Aussschreibung Sanitär - ohne Material? (oder: Muss der Fachhandel verdienen?)

Diskutiere Aussschreibung Sanitär - ohne Material? (oder: Muss der Fachhandel verdienen?) im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; wenn ein handwerker auf ein vorgewerk aufbaut, haftet er auch für das vorgewerk? Für das Vorgewerk haftet er nie! bei "materialien" ist das...

  1. #21 Skeptiker, 18.08.2015
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Für das Vorgewerk haftet er nie!

    Insbesondere Sanitärbetriebe (aber auch andere) schließen die Haftung für beigestellte Materialien ausdrücklich aus. Der Hinweis auf den immensen Wasserschaden durch "bestimmungswidrig austretendes Wasser" kam ja schon.
     
  2. Rico M

    Rico M

    Dabei seit:
    08.04.2015
    Beiträge:
    413
    Zustimmungen:
    7
    Beruf:
    Schreinermeister
    Ort:
    Lausitz
    meine Meinung ist- Schreibe die Sachen exakt aus- also welche Schüssel, mit welchem Bedienknopf, welchen Hahn in welcher Farbe etc. pp.
    Der Sanitärer kauft sicher günstiger ein als du- das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass er den Listenpreis an dich verrechnet- dieser kann auch niedriger sein.
    Um genau die Wettbewerbssituation zu schaffen, die dies bewirken kann - nochmals - bitte exakt ausschreiben
     
  3. #23 Ralf Wortmann, 18.08.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Wenn ein Handwerker auf ein Vorgewerk aufbaut, haftet er nur dann für solche Mängel mit, die darauf beruhen, dass er Mängel am Vorgewerk hätte erkennen können und müssen und wenn er gleichwohl eine Bedenkenanmeldung unterlassen hat.

    Er haftet nicht für das Vorgewerk in dem Sinne, dass er eine 5-jährige Gewährleistung auf das Material zu gewähren hat.

    Wenn er bauseits gestelltes Material verbaut, ist das ähnlich. Er haftet dann nur für Mängel am Material mit, wenn er diese Mängel hätte erkennen können und müssen und wenn er gleichwohl eine Bedenkenanmeldung unterlassen hat.
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ein heißes Eisen. War ihm eine Prüfung der Vorgewerke / Materialien überhaupt möglich bzw. zumutbar? In welchem Umfang? Dann landen wir schnell auf der Schiene, dass er den Mangel gar nicht erkennen konnte, dass er seiner Sorgfaltspflicht genüge getan hat indem er ein CE Zeichen überprüft und evtl. noch die Eignung des Materials festgestellt hat. Danach kommt dann, ich wäsche meine Hände in Unschuld.

    Ergänzung: Vornamensvetter kann das viel schöner erklären. :D
     
  5. #25 meisterLars, 18.08.2015
    meisterLars

    meisterLars

    Dabei seit:
    21.03.2008
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    132
    Beruf:
    Straßenbauermeister, selbständig im Tiefbau
    Ort:
    NRW
    Kleine Anekdote am Rande:
    Der Schwager eines Bauherrn ist selbstsändiger Sanilöter von Beruf, macht also auch die komplette Sanitärinstallation bei dem Bau.
    Bauherr und Sani fahre eines Tages zum Großhändler, um Armaturen auszusuchen. Man einigte sich auf Hersteller XY. Hier sollte eine Waschtischarmatur 240,-€ kosten.
    Wenige Tage später blättert der BH in einem Baumarktprospekt und sieht dort "seine" Armatur. Für läppische 90,-€.
    Entsetzt ruft er seinen Schwager an und berichtet ihm darüber.
    Kommentar vom Sani: Pack dir eine von den teuren Armaturen ein, nimm noch eine Waage mit, in 30 Minuten treffen wir uns im Baumarkt. Der BH wundert sich, tut aber, was der Sani ihm aufgetragen hat.
    Im Baumarkt angekommen werden die teure Armatur vom Fachhändler und die günstige Baumarktarmatur gewogen.
    mit dem Ergebnis, dass die anscheinend gleichwertige aber viel günstigere Armatur auch mal eben knapp 500g weniger auf die Waage brachte. Dem "hochwertigen" Innenleben aus Plastik sein Dank.
    Von daher, nicht wundern, wenn Produkte aus dem Fachhandel manchmal anscheinend teuer sind...
     
