Dachgeschosswohnung MFH // nicht winddicht // es zieht unterm GK

Diskutiere Dachgeschosswohnung MFH // nicht winddicht // es zieht unterm GK im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo :28: zunächst die Situation zusammengefasst: MFH, 8 Wohnungen, saniert 2001 nach der damals "modernsten Energiesparverordnung" (Zitat...

  1. #1 marcb38, 09.08.2015
    marcb38

    marcb38

    Dabei seit:
    05.11.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Leipzig
    Hallo :28:

    zunächst die Situation zusammengefasst:
    MFH, 8 Wohnungen, saniert 2001 nach der damals "modernsten Energiesparverordnung" (Zitat Teilungserklärung :mega_lol:).
    Mein SE: DG-Maisonette über 2 Etagen.

    Soweit, so gut, es ist auch in Summe wohl auch wirklich gut gedämmt (merke ich auch jetzt im Sommer), allerdings gibt es ein Problem
    im Winter mit eiskalter Zugluft direkt unter dem Trockenbau, d.h. zwischen Dampfbremse und der Verkleidung nach innen.
    In diesem Zwischenraum ist NICHTS gedämmt!!

    Ich bin schon mit dem IR-Thermometer wie wild rumgerannt, die Kaltluft kommt wohl zu 90% direkt vom Drempel und vom "Übergang"
    der beiden Dachterassen zum Dach. Bei starkem Wind ist es um ein vielfaches schlimmer.

    Spirenzchen wie BDT oder irgendwelche "Komplettmaßnahmen" kann ich den anderen Eigentümern keinesfalls zumuten, bekomme ich nie im Leben durch.
    Es soll hier darum gehen, mein Sondereigentum mit einfachen Maßnahmen unter dem Trockenbau gegen die Kaltluft, die von unten nach oben
    strömt, zu schützen.

    Da es keinerlei Probleme mit Luftfeuchtigkeit gibt (im Winter Raumluftfeuchte immer unter 50%, kann da machen, ws ich will), sehe ich das Schimmelproblem
    zunächst mal unkritisch. Trotzdem würde ich diffusionsoffen rangehen.

    Eine besondere Schwachstelle scheint mir der Sockel (siehe Bild) zu sein, von dort strömt besonders viel Kaltluft nach oben.
    Direkt unterhalb befindet sich die andere Dachterasse, die nicht zu meinem SE gehört.

    Hat jemand gute Ideen? Mir schwebt u.a. folgendes vor: Ein primitives selbergemachtes Dämmsack-System, ich stopfe den Sockel mit
    entsprechenden Säcken aus und fülle diese mit Glaswolle. m.E. könnte dadurch der Kaltluftstrom gut unterbrochen werden und
    Kosten entstehen erstmal so gut wie keine.

    Ich würde auch alle anderen Hohlräume im Trockenbau durch die Steckdosen-Öffnungen (habe ich sehr viele) richtig gut
    mit Glaswolle stopfen. Ich habe das abgeschätzt und gehe davon aus, problemlos 8-12 Pakete Glaswolle in den ganzen
    Zwischenräumen GK-Dampfbremse und GK-Mauerwerk versenken zu können.
    Bringt das was oder rein chancenlos?

    Wie gesagt, was wichtig ist, es scheint ein reines Windproblem zu sein. Bei Windstille ist die Wohnung kuschelig warm.

    VG


    Bild:
    [​IMG]
     
  2. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Trockenbau weg, alles korrekt anschließen, neuen GKT einbauen...
    Dürfte weniger Kostenintensiv sein als mit Mineralwolle alles zu stopfen
     
  3. #3 marcb38, 09.08.2015
    marcb38

    marcb38

    Dabei seit:
    05.11.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Leipzig
    Hallo,

    danke für die Antwort. Habe ich schon drüber nachgedacht, wäre allerdings "sehr ungern".
    a) kann ich das nicht selber (das Gestopfe schon, Geduld hab' ich :))
    b) würde ich dann meine Glasfasertapete mit verlieren.

