Was gilt wenn man kein vertrag hat?

Diskutiere Was gilt wenn man kein vertrag hat? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Warum gab es keinen Bauzeitenplan? Naja, rein theoritisch gab es einen.... Wie gesagt der Ablaufplan hat ja der Zimmermann erstellt.... Wir...

  1. #21 eltorito, 12.08.2015
    eltorito

    eltorito

    Dabei seit:
    07.08.2014
    Beiträge:
    574
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Anwendungsentwickler
    Ort:
    Viersen
    Naja, rein theoritisch gab es einen.... Wie gesagt der Ablaufplan hat ja der Zimmermann erstellt....

    Wir fragten die Zimmermänner wie lange die brauchen bis die loslegen können, Zimmermänner sagten:
    4 Wochen ab Materialbestellung, ca. 1 Woche Hallenarbeit,dann geguckt was die anderen Gewerke an Zeit brauchen...

    Wir nochmal gefragt, okay, heißt wenn wir heute den Abschlag überweisen, dann könntet ihr übermorgen bestellen, dann in 4 Wochen richten?.

    Dann haben wir zurückgerechnet so dass Gerüstaufbau, Abriss und Mauerarbeiten genau nach diesem 4 Wochen fertig sind, damit das Haus nicht länger als nötig ohne Dach steht. Abriss hat gut geklappt, Maurer konnten zu Ihren Fix Termin anfangen, die sind auch gut durchgekommen. Und dann waren die 4 Wochen um... Noch ne Woche Puffer abgewartet, dann langsam Nervös werden ... Also die Termine alle so ausgelegt das möglichst ein Nahtloser übergang passiert.

    Ich reiß ja nicht das Haus ab wenn ich nicht weiß wann es wieder aufgebaut wird, hätte ich nicht gewusst, oder besser gesagt: hätte ich nicht gedacht dass ungefähr der aufbau schon passieren würde, hätte ich doch noch gar nicht abreißen lassen...

    ich will ja nicht sofort bedient werden, sondern nur wissen wann ich bedient werde ... ;-)

    @Wortmann
    Vielen Dank für den Textvorschlag Herr Wortmann. :28:
     
  2. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    § 632 a Abs.3 BGB halte ich für nicht anwendbar!

    Er gilt nach seinem ausdrücklichen Wortlaut nur für Verträge, die die Erichtung oder den Umbau eines Hauses zum Gegenstand haben, also für Hausbauverträge. Ein Vertrag über ein einzelnes Gewerk - hier: Zimmermannsarbeiten - reicht also nicht aus.

    Also klassischer Vertrag und sogar schriftlich, der Laie und die Bauliesel haben es nur nicht gemerkt oder meinen, für einen Vertrag hätte mehr geregelt werden müssen. Ist aber nicht so: Für einen Werkvertrag müssen nur die Parteien und die auszuführenden Leistungen festgelegt werden. Rest und Lückenfüllung übernimmt bei Fehlen das Gesetz, z.B. auch - anders als bei anderen Verträgen - die Vergütung und deren Höhe --> § 632 BGB.

    Die geforderte Vorauszahlung ist bedenklich, weil sie der Leitbildfunktion des § 632a BGB widerspricht. Wurde sie - wie sonst?; der Zimmer hat ja erklärt, warum er eine Vorauszahlung benötigt und die Erklärung alleine führt ja noch nicht dazu, dass es dann auch individuell ausgehandelt ist ! - vom Unternehmer einseitig gefordert, wäre sie nach § 307 BGB unwirksam. Darlegungs- und beweispflichtig für eine Individualvereinbarung ist der Zimmerer. Hier wohl nicht zu führen.

