Frostschürze? Lage? Form? oder reicht Streifenfundament??

Diskutiere Frostschürze? Lage? Form? oder reicht Streifenfundament?? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hi! ich habe mal eine Frage zum Verständnis. Folge Aussage im Bodengutachten: 6.3.2 Gründung Die Gründung erfolgt mit einer lastverteilenden...

  1. #1 Stevie82, 14.08.2015
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    Hi! ich habe mal eine Frage zum Verständnis. Folge Aussage im Bodengutachten:

    Nun eine Verständnis Frage. Laut Bodengutachter dürfen wir die Schürzen nicht mit einer Schotterpackung erfolgen, da hier die Gefahr besteht das die Kleinteile weggeschwemmt werden.
    Nach Rücksprache mit dem Bodengutachter wie die Schürze denn auszusehen hat, sagte er "Am besten als L". Was meint er damit? Der will hoffentlich nicht von uns ein L-Stein geschalt bekommen. Bzw. erst Fuß dann Wände betoniert haben. Da wäre der Schalungsaufwand ja enorm. Bislang kennt unser Planer nur Frostschürzen 20cm Breit mit ca. 80 bzw in unserem Fall 95cm Tief und Außenseitig eine Dämmung.

    Lage der Frostschürze ist auch nicht 100% klar. Laut Bodengutachten darf die Last der BoPla nicht auf die Schürze abgetragen werden. Bedeutet das, dass die Schürze ausserhalb der BoPla liegen muss?
    Darf die Frostschürze nicht außen entlang der BoPla betoniert werden? Wie z.B. hier: http://www.projekt-traumhaus.de/2012/08/frostschurze-und-bodenplatte/

    Wäre toll wenn mir jemand Hilfestellung geben könnte, bevor wir hier etwas reingeknallt bekommen was kalkulatorisch hirnrissig wäre.

    Vielen Dank im Voraus

    Grüße Steve
     
  2. #2 Stevie82, 14.08.2015
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    Neue Erkenntnis:

    Unser Statiker fragt sich jetzt natürlich wie er das hinbekommen soll, die Lasten nicht über die Frostschürze abzutragen... Und dieser Falz/Ausklinkung ist ebenfalls sehr unglücklich. Hat hier jemand einen Vorschlag?

    Unser Statiker würde am liebsten ein Geotextil mit 95cm 0/45er Material verbauen und darauf dann eben eine 30er BoPl. Allerdings hat er eben das Problem, dass im Bodengutachten die Frostschürze gefordert wird.
     
  3. #3 Stevie82, 14.08.2015
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  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2015
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    Du hast Doch einen Architekten. Warum stimmt der sioch nicht mit dem Statikus ab, dafür und und dafür, dessen Ideen in die Zeichnung einzuarbeiten, kriegt der schliesslich Geld.
     
  5. #5 Stevie82, 14.08.2015
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    Das sind ja seine Eintragungen. Allerdings kennt der Architekt/Statiker diese Vorgehensweise nicht. Zumal die Schürze mit der Ausklinkung unglücklich ist.
    Der Schriftverkehr oben ist zwischen Architekt und Bodengutachter.
     
  6. #6 RMartin, 14.08.2015
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    Hmmm....aber die Skizze und der Text passen nicht ganz zusammen.
    Vermasst ist das Bettungspolster mit 95cm; im Text und rechts in der Skizze steht dann aber eine Stärke von 50cm. Gleiches Diskrepanz bei der Frostschürze; in der Zeichnung steht 95cm; im Text sind 50cm beschrieben.

    Generell verstehe ich es so, dass das gesamte Gelände wo das Gebäude drauf soll noch um cirka 50cm aufgeschüttet werden soll?! Daher wohl auch die merkwürdige Höhenangabe, dass OKF im Erdgeschoss bei +0.50 ist.
    Ist der Architekt denn auch der Statiker?
     
  7. #7 Stevie82, 14.08.2015
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    Hallo RMartin,

    Unser Planer der auch Statiker ist, ist im Vorfeld von einem Bettungspolster von 95cm aus 0/45er Material ausgegangen.
    Im Bodengutachten kam dann jedoch der Hinweis mit der zu bringenden Frostschürze.