    Was mir möglich wäre, nur den GK in dem Sockelbereich im Bild zu entfernen. Meinten Sie das?
    Weiterhin gehe ich davon aus, dass ich nicht alles anschließen / verkleben kann, da auch die WE unter mir (Dachterasse) betroffen ist.
     
  4. #4 Gast943916, 10.08.2015
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ja und?
    m.E. ist die luftdichte Ebene nicht luftdicht, das "Gestopfe" bringt dir gar nichts,


    auch wenn DU das Schimmelproblem unkritisch siehst, es wird dich irgendwann überrollen,

    das ist die Lösung, auch wenn sie dir nicht gefällt
     
  5. Jonny

    Jonny

    Dabei seit:
    12.05.2006
    Beiträge:
    4.341
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Elektroinstallateur
    Ort:
    84104 Tegernbach
    Es ist ja nicht nur das nervige zugluftproblem, du hast ja dadurch Luftströmungen die zu tauwasserausfall führen können. Und das kannst du durch ausstopfen nicht beseitigen!

    Grüsse
    Jonny
     
  6. #6 Gast036816, 10.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    winddicht wird da nichts durch das nachträgliche gestopfe, sondern nur durch folien, die an den übergängen von trockenbau und massivbau sorgfältig verklebt werden müssen.
     
  7. sniper

    sniper

    Dabei seit:
    10.04.2007
    Beiträge:
    1.301
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    All in One
    Ort:
    Kohlstädt
    moin marc

    den gkb am drempel entfernen und dann einen bdt machen lassen ,die paar kröten bringen dich nicht um ,aber du weist dann was sache ist
     
  8. #8 marcb38, 10.08.2015
    marcb38

    marcb38

    Dabei seit:
    05.11.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Leipzig
    Also, vielen Dank für die Antworten!!!

    Aber es stimmt, es gefällt mir nicht (besonders). Definitiv richtig ist, dass die winddichte Ebene irgendwo nicht
    winddicht ist, aber die Erkenntnis nützt mir nichts - an die Stelle(n) werde ich nicht rankommen.
    Nicht, ohne in das Gemeinschaftseigentum einzugreifen, was ich nicht machen kann.

    So wie es aussieht, werde ich damit leben müssen? Es ist jetzt auch nicht sonstwie schlimm...

    Hat schon mal jemand so ein Gestopfe (auch wenn es stümper- und laienhaft ist) effektiv probiert?
    Mich interessiert halt, ob es wirklich GAR NICHTS bringt.
     
  9. #9 ThomasMD, 10.08.2015
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Den Beweis, dass es GAR NICHTS bringt wird Dir keiner erbringen. Das Gestopfe ist jedenfalls keine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Verfahrensweise und kann deshalb von Fachleuten nicht gutgeheißen werden.

    Meinem Freund in Hamburg, dem die Elis in seiner ETW in den Drempeln überall die Folie zerstört hatten, hatte ich nach der siegreichen Schlacht gegen den Bauträger geraten, einfach erstmal in alle Steckdosen einen Stecker reinzustecken. Damit waren die schlimmsten Zuglufterscheinungen schon passé.
    Bis zu seinem Tod vor 5 Jahren waren keinerlei Kondensationsschäden und Schimmel festzustellen.
     
  10. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    das nenn ich mal höflich.
    schade, dass du nur verstehst, was du verstehen willst.
    ich meine, gipser, #4, schreibt ziemlich deutlich - brauchst
    du mehr davon?

    ok..
    wenn du auf schimmel oder zumindest ein bisschen
    roulette stehst - leg doch einfach jutesäckchen gefüllt
    mit schafwolle davor. hilft zwar nicht gegen den mangel,
    ist aber ziemlich bio und tut nicht weh.
    ob und wann aus dem mangel ein schaden entsteht,
    weiss hier natürlich niemand. ich auch nicht. aber ich
    würd´s nicht riskieren, wegzugucken > wie sniper, #7
     
  11. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Es geht nicht um die Winddichtigkeit ( die liegt auf der Außenseite des Dachs = Unterspannbahn ), sonden um die Luftdichtheit nach ENEV ( öffentlich-rechtliche Anforderung ) und nach DIN 4108-7 ( bauphysikalische Anforderung zur Verhinderung von Wärmeproblemen ( ungewolltes Entweichen der erwärmten Raumluft ) und Kondensat- = Bauschäden usw.