    @Kalle: Die von Dir angeführten Gründe für die Notwendigkeit von Vorauszahlungen mögen aus Sicht des Unternehmers nachzuvollziehen sein. Das Gesetz sagt halt nur etwas anderes: Beim Werkvertrag ist der Unternehmer vorleistungspflichtig. Er bekommt die Vergütung im Grundsatz erst bei Abnahme. § 632a BGB ist insoweit eine erst vor wenigen Jahren eingeführte Vergünstigung des Unternehmers, um seine Vorleistungsverpflichtung abzumildern. Die Vorschrift setzt allerdings voraus, dass der Bauherr einen Wertzuwachs durch die bereits erbrachten und mit Abschlagszahlungen belegten Leistungen erhält. Dementsprechend darf der Bauherr auch die Abschlagszahlung bei wesentlichen Mängeln verweigern und bei unwesentlichen Mängeln kürzen. Mit der Vorauszahlung stellt der Unternehmer das Ganze unzulässigerweise auf den Kopf. Er bürdet dem AG das Insolvenzrisiko auf, Dementsprechend sagt S.5 auch, dass für Baustoffe nur eine Abschlagszahlung gefordert werden darf, wenn sie an den AG übergeben und zu Eigentum übertragen worden sind. Ist dies nicht der Fall " gehören " die Baustoffe in der Insolvenz dem Insolvenzverwalter. Der verkauft sie dann anderweitig und der AG bekommt hinsichtlich der Vorauszahlung nur die Quote. Man kann es auch anders ausdrücken: Als Werkunternehmer muß man mindestens soviel Geld haben, um die Zeit bis zur Abschlagsreife zu überstehen. Wer Vorauszahlungen benötigt hat als Werkunternehmer den Beruf verfehlt.

    Aber was solls bringen? Die Kohle ist bereits weg und verstehen, dass es unwirksam ist, wird der Zimmerer es eh nicht ( wollen ).

    Für die Leistungszeit beim BGB-Bauvertrag gilt § 271 BGB = nach BGH dahingehend zu verstehen, dass der Unternehmer im Zweifel " alsbald " mit der Leistung zu beginnen und diese in angemessener Zeit zu Ende zu bringen hat. Hier geht´s um den Beginntermin und damit darum, was unter "alsbald " zu verstehen ist. Man wird es an § 5 Abs. 2 VOB/B anlehnen dürfen. Danach gilt: Ausführungsbeginn = 12 Werktage nach Aufforderung des BH an den AN zur Ausführung.

    Also auch insoweit nicht durch Vereinbarung regelungsbedürftig.
     
  3. #23 eltorito, 13.08.2015
    eltorito

    eltorito

    Dabei seit:
    07.08.2014
    Beiträge:
    574
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Anwendungsentwickler
    Ort:
    Viersen
    Hallo Eric,

    auch dir vielen dank für deine Antwort.

    Im Angebot steht "Aufstockung Einfamilienhaus sowie Fassadenarbeiten "

    Mal angenommen für die 17 TSD wurde schon Material gekauft, und es liegt tatsächlich wie gesagt beim Lieferanten abholbereit.

    Wie würde dass mit der Eigentumsüberschreibung gehen?
    Reicht da ein Formloses Dokument? Oder muss das Rechtsanwältlich oder anders geklärt werden? Ich stelle mir da ein Schreiben vor, ähnlich wie (mal kurz was hinwürfeln): Material vom Lieferanten mit Lieferschein Nr xyz, bzw. Rg Nr ABC (Rechnung könnte man die Beträge Schwärzen und beim Holz Lieferant nachfragen ob die Rechnung beglichen ist) ist bezahlt und geht in Eigentum von WIR über. Unterschrift WIR Unterschrift Zimmermann.

    Ich habe ja gestern am Telefon eine Frist bis Ende der Woche zur Terminfindung gegeben.
    Passiert dass nicht werde ich nochmal ein persönliches Gespräch zur Lösungsfindung suchen wie es weiter gehen soll.

    Sollten die Finanzen des Unternehmens nicht passen, wäre es zwar evtl. peinlich zuzugeben, aber auch in dem Fall lässt sich bestimmt auch eine Lösung finden um das Vorhaben hoffentlich bald abzuschließen.

    Danke.
     
  4. #24 Manfred Abt, 13.08.2015
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Eigentumsüberschreibung vor der Fertigstellung und Abnahme des Gewerks kann ja ggf. gar nicht gewünscht sein und kann auch vieles komplizierter machen.

    Im Normalfall hat der AN sein Material ja auch bis zur Abnahme selbst zu schützen, die Gefahr liegt beim AN.

    Fackelt das Holz jetzt zwischen Eigentumsüberschreibung und Montage ab dann gibts direkt das nächste Problem.

    Oder auch:
    • AN macht einen Fehler und sägt einen Balken falsch ab, beschädigt also formell ihm nicht gehörende beigestellte Baustoffe
    • kann dann seine Leistung nicht fertigstellen und benötigt Ersatzmaterial
    • die beschafft dann wer??
    • ganz förmlich müsste dann ggf. der AG Ersatzmaterial beschaffen und vom AN Schadensersatz fordern
     
  5. #25 eltorito, 13.08.2015
    eltorito

    eltorito

    Dabei seit:
    07.08.2014
    Beiträge:
    574
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Anwendungsentwickler
    Ort:
    Viersen
    So langsam verstehe ich warum es ein Fachgebiet "Baurecht" gibt...

