Frist bis zur Mängelrüge

Diskutiere Frist bis zur Mängelrüge im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, folgende Konstellation: GÜ, vom GÜ angestellter "Bauleiter". Bauphase vor Abnahme. Bauherr hat eigenen SV beauftragt. folgendes...

  1. Mibe25

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    Hallo zusammen,

    folgende Konstellation: GÜ, vom GÜ angestellter "Bauleiter". Bauphase vor Abnahme. Bauherr hat eigenen SV beauftragt.

    folgendes Problem: Angesteller "Bauleiter" "übersieht" ständig offensichtliche Mängel und kontrolliert deren Behebung nicht. Statt dessen werden Mängel "überbaut" (z.B. großes Loch in Dampfsperre verschwindet hinter Gipskartonverkleidung)

    folgende Fragen:
    1.) Muss der Bauherr die festgestellten Mängel des SV unverzüglich an den GÜ weiterleiten?
    2.) Muss der Bauherr Mängel, die er selbst feststellt, unverzüglich an den GÜ weiterleiten?
    3.) Muss der Bauherr Mängel, die er vermutet, unverzüglich an den GÜ weiterleiten?
     
  2. #2 wasweissich, 30.07.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    warum , ber GÜ kann doch alles essen , muss nicht alles wissen ....:mauer



    hintergrund der frage ?
     
  3. #3 Gast943916, 30.07.2015
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    verständlich
    1. - 3. Nein, müssen muss er nicht, kann auch damit leben wenn er will, ich wollte das nicht
     
  4. #4 Thomas B, 30.07.2015
    Thomas B

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    Naja...ich denke eher schon!

    Schließlich hat der BH m.E. auch eine Schadensminderungspflicht. Will heißen: Wenn z.B. bekannt ist, dass ein Loch in Dampfbremse ist, so wäre dies leicht (=kostengünstig) zu flicken. Läßt man nun verkleiden, wird der Aufwand natürlich viel höher.

    Ich würde den GÜ auf die Mängel hinweisen. Sehr deutlich. Unmißverständlich.
     
  5. Mibe25

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    Hintergrund: Vom Bauherr angezeigte Mängel wurden vom GÜ angeblich an den Handwerker weitergegeben. Bauherr hatte darum gebeten, dass ihm der Termin der Mangelbeseitigung mitgeteilt wird, damit er sich von der Mangelbeseitigung überzeugen kann. Eine Mitteilung an den Bauherr gab es aber nicht, so dass unbekannt ist, ob der Mangel behoben wurde. Der Handwerker hat dem GÜ mündlich versichert, dass die Mängel behoben sind. Bauleiter sagt nun zu Bauherr: "Wenn der Handwerker das zu mir sagt, dann glaube ich ihm das. Sie nicht? Wir können ja alles wieder aufmachen. Aber wenn der Mangel dann nicht vorhanden ist, dann bezahlen Sie das Öffnen."
    Aktuell: Ca. 20 Löcher in Dampfsperre. Alle wurde dem "Bauleiter" gezeigt. 3 davon sind inzwischen zugeklebt, der Rest wurde bereits teilweise durch Gipskarton verdeckt.
    Durch den externen bezahlten SV des Bauherrn spart sich der GÜ die Bauleitung. Irgendwie würde es dem Bauherr guttun, wenn der GÜ mal für den Bockmist bezahlen muss (also rückbauen muss), den er fabriziert. Wie sonst sollte der GÜ jemals dazu über gehen, dass der Bauleiter die Handwerker überwacht?
     
  6. Mibe25

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    Diesen Inhalt verstehe ich nicht. Was soll der GÜ essen? Ich finde schon, dass der GÜ fachlich alles wissen sollte.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2015
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    Genau die Situation mit Loch in Dampfbremse und trotz ausdrücklich anderer Anweisung (Besichtigung der Mangelbehebung) wurde merkwürdener Weise genau dort mit den Trockenbauarbeiten begonnen.
    Der Bauleiter hatte eine Klappe, die so groß war das darin ein Roadtrain ohne rangieren hätte wenden können, der zum Termin mit anwesende GÜ-Geschäftsführer war mindestens genauso laut.

    Bis ich meinen Akkuschrauber aus dem Auto geholt habe. Der Bauleiter hat mir auch noch mit ner Rechnung gedroht, wenn das i.O. wäre. Ich habe den Bauherren nur gesagt, wenns mangelhaft sei, würde ich ihnen eine Rechnung schicken, die sie dem GÜ durchreichen könnten.
    Als ich an der Schraube angesetzt habe, ist der BL eingeknickt. Nein, es sei nicht behoben.
    Sein GF war danach plötzlich sehr kooperativ. :lock

    Wenn Du Dir sicher bist, spiel das gleiche Spiel! Teil ihm mit, Du würdest einen Handwerker + Deinen SV holen und bei Berechtigung der Mängelrüge die Kosten für die beiden von der nächsten Zahlung absetzen.
    (Vorher aber die Schrauben markieren ;))
     
  8. Mibe25

    Mibe25

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    @Ralf: Markieren ist gut! Das habe ich nur an einer Stelle gemacht. Sollte ich aber an anderen auch machen! Guter Tipp.
    Was Dein Beispiel angeht: Mein GÜ hätte das durchgezogen und dann behauptet, dass ich nachts alles abmontiert hätte, um ein Loch reinzuschneiden. Reaktion auf meine Mängelrüge "Fensterbänke sind lose" war: "Sie haben die alle rausgerissen!"

    Daher ja auch meine Überlegung: Wenn der Bauleiter offensichtliche Mängel nicht sieht, warum als Bauherr dann nicht auch einmal die Augen verschließen. Der GÜ freut sich dann (zumindest bis zur Abnahme), dass der Bauherr etwas übersehen hat.

    Die Frage ist halt, ob das mit der Schadensminderungspflicht vereinbar ist. Andererseits: Wenn ich per SV die Mangelbeseitigungskosten gering halte, sollte der GÜ eigentlich dazu verdonnert werden, die Kosten für meinen SV zu erstatten: 50% für mich als Kostenausgleich, 50% als zusätzliche Prämie für den fähigen SV.
     
  9. #9 rechter Winkel, 30.07.2015
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    Oder alternativ vielleicht Blowerdoor Test mit Überdruck und Theaternebel...wäre auch erstmal zerstörungsfrei....
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2015
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    Kommt auf den Fortschritt der Trockenbauarbeiten bis zum Tag des BDT an. Mit Trockenbau kann man vorübergehend eine luftdichte Ebene schaffen.
     
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