    Die Zuglufterscheinungen sind nur die Folgen ( nicht aber die Ursache ) der fehlenden Luftdichtheit.

    Die Wohnung erfüllt die Anforderungen an die Luftdichtheit nach Deinen Angaben nicht, hat also in Bezug auf die in 2001 durchgeführte Sanierung einen anfänglichen Baumangel und zwar am Gemeinschaftseigentum, der luftdichten Ebene. Da die Gewährleistungsansprüche gegen den " Sanierer " verjährt sein dürften, hast Du gegen die 7 weiteren Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Beseitigung des Baumangels. Sanieren muß also die WEG und zwar auf Gemeinschaftskosten.

    Dies sollte auf der nächsten Wohnungseigentümerversammlung zum TOP gemacht werden. Hierzu muß der TOP den übrigen Wohnungseigentümern unter Hinweis auf a.) den Baumangel und dessen nachteilgen Folgen für die gemeinschaftliche Bausubstanz und b.) in Bezug auf die rechtliche Verpflichtung nach dem Wohnungseigentumsgesetz erklärt werden, damit diese verstehen, das die Mangelbeseitigung Ihre Verpflichtung ist und sie schadensersatzpflichtig sind, falls sie die gemeinschaftliche Nachbesserungspflicht verweigern. Dies hat der Verwalter den Wohnungseigentümern zu vermitteln. Hierzu hat er gegebenenfalls vorab eigenen Sachverstand ( Privatgutachter ) hinzuziehen, um den ( gravierenden ! ) Mangel und die Berechtigung Deines Nachbesserungsanliegens zu klären. Macht er das nicht, ist er ebenfalls schadensersatzpflichtig.

    Wird die gemeinschaftliche Nachbesserung per Beschluß abgelehnt, muß hiergegen Anfechtungs- und Vornahmeklage erhoben werden.

    Ist leider im WEG-Recht so: Die Laien kaufen eine ETW und meinen, alles was nicht ihre Wohnung unmittelbar betrifft, sei nicht deren Aufgabe.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 10.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Um Erics Aussage noch ein wenig zu untermauern.

    Stell Dir mal vor, es gibt doch schon Kondensat und daraus resultierendes Wasser im Dämmaufbau aus Deinen Leckagen. (Du hast ja noch nicht nachgesehen.
    Jetzt stopfst Du irgendwie mit irgendwas die Hohlräume voll und der Luftzug ist soweit reduziert, das Du ihn nicht mehr fühlst (er aber sehr wohl noch da ist!)
    Jetzt passieren schlimmstenfalls zwei Dinge nacheinander. Mangels der starken Zugluftbelüftung Deiner Räume steigt dort die Rlf. Also Folge davon fällt weiterhin im Winter mehr Tauswasser an als den Sommer über verdunsten kann, weil zwar weniger Luftmenge gewechselt wird, diese aber feuchter ist.

    In 5 Jahren ist dann das Gebälk durch einen Pilz, der sich dank der Kondensatfeuchte fleissig am Holz gütlich tun konnte, der Dachstuhl derart geschädigt, dass dieser umfangreich saniert werden muss.

    Die WEG (deren Verwalter) beauftragt einen Architekten, der sieht sich die Sache an und stellt (wie auch immer) fest, dass a) die Leckage schon lange bestand und b) Du mit untauglichen Mitteln versucht hast, diese abzustellen statt sie der WEG zu melden.

    Der Architekt meldet dem Verwalter:
    Hätte an Stelle der Dämmstoffansammlung eine Sanierung der Luftundichtigkeiten stattgefunden, wären die Holzschäden mit geringem Aufwand und geringen Kosten saniert werden können. Der Veranlasser der Dämmstoffverstopfung ist mitverantwortlich für die Schäden., was macht der Verwalter?
    Er veranlasst eine Beweissicherung! Bestätigt die das Ergebnis, kommt die Preisfrage:
    Was macht der Verwalter?

    Genau - er geht zum Anwalt und verklagt DICH auf Erstattung der Sanierungskosten. Und das mit guten Erfolgsaussichten!
     