  6. #26 PaulDiracBaut, 18.08.2015
    PaulDiracBaut

    PaulDiracBaut

    Dabei seit:
    04.05.2014
    Beiträge:
    142
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Physiker
    Ort:
    München
    Danke für die Beiträge bisher. Um es klarzustellen: Der Bauherr will hier nicht am Handwerker sparen. Er möchte gerne sorgfältige Arbeit mit allem was dazugehört gut entlohnen. Aber ich verstehe einfach eines nicht: warum muss an dieser Geschäftsbeziehung ein Dritter verdienen?

    Der Händler leistet nämlich gar nichts, außer dass er seine aufwendigen Verkaufsräume betreibt. Es ist nur natürlich, dass der Bauherr mit dem Handwerker nach einer Win-Win Gestaltung sucht.
     
  7. artibi

    artibi

    Dabei seit:
    08.02.2014
    Beiträge:
    834
    Zustimmungen:
    184
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Ludwigsburg
    Könntgrad meinen hier will man ne heilige Kuh schlachten. Handwerker muss Gewährleistung übernehmen, hat Lagerkodten usw - einen Aufpreis von 100% aufwärts rechtfertig das sicher nicht - dass ist schlicht Abzocke und in keinster weiße gerechtfertigt. Die Gewährleistung für's Material übernimmt letztendlich der Hersteller, nicht der Handwerker. Und für seine Arbeit hat er Gewährleistung - aber die sollte doch bitte im Stundenlohn eingepreist sein.
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    weisst du´s?
    ob´s 100% sind?
    ob´s gerechtfertigt, weil kalkulatorisch notwendig ist?
     
  9. #29 Karl Drogo, 18.08.2015
    Karl Drogo

    Karl Drogo

    Dabei seit:
    03.02.2014
    Beiträge:
    41
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT Projektmanager
    Ort:
    Leverkusen
    Unser Sanilöter hat in seinem Angebot die UVPs des Hersteller angesetzt und darauf "großzügig" 15% Rabatt gewährt. Allerdings kamen danach noch 19% MwSt drauf, obwohl die UVP eigentlich der Endpreis inkl. Steuer ist.
    Ich hab also mehr als die UVP bezahlt :mauer. Da wir mit einem Bauträger gebaut haben konnte ich auch nicht so einfach einen anderen Handwerker nehmen. Immerhin waren es nur die Sonderwünsche, sodass die Summe nicht ganz so groß war. Wenigstens die Toiletensitze habe ich rausgenommen und selber gekauft und eingebaut ;) . Das Gewährleistungsrisiko erschien mir da überschaubar und es hat immerhin fast 300 € gespart.

    Ich kann den TE gut verstehen. Ich würde niemals erwarten, dass mir ein Handwerker die gleichen Preise macht, wie im Internet, aber 100% Aufschlag scheinen mir bei den Sanis die Regel zu sein und das ist einfach nur unverschämt und habe ich auch bei keinerlei anderem Gewerk so erlebt.
     
  10. artibi

    artibi

    Dabei seit:
    08.02.2014
    Beiträge:
    834
    Zustimmungen:
    184
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Ludwigsburg
    Kalkulatorisch notwendig? Du meinst der Laden läuft nicht und das Problem wird über Kundenabzocke gelöst?
     
  11. #31 wasweissich, 18.08.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    zwing ihn doch keiner solche verbrecher zu beauftragen .

    anzeigen und einsperen lassen und von den beschlagnahmten tonnen krügerrand alle geschädigten ITler entschädigen .....
     
  12. #32 Sulzknie, 18.08.2015
    Sulzknie

    Sulzknie

    Dabei seit:
    25.11.2014
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Jade
    Gwährleistung,Garantie ,Schadenersatz ist die eine Seite.Bei einer Steuerprüfung mußte ich dem Prüfer Erklären wie der geringe Matterialaufschlag zustande kommt ! Hier wird vermutet ,ein Teil geht so in die Tasche.Die drehen den Laden auf Links.Da werden einfach Zahlen zugrunde gelegt .
     
  13. artibi

    artibi

    Dabei seit:
    08.02.2014
    Beiträge:
    834
    Zustimmungen:
    184
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Ludwigsburg
    Darum geht es doch gar nicht. Ich mecker nur weil Einjge hier dieses Verhalten als gerechtfertigt und ethisch korrekt hinstellen.

    Und dein amüsantes ITler bashen darfst ruhig sein lassen solange du außer hohlen Vorurteilen und null Ahnung von der Materie nix zu bieten hast.
     