    Planer und Bodengutachter haben heute mittag telefoniert, bei dem raus gekommen ist das der Bodengutachter ein L vorschlägt.
    Unser Planer war darauhin verwirrt und hat eine Skizze gemacht und dem Bodengutachter geschickt. Daraufhin hat der Bodengutachter den Fuß weggestrichen und oben diese Auskragung eingezeichnet und neben an Bettungspolster von 50cm eingetragen.

    Ich gehe also davon aus, dass wir anstelle des 95cm Bettungspolsters Innen "nur" noch 50cm vorsehen müssen, wenn wir rund herum eine Betonschürze von 95cm betonieren.

    Mein Planer ist nun erst einmal 2 Wochen im Urlaub, sodass ich erst Anfang September hier genaueres raus bekommen werde. Mich irritiert eben diese Auskragung. Mich frage mich ob das wirklich seien muss, oder ob es eine andere Möglichkeit gibt.
     
  8. mls

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    ich glaube nicht, dass man eine vernünftige lösung
    rechnerisch nicht in den griff kriegen würde - kann
    man halt nicht übers knie brechen .. also wie ralf:
    die fachleute sollen noch a bisserl diskutieren ..
    (auch über alle funktionalanforderungen des bgga
    an die frostschürze) wenn der urlaub vorbei ist:
    weil geschrieben ist regelmässig frostschürze,
    gewollt ist oft eine unterströmungsschürze.
     
  9. #9 malgucken, 16.08.2015
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    Mal ne Frage:
    Es werden Ausspülungen befürchtet...von den Kleinteilen??
    Wo sollen diese herkommen und wo sollen die Kleinteile denn hinwandern?

    Euer Haus ist 0,5m über Straßenniveau?
     
  10. #10 Stevie82, 16.08.2015
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    Sorry hatte mich verschrieben. Kleinteilchen würden ausgespüllt werden.

    Fast, ja.
     
  11. #11 Stevie82, 04.09.2015
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    Hallo, das Thema ist noch immer aktuell. Planer hat versucht den Bodengutachter alternativen zu entlocken. Leider bleibt der Bodengutachter bei seinen Frostschürzen.
    Nun habe ich mit den beiden Nachbaren (Nebenan und Hintendran) gesprochen. Beide haben mir Ihr Bodengutachten zur Verfügung gestellt. Beide von unterschiedlichen Bodegutachter. Bislang haben alle Objekte in dem kleinen NBG (7 von 20 Grundstücken sind bebaut) auf Frostschürzen aus Beton verzichtet.
    Ich habe eines davon mal angehängt. Das 2. ist ähnlich.

    Da wir insgesamt ca. 40cm aufschütten müssen, würde es bedeuten, dass die Frostschürzen geschalt werden müssen. Wir haben hierzu ein Angebot erhalten. Bei 47lfdm x 160,00 € = 7.500,00 € allein für die Frostschürze. Wir wissen nun nicht was wir machen sollen. Wir sind total verunsichert. 7.500€ sind eine Menge Geld die zzgl. zu der Gründung hinzukommen.
    Unser Planer sagt, er kann keine Empfehlung aussprechen. Privat würde er wohl auf Frostschürzen verzichten, aber da wir ein Bodengutachten haben, in dem dies "empfohlen" oder soll ich sagen "vorgeschrieben" wird, kann er sich hier nicht widersetzen. Anders wäre es, wenn wir einen neuen Bodengutachter hinzuziehen würden.

    Meine Frage an euch?

    -Aktuellen Bodengutachter mit den beiden Gutachten konfrontieren?
    -Neues Bodengutachten erstellen lassen?
    -Frostschürzen aus Beton herstellen?
    -Frostschürze wie im Bodengutachten alternativ aus Frostschutzmaterial?

    Grüße Steve

    IMAG2512.jpg

    IMAG2511.jpg
     
  12. #12 Stevie82, 04.09.2015
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    Schade, ich kann nicht mehr editieren.

    Was spricht denn gegen umlaufende Streifenfundamente die frostfrei gegründet werden? Würde sicherlich ähnliche Kosten wie reine Frostschürzen mitsich bringen, man könnte aber auf eine 25cm Bodenplatte schwenken und innerhalb der Streifenfundamente auf eine 100cm Gründung verzichten und diese niedriger Ausführen.

    Mich irritiert immernoch die Aussage dass die Frostschürzen keine Lasten aufnehmen dürfen. Wieso kann man beides nicht verbinden? Das würde die Kosten zumindest ein wenig drücken.
     
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