  13. #13 poelwick, 10.08.2015
    poelwick

    poelwick

    Dabei seit:
    18.01.2012
    Beiträge:
    35
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Immobilienökonom
    Ort:
    RLP
    in #11 und #12 fehlt noch ne Kleinigkeit.

    Der Schaden ist in der Abdichtungsebene definitiv im Gemeinschaftseigentum, soweit so gut

    aber zu klären wäre doch
    1. Gewährleistung evtl. doch noch vorhanden? versteckter Mangel?
    2. Es gab ausser der Baufirma sicher auch nen begleitenden Architekten.
    und der steht hier ebenfalls in der Pflicht, er nimmt schließlich die Gewerke ab.
    3. spätestens beim BlowerDoor Test hätte der Mangel doch auffallen müssen, wurde hier ebenfalls gemurkst?

    Auf jeden Fall liegt die Entscheidung der zu treffenden Sanierungsmaßnahmen, oder auch der Klageweg, bei der WEG.
     
  14. #14 Gast036816, 10.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    poelwick - gebaut und abgenommen wurde 2001. glaubst du, dass da noch jemand zur verantwortung gezogen werden kann?
     
  15. #15 marcb38, 10.08.2015
    marcb38

    marcb38

    Dabei seit:
    05.11.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Leipzig
    Hallo zusammen, nochmal vielen Dank!

    Ich möchte aber gleich dem Schreiber, der meint, ich sei irgendwie beratungsresistent und lese nur, was ich lesen möchte,
    mal entgegnen, dass das keinesfalls so ist - ich suche nach praktikablen Lösungsmöglichkeiten.

    Danke damit an Eric und poelwick, die Sache mehr auf das WEG Recht zu beziehen (dahingehend bin ich wenigstens kein totaler Laie wie
    beim Baulichen): Natürlich kamen mir diese Gedanken auch schon. Ich habe bislang nur gezögert, meine Rechte dahingehend durchzusetzen,
    weil ich mich mit den anderen ET nicht überwerfen möchte. Aber ich nehme an, im Grunde habt Ihr recht und das wäre der zu gehende Weg.

    Einen Bauträger, der in die Haftung genommen werden könnte, gibt es nicht mehr (GmbH, gelöscht).

    Also wäre dann der Ablauf der: BDT machen lassen in meinem Sondereigentum, dass 75% des gesamten Dachgeschosses ausmacht?
    Oder für das gesamte MFH? Und damit TOP beantragen für die Eigentümerversammlung.... Naja die werden sich bedanken.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Typisches Maklergequatsche

    ZU 1 - Versteckte Mängel gibt es nicht!

    Zu 2 - Selbst wenn. Die WEG wird keine Baugemeinschaft gewesen sein, also wäre der Kollege ja wohl dem BT gegenüber haftbar! Der insolvent ist,
    Und selbst wenn der Kollege der von der WEG beauftragt gewesen wäre und LP 9 mit im Vertrag gehabt hätte, dann hätte er eine fünfjährige Gewährleitung nach einer fünfjährigen Gewähr der Handwerker zu leisten gehabt. 5 + 5 = 10.
    2001 + 10 = 2011. Selbst mit allen Unwägbarkeiten usw wäre der Kollege schon lange aus allem raus!!!

    Zu 3 - Seit wann ist der BDT Pflicht??? Bitte mal genaue Regelung, die den verpflichtend schon 2001 vorschrieb, benennen!
    Oder besser einfach nichts schreiben.
     
  17. #17 Alfons Fischer, 11.08.2015
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    wie haben Sie denn die Zugluft hinter der Gipskartonverkleidung festgestellt? Auf Ihrem Foto sehe ich nur eine weiß gestrichene Verkleidung ohne Fehlstellen (abgesehen von zwei Steckdosen)?
    Sicher, dass es Zugluft ist?