  14. #34 Rudolf Rakete, 19.08.2015
    Rudolf Rakete

    Rudolf Rakete

    Dabei seit:
    07.10.2010
    Beiträge:
    3.761
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Bonn
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung ist nicht von mir!
    Diese Behauptung ist traurigerweise im Sanitärbereich die Wahrheit. Ich kenne die Großhandelspreise zu dem ein größerer Sanitärinstallateur einkaufen kann. Diese liegen noch deutlich unter Reuter und Co. Da wurde Jahrelang gut verdient, deswegen ja die Entrüstung als die Online-Versender auftauchten.

    Beispiel: Tiefspülkloset eines Markenherstelleres: Online Preis: ca. 120 Euro, Preis beim Sanitärinstallateur: ca 200 Euro, Großhandelspreis: ca. 50 Euro. Dafür könnte ich sogar Belege liefern.

    Also nix Schwachsinnig.
     
  15. #35 Ralf Wortmann, 19.08.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Das stimmt so nicht, mit der Sichtweise machst du es dir zu einfach. Dir fehlt der Blick auf das, wie es für den Handwerker im Streitfall in der Praxis abläuft.

    Wenn der Handwerker das Material liefert, ist er derjenige, der gegenüber dem Bauherren dafür die Gewähr leisten muss. Mit dem Hersteller hat der Bauherr keinen Vertrag, mit dem Großhändler auch nicht. Wenn es Streit über Materialmängel gibt, muss er, der Handwerker entscheiden, wie er reagiert und sitzt oftmals zwischen allen Stühlen.

    Streiten sein Händler und der Hersteller einen Materialfehler ab und er, der Handwerker entscheidet sich, den vom Bauherren behaupteten Mangel nicht zu beseitigen, ist er es, der ggf. vom Bauherren verklagt wird, manchmal auf große Summen (z.B. bei hohen Mangelfolgeschäden), die dem Handwerker und seiner Familie bei einem oft über viele Jahre dauernden Rechtsstreit schlaflose Nächte bereiten. Die Prozesskosten muss er erstmal alleine aufbringen, das kann je nach Sachlage schon mal eine 5-stellige Summe sein.

    Wenn sein Anwalt alles richtig macht, verkündet er dem Händler, von dem der Handwerker das Material bezogen hat, den Streit, dann ist für Regressansprüche wenigstens die Verjährung gehemmt. Dann tritt der Händler dem Rechtsstreit bei und verkündet dem Hersteller den Streit und sichert damit etwaige Regressansprüche, die er gegenüber seinem Vertragspartner, dem Hersteller hat. Den Hersteller trifft es immer erst ganz am Ende der Streitverkündungskette.

    Wenn aber der Bauherr (was nicht selten vorkommt) den Handwerker erst so kurz vor Ablauf der Gewährleistung verklagt, dass die eigene Gewährleistungsfrist des Handwerkers, die er für Regressansprüche gegenüber seinem Großhändler innehat, bei Klagezustellung schon abgelaufen ist, bleibt der Handwerker auf dem Schaden sitzen und kann ihn innerhalb der Streitverkündungskette nicht weiterleiten. Dann erhält er zwei Jahre später am Prozessende ein Urteil, nach welchem er z.B. wegen eines auf einem Materialfehler beruhenden Wasserschadens 100.000 € Schadensersatz zu zahlen hat und das war es dann.

    Ob ein Aufschlag von 100 % für all das, was der Handwerker leisten muss und für die Risiken, die er tragen muss, gerechtfertigt ist, vermag ich nicht zu beurteilen; das ist eine Frage der Kalkulation.

    Ich möchte aber darauf hinweisen, dass auch in anderen Bereichen große Handelsspannen durchaus üblich sind und von den Verbrauchern eigentlich klaglos hingenommen werden. Bei Markenbekleidung werden auf den Händlerverkaufpreis oft 200 % aufgeschlagen. Der Ladenbesitzer bzw. das Kaufhaus kauft ein Kleidungsstück für 33 € ein und verkauft es für 99 Euro.

    Stimmt, die forschen erstmal nach und der Handwerker provoziert mit seinen vom normalen abweichenden Bilanzzahlen eine Steuerprüfung. Aber wenn er dabei die exakte Zahl an Werkverträgen vorlegen kann, in welchen steht „das Material wird bauseits gestellt“, wird er am Ende nichts zu befürchten haben.
     
  16. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ethisch korrekt? Hier geht es um´s Geschäft, und da gibt es 2 Parteien die entweder zu einem Vertrag zusammenfinden oder halt nicht. Mit Ethik hat das nichts zu tun, das wäre eine andere Baustelle.

