumieten, zumal wenn damals der Schaden in vollem Umfang noch gar nicht sichtbar war. Ich bezog mich ausdrücklich auf die aktuelle Situation, sprich die Entscheidung in diesem Fall als Mieter aktiv zu werden, obwohl man damit nichts zu tun hat. Anstatt sich zurückzulehnen und eine Alternative zu suchen, lässt man sich freiwillig vor einen Karren spannen, dessen Gewicht man nicht einmal abschätzen kann. Wie würdest Du das bezeichnen?

    Die einzig sinnvolle Strategie an Eurer Stelle ist, umgehend nach Alternativen Ausschau halten, und mit einem RA prüfen, wie man ohne größere Probleme aus dem alten Vertrag raus kommt. Dann umziehen und dieses Thema schnell wieder vergessen. Es gibt wichtigere Dinge im Leben um die man sich kümmern muss.
     
  17. #37 Manfred Abt, 29.07.2015
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    Es ging um diesen Absatz und ich kann da beim besten Willen keine Unterstellungen o.ä. rauslesen.
     
  18. Julius

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    Der RA soll auch die Frage eines evtl. Schadenersatzanspruches wegen Nichterfüllung prüfen.
    Das könnte nämlich für die Vermieterin teuer werden (Hotelkosten, Umzugskosten etc.).
    So kommt man ggf. recht schnell aus solchem Vertrag.
     
  19. #39 Villert, 29.07.2015
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    Meine Meinung ist, dass man eine ebenerdige, am Hang liegende Wohnung im Altbau eh nie wirklich trocken bekommen wird, egal wie oft der "Schimmelsanierer" kommt (außer der Vermieter investiert mal so richtig). Von daher bleibt eh nur der Auszug
     
  20. #40 katiekatie, 29.07.2015
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    Hallo Julius,
    danke für den Tipp. Was genau bedeutet das? Dass wir das HOtel o.ä. von der Vermieterin ersetzt bekämen, weil sie uns eine nicht bewohnbare Wohnung vermietet hat? Meinst du das?

    VG
     
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