    Beschreiben Sie bitte mal, welche Behaglichkeitseinbußen Sie konkret verspüren und woran Sie es festmachen, dass es mit unzureichender Luftdichtheit (nicht Winddichtheit) zu tun hat?
    Können Sie einen Detailschnitt im Bereich dieser Stelle zur Verfügung stellen?
    Wie alt ist das Haus, welche Maßnahmen wurden konkret 2001 durchgeführt?
    Woraus besteht die Decke darunter, der Drempel, das Dach? Hat das Dach einen so genannten "Sargdeckel", also ein aus Brandschutzgründen eingebautes Stahlbetondach?
     
  18. #18 marcb38, 11.08.2015
    marcb38

    marcb38

    Dabei seit:
    05.11.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Leipzig
    Hallo Alfons,

    danke Ihrer Nachfragen:
    Ich hatte zunächst letzten Winter festgestellt, dass es in der Wohnung deutlich kälter wird,
    je stärker der Wind weht. Daraufhin habe ich mir ein IR-Thermometer besorgt und in der Wohnung
    drei besonders kalte Stellen identifiziert. Besonders stark fiel zB der Sockel im Bild auf, mehr dazu unten.

    Das Haus ist BJ 1900 und wurde 2001 nach "gehobenem Standard" komplett kernsaniert. Das Dach
    ist ein (neues) Biberschwanzdach auf einer normalen Holzbalkenkonstruktion, die Hinterlüftung scheint
    auch relativ stark zu sein. Neben beiden Terassen besteht das schräge Dach aus Titanzinkblech.

    Die Decken wurden belassen, dh Dielen + Balken + Schüttung.

    Der Sockel im Bild befindet sich oberhalb der "anderen" Dachterasse. Die Oberfläche des GK war
    an dieser Stelle ca. 3° (!!) kälter als andere Stellen auf gleicher Höhe. Weiterhin habe ich aus beiden Steckdosen
    einen Luftzug gespürt (dieser ist jetzt im Sommer noch um ein Vielfaches stärker - daher Zwischenfrage: Kann das
    auch mit gewisser Wahrscheinlichkeit Luft von "im Haus" - also Keller, Schächte sein?).

    Daraufhin habe ich die Steckdosen entfernt, unter dem GK war/ist der Luftzug dann sehr deutlich.

    Unterhalb des Sockels dürfte sich nach meiner Einschätzung Balkenwerk zur anderen Terasse befinden,
    dahinter sind Holzdielen und die Dampfbremse.

    Wie gesagt, es ist alles sehr trocken, weswegen ich mir um Kondensatschäden zunächst keine Sorgen mache.
    Die absolute Luftfeuchte im Winter war fast nie über 6-8g/m3 in den Bereichen, also unter 50% bei 13°.

    Was dabei noch erwähnenswert ist: Es gibt einen starken Luftzug im Haus in allen Hohlräumen, Zwischenwänden etc.
    Von unten nach oben, und wie gesagt, alles auffallend trocken.
     
  19. #19 Alfons Fischer, 11.08.2015
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    das und auch die Windabhängigkeit könnte ein Hinweis auf unzureichende Luftdichtheit sein... Dass es sich um einen Luftzug aus einem anderen Bereich des Gebäudes handelt, halte ich für unwahrscheinlicher.


    3°C (wir sagen Kelvin) weniger ist jetzt noch nicht besorgniserregend. Wenn beispielsweise die übrigen Bauteile 18°C Oberflächentemperatur aufwiesen, sind 15°C unproblematisch.


    Leider wissen wir nicht, wie stark der Luftzug ist - eine Beurteilung wird man wohl nur vor Ort vornehmen können.


    warum gerade bei 13°C?


    Wie kritisch der Luftzug insgesamt ist, kann wohl niemand beruteilen, der sich nicht ein Bild vor Ort gemacht hat. Ihre Einschätzung, dass alles sehr trocken ist kann mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zutreffen - oder auch nicht. Sie sehen ja u.U. die kritischen Bereich gar nicht.

    vielleicht kann eine erste Sofortmaßnahme sein, statt konventioneller Elektroleerdosen solche in luftdichter Ausführung zu montieren...? das aber größere Mängel nicht beseitigen und vor allem nur die Behaglichkeit in unmittelbarer Nähe zu den Steckdosen verbessern...
     
