Baubeschreibung von eigenartigem Vermittler-Architektengespann

Diskutiere Baubeschreibung von eigenartigem Vermittler-Architektengespann im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hat jemand Lust sich zur Baubeschreibung im Anhang zu äußern? [ATTACH] Es geht um den Bau einer DHH. Die Baubeschreibung stammt von einem...

  1. #1 blabla0815, 29.07.2015
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    Hat jemand Lust sich zur Baubeschreibung im Anhang zu äußern?
    Den Anhang BB NEU.pdf betrachten

    Es geht um den Bau einer DHH.
    Die Baubeschreibung stammt von einem Gespann aus Vermittler (Ex-Immomakler), einem Architekten (der aber scheinbar nur seinen Namen dafür hergibt) und deren 'Partnerunternehmen' für die Gewerke.
    Der Entwurf wird mit dem Vermittler an Hand schlechter Kopien ausgesucht, den Rest soll dann der Architekt machen.
    Es sollen angeblich Festpreise garantiert werden. Ich hatte bisher lediglich einen einzigen Termin mit dem Vermittler.

    Das ganze hört sich insgesamt komplett windig und falsch an, welcher Architekt würde so arbeiten? Weiterhin soll vor einer näheren Entwurfsplanung erstmal eine Reservierungsgebühr von 1000€ bezahlt werden.

    Ich bin nicht selbst auf diese Truppe gestoßen sondern habe den Kontakt vom anderen DHH-Bauherren. Die sind erstmal relativ überzeugt von der Geschichte, sagen aber selbst sich noch nicht sonderlich umfassend informiert zu haben.

    Wir hatten Gespräche mit GÜs, Fertighausverkäufern sowie Architekten.
    Aktuell ist unsere Richtung eindeutig der Architekt, die Verkäufer gingen gar nicht und die Bauträgerentwürfe haben uns auch nicht überzeugt.

    Ich kenne mich mit Baubeschreibung (noch) nicht sonderlich aus.
    Auf den ersten Blick ist die hier schonmal ziemlich kurz und meiner Meinung nach in vielen Punkten zu unspezifisch.
    Wenn mir hier jemand noch ein paar NoGos aufzeigt, habe ich auch gute Argumente für den DHH-Partner.

    Mir ist klar, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht, dass der Bau von unterschiedlichen Unternehmen durchgeführt wird, jedoch habe ich bei dem Konstrukt ein so schlechtes Gefühl, dass ich das Ergebnis noch nichtmal als Nachbarhaus haben möchte.

    Ich erwarte kein Gutachten / Analyse.
    Es sind nur ein paar relativ locker beschriebene Seiten, der geneigte Bauprofi / interessierte Laie hat sich wahrscheinlich innerhalb einer Minute eine Meinung über das Gespann / die Baubeschreibung gebildet.
     
  2. #2 Gast036816, 29.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    standardbeschreibung mit wenig detailliertem inhalt.

    fliesen im bad mit h= 1,60 m - wer es mag. bescheuert sieht es allemal aus.
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 29.07.2015
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    Bodenplatte 25 oder 30 cm stark. Wer der beiden Vertragsparteien soll sich das aussuchen, was gelten soll? Das wird wohl auf die 25 cm hinauslaufen, die 30 cm sind bloße Makulatur.
    WU ist nur eine Materialbeschreibung und bedeutet nicht, dass das wasserdicht ausgeführt wird (das formulieren viele andere Firmen in ihren LV aber auch so).

    Bei zwei Doppelhaushälften sollten zudem vorsorglich besondere vertragliche Vereinbarungen für einen erhöhten Schallschutz getroffen werden.

    Die wirklichen NoGos werden, wenn, dann wohl eher im Bauvertragstext zu suchen sein. Das ist ja "nur" die Leistungsbeschreibung.

    Ich persönlich würde so eine Konstellation mit Architekt "im Hintergrund", Vermittler und einer Reihe von direkten Verträgen mit verschiedenen Firmen nicht mitmachen. Da könnt ihr erheblich besser ganz normal ein Architektenhaus bauen.
     
  4. Julius

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    Solche Konstrukte verbinden immerhin sehr gekonnt die Nachteile aller möglichen Konstellationen!
    Wers braucht...
     
  5. Taipan

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    Aber nur für die AG und nicht die AN.
     
  6. Julius

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    Logisch! :D
     
  7. #7 Gast036816, 30.07.2015
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    Gast036816 Gast

    vorteilhaft ist die beschreibung schon - für den AN in der nach oben offenen nachtragsskala.
     
  8. Julius

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    Auch in den technischen Details ist die Beschreibung unter aller Granate (und offenbar uralt).
    So sind z.B. Kellerräume ohne jede Steckdose Vorkriegsstandard und ein FI-Schutz, der sich nur auf Bad und Außensteckdosen beschränkt, heute schlichtweg verboten!

    Ganz übel auch die diversen "nach Wahl"-Formulierungen.
    Damit ist nämlich nicht eine Auswahlmöglichkeit des Auftraggebers gemeint, sondern daß der Auftragnehmer die jeweils billigste nimmt (z.B. kunststroffbescvhichtete Preßplatten als Innenfensterbänke statt solcher aus Naturstein).

    Vermutlich handelt es sich um einen Vermittler ohne sonderlichen Bau-Fachverstand.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2015
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    Ich habs nicht mal komplett durch den Keller geschafft, da war mir so übel, dass ich nimmer weiterlesen mochte.

    Erder als Bandeisen in der Sohle, die aus WU-Beton ist, Aussenwände WU Beton mit Dickbeschichtung gegen drückendes Wasser, ....

    Take your legs in the hands and run baby, run!
     
  10. Baumal

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    die elektroaussstattung ist schon der hammer.
    ich wohne in einem 70`er jahre altbau, die bude
    ist ähnlich ausgestattet.
     
  11. #11 blabla0815, 30.07.2015
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    Herzlichen Dank an alle!
    Wie eingangs gesagt, für uns kommt das sowieso nicht in Frage, ich wollte nur mein Bauchgefühl für die Argumentation mit dem Nachbarn bestätigt wissen.
     
  12. Julius

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    Du tätest bestimmt ein sehr gutes Werk, den Nachbarn auch von diesem Anbieter abzubringen.

    Und achte in jedem Fall auf eine gute Koordination der beiden Bauvorhaben im Bereich der Gründung (insbesondere, wenn nicht beide gleichartig mit oder ohne Keller erstellt werden)!
     
  13. #13 lawrence, 30.07.2015
    lawrence

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    Nö, die Leistungsbeschreibung habe ich in der letzten Zeit bei BT des öfteren lesen können. Das bei Wohnungspreisen von 3500 Euro/qm. Diese Minimalausstattungen sind erschreckend oft.
     
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