Leistungsumfang Bausachverständiger

Diskutiere Leistungsumfang Bausachverständiger im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, für den Neubau unseres EFH werden wir einen Bausachverständigen beauftragen. Hierzu haben wir folgende Leistungsbeschreibung /...

  1. #1 Koenigsufer, 05.08.2015
    Koenigsufer

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    Hallo zusammen,

    für den Neubau unseres EFH werden wir einen Bausachverständigen beauftragen. Hierzu haben wir folgende Leistungsbeschreibung / Angebot erhalten:

    Es finden fest definierte Ortstermine statt. Daneben erfolgt zu jedem Vororttermin ein kurzer
    Bericht per Mail. Die Termine können wie folgt definiert werden:

    1. Bauanlaufberatung, Klärung Bauleitung/ Bauablauf
    2. Vor Betonage der Bodenplatte (Prüfung Bewehrung und Grundleitungen)
    3. Nach Fertigstellung Mauerwerk EG
    4. Vor Betonage der Decke über EG
    5. Nach Fertigstellung Mauerwerk und Ringanker OG
    6. Nach Montage Dachstuhl
    7. Nach Einbau der Fenster
    8. Nach Fertigstellung Dachdecker
    9. Vor Ausführung Innenputz. Zur Pr¸fung Rohinstallation und Dampfsperre
    10. Vor Verlegung des Estrichs
    11. Nach Fertigstellung Fassade
    12. Nach Fertigstellung Fliesenleger, Türeneinbau und Treppeneinbau
    13. Nach Gesamtfertigstellung, Teilnahme bei der Endabnahme


    Was sagt ihr zu dem Leistungsumfang? Zu viel / zu wenig / was fehlt? Und wichtig wäre mir eure Kosteneinschätzung. Was wäre ein fairer Preis für den gesamten Aufwand?

    Im Voraus vielen Dank für euer Feedback.
    Grüße und einen schönen Tag wünscht euch
    Thomas
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Gegenfrage - was will er denn haben??

    Warum sollen wir hier rate mal mit Rosenthal machen, wenn Du doch einen Preis hast.

    Betonagetermine - bedarf guter Terminabstimmung mit dem GÜ, was oft nicht klappt. Entweder sind da mehrfache Anfahrten im Preis eingerechnet oder es ist halt Glückssache.
     
  3. Jan81

    Jan81

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    Jo dem kann ich nur zustimmen. SV kam 1 Stunde zu spät und schon was alles vorbei.

    Hier kannst du gleich für ganzen Tag buchen, weil man hier erst mal den Potentialausgleich prüfen muss, dann ob die Dämmung vernüftig verlegt wurde, ob Potentialausgleich vernüftig mit Bewehrung verbunden wurde usw. usw.
     
  4. #4 Koenigsufer, 06.08.2015
    Koenigsufer

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    Zuerst einmal vielen Dank für den Hinweis bezüglich der Koordinierung des Betonagetermines.

    Mir geht es in erster Linie darum, den Leistungsumfang beurteilen zu lassen und daraus Hinweise zu erhalten. Reichen die oben genannten Termine aus, um grobe Fehler im Rahmen des Baus aufzudecken bzw. beheben zu lassen? Oder sollten weitere Punkte aufgenommen oder vielleicht sogar gestrichen werden?

    Zum Preis - für die gesamte Abwicklung der oben aufgeführten Punkte veranschlagt er ca. 3.400 € inkl. MwSt.

    Für weiteres Feedback im Voraus vielen Dank.
    Grüße und einen schönen Tag wünscht euch
    Thomas
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Streichen kannst Du. Es gibt SV, die kommen genau 3 mal in der Bauzeit - und kosten das Gleiche! Allerdings mit auf das Honorar limitierteer Haftung!

    Ob der Preis angemessen ist, zu hoch oder zu niedrig kann man so ebensowenig sagen wie man eine Aussage dazu treffen kann, ob die Termine ausreichen oder ob mehr erforderlich sind!

    Jedes Haus ist anders (jaja, ich weiß - Standard halt aber wessen Standard?), hat andere Problemzonen und Risikostellen.

    Ich erstelle solche Angebote grundsätzlich NUR auf Basis der Zeichnungen und Baubeschreibungen.
     
  6. #6 berlinerbauer, 06.08.2015
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    Ich denke mit der Anzahl Termine hast du 90% mehr Überwachung als jeder andere GÜ Bauherr und senkst dein Risiko für Baufehler damit signifikant (natürlich nicht auf 0).

    Du gibst dafür vermutlich ca 1% der Bausumme aus und gemeinhin wird dies als gesundes Kosten/Nutzen Verhältnis angesehen. Jeder Besuch bei dir wird durchschnittlich mit 250€ vergütet, das ist verglichen mit den uns vorliegenden Angeboten vergleichbar.

    Fazit: wenn du das Gefühl hast mit dem Sachverständigen gut zurecht zu kommen und er offen ist auch mal außer der Reihe kleine Fragen zu beantworten denke ich ist das ein gutes Angebot.
    Ich gehe mal davon aus, dass die Vita des SV und Referenzen seiner Arbeit für gut befunden wurden.