  20. #20 marcb38, 11.08.2015
    marcb38

    marcb38

    Dabei seit:
    05.11.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Leipzig
    ...danke.

    Der Luftzug aus den Steckdosen im Winter ist schon sachte, so, wenn man die Hand direkt davor hält, genauso,
    wie wenn man die Hand aus 40cm Entfernung schwach anpustet. Man merkt es eben ....

    Ich werde wahrscheinlich nun auch so herangehen. Ich mache für dieses Jahr den GK "zugdicht", die Leerdosen dichte ich
    selber mit Klebeband und Folie und an die Sockelleisten kommt noch etwas Acryl, nur um die Zugluft abzubremsen.

    Alles weitere betrifft dann die WEG, ich werde es nächstes Jahr oder das Jahr darauf einbringen.

    Noch eine Frage: Ab welcher Temperaturdifferenz / Oberflächentemp. der Bauteile würden Sie Kritikalität/ein deutliches Anzeichen sehen, sagen wir mal,
    die WE wird auf 20° beheizt bei 0° Außentemperatur?
    Ich habe immer auf gleicher Höhe gemessen.
     
Thema: Dachgeschosswohnung MFH // nicht winddicht // es zieht unterm GK
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. zugluft dachgeschosswohnung

    ,
  2. dachwohnung zieht durch rigipsdecke rauch

    ,
  3. Dachgeschoss Wohnung aus den Fussleisten kommt Wasser und Luft

    ,
  4. dachgeschoss zugluft,
  5. dachwohnung luftzug kommt von unten,
  6. dachgeschosswohnung zieht ,
  7. zieht es in dachgeschosswohnungen,
  8. Es zieht im dachgeschoss,
  9. wind durch schräge wohnung,
  10. luftzug im dachgeschoss,
  11. Luftzug in Wohnung feststellen,
  12. luftzug in zwei etagen wohnungen,
  13. kalte Luft aus den sockelleisten Dachgeschoss ,
  14. dachwohnung bei windböen,
  15. Zugluft Dachgeschoss Wohnung,
  16. kalter Wind Steckdose,
  17. dachgeschoss baufehler es zieht rein,
  18. offene dachgeschosswohnung zieht,
  19. zugluft dachgeschoss,
  20. im dachgeschoss zieht es,
  21. dachgeschosswohnung wind,
  22. Hohldecke Haus Winddicht machen,
  23. Dachgeschoss Zugluft Decke,
  24. zugluft maisionette,
  25. zugluft aus den steckdosen baumangel
Die Seite wird geladen...

Dachgeschosswohnung MFH // nicht winddicht // es zieht unterm GK - Ähnliche Themen

  1. Dämmung - Dachgeschosswohnung

    Dämmung - Dachgeschosswohnung: Guten Abend zusammen :) wir - meine Freundin und ich - sind seit längerem auf der Suche nach einer größeren Wohnung. Nun sind wir endlich fündig...
  2. Dachgeschosswohnung Brandschutz nach oben

    Dachgeschosswohnung Brandschutz nach oben: In einem Mehrfamilienhaus interessieren wir uns für eine Dachgeschosswohnung. Bei der Besichtigung kam heraus, dass über der DG Wohnung eine...
  3. Dämmung Dachgeschosswohnung

    Dämmung Dachgeschosswohnung: Hallo Zusammen, ich bin im Moment wieder ziemlich oft hier unterwegs weil ich versuche mehr über meine eigene Wohnung herauszufinden. Leider hat...
  4. Dachrenovierung und Dämmung Dachgeschosswohnung

    Dachrenovierung und Dämmung Dachgeschosswohnung: Hallo, Ich bin neuer Mieter einer Dachgeschosswohnung. Nun wird gerade das Dach sowie die Dämmung der Dachgeschosswohnung erneuert. Ich bin...
  5. Dachgeschoßwohnung vermiten. Welche Deckenhöhe ist erlaubt.

    Dachgeschoßwohnung vermiten. Welche Deckenhöhe ist erlaubt.: Hallo, Wir haben uns ein Zweifamilienhaus in Bayern gekauft. Baujahr 1955 mit Anbau aus 1972. Bisher war die Erdgeschoßwohung im Altbau vermietet...