    Klar, wäre doof wenns Material meins ist, und da wo es gelagert ist beim Lieferanten, abfackelt, der Lieferant sollte aber Versichert sein und bis zur Abholung das Material schützen?

    Aber okay, verstehe die Problematik. Dann müsste man es anders auslegen.

    Im Falle einer Insolvenz geht das gelagerte Material bei XYZ in unser Eigentum über? (Jetzt mal unschön ausgedrückt?)

    Bzw. immer noch angenommen es liegt bei seinem Lieferanten das bezahlte Material...

    Was sollte ich dann fordern als Sicherheit bis das Material auf die Baustelle kommt? Wobei fordern jetzt auch wieder so "motzig" klingt, also würde schon nett nachfragen ob ich irgendwas als Sicherheit bekommen kann.

    Rein theoritisch reicht es doch zu sagen ich möchte eine Sicherheit und er kann/soll sich überlegen wie das auszusehen hat?
     
  6. #26 Ralf Wortmann, 13.08.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Da bin ich anderer Meinung.

    ---------------------------------------------------------------------------------
    § 632a Absatz 3 Satz 1 BGb lautet: „Ist der Besteller ein Verbraucher und hat der Vertrag die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand, ist dem Besteller bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 vom Hundert des Vergütungsanspruchs zu leisten.“
    -------------------------------------------------------------------------------------

    Hier geht es um den „Umbau eines Hauses“. Ein solcher liegt vor bei jeder Umgestaltung eines vorhandenen Bauwerks mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion und Bestand.

    Eltorito hat einen Teil seines Hauses abgerissen und die Zimmerei errichtet darauf eine neue (sicherlich sogar völlig anders dimensionierte) Aufstockung. Der Umbaubegriff ist daher erfüllt. Der Vertrag mit der Zimmerei hat den Umbau eines Hauses zum Gegenstand. § 632a Abs.3 BGB ist anwendbar.
     
  7. #27 eltorito, 14.08.2015
    eltorito

    eltorito

    Dabei seit:
    07.08.2014
    Beiträge:
    574
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Anwendungsentwickler
    Ort:
    Viersen
    Hallo,

    ich hab heute mit dem Holzbau telefoniert um noch ein Detail zu klären, weil ich grad Installaetuere da hatte, und ich nicht mehr das Maß im Kopf hatte was die Berücksichtigen sollen. (Hatten wir zwar schriftlich festgehalten im Detailplan, aber den hatten die wieder mitgenommen) egal auch.

    Im Anschluss bekam ich die Info dass der Termin für den 24.8 bestätigt ist.

    Die noch geforderte Materialvorabschlagszahlung Überweisung, werden wir dann am 24.8 in Auftrag geben.
    Müssen es bei der Bank abrufen und dauert 10 Arbeitstage(wurde dem Unternehmen auch mitgeteilt).

    Bin morgen zufällig bei einem Anwalt zum Grillen eingeladen, ich soll die Sachen gleich mal rüber mailen, und er sagt mir dann morgen mal wie er das Ganze sieht, und was und ob wir nun noch unternehmen sollten.

    Grade jetzt reicht mir die Telefonsiche Bestätigung dass die am 24.8 kommen,
    wäre natürlicher schöner wenn ich das auch noch schriftlich bekäme.
     
  8. manni

    manni

    Dabei seit:
    27.09.2002
    Beiträge:
    476
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Unterfranken
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr + Stromer
    Dann mach eine schriftliche Telefonnotiz und schick Sie der Firma nachweislich zu.
     
  9. #29 eltorito, 17.08.2015
    eltorito

    eltorito

    Dabei seit:
    07.08.2014
    Beiträge:
    574
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Anwendungsentwickler
    Ort:
    Viersen
    Moin,
    ja machen wir, Einschreiben Einwurf sollte erstmal reichen?.