    Was du vorher leider nicht rausfinden wirst ist, ob die Chemie zwischen GÜ und SV funktionieren wird. Das fängt ja schon dabei an, ob dein GÜ den Bauablauf genau genug herausrückt, so dass der SV seine Termine sinnvoll koordinieren kann. Aber wenn das nicht ordentlich klappt würde auch jeder andere SV auf Granit beißen.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 06.08.2015
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    Ich bin kein Techniker, aber mir als bautechnischem Laien erscheint der Termin „nach Fertigstellung der Fassade“ als ein evtl. zu später Zeitpunkt. Bei einem WDVS sollte ein Termin vielleicht auch nach dem Anbringen der Dämmplatten vor dem Auftrag von Putzschichten erfolgen, um die Dübel und die Systematik der Anbringung der Platten kontrollieren zu können. Wenn es eine Klinkerfassade sein soll, wären auch dort wohl frühere Termine sinnvoll.

    Was sagen unsere technischen Experten dazu?
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 06.08.2015
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    Position 1), die „Bauanlaufberatung“ halte ich evtl. für überflüssig. Wann welche Termine sind, das kann man mit der Baufirma ggf. auch telefonisch klären. Da wäre es sinnvoller, wenn der SV sich mit euch vor Abschluss des Bauvertrags hinsetzt, das Leistungsverzeichnis durchgeht und etwaige Änderungen oder Ergänzungen hierzu anregt, die dann natürlich im Werkvertragsentwurf auch eingearbeitet werden müssen.

    Manche Ingenieure, die baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) anbieten, verkennen den technischen Gestaltungsspielraum, den sie nach dem Abschluss des Werkvertrags noch haben (und manchmal auch ihre Rolle als BQÜ´ler) und meinen manchmal gar, andere Bauausführungen vor Ort anweisen oder vereinbaren zu können, als diejenigen, die im LV festgelegt wurden. Das führt nicht selten zu Schwierigkeiten, auch im Bereich der Haftung. Das Wort „Bauanlaufberatung“ klingt ein bisschen so, als ob euer SV vielleicht sowas im Sinn hat.

    Da ist es besser, die Weichen zum werkvertraglichen Leistungssoll schon rechtzeitig vor Vertragsschluss zu stellen.

    Also Pos. 1):
    „Technische Durchsicht des Leistungsverzeichnisses vor Bauvertragsabschluss und ggf. Formulierung von zweckdienlichen Änderungen und Ergänzungen“

    Überhaupt solltet ihr, falls ihr mit einem GU/GÜ bauen wollt, den Bauvertragsentwurf nebst LV vor Unterzeichnung nicht nur technisch, sondern auch juristisch prüfen lassen.
     
  9. Jan81

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    Ah da braucht man eigentlich noch mehr Termine.
    Ich bin auch Laine aber habe erfahrung gemacht, dass wenn die Fassade fertig ist, dann braucht man die auch nicht mehr angucken.

    Man müss vorher gucken ob die Bauwerkabdichtung i.O. ist. Besonder Sockel Abdichtung und Fenster. Bei mir wurde das 3 oder 4 tage vor der Dämmung gemacht und dürfen 2 mal bei den Fenster nachbessern. Bei zweitem Mal war ich mit SV zusammen vor Ort und haben genau aungeschaut was die da machen. Haben bestimmt 300 Bilder gemacht. Warum? Weil man später nix davon sieht.
    Dann theoretisch dabei sein, wenn die Dämmplatten angebraucht werden, um zu gucken ob genung Kleber und richtig verwendet wird. Hier wird verdammt oft gespart.
    Besonder ob richtige Dämmplatte verwendet wurden (Lieferschen geben lassen). Ob im Sockelbereich richtige Dämmplatten verwendet werden und ob auch richtig angebracht.
    Wenn die Dämmplatten dran sind gucken ob genug Gewebe benutz wurde besonder an den Ecken und Fenster. Auch der übergang zu Fenster, Rollos, Fensterbank usw. sehr wichtig. Hier muss alles Schlagregen dicht sein und später auch keine Risse kommen.

    Wie soll man das alles sehen wenn die Fassage fertig ist?

    Die Fertige Fassage hat mich persönlich erst bei der Abnahme interessiert. Da kann man doch nur gucken ob es 'schön' aussieht.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 06.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Bei WDVS + Verblenderfassade ja.
    Aber es könnte auch eine rein monolithische Bauweise mit Aussenputz sein.

    Deswegen ja meine Aussage, das der Aufwand eben auch gebäudeabhängig ist.

    Zu Pos. 1 - das sehe ich anders oder besser da müsste ggf. näher die hinterlegte Leistung dargelegt werden.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man, wenn man dem GÜ von vorneherein die eigene Kompetenz verdeutlicht und sich angedachte Lösungen von möglichen Juckepunkten darlegen lässt, eine Menge Mängelrügen sparen oder zumindest streitige Auffassung vorher klar sind die ausdiskutiert werden können, bevor sie gebaute Realität sind.
     
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