VOB-Abrechnung von in Hohlwänden einbindenden Ortbeton-Unterzügen?

Diskutiere VOB-Abrechnung von in Hohlwänden einbindenden Ortbeton-Unterzügen? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Moinsen, ich hab wieder ein Rechnungsprüfungsproblem aber nirgends was darüber finden können: Wie werden Schalung und Beton von Unterzügen...

  1. JY 75

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    Moinsen,
    ich hab wieder ein Rechnungsprüfungsproblem aber nirgends was darüber finden können:

    Wie werden Schalung und Beton von Unterzügen abgerechnet, die seitlich in Hohlwände einbinden?
    Beispiel:
    Die Firma berechnet die Wandfläche komplett (qm), dann aber den darin enthaltenen Beton für die 25 cm breiten Auflagerbereiche der Unterzüge gleich nochmal (in cbm).
    Lt. 3D-Skizze Fertigteilwerk sind die Hohlwände da ausgespart. Wenn diese Bereich aber schon als Wand berechnet werden,
    was gilt dann, die 0,5/0,1m³ Übermessungs-Regel für die Aussparungen oder dass "für Bauteile aus Beton deren Maße" der Ermittlung der Leistung zugrunde zu legen sind, also nichts doppelt gemoppelt wird?
    Sonst ist ja für Durchdringungen usw auch klar definiert was Vorrang hat.

    Mit der Schalung ist es ähnlich: Es muss ja was vor die Auflageraussparungen, damit der Ortbeton nicht rausläuft.
    Aber wäre es auch da nicht "richtiger" die Fläche von der Hohlwand abzuziehen?

    Gleicher Fall kommt auch noch oft vor bei UZ-Auflagern in Ortbetonstützen, also auch Doppelberechnungen von Schalung und Beton. Geht m.E. auch nicht.

    Wie gesagt, ich hab schon ziemlich gegoogelt, einen auszugsweisen Abrechnungskommentar in Google Books entdeckt der partiell hilfreich war, aber dieses Problem ist "übrig"... zu Hohlwänden ist die VOB auch nicht ganz so aussagefreudig... vielleicht hat jemand von euch schon einen solchen Fall gehabt oder schreibt Rechnungen darüber und weiß "warum" es "wie" gemacht wird.

    Danke :)
     
  2. #2 Gast036816, 11.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die abrechnungsgrenzen gehören in der leistungsbeschreibung genau definiert.

    wenn da nix drin steht - warum auch - dann solltest du dir das buch 'vob im bild' besorgen. was du bei tante google findest, kannst du meistens vergessen
     
  3. #3 RMartin, 11.08.2015
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    DIN18331; Absatz 5.1.2.6 hilft hier.
     
  4. JY 75

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    5.1.2.6?
    Meine von 2012 endet bei 5.1.2.2 und im Normenportal steht die als die aktuellste, aber sei zurückgezogen.
     
  5. #5 RMartin, 11.08.2015
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    5.1.2.6 ist
    "Bei Einbindungen

    ...................
    - von Unterzügen oder Balken in Wände werden die Wände durchgemessen,
    -................"

    Aktuellste DIN18331:2015-08
     
  6. JY 75

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    Danke. D.h. ich ziehe ab was in die Wände geht.
    Aber gilt das hier auch wirklich... der Bauvertrag ist von 2014.

    Wie geht denn dass du das schon kennst, und das Portal noch nicht auf Stand ist und die Bücher auch erst alle noch erscheinen?
     
  7. JY 75

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    edit - das steht in meiner doch, unter 5.1.1.8
    Aber ich bin immer noch nicht sicher was dann mit dem Unterzugauflager in der Wand ist. Die müssen doch bei der Firma auch irgendeinen Grund haben warum sie es nochmal ansetzen.
     
  8. #8 RMartin, 11.08.2015
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    Okay; dann ist der Wortlaut in der DIN18331 von 2012 auch enthalten; wenn auch unter einer anderen Absatznummer.

    Wie sehen die Unterzugauflager denn aus; also binden die Unterzüge in die Stützen ein?
    Dann schlage ich vor den Beton abzuziehen (also keine Doppelverrechnung von Beton) aber den zusätzlichen Schalaufwand entspr. anzuerkennen.
     
  9. JY 75

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    Ja, die Unterzüge führen lt. Statik/Bew.plänen (die wurden baubegleitend erstellt) ziemlich überall seitlich 25cm weiter in die Wände/Stützen rein, so wie es bei Mauerwerk auch wäre. Die Hohlwandaussparungen in dem Bereich waren insofern zwingend als dass die Bewehrung der UZ sonst gar nicht örtlich hätte eingebaut und an die der HW angeschlossen werden können.

    Bewehrung wird sowieso extra gerechnet, ist also raus, Beton doppelt verstößt gegen "Abrechnung nach den Maßen".
    Schalung der Seitenteilchen: lassen, weil da nichts war, oder nicht, weil bei der HW enthalten.
    Vom Aufwand fairer wäre auch m.E. - insbes. nach deiner Zweitmeinung jetzt - lassen.
    Mich wundert dass das so "interpretierbar" ist, obwohl es tagtäglich gebaut und abgerechnet wird.
     