    Haben nun bezugnehmend auf das Telefonat eine Schriftliche Zusage für den Termin angefordert und einen detailierten Ablaufplan damit wir die nachfolgenden Gewerke planen können. (Freunlich und ohne zu provozieren)

    Was den Termin angeht konnte der Anwalt mir auch nur sagen was Ihr schon schriebt, "der Unternehmer hat die Pflicht, alsbald nach Beauftragung seine Leistungen zu erbringen und zügig mit der Werkherstellung fertig zu werden, d.h. nach Vertragsschluss - Zeitpunkt bei Euch Euer handschriftliches "O.K" zum Angebot auf der letzten Seite des Angebotes- mit den Arbeiten alsbald zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu beenden. Macht der Unternehmer das nicht - es sind ja nun schon einige Wochen um - müsstet Ihr rein rechtlich schriftlich eine Frist zum Arbeitsbeginn setzen und damit drohen, bei Verstreichenlassen dieser Frist ohne Arbeitsbeginn vom Vetrag zurückzutreten."

    Wird der Termin nun nicht schriftlich bestätigt oder findet nicht statt (aus nicht plausiblen Gründen) werden wir mit Hilfe des Anwalts dann eine Frist setzen, ich hoffe dazu kommt es nicht, wir wollen ja nur dass es endlich weiter geht...

    Ich hoffe ab Montag läufts endlich, der Sommer scheint vorbei zu sein ...
     
  10. #30 eltorito, 21.08.2015
    eltorito

    eltorito

    Dabei seit:
    07.08.2014
    Beiträge:
    574
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Anwendungsentwickler
    Ort:
    Viersen
    So.

    haben das Angebot mal dem Anwalt vorgelegt.

    Der hat uns eine Passage unterstrichen: " Zahlungsbedingung: Materialkosten müssen grundsätzlich im Voraus bezahlt werden und weitere Abschlagszahlungen nach Bauabschnitt"

    Demnach haben wir unterschrieben dass wir das Material gänzlich Vorkasse leisten müssen.... okay ist dann so (P.P.)

    Der Termin wurde nun auch für Montag bestätigt, und aber schon wieder verschoben auf Mittwoch (weil Wetterprognose für Montag sagt 90% Regen Wahrscheinlichkeit), okay da kann ja keiner was dafür.... ist halt so...
    (Da wir Sichtbaren Dachstuhl bekommen wollen wir das Regenrisiko so gering wie möglich halten)

    Habe nun nochmal telefoniert, und es ist so, dass das Unternehmen momentan nicht flüssig ist und bei seinen Lieferanten in Vorkasse gehen muss. Und die von uns noch geforderten 10 TSD fehlen wohl noch um den Rest Material abzuholen/Bestellen.

    Haben uns jetzt erstmal darauf geeingt dass wir den Kran bezahlen (Angebot/Auftrags udn Terminbestätigung des Kran Unternehmen liegt mir vor) entweder Vorab per Überweisung oder Cash an der Baustelle. Damit die schonmal richten können, soweit ich verstanden habe werden Sparren/Pfetten und 2 fertige Wandelemente geliefert.

    Am Montag will man aber trotzdem kommen und nochmal gucken/messen/kontrollieren ob nicht doch noch irgendwas ist.

    Was/wie wir das nun mit den 10 TSD machen, müssen wir nochmal überlegen, ich warte da noch auf Vorschlag vom Anwalt, geplant war eigentlich dass wir diese Rechnung bei der Bank einreichen, wegen KFW, damit diese die Überweisen, da die Bank aber 10-15 Arbeitstage für die Überweisung braucht, würde dass wieder die Baustelle stoppen. Um die Sache zu beschleunigen und weil uns dran gelegen ist das Ding nun so schnell wie möglich drauf zu bekommen, könnten wir auch Privat die Überweisung veranlassen.

    Wird nun am Mittwoch Wandelemente und Dachstuhl geliefert und gerichtet, dürfte die Bange um das bereits bezahlte Geld erstmal abflachen.

    Die brauchen also unseren Auftrag um wieder flüssig zu werden....

    Hätten die gleich sagen sollen, dann hätte man den Zustand jetzt evtl. schon vor 3 Wochen klären können ... :mauer
     
  11. #31 eltorito, 02.09.2015
    eltorito

    eltorito

    Dabei seit:
    07.08.2014
    Beiträge:
    574
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Anwendungsentwickler
    Ort:
    Viersen
    Hi,

    der Termin am Mittwoch wurde eingehalten.
    Gab zwar Probleme mit dem Kran, der kam nicht in unsere Einfahrt rein, wurde dann alles in die Einfahrt abgeladen, und von dort dann aufs Dach, dadurch hat sich der Tag gezogen und konnten erst gegen 15 Uhr anfangen mit dem richten, und Prognose für nächsten Tag war Dauer Regen, Abends noch schnell in Baumarkt gehuscht Gewebeplane gekauft, eine hatte ich noch, und noch drauf "tackern" und an der Fassade runterhängen lassen, so dass Sparen, Hölzer und die gesetzten Wandelemente geschützt sind.

