Vollgeschossigkeit

Diskutiere Vollgeschossigkeit im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, Wie berechne ich die Vollgeschossigkeit eines DG sofern ein Luftraum in diesem Geschoss vorhanden ist? Wird bei der Ermittlung...

  1. #1 Andreas 3, 12.03.2006
    Andreas 3

    Andreas 3 Gast

    Hallo zusammen,

    Wie berechne ich die Vollgeschossigkeit eines DG sofern ein Luftraum in diesem Geschoss vorhanden ist? Wird bei der Ermittlung der Grundfläche des DG der Luftraum übermessen oder zählt der Luftraum zum EG?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 12.03.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Lieber Gast ...

    ... das hängt von der Bauordnung Deines Bundeslandes ab, das Du uns nicht verraten hast :konfusius .
     
  3. #3 Andreas 3, 12.03.2006
    Andreas 3

    Andreas 3 Gast

    Sorry, hab ich vergessen, ist die BauO NRW.
     
  4. #4 Baufuchs, 12.03.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kurz und knapp:

    wird übermessen. Zählt genauso zur Grundfläche des DG wie z.B. das Treppenloch.
     
Thema:

Vollgeschossigkeit

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