Haben wir zu viel bezahlt? Schlüsseldienste in Duisburg

Diskutiere Haben wir zu viel bezahlt? Schlüsseldienste in Duisburg im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, am Wochenende war ich zu Besuch bei einer sehr guten Freundin in Duisburg. Wir haben uns ausgesperrt. Der Schlüssel steckte von innen, also...

  1. #1 dirkramke65, 29.07.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.07.2015
    dirkramke65

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    Hallo, am Wochenende war ich zu Besuch bei einer sehr guten Freundin in Duisburg. Wir haben uns ausgesperrt. Der Schlüssel steckte von innen, also brachte uns auch der Ersatzschlüssel den sie bei den Nachbarn hatte nichts. Wir mussten einen Schlüsseldienst rufen. Die Tür war innerhalb von ein paar Sekunden geöffnet. Meine Frage ist nun: Was sind denn die ortsüblichen Preise für die Öffnung einer Haustür? Wir haben 239,- bezahlt!!! Fanden wir etwas zu viel. Es war ca. gegen 19 Uhr. Danke für Infos!
     
  2. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ganz allgemein:
    Nicht über €100,-.
    Rest zurückfordern (mit anwaltlicher Hilfe)!

    Warum habt Ihr so einen unseriösen Betrieb beauftragt?

    Tipp:
    Neuen Schließzylinder anschaffen, mit "Gefahrenfunktion".
    Der läßt sich auch dann sperren, wenn innen schon ein Schlüssel steckt.
     
  3. #3 SirSydom, 29.07.2015
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    Anzeige wegen Wucher (§291 StGB) stellen. Meine Frau hat öfters solche Fälle bei Schlüsseldiensten, werden oft auch verurteilt.

    Man kann jedem nur raten:
    - immer die Nummer eines Schlüsseldienestes parat zu haben der sowas Pauschal 24/7 incl. Anfahrt anbietet. Die gibt es!
    - Sofern man auf einen anderen Dienst angewiesen ist die (überhöhte) Rechnung niemals nicht Bar bezahlen.
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 29.07.2015
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    Ich staune immer, wenn juristische Laien hier im Forum die tollsten rechtlichen Einschätzungen von sich geben und vor allem, mit welcher festen Überzeugung das geschieht.
    Sollten wir uns nicht vielleicht darauf verständigen, dass jeder nur dazu etwas sagt, worin er sich ausreichend als „Experte“ fühlt?

    Also, ein Schlosser oder ein Inhaber einer Schlüsseldienstes zu den ortsüblichen Preisen einer Notöffnung in einer bundesdeutschen Großstadt am Wochenende um 19.00 Uhr. Möchte jemand?

    @Julius: wie begründest du deine Einschätzung „Nicht über 100,- Euro“? Hast du da umfangreiche Erfahrungen, oder war das mehr oder weniger nur geraten?

    Zur rechtlichen Seite:

    Ein Rückforderungsanspruch besteht, wenn der Tatbestand des Wuchers nach § 138 Absatz 2 BGB erfüllt ist:

    -------------------------------------------------------------------------
    § 138 Abs. 2 BGB
    „Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“
    -------------------------------------------------------------------------

    Eine Zwangslage liegt bei einer Türnotöffnung i.d.R. unproblematisch vor. Die Frage, wann zudem der verlangte Werklohn in einem „auffälligen Missverhältnis zu der Leistung“ steht, beantwortet die Rechtsprechung dahingehend, dass dieser Teil des Wuchertatbestandes erst dann erfüllt ist, wenn mindestens das Doppelte des ortsüblichen Durchschnittspreises verlangt wird.

    Hier wurde ein Werklohn von 239,00 € verlangt. An Wucher und an Rückforderung wäre also nur zu denken, wenn der ortsübliche Durchschnittspreis für eine Tür-Notöffnung in Duisburg am Wochenende um 19.00 Uhr bei höchstens 119,50 € liegen würde.