    Wir zufrieden, Mittwoch Abend den Betrag der zweiten MaterialAkonto Rechnung von 10 TSD überwiesen (Pi mal daumen wurden am Mittwoch ca 14 TSD Material angeliefert)

    Donnerstag Dauerregen ...

    Donnerstag Anruf von der Frau des Unternehmer, :mauer warum Geld erst jetzt überwiesen, unverschämtheit, und wir wären die ganze Verzögerung schuld wegen Gerüst zu spät und bla blup... :mauer Hab ihr gesagt wo das Problem sei? Ich da jetzt keine Lust zu diskutieren hätte, dass die vor 2 Monaten 17 TSD bekommen haben und wir nichts, nichtmal ein Termin, die ganze Leier nochmal ... Solle mir Ihr Mann mal geben, wäre doch alles geklärt nun ? Material ist Vorab alles überwiesen, nächste Rechnung nach Bauphasen... Mann war nicht da, und Sie wusste wohl auch nicht dass man uns gesagt hatte dass die momentan nicht so flüssig sind... Habe ihr dann noch gesagt dass wir eigentlich die Rechnung bei der KFW Bank einreichen wollten (Berabeitungszeit 10-15 Tage), war auch so abgesprochen mit den Zimmermännern, und das wir nun von Privat überwiesen hätten, und somit 5 AT gespart hätten, soll sich mal nicht so anstellen ... sollen Ihre Sache machen und bekommen Ihr Geld...

    Freitag auf der Baustelle, als wenn nichts gewesen wäre :mega_lol: Vermute mal Mann wusste nicht dass Sie uns Donnerstag anrief und Terror machte ... Hab's auch nicht angesprochen... Will kein Stress, sollen einfach nur machen ...

    Naja, auf jedenfall läuft die Sache nun, die Verzögerung durch die Regen Tage nun, tja, ist dann halt so ...

    Habe denen auch gesagt sollen sich nicht wundern wenn unerwartet der Architekt / SV auf der Baustelle aufkreuzt,
    muss er für das KFW Gutachten, und haben Ihn auch beauftragt mit der Abnahme der Arbeiten.

    Auf jedenfall nun ein beruhigendes Gefühl zu sehen dass es weiter geht. :bau_1::hammer:
     
Thema: Was gilt wenn man kein vertrag hat?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. zimmermannsarbeiten nach bgb

    ,
  2. was für ein Angebot gilt wenn nix vereinbart wurde

Die Seite wird geladen...

Was gilt wenn man kein vertrag hat? - Ähnliche Themen

  1. Bis wann gilt Neubau noch als Sanierung

    Bis wann gilt Neubau noch als Sanierung: Hallo liebes Forum, wir haben einen Wochenendgrundstück mit 30qm Holzbungalow drauf günstig erstanden. Der Bungalow ist im Frühjahr einem Brand...
  2. Welche BauNVO gilt bei Bebauungsplan vor 1962

    Welche BauNVO gilt bei Bebauungsplan vor 1962: Hallo, wir sind gerade am planen unserer Außenanlagen (Neubau, Rohbau steht bereits). Leider konnte ich noch nicht herausfinden, welche BauNVO in...
  3. Ideeles Grundstück Einfahrtlänge und Stellplatz pro Doppelhaushälfte / Gilt hier die Grenzbebauung?

    Ideeles Grundstück Einfahrtlänge und Stellplatz pro Doppelhaushälfte / Gilt hier die Grenzbebauung?: Hallo zusammen, wie lang darf eine Einfahrt mit Stellplatz maximal sein, wenn diese an der Genze vom Nachbarn liegt? Ich weiß, dass...
  4. Stützwand gebaut und was gilt jetzt?

    Stützwand gebaut und was gilt jetzt?: Wir haben eine Stützwand gebaut auf einem hangigen Grundstück, was über zwei der 4 Seiten auf eine Ecke zu abfällt. In dieser Ecke hat die...
  5. Gilt Traufhöhe auch für Erker?

    Gilt Traufhöhe auch für Erker?: Hallo zusammen, in unserem B- Plan (NRW, 1-geschossige Bauweise) ist festgelegt, dass untergeordnete Bauteile, Erker und Wintergärten von der...