Baulinie verschieben...?!?

Diskutiere Baulinie verschieben...?!? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Experten, ich habe ein Grundstück, welches relativ schmal ist. Es wird zur Straße hin breiter. Die Baulinie ist aber 18 m von der Straße...

  1. #1 santa8619, 28.07.2015
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    Hallo Experten,

    ich habe ein Grundstück, welches relativ schmal ist. Es wird zur Straße hin breiter. Die Baulinie ist aber 18 m von der Straße entfernt. An dieser Baulinie (an der das Haus errichtet werden muss) ist das Grundstück 14 m breit. Ich würde gerne die Baulinie 2 m in Richtung der Straße verschieben. Damit würde ich 1 m in der Breite gewinnen.

    Meine Frage ist nun: Muss ich dazu nur die Bewiliigung der Nachbarn einholen oder muss auch der Gemeinderat zustimmen??


    Herzlichen Dank vorab!
    Viele Grüße
     
  2. #2 Irgendwoabaier, 28.07.2015
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    Also hier würde nicht nur der Gemeinderat mitreden wollen - auch die Kreisbaumeisterin dürfte mitreden, und das Landratsamt sowieso. Also eigentlich alle, die sich beim Bebauungsplan damals was denken durften und damals schon mitreden durften. Deine Nachbarn kommen als zusätzliche Partei mit dazu...
    Das schlimme ist - die müssen nicht zustimmen, sie dürfen auch ablehnen. Alle.
     
  3. #3 dimitri, 28.07.2015
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    Davon abgesehen ist die Gemeinde ggf. auch Nachbar, wenn es sich um eine Gemeindestraße handelt.
     
  4. #4 Baufuchs, 28.07.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nennt sich "Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans". Architekt hilft weiter.
     
  5. #5 santa8619, 29.07.2015
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    Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen :)

    Es scheint ja leider nicht so einfach möglich zu sein wie ich es mir gedacht habe. Ich möchte zudem die Nachbarn fragen ob sie ca. 1,5 m Baulast übernehmen, sodass ich näher an die Grundstücksgrenze bauen darf.

    Ist es sinnvoll zum Architekt zu gehen und in Zusammenarbeit mit ihm das zu klären? Eigentlich hab ich mir gedacht ich kläre das alles vorab und gehe dann zum Architekt, weil ich dann erst 100%ig weiss mit welchen Vorraussetzungen ich planen kann.
     
  6. #6 feelfree, 29.07.2015
    feelfree

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    Nicht Du sollst planen, sondern der Architekt. Der weiß nämlich, wie es geht. Von daher, ja, es ist sinnvoll.
     
  7. Julius

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    Sogar einzig das ist sinnvoll.
    Wende Dich NICHT vorher selbst an Amt oder Nachbarn!!!
    Das kann u.U. nicht wiedergutzumachenden Schaden anrichten.
     
  8. #8 Baufuchs, 29.07.2015
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    Baufuchs Gast

    Wenn die Nachbarn selbst mit Mindestabstand (i.d.R. 3m) zu Deiner Grundstücksgrenze gebaut haben, kannst Du die Baulast von vornherein vergessen.

    Lass das Ganze einen Architekten klären.
     
  9. #9 santa8619, 29.07.2015
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    Danke euch... muss aber nochmal was zur Situation:

    1.) Meine Eltern besitzen das Grundstück schon eine ganze Weile und kennen die Nachbarn
    2.) Das Grundstück befindet sich in einer kleinen Gemeinde (1.800 Einwohner)
    3. Der Nachbar auf der einen Seite hat seine Hofeinfahrt auf die Grenze zu meinem Grundstück geplant, deswegen denke ich das er in Zukunft nicht mehr näher als 3 m an die Grenze bauen wird, weshalb ich denke (hoffe) das er nichts gegen eine Übernahme der Baulast hat.

    Aufgrund dieser Punkte habe ich mir gedacht ich frage vorsichtig vorher an und schildere den Nachbarn kurz die Situation.

    Ich möchte mit einem Fertighaus-Hersteller bauen. D.h. ich komme erst an den Architekten wenn ich mich an die Firma wende.
     
  10. #10 Baufuchs, 29.07.2015
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    wenn das heißt, dass er bereits jetzt mit 3m Abstand gebaut hat, kann er dir keine Baulast von 1,50m geben, das ginge nur, wenn er z.Zt. 4,40m Abstand zur Grenze hätte.

    Ob die Gemeinde klein oder groß ist, spielt, was das Baurecht angeht keine Rolle.
     
  11. Julius

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    Das wird voraussichtlich in die Hose gehen.
    Und nicht nur, weil Standard-Fertighäuser für derartige Grundstücke die denkbar schlechteste Lösung darstellen...
     
  12. #12 santa8619, 29.07.2015
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    Hat jemand was von Standard-Fertighaus geschrieben? Es wird ein, auf das Grundstück hin individuell geplantes Fertighaus. Meine Ideen (Aufteilung der Räume, Terrassen, Garage usw.) habe ich schon gezeichnet

    @Baufuchs:
    Der Nachbar mit der Hofeinfahrt hat sein Gebäude 7,5 m von der Grenze zu meinem Grundstück entfernt gebaut.
     
  13. #13 tomtom79, 29.07.2015
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    Frei planbare Fertighäuser sind doch schon Standard oder? :-)

    Berichte aber trotzdem von deinem vorgehen und ob und wie du erfolgreich warst.
     
  14. #14 Bauliesl, 29.07.2015
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    Unter Umständen wirst Du auch an gar keinen Architekten kommen.....
    Baulast ist ein schwieriges Thema, weil es normalerweise eine Wertminderung des Nachbargrundstücks bedeutet. Ich kenne fast keinen Fall, in dem ein Nachbar einer Baulast zugestimmt hat. Insofern würde ich eine Planung nicht darauf aufbauen.
    Und - wie Dir hier alle schon raten: lass das einen Architekten prüfen, v.a. die Dinge bzgl. der Baulinie. Wenn Du selber vorpreschst verbaust Du Dir u.U. selber alles.
     
Thema: Baulinie verschieben...?!?
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