    Es ist auch völlig schnuppe ob hier Margen von 10%, 50% oder 100% im Raum stehen, es gibt Branchen da sind die Margen noch viel höher. Was glaubst Du mit welchen Margen bei Bekleidung oder Schmuck gerechnet wird?
    Wenn ein Geschäftsmann eine Marge von 100% erzielen kann, sprich wenn der Markt das hergibt, dann wäre er ja schön blöde wenn er diese nicht realisieren würde. Würde ein Angestellter NEIN sagen wenn er bei gleicher Arbeit sein Gehalt verdoppeln könnte? Mit Sicherheit nicht.

    Aber Marge, genauer gesagt Rohertragsmarge, bedeutet noch lange nicht Gewinn. Das wird gerne mal vergessen. Ich kenne keinen Geschäftsmann der dauerhaft überleben kann wenn er nur Verluste einfährt. Welche Marge er benötigt um überleben zu können, das ist aber sein Bier, und wenn er mit seinen Preise nicht mehr konkurrenzfähig ist, dann hat er das Risiko selbst zu tragen.

    Mir wäre nicht bekannt, dass der Handwerker mit der Pistole vor der Tür steht und einen Kunden zu einem Auftrag zwingt. Wenn mir ein Angebot also nicht passt, dann muss ich eben nach Alternativen Ausschau halten. Finde ich keine Alternativen dann bleibt nur "Augen zu und durch" oder das Thema vergessen. Freie Marktwirtschaft, von mir aus auch soziale Marktwirtschaft, wobei man das "sozial" nicht überbewerten sollte.

    Also, nicht jammern, sondern handeln.
     
  17. #37 Schmitt, 19.08.2015
    Schmitt

    Schmitt

    Dabei seit:
    29.07.2007
    Beiträge:
    250
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Meister + Techniker
    Ort:
    Bietigheim/Baden
    Benutzertitelzusatz:
    mfG. Schmitt
    Vorteil der Innung.

    Sitzt er nur dann, wenn er kein Mitglied seiner Innung ist.

    Als Mitglied der Innung hab ich die Möglichkeit einen, von mir vermuteten Herstellerfehler meiner Innung zu melden die mir dann behilflich ist, die Angelegenheit mit dem Hersteller zu klären.

    Der Grund liegt darin, dass alle nahmhaften Hersteller der SHK Branche eine Vereinbarung mit dem ZVSHK haben in dem sie gewährleisten, dass ihr Produkt keinerlei Mängel habet und, dass sie im Schadensfall kostenlosen Ersatz, einschließlich evtl. Lohnkosten übernehmen.

    MfG. Schmitt
     
  18. Andi67

    Andi67

    Dabei seit:
    23.03.2015
    Beiträge:
    45
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Banker
    Ort:
    Radevormwald
    Wie immer bei so einem Thema liegt die Wahrheit in der Mitte.

    Bei allen Umbauvorhaben plane ich immer alles vorab selbst (soweit ich das im Vorhinein meine, beurteilen zu können). Bei unserem Badumbau habe ich eng mit meinem Sanitärbetrieb zusammengearbeitet. Vorher habe ich mir selbst Gedanken gemacht, wie das Ergebnis aussehen soll. Dann mich gründlich über Armaturen, Firmen, Badmöbel, Fliesen, Wände, Anschlüsse usw. informiert und eine voraussichtliche Stückliste selbst erstellt und selbstverständlich als erstes im Netz nach Preisen gefahndet. Hierbei bekommt man als Laie erstmal ein Gefühl dafür, was was kostet und was was augenscheinlich nicht kosten darf.

    Die Theorie "ich besorge alles günstig selbst und suche mir den günstigsten Installateur für Einbau und Gewährleistung" funktioniert aber halt nicht. Das geht auch in anderen Bereichen nicht. Als Banker muss ich auch immer den Kopf schütteln, wenn seitens Verbraucherschutz immer gesagt wird "Bank 1: das Konto für lau, Bank 2: für Sparkonten mit den höchsten Zinsen, Bank 3: für den günstigsten Kredit, Bank 4: für die günstigste Finanzierung". Auch das gibt es nur in Träumen..... Bevor das jetzt allerdings reflexartig Off-Topic wird.... es ist nur ein Beispiel für eine ähnliche Situation.