  10. #10 OLger MD, 11.08.2015
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    VOB im Bild zeigt es auch so: Wand wird durchgängig gemessen (Unterzugaussparung wird quasi wie eine kleine Nische/kleine Öffnung betrachtet und daher übermessen) und der Unterzug wird bis zur Wand gemessen.
    Beim Herstellen der Wand wäre die Aussparung/Nische nach 4.2.8 eine besondere Leistung - da erhöhter Aufwand.
    Beim Betonieren des Unterzuges wird der Mehrbeton (der in der Wand verschwindet) nicht extra gerechnet, da er schon der Wand zugeschlagen wurde und weil ja auch die stirnseitige Schalung des Unterzuges entfällt.

    Ist das Herstellen der Aussparung in der Wand nicht im LV ausgewiesen (extra Position oder "ist einzurechnen") und der Mehraufwand steht noch zur Diskussion kann man sich ja einigen, dass der Beton des Unterzuges komplett abgerechnet wird, also h * b * (lichte Weite + 2* Einbindelänge). Alternativ: Nachtrag für's Aussparung herstellen.

    JY, ist bei Dir Beton einschließlich Schalung ausgeschrieben oder Schalung getrennt?
     
  11. JY 75

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    Schalung immer nach Bauteilen getrennt. Nur bei den Fertigteilwänden nicht, da ist nur die Bewehrung extra ausgewiesen.
    Von daher versucht er ja eigentlich auch, die (teurere) Unterzugschalung im Bereich von Wänden zu berechnen, was irgendwie unpassend ist.
     
  12. #12 Gast036816, 11.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    RMartin, wenn du 08/2015 zitierst und er rechnet jetzt ab, dann ist deine auslegung wahrscheinlich nicht zutreffend, denn das zum zeitpunkt der angebotslegung und vertragsabschluss nicht bekannt.
     
  13. JY 75

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    OT - aber ich finds gerade richtig lustig, Beispiel für die Schlitzohrigkeit dieser Firma:
    Abzurechnen ist eine Wand l=3,00/h=2,50 mit Aufzugstüröffnung 1,78/2,33.
    Die splitten das fein säuberlich auf in:
    - eine Wand rechts von der Öffnung und eine Wand links von der Öffnung (weil räumlich getrennte Hohlwände)
    - Sturz dazwischen als Unterzug mit oben beschriebener Doppelberechnung von Beton und sogar Berechnung der Schalung der Auflagerunterseite (wo Beton auf Beton trifft und def. nix geschalt wird!)
    - eine Zulageposition "für das Herstellen von Tür- und Aufzugsöffnungen verschiedener Größe in Verbindung mit den Stahlbetonwänden, inkl. Sturzausbildung gem. Statik"
    - sowie die Pos. "Schalung für die Herstellung der Tür- und Aufzugsöffnungen in Stahlbetonwänden" 3-seitig, d.h. die Unterzug-Unterseite nochmal.

    Mann Mann Mann.
    Erinnert mich sehr an Schwiegervater, der hat früher in einem Spannbetonwerk Buchführung/Rechnung gemacht und brüstet sich heute noch damit wie sie damals die Behörden um Zigtausende betrogen haben mit unzähligen und sauber eingearbeiteten/dokumentierten Fehlern zugunsten seiner Firma.
    Gleich hab ich den Keller durch, oben ist Mauerwerk, da wirds hoffentlich einfacher.
     
  14. #14 RMartin, 12.08.2015
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    JY 75:
    Solche Dinge sehe ich eher noch als 'sportlich' an. Sprich sich die Abrechnungsregeln so ein bisschen vielleicht für sich selber noch im halb vertretbaren Rahmen 'zurechtzubiegen'. Dies scheint ja eine der ersten Rechnungen zu sein, da dies sich auf den Keller zu beziehen scheint. Da versucht man als ausführende Firma bisschen auszutesten was geht.

    Wenn es jedoch heftiger wird, dann muss man mal ganz ernst sich mit der Firma unterhalten. Ich habe schon Dinge erlebt, womit man der Firma tatsächlich Abrechnungsbetrug vorwerfen konnte. Also bewußte Doppelabrechnungen; und nicht nur von 'paar Liter' Auflagerbeton.

    Beispielsweise bei Nachträgen oder Stundenlohnabrechnungen; diese Dinge werden dann schonmal zusätzlich noch versucht nach regulärem LV abzurechnen. Da werde ich dann schonmal knatschig.
     
  15. #15 OLger MD, 12.08.2015
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    Na dann hol die Kollegen mal an den Ort des Geschehens und lass dir "die vorgegebene Fuge nach DIN 18331 5.1.1.7" zeigen.

    Ich hatte bei einem größeren Projekt mal den Abbruch von Kellerwänden aus KS-Mauerwerk. Die sollten bis OK Decke (20cm StB) abgebrochen werden. Zumindest in der Abrechnung. Ab da bin ich auch pingelig geworden.
     
  16. #16 RMartin, 12.08.2015
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    Passiert. Vielleicht der Firma nur Grundrisse übergeben; somit was macht der Abrechner?! Rechnet von OK der einen bis OK der nächst höheren Decke. Denkt sich dabei "Hmm...keine Ahnung wie dick die Decke ist; egal; Soll der Prüfer die Deckenstärke halt rausstreichen." Könnte so gewesen sein...
     
  17. mls

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    danke für die gute unterhaltung :)

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  18. #18 OLger MD, 12.08.2015
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