    Ich kenne die Preise nicht, habe aber Zweifel, dass das der Fall ist. Im Internet (Link gerne per PN) habe ich Angaben gefunden, wonach der Bundesverband des Metallhandwerks schon 2011 /!) unverbindliche Preisempfehlungen ausgesprochen hat, wonach in Großstädten wie Duisburg die Preise für eine einfache Türöffnung am Werktag zu den üblichen Arbeitszeiten zwischen 8 und 18 Uhr bei 115,80 Euro brutto und Samstags nach 14.00 Uhr sogar bei 195,60 € brutto liegen sollen.

    Wenn das einigermaßen ortsüblich und zutreffend sein sollte, würde ich den Rat von dir, SirSydom, sogar eine Strafanzeige wegen Wuchers zu stellen, als vorschnell und alles andere als hilfreich bezeichnen.
     
  5. Baumal

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    das bringt ja alles nix, wegen den paar euro fünfzig
    ein faß aufzumachen. vor kurzem habe ich mich auch ausgesperrt,
    nachts und wochenende.

    ich hatte schon angstschweiß in den händen, na gut 180€
    hat diese aktion gekostet und ich war erstaunt, wie innerhalb
    von sekunden meine haustürer offen ist.
     
  6. #6 andreas2906, 29.07.2015
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    Mal Off-Topic... hatte mich auch ausgesperrt vor ein paar Wochen - hab mich dann beim Nachbarn einquartiert bis Frau Nachts kam.

    Wie bekommt der Schließdienst die "Neuen" Türen mit 3 Schließpunkten auf? Kann der sowas?
     
  7. Baumal

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    mein schlüsseldienstler hat gesagt, er knackt jedes schloß.
     
  8. Jan81

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    Hat meiner auch damals gesagt, dauer halt 2 sek länger :D
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 29.07.2015
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    Mein Nachbar hat ein polnisches Haus in Holzständerbauweise. Sein polnisches Sicherheitsschloss (sieht keineswegs irgendwie besonders aus) hat der Schlüsseldienst vor Jahren mal nicht aufbekommen.
     
  10. Baumal

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    gut zu wissen.:D
     
  11. R.B.

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    Der TE wollte wohl nur seinen link platzieren, aber unabhängig davon ist das Thema trotzdem interessant. Die Branche hat allgemein einen sehr schlechten Ruf, was dazu führt, dass man voreilige Schlüsse zieht. Es gibt aber auch in dieser Branche eine Menge ehrlicher Betriebe.
    Der Preis erscheint auf den ersten Blick ziemlich hoch, vor allen Dingen wenn man Lockangebote im Hinterkopf hat in denen eine Türöffnung für xx,- € versprochen wird, (ohne aber den Leistungsumfang genau zu definieren.) Wenn dann der Kunde sieht, dass die Öffnung vielleicht nur ein paar Minuten dauert, dann kann man schon verstehen, dass er beim Anblick der Rechnung fast vom Stuhl fällt.

    Die Infos im Eingangsbeitrag sind aber nicht geeignet um den Preis beurteilen zu können. Wer weiß schon wie weit der Schlüsseldienst anfahren musste? Wer weiß welchen Schwierigkeitsgrad die Öffnung hatte? Die Öffnungszeit alleine ist noch kein brauchbarer Indikator. Wir wissen also nur, dass der Schlüsseldienst am Wochenende und so gegen 19:00 Uhr anfahren musste.
    Nur zur Erinnerung, ein Aufschlag von 50% in den Abendstunden und 100% für einen Einsatz in den Nachtstunden ist üblich. Auch an den Wochenenden ist ein Aufschlag von 100% üblich. Diese Aufschläge sind auch zulässig, dafür gibt es ausreichend Urteile in denen Gerichte das bestätigt haben.

    Wenn also am Wochenende um 19:00 Uhr ein zulässiger Aufschlag verrechnet wurde, dann erscheint der Preis in einem ganz anderen Licht. Während der üblichen Arbeitszeiten liegt der Preis für eine Türöffnung bei einem Schlüsselnotdienst in der näheren Umgebung bei etwa 100,- €. Üblicherweise vereinbart man den Preis schon bei einem Anruf bevor der Schlüsselnotdienst ausrückt, und ein seriöses Unternehmen wird einem auch auf die Aufschläge hinweisen. Es ist auch sinnvoll wenn man nicht gleich einen Auftrag erteilt sondern erst einmal Schlüsselnotdienste in der näheren Umgebung abtelefoniert. Dabei sollte man sich vergewissern, dass der Schlüsselnotdienst auch wirklich in der näheren Umgebung seinen Standort hat. Zeugen für die Beauftragung und deren Anwesenheit bei der Öffnung sind ebenso hilfreich.