    Mein Sanilöter bat sogar drum, dass ich schonmal vorab alles aussuche und hat mir dann seinen Preis den Preisen im Netz gegengesetzt. Die Differenz war mehr als überschaubar. Dafür gab es eine Mischkalkulation für seine Arbeitsleistung, mit der ich super zufrieden war. Also hat er alles besorgt und dann auch eingebaut. Ob ich das anders noch günstiger gehabt hätte? Mit Sicherheit. Aber auch besser oder schlechter? Keine Ahnung. Für mich war das Angebot perfekt und das ist auch des Pudels Kern. Es muss im Gesamtverhältnis und innerhalb der Budget-Planung passen.

    Mir ist es jedenfalls lieber, der Fachbetrieb verdient eine überschaubare Marge an den Sanitärteilen zusätzlich und macht dafür eine gute, saubere und weiterempfehlenswerte Arbeit. Dafür brauche ich mich nicht um Lieferfristen, Abholung, Vorauszahlungen, Rücksendungen bei Beschädigungen, Speditionen usw. kümmern. Obwohl ich ein großer Fan des Internet-Kaufs bin, kaufe ich nicht alles uneingeschränkt dort, zudem oft (nicht immer) der Fachbetrieb vor Ort (egal, ob Sanitär, Elektro, wasweißich...) ähnliche oder günstigere Preise hat, bzw. haben kann.

    Aber zum Ausgangspunkt: es gibt immer solche und solche. Wenn es nicht passt zwischen Handwerker und Kunde (immer beiderseits), dann sollte man davon Abstand nehmen, einen anderen Betrieb wählen (womöglich nach Referenzen von Freunden und Bekannten) und nicht über die angeblich pauschal überteuerten Fachbetriebe meckern. Ich habe jedenfalls einen empfehlenswerten Handwerker gehabt und werde immer auf ihn zurückkommen (natürlich nicht ohne mich vorher gründlich zu informieren). Und ich glaube einfach, das das zumindest bei der Mehrzahl der Betriebe der Fall ist, sonst würden sich Handwerker nicht auf Dauer etablieren. Vielleicht auch eher ein Thema für eine Kleinstadt, wo sich Mängel schneller herumsprechen, und sich das eh' keiner leisten kann.
     
  19. #39 Rudolf Rakete, 19.08.2015
    Rudolf Rakete

    Rudolf Rakete

    Dabei seit:
    07.10.2010
    Beiträge:
    3.761
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Bonn
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung ist nicht von mir!
    Und zuallerletzt gibt es auch noch immer die Möglichkeit, Toilette, Waschbecken, Waschtischarmatur, Duschabtrennung ...... etc.p.p selber zu montieren. Das verbietet einem keiner und ist auch kein Hexenwerk.
     
  20. #40 Gast56083, 19.08.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Da gehen die Meinungen auseinander....
     
Thema: Aussschreibung Sanitär - ohne Material? (oder: Muss der Fachhandel verdienen?)
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. handelsspanne sanitär

Die Seite wird geladen...

Aussschreibung Sanitär - ohne Material? (oder: Muss der Fachhandel verdienen?) - Ähnliche Themen

  1. nachträgliche Änderung Rohinstallation Sanitär

    nachträgliche Änderung Rohinstallation Sanitär: Hallo Zusammen, Unser Neubau befindet sich im Moment noch im Rohbau und die Rohinstalltion für Sanitär wurde bereits durchgeführt. Nun ist mir...
  2. elektischer Rückstauverschluss pflicht? Klempner/Sanitär Aussage

    elektischer Rückstauverschluss pflicht? Klempner/Sanitär Aussage: Hallo Zusammen, wir wollen alte Gusseisenrohre erneuern, bis zur Grube wo ein Rückstauverschluss liegt. Diesen würden wir gerne auch gleich...
  3. Sanitär Anschluss Badewanne

    Sanitär Anschluss Badewanne: Hallo, ich würde gerne wie auf dem Bild zu sehen eine freistehende Badewanne stellen.Nun meine Frage: Für was ist der Anschluss unten an der...
  4. Unbekannte Sanitär Firma Saval

    Unbekannte Sanitär Firma Saval: Kennt jemand den Sanitärhersteller, der auf den Fotos abgebildet ist?
  5. Angebot: EFH Neubau Sanitär & Heizung (Wärmepumpe)

    Angebot: EFH Neubau Sanitär & Heizung (Wärmepumpe): Hallo zusammen, bitte euch hiermit um eure Meinung bzgl der Preisvorstellung für das Gewerk für einen Neubau KFW55 EFH in Münster/Westf - Heizung...