Risse im WDVS - was nun?

Diskutiere Risse im WDVS - was nun? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich suche Rat bzgl. Rissen in meiner neuen Fassade (Bj 2013). Was wurde hier falsch gemacht und wie kann dies nun behoben...

  1. #1 Dizzybee, 16.08.2015
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    Hallo zusammen,

    ich suche Rat bzgl. Rissen in meiner neuen Fassade (Bj 2013). Was wurde hier falsch gemacht und wie kann dies nun behoben werden?
    Vielen Dank vorab für jegliches Feedback!

    Grüße

    Dizzybee
     

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  2. Eric

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    Lustige Frage: Stellst drei Bilder ein und erwartest von uns anhand der Bilder die Ermittlung der Mangelursache.

    Deine Aufgabe ist es zunächst nur, dem ausführenden Unternehmer den vorhandenen und nicht zu leugnenden Mangel und zwar seinem äußeren Erscheinungsbild nach ( = WDVS ist gerissen im Bereich der Fensterstürze rechts und links von Fenster xyz ) mitzuteilen und ihn unter Setzung eine angemessen Frist zur Beseitigung des Mangels aufzufordern. Vor Aufnahme der Mangelbeseitigung hat der Unternehmer dann die Mangelursache zu erkunden. Hierzu hat er Bauteilöffnungen durchzuführen. Nur " drüberstreichen " wäre keine Ursachenklärung und daher auch keine ordnungsgemäße Nachbesserung. Zur klären wäre auch, ob gleichartige Mängel an allen Fensterstürzen vorhanden sind und nur nocht nicht in Erwscheinung getreten sind.

    Die Mangelursache muß daher nur dann von Dir geklärt werden, wenn der Unternehmer nur an den Mangelsymthomen " herumbasteln " sollte.

    Nach den Bildern läßt sich nur sagen: Es deutet einiges darauf hin, dass an den Fensterstürzen die Eckverstärkungen miit Gewebe fehlen. Am gerissenen Absatz könnte die Dehnungsfuge ( Kompriband, Trennband ) fehlen.
     
  3. #3 Dizzybee, 16.08.2015
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    Hi Eric,
    Vielen Dank für das schnelle Feedback.
    Meinen Bauträger habe ich darüber bereits informiert und es hat auch schon eine Besichtigung stattgefunden. Allerdings war sein Vorschlag genau der, den du (als auch ich - übrigens genau der Grund warum ich mir hier Rat suche) als nicht akzeptabel sehe -> mit einer rissüberbrückender Farbe drüber streichen...
    Sollte man hier gleich einen Sachverständiger einschalten oder abwarten ob dies das Problem löst. Aus meiner Sicht wird hier zum einen nicht die Ursache behoben und zum anderen kommt es mir so vor als ob man auf Zeit spielt ( in zwei Jahren läuft die Gewährleistungsfrist ab ). Was kann man in dieser Situation empfehlen?
    Grüße
    Dizzybee
     
  4. rose24

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    Der gerichtlich bestellte SV unseres Nachbarn hat - sofern ich das richtig verstanden habe - genau das vorgeschlagen: rissüberbrückende Farbe aufbringen. Und nun?
     
  5. Eric

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    Wenn er das schriftlich oder unter Zeugen erklärt hat oder die gesetzte Frist abgelaufen ist, würde ich einen Priatgutachter beauftragen, die Mangelursache und die Mangelbeseitigungskosten zu klären und anschließend Klage auf Vorschußzahlung + Ersatz der Privatgutachterkosten einreichen. Auf anderen Weg wirst Du nicht weiterkommen.
     
  6. #6 Siedler, 17.08.2015
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    Ganz ehrlich - wie will man sowas fachgerecht beseitigen? Teilöffnung des WDVS? Putz abkratzen und neu verputzen? Wird mit Sicherheit alles nicht besser.

    Gruß
     
  7. #7 Halbwissender, 17.08.2015
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    Geht schon, und wird mit größerem Aufwand auch besser.

    Problem ist, dass es nicht vorhersehbar ist ob die in geringem Umfang rissüberbrückende Farbe die Risse überbrücken kann. Dann ist das WDVS nicht schlagregensicher, Schäden weiten sich aus, Mangelinstandsetzung wird umfangreicher, Gewährleistung ist abgelaufen und die Zeche bezahlt der Bauherr?

    Gute Idee? Ist dann "Alles besser"???
     
  8. #8 Siedler, 17.08.2015
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  9. #9 Dizzybee, 17.08.2015
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    An eine Verlängerung der Gewährleistung habe ich auch schon gedacht. Doch hierfür muss man den Bauträger erst einmal dazu bewegen können... Aktuell vertritt dieser jedoch den Standpunkt: wir kümmern uns doch um den Mangel und dann ist dies erledigt.
    Ich vermute jedoch ( wie auch andere ) dass es anschließend - nach der Gewährleistungsfrist wieder los geht. Wie kann hier der Bauträger trotzdem in die Pflicht genommen werden? Einwurfeinschreiben absenden und Antwort abwarten oder genügt die Bekanntmachung per Mail?
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 17.08.2015
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    Das hat Eric schon in Beitrag #2 geschrieben. Genauso machen.
    Wenn du einen Mustertext brauchst, den gibt es im Netzt. einfach mal "Mustertext Mängelanzeige" googeln.

    Schreibe dem GU nicht vor, wie er den Mangel zu beseitigen hat. Wenn er innerhalb der Frist was tut, lasse ihn gewähren, aber "segne" sein Tun nicht ab. Weise ggfs. nachweisbar schriftlich (Einwurfeinschreiben) darauf hin, dass du eine Anwendung rissüberbrückender Farbe nicht für fachgerecht hältst und dass du dir nach Abschluss der Maßnahme vorbehältst, dass überprüfen zu lassen. Unterschreibe auch nichts, schon gar keine Abnahmeerklärung nach Abschluss des Mängelbeseitigungsversuchs.
     
Thema: Risse im WDVS - was nun?
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