    Bei einem Preis von 239,- € für die Öffnung am Wochenende wird eine Anzeige wegen Wucher mit Sicherheit in´s Leere laufen. Der Preis ist nicht unbedingt günstig, aber plausibel.

    So nebenbei bemerkt, es kann nicht schaden, wenn man sich über Schlüsselnotdienste in der näheren Umgebung informiert, auch wenn kein akuter Bedarf besteht. Sollte dann der Fall eintreten, dass man einen Notdienst braucht, dann muss man nicht unter Druck entscheiden.
     
  12. R.B.

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    Wer hat schon "ausländisches" Werkzeug dabei. :D
     
  13. #13 Gast943916, 29.07.2015
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    bestimmt
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  14. R.B.

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    Ich habe gerade gesehen, "Holzständerhaus", da brauchst Du doch keinen Schlüsseldienst. Stichsäge genügt. :D
     
  15. Baumal

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    den haustürschlüssel nicht vergessen, das ist am preiswertesten.:D
     
  16. #16 eltorito, 29.07.2015
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    Bei uns haben die Handwerker alle einen Schlüssel :28:, Mama/Papa haben welche, Schwester...
    Wenn die Bauphase vorbei ist werden wir einmal rundum Schlösser austauschen.

    Zimmer drinnen werden extra abgeschlossen, aber da gehts mehr drum dass die da nicht mit dreckige Schuhe reinlaufen oder die Katze abhaut.
     
  17. #17 SirSydom, 29.07.2015
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    Nun, ich bin von Großstadtpreisen in Fürth ausgegangen, mehr Erfahrung habe ich nicht: 40€ incl. Anfahrt im Stadtgebiet zur Tages- und Nachtzeit, sofern die Tür "nur ins Schloss gefallen ist" und sich ohne Zerstörung öffnen lässt.
    Nach Schilderung des TE - "in ein paar Sekunden geöffnet" habe ich diesen Fall angenommen.

    Was an einer Anzeige, sofern man bei der Wahrheit bleibt, "alles andere als hilfreich", also "schädlich" (?) sein soll, erschließt sich mir nicht. Schlimmstenfalls stellt die Sta das ein und fertig.
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 29.07.2015
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    Ich finde es nicht gut, zivilrechtlichen Fragen mit Hilfe von Strafanzeigen klären zu wollen und dafür einfach auf einen mehr als wackeligen, um nicht zu sagen unbegründeten Verdacht hin Dritte mit Anzeigen zu überziehen. So sollte man miteinander nicht umgehen.
     
  19. #19 Gast036816, 29.07.2015
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    Gast036816 Gast

    geld zurück fordern, wucher und deswegen anzeige erstatten? das ist doch alles kostenintensiver als der streitwert.

    verbucht es unter lehrgeld und dazu einen neuen schließzylinder.
     
  20. #20 SirSydom, 29.07.2015
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    Das es bei Schlüsseldiensten zum Teil mafiöse Strukturen gibt und im großen Stil die Schwäche der Kunden ausgenutzt wird, ist denke ich hinreichend bekannt. Da gibt es gut recherchierte Reportagen dazu und ich hatte auch noch die Erzählung meiner Frau im Hinterkopf, die noch gar nicht so lange her einen Schlüsseldienstler wegen Wucher angeklagt und auch verurteilt bekommen hat. Grundsätzlich kann also auch eine Strafanzeige berechtigt sein! Gar nicht wegen der Durchsetzung der eigenen zivilrechtlichen Ansprüche (200 Kröten sinds halt einfach nicht wert) sondern um solche Machenschaften zu unterbinden.

    Im Falle des TE mag die Summe dafür nicht ausreichen, wenn die von dir genannten Preise tatsächlich marktüblich sind. Wie gesagt, ich kenne andere Preise.
     
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